Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1021 der Kommission vom 10. Januar 2017 über die staatliche Beihilfe SA.44727 2016/C (ex 2016/N), die Frankreich der Areva-Gruppe zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 9029) (Text von Bedeutung für den EWR. )

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17.6.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 155/23 BESCHLUSS (EU) 2017/1021 DER KOMMISSION vom 10. Januar 2017 über die staatliche Beihilfe SA.44727 2016/C (ex 2016/N), die Frankreich der Areva-Gruppe zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 9029) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Artikeln (1) und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Nach Vorabkontakten haben die französischen Behörden am 29. April 2016 eine Umstrukturierungsbeihilfe zugunsten der Unternehmensgruppe Areva (im Folgenden „Areva-Gruppe“) in Form der Zeichnung von Anteilen durch den französischen Staat im Rahmen von zwei Kapitalerhöhungen bei der Kommission angemeldet. Mit Schreiben vom 27. Mai und 6. Juli 2016 haben sie der Kommission ergänzende Informationen zukommen lassen. (2) Mit Schreiben vom 19. Juli 2016 hat die Kommission die französischen Behörden über ihren Beschluss in Kenntnis gesetzt, im Hinblick auf diese Beihilfe das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) einzuleiten. Die französischen Behörden haben ihre Stellungnahmen zu diesem Beschluss mit Schreiben vom 12. September 2016 an die Kommission gerichtet. (3) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens (im Folgenden „Einleitungsbeschluss“) wurde am 19. August 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (2) veröffentlicht. Die Kommission hat Drittbeteiligte zur Stellungnahme zu der in Rede stehenden Beihilfe aufgefordert. (4) Die Kommission hat innerhalb der festgelegten Frist Stellungnahmen von den folgenden Drittbeteiligten erhalten: Urenco, Teollisuuden Voima Oyj (im Folgenden „TVO“), Siemens, der Areva-Gruppe sowie von einem Dritten, der seine Identität nicht offenlegen möchte. Die Kommission hat diese Stellungnahmen an die französischen Behörden weitergeleitet und diesen die Möglichkeit gegeben, sich dazu zu äußern; die entsprechende Stellungnahme Frankreichs ging mit Schreiben vom 18. Oktober 2016 ein. (5) Die französischen Behörden haben der Kommission eine Reihe weiterer Stellungnahmen am 30. November sowie am 7., 12., 21. und 22. Dezember 2016 übermittelt. (6) Parallel zu dem Verfahren bezüglich der Umstrukturierungsbeihilfe haben die französischen Behörden am 27. Juli 2016 eine Rettungsbeihilfe in Höhe von 3,3 Mrd. EUR in Form von zwei Darlehen zugunsten der Areva-Gruppe bei der Kommission angemeldet, wobei ein Darlehen in Höhe von 2 Mrd. EUR der Muttergesellschaft Areva SA (im Folgenden „Areva SA“) und das andere Darlehen in Höhe von 1,3 Mrd. EUR deren 100 %iger Tochtergesellschaft Nouvel Areva (im Folgenden „Nouvel Areva“) (3) gewährt wurde. Diese Darlehen sollen im Zuge von Kapitalerhöhungen, die Gegenstand des vorliegenden Beschlusses sind, in Kapital dieser beiden Gesellschaften umgewandelt werden. Die außerdem angemeldete Rettungsbeihilfe, die unter der Nummer SA.46077 registriert wurde, ist Gegenstand eines gesonderten Beschlusses. 2.   DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEIHILFE 2.1.   Beihilfeempfänger und Rahmenbedingungen der Bewilligung der Beihilfe 2.1.1.   Vorstellung der Areva-Gruppe (7) Die Areva-Gruppe ist eine börsennotierte Unternehmensgruppe, die zu 86,52 % unmittelbar oder mittelbar vom französischen Staat kontrolliert wird. Die Muttergesellschaft Areva SA steht zu 28,83 % unmittelbar im Eigentum des französischen Staates und mittelbar über das Commissariat à l'Energie Atomique (französisches Kommissariat für Atomenergie, im Folgenden kurz „CEA“) und Bpifrance Participations, die 54,37 % bzw. 3,32 % der Gesellschaftsanteile der Areva SA halten. Die verschiedenen Tochtergesellschaften der Areva-Gruppe stehen zu den in Schaubild 2 aufgeführten Prozentsätzen im Eigentum der Areva SA. (8) Die Areva-Gruppe übt an den Kernenergiemärkten Tätigkeiten aus, die den gesamten Kernbrennstoffkreislauf umfassen und sich in vier Geschäftsbereiche gliedern lassen: a) Bergbau (Erforschung, Entwicklung, Betrieb und Umgestaltung von Bergbauprojekten), machte 18 % des Umsatzes im Jahr 2015 aus; b) Front End des Kernbrennstoffkreislaufes (Konversion und Anreicherung von Uran, Entwicklung und Fertigung des Kernbrennstoffes), machte 28 % des Umsatzes im Jahr 2015 aus; c) Back End des Kernbrennstoffkreislaufes (Wiederaufbereitung der nuklearen Abfälle und Rückführung in Form des Brennstoffs „MOX“ (4), Logistik, Rückbau und Dienstleistungen), machte 19 % des Umsatzes im Jahr 2015 aus. d) Reaktoren und damit verbundene Leistungen (Design, Fertigung und Instandhaltung von Kernreaktoren, einschließlich Kernreaktoren für den Schiffsantrieb, sowie weitere zweitrangige Tätigkeiten wie Kernmessungen), machte 34 % des Umsatzes im Jahr 2015 aus. (9) Eine weitere, weniger bedeutende und sich derzeit im Aufbau befindliche Geschäftstätigkeit ist die der erneuerbaren Energien. Diese Tätigkeit machte weniger als 1 % des Umsatzes im Jahr 2015 der Areva-Gruppe aus. (10) Schematisch betrachtet entsprechen diese vier Geschäftsbereiche zwei historisch voneinander getrennten und doch komplementären großen Tätigkeitsbereichen: i) Management des Kernmaterialkreislaufes unter Zusammenfassung der Bereiche Bergbau, Front End und Back End des Kernbrennstoffkreislaufes und ii) Tätigkeitsbereich Reaktoren. Die erste dieser Tätigkeiten wurde von Cogema und die zweite von Framatome entwickelt, bevor diese beiden Gesellschaften 2001 fusionierten und die Areva-Gruppe bildeten. Schaubild 1 Schematische Darstellung der Geschäftsbereiche der Areva-Gruppe Nach Beendigung des Betriebs Rückbau von Nuklearanlagen Fertigung des UO2-Brennstoffs Fertigung von MOX Uranchemie Uranabbau DIE TÄTIGKEITEN DER GRUPPE Die Geschäftstätigkeiten der Areva-Gruppe im Sektor der Kernenergie erstrecken sich auf vier groβe Geschäftsbereiche: Back End Front End Bergbau Transport von Nuklearmaterial (Uran, abgebrannter Brennstoff, Abfälle) Entwicklung und Fertigung von Brennelementen Logistikleistungen Valorisierung der Standforte und Anlagen an deren Betriebsende Leistungen und Lösungen der Zwischenlagerung Behandlung und Wiederaufbereitung des abgebrannten Brennstoffs Areva NP Abbau und Behandlung des Uranerzes Anreicherung des natürlichen Urans (Verfahren zur Zentrifugation) Konversion des natürlichen Urans in Uranhexafluorid Suche neuer Uraniagerstätten Reaktoren Anreicherung Handhabung des abgebrannten Brennstoffs (11) Wie aus Schaubild 2 hervorgeht, besteht die Unterscheidung zwischen diesen beiden großen Bereichen im Organigramm der fusionierten Areva-Gruppe fort. Der Geschäftsbereich Reaktoren ist somit bei der Tochtergesellschaft Areva Nuclear Power („Arevea NP“) angesiedelt (und bei der Société Technique pour l'Energie Atomique („Areva TA“) für den Schiffsantrieb), während der Geschäftsbereich Brennstoffkreislauf zwischen Areva Nuclear Cycle („Areva NC“) für das Front End und das Back End des Kernbrennstoffkreislaufes und die Tochtergesellschaft „Areva Mines“ für die Tätigkeit des Bergbaus aufgeteilt ist. Kernbrennelemente sind, obgleich sie mit dem Kernbrennstoffkreislauf in Verbindung stehen, aufgrund der starken Synergien zwischen dem Design der Elemente und dem der Reaktoren Areva NP zugeteilt (5). Schaubild 2 Vereinfachtes Organigramm der Areva-Gruppe, Stand: 31. Dezember 2014 (12) Am 31. Dezember 2015 beschäftigte die Areva-Gruppe 39 537 Personen. 2015 betrug der Gesamtumsatz der Unternehmensgruppe 8,2 Mrd. EUR, im Vorjahr 2014 betrug dieser 8,3 Mrd. EUR. In Anwendung des Standards IFRS 5 über zur Veräußerung oder Aufgabe bestimmter Geschäftsbereiche (6) jedoch belief sich der veröffentlichte Umsatz der Areva-Gruppe auf 4,2 Mrd. EUR. 2.1.2.   Schwierigkeiten der Areva-Gruppe (13) Die Schwierigkeiten, auf die die Areva-Gruppe gestoßen ist, sind in erster Linie auf die Konsequenzen aus der abrupten Abkehr von der Atomindustrie und auf die seit 2008 verschlechterte wirtschaftliche und finanzielle Lage zurückzuführen. Zudem hat die Areva-Gruppe beträchtliche Verluste bei einer begrenzten Anzahl an Industrieprojekten erlitten. Schließlich wurde ihre Wirtschaftlichkeit infolge gewisser Erwerbe sowie der Entwicklung gewisser Geschäftstätigkeiten geschwächt. (14) In Bezug auf den ersten Punkt hat der Reaktorunfall von Fukushima im Jahr 2011 zu einer schnellen Konjunkturwende in der Atomindustrie beigetragen. Seitdem wurden einige Reaktoren abgeschaltet und Länder wie Deutschland oder die Schweiz haben sich für den Atomausstieg entschieden. Projekte für neue Kernkraftwerke in Ländern wie China wurden ebenfalls zurückgewiesen. Davon waren sowohl der Kernbrennstoffmarkt als auch der Kernreaktormarkt betroffen und führte schließlich zu einer Verschlechterung der Geschäftsergebnisse der Areva-Gruppe. (15) Das Versiegen von langfristigen Finanzquellen als Folge der Finanzkrise 2008 und der neuen in Kraft getretenen Aufsichtsstandards hat die Finanzierung von so kapitalintensiven Projekten wie Kernkraftwerken zusätzlich erschwert. (16) Des Weiteren erfolgten der Markteinbruch und die dadurch entstandenen Überkapazitäten zu einem Zeitpunkt, an dem die Areva-Gruppe entschieden hatte, Investitionen für die Modernisierung zu tätigen und damit einem Anstieg ihrer Betriebskosten entgegenzuwirken. Diese Situation hat den Cashflow der Gruppe direkt beeinflusst und sie gezwungen, Verbindlichkeiten aufzunehmen, um ihre Geschäftsvorgänge kurzfristig finanzieren zu können. Zur gleichen Zeit und in Anbetracht der Verschlechterung der künftigen Marktaussichten hat die Areva-Gruppe Wertminderungen von Vermögenswerten vornehmen müssen. (17) In Bezug auf den zweiten Punkt hat die Areva-Gruppe bei bestimmten Industrieprojekten erhebliche Verluste verbucht, zu denen primär der Bau eines Kernkraftwerks der neuesten Generation in Olkiluoto in Finnland (im Folgenden „Projekt OL3“) für den Kunden TVO zählt. (18) Das Projekt wird von einem im Jahr 2003 von der Areva-Gruppe mittels Areva NP und dessen Tochtergesellschaft Areva GmbH (im Folgenden „Areva GmbH“) und Siemens gegründeten Konsortium (im Folgenden „Konsortium“) geführt. Der Bau liegt etwa neun Jahre hinter dem Zeitplan und die Mehrkosten bedeuten für die Areva-Gruppe einen auf 5,5 Mrd. EUR geschätzten Verlust bei Fertigstellung (7). Die Areva-Gruppe hat über ihre Muttergesellschaft Areva SA eine Garantie für Verbindlichkeiten zugunsten des Kunden TVO ausgestellt, deren Gültigkeit und Umfang jedoch nach Aussage der französischen Behörden weiterhin der Überprüfung unterliegen. (19) Das Projekt OL3 ist Gegenstand eines bedeutenden Schlichtungsverfahrens zwischen dem Konsortium und TVO, bei dem jede Partei der jeweils anderen Partei die Ursache für die am Bau festgestellten erheblichen Verspätungen und Mehrkosten zuweist. Die Parteien fordern von der jeweils anderen Partei mehrere Mrd. EUR Entschädigung. […] (*1). (20) Das Konsortium und TVO hatten die Verhandlungen für eine Rahmenvereinbarung aufgenommen, die ein neues voraussichtliches Lieferdatum (8) […] vertraglich festlegen und dem Schlichtungsverfahren ein Ende setzen sollte […] (9) […]. (21) Die französischen Behörden haben des Weiteren Verluste im Zusammenhang mit den Projekten RJH (Reaktor Jules Horowitz — ein Kernreaktorprojekt zu Forschungszwecken, das sich im Kernforschungszentrum CEA Cadarache im Bau befindet) und […] (Ausbau des Reaktors […] des Kernkraftwerks […]) gemeldet, die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt Verluste von mehreren Hundert Millionen Euro verursacht haben. (22) In Bezug auf den dritten Punkt schließlich hat sich die Finanzlage der Areva-Gruppe infolge nicht rentabler Erwerbe und Entwicklungsvorhaben, insbesondere in den Bereichen des Bergbaus (Erwerb der Gesellschaft Uramin beispielsweise, der zu Verlusten von knapp […] EUR führte) und der erneuerbaren Energien, ebenfalls verschlechtert. (23) Aus all diesen Gründen hat die Areva-Gruppe erhebliche Verluste verbucht, deren Gesamtwert für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015 mehr als 9 Mrd. EUR beträgt. Um diese Verluste und die für die Modernisierung ihrer industriellen Anlagen erforderlichen Investitionen (10) finanzieren zu können, hat die Areva-Gruppe Verbindlichkeiten bei Banken (im Folgenden „Bankverbindlichkeiten“) und an den Kapitalmärkten (im Folgenden „Anleihen“) aufgenommen. Nach Ausstellung neuer Kreditlinien der Banken Anfang 2016 erreichte ihre Verschuldung am 5. Januar 2016 eine Höhe von 9,4 Mrd. EUR (11), davon 6,0 Mrd. EUR Anleihen. (24) Im Hinblick auf die Rentabilitätsperspektiven der Areva-Gruppe erlaubt ihre Kapitalstruktur es ihr nicht, ihre Verbindlichkeiten zu tilgen, weshalb die französischen Behörden mit der Areva-Gruppe eine umfassende Umstrukturierung eingeleitet haben. 2.2.   Umstrukturierungsplan der Areva-Gruppe (25) Die französischen Behörden haben in ihrer Anmeldung vom 29. April 2016 einen Umstrukturierungsplan mit einer Laufzeit von November 2014 bis Dezember 2019 (im Folgenden „Umstrukturierungszeitraum“) vorgelegt, der die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Areva-Gruppe und die Sanierung deren Finanzstruktur anstrebt. Dieser Plan sieht die verstärkte Konzentration der Areva-Gruppe auf die Geschäftsbereiche des Brennstoffkreislaufes vor. Er geht mit einer industriellen Umstrukturierung anhand eines Plans zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit einher, der darauf abzielt, im Bereich der fortgeführten Geschäftsbereiche bis 2018 Kostenersparnisse in Höhe von jährlich 500 Mio. EUR zu generieren. Er geht des Weiteren mit einer bedeutenden finanziellen Umstrukturierung einher, die insbesondere durch eine Kapitalaufstockung der Areva-Gruppe erfolgt. 2.2.1.   Verstärkte Konzentration auf die Geschäftsbereiche des Kernbrennstoffkreislaufes (26) Die verstärkte Konzentration auf die Geschäftsbereiche des Kernbrennstoffkreislaufes basiert auf i) der Veräußerung der weiteren Geschäftsbereiche der Areva-Gruppe, ii) der Gründung der neuen juristischen Person Nouvel Areva zur Aufnahme der Geschäftsbereiche des Brennstoffkreislaufes und iii) der Ausgliederung gewisser innerhalb der derzeitigen Muttergesellschaft Areva SA bestehender Verbindlichkeiten. 2.2.1.1.   Von der Areva-Gruppe durchgeführte oder geplante Veräußerungen (27) Betroffen sind die folgenden Tochtergesellschaften und Geschäftstätigkeiten: a) Die derzeit von Areva NP, 100 %ige Tochtergesellschaft der Areva SA, geführten Geschäftstätigkeiten. b) Areva TA, die zu 83,58 % unmittelbar oder mittelbar im Eigentum der Areva SA steht. In Anbetracht der von Areva TA geführten sensiblen Geschäftstätigkeiten des Atomantriebs wurden die Anteile der Areva-Gruppe an der Gesellschaft an ein Konsortium öffentlicher Aktionäre (der französische Staat, das CEA und das französische Verteidigungsunternehmen DCNS) veräußert. Der Veräußerungsvertrag wurde von den Parteien bei Geschäftsabschluss am 15. Dezember 2016 unterzeichnet. Areva TA wurde ohne ihre Tochtergesellschaft Elta veräußert, die Gegenstand einer gesonderten Veräußerung ist. c) Canberra, deren Anteile zu 100 % von der Areva-Gruppe gehalten wurden: Die Veräußerung dieser Tochtergesellschaft ist seit dem 1. Juli 2016 rechtswirksam. d) Weitere, weniger bedeutende Veräußerungen, wie die der Tochtergesellschaft Elta (zu 66 % von Areva TA und zu 34 % von der Areva SA gehalten), spezialisiert auf elektronische Systeme für die Raumfahrtindustrie, […]. (28) Des Weiteren beabsichtigt die Areva-Gruppe den kurz- und mittelfristigen Rückzug aus so gut wie all ihren Geschäftstätigkeiten in den Bereichen der erneuerbaren Energien und der Speicherung von Energie. Die Gesellschaft Adwen, spezialisiert auf Offshore-Windkraftanlagen, wird derzeit an die spanische Unternehmensgruppe Gamesa veräußert. Im Bereich schwimmende Windkraftanlagen […]. Im Bereich Biomasse […]. Im Bereich Sonnenwärmekraftwerke hat die Areva-Gruppe 2014 beschlossen, ihre Geschäftstätigkeiten nach Abwicklung der laufenden Projekte schrittweise einzustellen. Schließlich behält die Areva-Gruppe eine Minderheitsbeteiligung an einer Gesellschaft, die Elektrolyse-Technologien für die Speicherung von Energie entwickelt, sowie an einer kleinen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Bereich der Redox-Flow-Batterien und wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellen. (29) Die Veräußerung der zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Areva NP ausgeführten Geschäftstätigkeiten läuft gemäß besonderen Bestimmungen ab und unterliegt bestimmten Bedingungen, die in dem am 15. November 2016 von EDF und der Areva-Gruppe unterzeichneten Aktienkaufvertrag („share purchase agreement“) festgelegt wurden. (30) Zunächst wurde vereinbart, dass EDF von bestimmten gegenwärtig mit Areva NP verbundenen Risiken freigesprochen wird. Diese Risiken betreffen in erster Linie die Fortführung des Projektes OL3, aber auch die in den Unterlagen zur Produktionsüberwachung der von Areva NP gefertigten Anlagen festgestellten Unregelmäßigkeiten an Standorten wie Le Creusot, Jeumont und Saint-Marcel (im Folgenden „Komponentenverträge“). Zu diesem Zweck haben Areva und EDF sich dafür entschlossen, auf einen Mechanismus zur Abspaltung von unten („drop down“) zurückzugreifen, die darin besteht, die Haupttätigkeiten von Areva NP vor der Veräußerung an EDF auf ein neues Unternehmen zu übertragen (im Folgenden „Nouvel Areva NP“). Das bisherige Areva NP und darüber auch die Muttergesellschaft Areva SA werden die Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bezüglich Projekt OL3 […] bei sich behalten (12). (31) Des Weiteren wird die Veräußerung ausschließlich bei Eintritt bestimmter Bedingungen vollzogen. Dazu zählt die Bedingung, dass […] Projekt Flamanville 3 keinerlei Unregelmäßigkeit aufweisen darf, die die Fortführung des Projektes wesentlich kostspieliger machen oder in erheblichem Maße verzögern würde. […] Behälter ist […] Gegenstand eines speziellen Validierungsprogramms infolge der Feststellung nicht konformer Werte bei Tests an einem dem von Flamanville 3 entsprechenden Bauteil im Jahr 2014, die auf eine Kohlenstoffkonzentration zurückzuführen sind, die höher als erwartet ist (im Folgenden „Segregation von Kohlenstoff“). Die Areva-Gruppe und EDF haben ergänzende Maßnahmen vorgeschlagen (im Folgenden „Nachweisprogramm“), anhand derer zusätzliche Zusicherungen bei dem Nachweis der Zuverlässigkeit und Sicherheit des Reaktorbehälters trotz dieses Problems der Segregation von Kohlenstoff vorgelegt werden sollen. Diese Anpassungen wurden von der Autorité de Sûreté Nucléaire (französische Behörde für nukleare Sicherheit, im Folgenden kurz „ASN“) validiert (13). Die in dem Nachweisprogramm inbegriffenen Tests wurden bis Ende 2016 fortgeführt. Die Areva-Gruppe und EDF haben der ASN am 16. Dezember 2016 einen endgültigen Bericht dieser Tests vorgelegt, der eine Frist von 5 Monaten für die Analyse der Ergebnisse und die Veröffentlichung ihrer endgültigen Feststellungen vorsieht. (32) Der ursprüngliche Umstrukturierungsplan sah vor, dass Nouvel Areva eine strategische Beteiligung von 15 % an Nouvel Areva NP behalten würde. Als Reaktion auf die von der Kommission im Rahmen ihres eingehenden Prüfverfahrens aufgeworfenen Bedenken haben sich die französischen Behörden jedoch verpflichtet, dass die Desinvestition seitens der Areva-Gruppe von dem Geschäftsbereich Reaktoren vollständig sein wird, was bedeutet, dass Areva SA und Nouvel Areva nach dem bei der Kommission angemeldeten Umstrukturierungsplan keine Kapitalverknüpfung mehr mit Nouvel Areva NP haben werden. 2.2.1.2.   Abspaltung der Geschäftsbereiche des Kernbrennstoffkreislaufes (33) Die Areva-Gruppe hat die gegenwärtig zu 100 % von der Areva SA gehaltene Gesellschaft Nouvel Areva gegründet für die Zusammenlegung: a) aller Vermögenswerte der Areva-Gruppe des Kernbrennstoffkreislaufes hinsichtlich der Geschäftstätigkeiten Bergbau, Chemie, Anreicherung, Rückbau, Wiederaufbereitung und technische Planung des Kreislaufes, einschließlich der Aktien von Areva NC und Areva Mines, ausgenommen der Vermögenswerte, die zu veräußern beabsichtigt sind; b) der Anleihen und Verbindlichkeiten innerhalb der Unternehmensgruppe. (34) Am 30. August 2016 wurde der Vertrag über die Teileinbringung der Vermögenswerte der Areva SA in Nouvel Areva unterzeichnet und die Zustimmung aller auf Nouvel Areva übertragenen Anleihengläubiger wurde am 27. September 2016 erreicht. Die Gründung von Nouvel Areva wurde von der außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Areva SA am 3. November 2016 bewilligt. (35) Es ist vorgesehen, dass das Kapital dieses neuen Unternehmens um 3 Mrd. EUR vom französischen Staat und mehreren Drittinvestoren erhöht wird. Der französische Staat wird 2,5 Mrd. EUR und die Drittinvestoren 500 Mio. EUR einbringen. Die Aktien von Nouvel Areva werden vor der Übertragung auf einen Betrag von 2 Mrd. EUR bewertet und nach der Transaktion wird das Kapital dieses Unternehmens entsprechend den folgenden Größenordnungen gehalten werden: 40 % von der Areva SA, 50 % unmittelbar vom französischen Staat und 10 % von Drittinvestoren. 2.2.1.3.   Ausgliederung bestimmter Verbindlichkeiten der Areva-Gruppe (36) Die Umstrukturierung sieht vor, dass die mit dem Projekt OL3 und […] verbundenen Risiken direkt oder über Areva NP von der derzeitigen Muttergesellschaft Areva SA getragen werden. Unter anderem wird die Areva SA die von der Areva-Gruppe abgeschlossenen Bankverbindlichkeiten behalten und wird darüber hinaus mittels der Transaktionen zur Veräußerung von Nouvel Areva NP und der Abspaltung der Geschäftsbereiche des Kernbrennstoffkreislaufes ihrer Hauptgeschäftsbereiche entledigt. 2.2.2.   Plan zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit (37) Um ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Betriebsleistung im Anschluss an die verstärkte Konzentration auf den Kernbrennstoffkreislauf zu verbessern, hat die Areva-Gruppe die Implementierung eines Plans zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eingeleitet. (38) Dieser soll infolge erheblicher Anstrengungen jährliche Kosteneinsparungen in Höhe von 500 Mio. EUR bei Nouvel Areva generieren. (39) Der Plan zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit stützt sich auf vier Eckpunkte: i) Selektivität der Erwerbe, ii) Verbesserung des Einsatzes des Vertriebspersonals, iii) Verbesserung der Produktivität (insbesondere mittels eines Plans für das freiwillige Ausscheiden von Mitarbeitern) und iv) Kontrolle der Vergütungsentwicklungen. Die ersten Maßnahmen wurden 2015 ergriffen und die Implementierung des Plans dürfte sich bis 2018 erstrecken. 2.2.3.   Finanzielle Umstrukturierung (40) Die ungewöhnlich wenig tragfähige Finanzstruktur der Areva-Gruppe macht eine Umstrukturierung nötig. (41) Die Erlöse aus der Veräußerung der verschiedenen in den Erwägungsgründen 27 und 28 angeführten Tochtergesellschaften stellen eine erste Finanzquelle für den Liquiditätsbedarf der Areva-Gruppe dar. (42) Die Areva-Gruppe mobilisiert ferner Eigenmittel in Höhe von etwa [0-2 Mrd.] EUR, die sich aus einer strukturellen Absenkung von [0-1 Mrd.] EUR der Untergrenze des Cashflows und diversen Forderungsabtretungen für [0-1 Mrd.] EUR zusammensetzen. Eine detaillierte Beschreibung dieser Transaktionen findet sich in Erwägungsgrund 321. (43) Diese Mittel erweisen sich jedoch als unzulänglich, um die Verschuldung der Areva-Gruppe zu bewältigen. Die französischen Behö

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.