Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL II ANWENDBARKEIT DER RECHTSAKTE DER ORGANE, ARTIKEL 156

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Avis juridique important | 11972B156 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL II ANWENDBARKEIT DER RECHTSAKTE DER ORGANE, ARTIKEL 156 Amtsblatt Nr. L 073 vom 27/03/1972 S. 0045 ++++ ARTIKEL 156 DIE ZUM ZEITPUNKT DES BEITRITTS BESTEHENDEN VEREINBARUNGEN, BESCHLÜSSE UND VERABREDETEN PRAKTIKEN, DIE AUF GRUND DES BEITRITTS IN DEN ANWENDUNGSBEREICH DES ARTIKELS 65 DES EGKS-VERTRAGS FALLEN, SIND DER KOMMISSION BINNEN DREI MONATEN NACH DEM BEITRITT MITZUTEILEN . NUR DIE MITGETEILTEN VEREINBARUNGEN UND BESCHLÜSSE BLEIBEN BIS ZUR ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION VORLÄUFIG WIRKSAM .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.