Europäische Union

2012/636/EU: Beschluss der Kommission vom 25. Januar 2012 über die Maßnahme C 36/07 (ex NN 25/07) Deutschlands zugunsten der Deutschen Post AG (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 184) Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0636. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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40  % 88,65  % 88,65  % (22) Summe der Beamtengehälter   […] […] […] […] […] […] […] […] (23) Summe der Beamtengehälter brutto = (22)/(21) […] […] […] […] […] […] […] […] REK-Beitragssatz (neu berechnet auf der Grundlage der Bruttogehälter der Beamten) (24) Arbeitgeberanteil = (6)*(21) 18,36  % 18,27  % 18,07  % 17,84  % 17,46  % 17,20  % 17,27  % 17,14  % (25) Zusatzrentenversicherung = (16)*(21) […] […] […] […] […] […] […] […] (26) Unfallversicherung = (17)*(21) […] […] […] […] […] […] […] […] (27) REK-Satz   […] […] […] […] […] […] […] […] Benchmark für die Sozialversicherung (28) Arbeitgeberanteil   21,10  % 21,00  % 20,77  % 20,50  % 19,85  % 19,46  % 19,48  % 19,33  % (29) Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmer)   3,25  % 3,25  % 3,25  % 3,25  % 2,10  % 1,65  % 1,40  % 1,40  % (30) Rentenversicherung (Arbeitnehmer)   9,75  % 9,75  % 9,75  % 9,75  % 9,95  % 9,95  % 9,95  % 9,95  % (31) Benchmark für die Sozialversicherung   34,10  % 34,00  % 33,77  % 33,50  % 31,90  % 31,06  % 30,83  % 30,68  % Anteil der Erlöse für nicht preisregulierte Dienste (32) Gesamterlöse   14 683,21 14 726,82 14 479,35 13 773,79 13 479,96 13 392,81 12 846,17 12 656,75 (33) Erlöse aus nicht preisregulierten Diensten   […] […] […] […] […] […] […] […] (34) Anteil der nicht preisregulierten Dienste = (33)/(32) […] […] […] […] […] […] […] […] Nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe (35) Differenz bei den = (31) - (27) […] […] […] […] […] […] […] […] (36) Beitragssätzen Nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe = (23)*(34)*(35) […] […] […] […] […] […] […] […] (37) Summe 2003 bis 2010                 […] Erläuterungen Zeilen 1 bis 17: Angaben zu den Sozialbeitragssätzen Angegeben sind die Sozialbeitragssätze, die von privatwirtschaftlichen Arbeitgebern an die Sozialversicherungen zu entrichten sind (aufgeschlüsselt nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Die letzten beiden Zeilen enthalten die Beitragssätze für die Zusatzrentenversicherung und die Unfallversicherung, die im REK-Satz der Deutschen Post enthalten sind. Zeilen 18 bis 23: Berechnung des Bruttogehalts von Beamten Im Hinblick auf einen gemeinsamen Nenner für die Benchmarksätze sei vorangestellt, dass sich das Bruttogehalt von Privatangestellten in der Regel aus dem Nettogehalt und dem Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen zusammensetzt. Da Beamte für 30 bis 50 % ihrer Gesundheitskosten selbst aufkommen müssen, jedoch keinen Beitrag zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten, entspricht das angefallene Beamtengehalt dem Bruttogehalt von Privatangestellten (100 %) abzüglich des Arbeitnehmeranteils an den Sozialabgaben für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Beamten 50 % der Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen. Zeile 21 zeigt das angefallene Beamtengehalt in Prozent des Bruttogehalts des Privatangestellten. Für die Berechnung der Summe der Bruttogehälter der Beamten wird deren angefallenes Gehalt um 100/(100 – Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zu Arbeitslosen- und Rentenversicherung) erhöht (siehe Zeile 23). Zeilen 24 bis 27: REK-Beitragssatz Der REK-Beitragssatz umfasst den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen zuzüglich der Beitragssätze für die Zusatzrentenversicherung und die Unfallversicherung. Im Hinblick auf eine gemeinsame Basis für den Vergleich des REK-Beitragssatzes mit der Benchmark für die Sozialversicherung werden die REK-Beitragssätze in Prozent der Bruttogehälter der Beamten ausgedrückt. Durch die geänderte Basis sind die korrigierten REK-Beitragssätze niedriger als die jeweiligen gesetzlichen Beitragssätze. Zeilen 28 bis 31: Benchmark für die Sozialversicherung In der Annahme, dass Beamte 50 % ihrer Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen, beinhaltet die Benchmark für die Sozialversicherung zwar den Gesamtbeitrag für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, aber nur den Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zeilen 32 bis 34: Berechnung der Summe der Bruttogehälter von Beamten für die nicht preisregulierten Dienste Bei der Summe der Bruttogehälter der in den nicht preisregulierten Diensten beschäftigten Beamten handelt es sich um einen Näherungswert auf der Grundlage der Umsatzanteile der nicht preisregulierten Dienste, da die genaue Zahl der Beamten, die für die nicht preisregulierten Dienste arbeiteten, der Kostenrechnung der Deutschen Post nicht zu entnehmen ist. Zeilen 35 bis 37: Berechnung der nicht mit dem Binnenmarkt vereinbaren Beihilfe Der komparative Vorteil in Bezug auf den Beitragssatz wird als Differenz zwischen dem Benchmark-Beitragssatz und dem REK-Beitragssatz angesetzt. Die nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe wird auf der Grundlage der Summe der Bruttogehälter der in den nicht preisregulierten Diensten beschäftigten Beamten berechnet. (*1)  Diese Tabelle beruht auf der Annahme, dass die Last # 2 von der Regulierungsbehörde zu 100 % den preisregulierten Diensten zugewiesen wurde. Diese Annahme wäre anzupassen, sollte Deutschland während der Rückforderungsphase aufzeigen, dass die Postregulierungsbehörde einen gewissen Prozentsatz von Last # 2 den nicht preisregulierten Diensten zugewiesen hat.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.