Europäische Union

85/202/EWG: Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1984 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG- Vertrags (IV/29.725 - Zellstoff) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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iel ist Stabilität und ein weltweit einheitliches Preisniveau für Zellstoff aus allen Lieferquellen ..." (IX/1713). (27) - In einem Fernschreiben vom 16. Dezember 1977 an ihre Tochtergesellschaft in Italien berichtet SCA: "Kraft Exporter Association (KEA) haben mit dem Versuch, die skandinavischen Hersteller zu unterstützen, diese Woche ihre Preise für West-Europa im ersten Quartal 1978 genannt ..." (XXVII/5530). D. Kartell der US-amerikanischen Zellstoffhersteller (KEA) (28) 1. Die nachstehenden US-amerikanischen Zellstoffhersteller sind Mitglied der Pulp, Paper and Paper Board Export Association of the United States, früher Kraft Export Association genannt (KEA : diese Abkürzung ist in der Industrie noch gebräuchlich und wird im weiteren auch in dieser Entscheidung benutzt): - Crown Zellerbach Corp., - Federal Paper Board Co., - Georgia Pacific Corp. (GP), - Scott Paper Co., - Weyerhäuser. ITT-Rayonier Inc. schied nach Empfang der Mitteilung der Beschwerdepunkte aus. International Pulp Sales Co. schied am 13. März 1979 aus. Cheasapeake Corp. of Virginia schied am 1. Februar 1982 aus. Die "The Mead Corporation" schied am 1. April 1984 aus. (29) 2. KEA ist ein Exportkartell, das 1952 nach dem Webb Pomerene Act (3) eingetragen wurde. Die Zwecke der Vereinigung sind in Artikel II der Satzung wie folgt festgelegt: - eine Vereinigung ausschließlich für den Zweck zu sein, den Ausfuhrhandel zu betreiben, so wie er in der Satzung definiert ist; - Angaben aller Art, die sich auf die genannten Herstellungsbereiche beziehen oder von Nutzen oder Interesse für die Förderung ihres Ausfuhrhandels sind, zu sammeln, aufzubereiten und weiterzugeben sowie ihren Mitgliedern und anderen Möglichkeiten zu bieten, diese Angaben wie auch andere Angelegenheiten betreffend den Ausfuhrhandel der genannten Herstellungsbereiche zu erörtern; (1) Keine tatsächlichen Preisnachlässe stellen etwa dar: i) Abzuge für mangelhafte Qualität; ii) niedrigerer Preis für Ware niederer Qualität oder gelagerter Altware; iii) Abzug der Versicherungskosten bei c & f-Lieferung anstelle des branchenüblichen cif; iv) Ausgleich zusätzlicher Inlandsfrachtkosten des Abnehmers bei Lieferung über einen anderen als den - üblichen - nächstgelegenen Seehafen; v) Ausgleich zusätzlicher, durch Dispositionen des Lieferanten entstandene Kosten des Abnehmers für Empfang, Entladung oder Lagerung der gelieferten Ware; vi) Nichtberechnung zusätzlicher Frachtkosten, die durch überdurchschnittlichen Feuchtigkeitsgehalt der Ware bedingt sind; vii) Provisionen für tatsächlich eingeschaltete Dritte. (2) Um Verfälschungen des Bildes durch "carry over" zu vermeiden, hat die Kommission - soweit dies die Adressaten der Entscheidung nicht bereits selbst getan haben - die einzelnen Lieferungen entsprechend der vertraglich vorgesehenen Lieferzeit, hilfsweise nach dem Zeitpunkt der Verschiffung eingeordnet. (3) Nach dem Webb Pomerene Act vom 10. April 1918 sind Exportvereinigungen unter bestimmten Gegebenheiten von den Bestimmungen des US-Antitrust-Rechts ausgenommen. - im Rahmen des Aussenhandels über jeden beliebigen Gegenstand dieses Ausfuhrhandels Vereinbarungen zu treffen und seine Mitglieder bei dem Abschluß von Vereinbarungen und bei individuellen und gemeinsamen Maßnahmen betreffend einen beliebigen Gegenstand dieses Ausfuhrhandels zu unterstützen. (30) Nach Artikel II der Satzung kann die Vereinigung in ihren Geschäftsbereich den gesamten Ausfuhrhandel der Zellstoff-, Papier- und Pappeindustrie oder Teile davon einbeziehen. Der Verband stellt auch Statistiken auf, die streng vertraulich sind (Artikel VIII der Geschäftsordnung (Bye-Laws)). (31) 3. Die Geschäfte der Vereinigung werden von einem Exekutiv-Ausschuß geführt, der sich aus den Vorsitzenden der einzelnen Gruppen zusammensetzt. Diese Gruppen sind ermächtigt, die Bedingungen für eine Mitgliedschaft und die Art und Weise der Geschäftsführung nach Maßgabe der Satzung, der Geschäftsordnung sowie der Strategien und Regeln des Ausschusses festzulegen. (32) Artikel II(A) des "Policy Statement" (Verlautbarung zur Geschäftsstrategie) der Zellstoffgruppe hat folgenden Inhalt: "Preisvereinbarung : Von Zeit zu Zeit treffen sich die Mitglieder der Zellstoffgruppe ; angenommen das Quorum ist erreicht, beschließen die Teilnehmer einer solchen Zusammenkunft einstimmig Preise und Zahlungsbedingungen für Lieferungen von in den USA hergestellten ausgewählten Zellstoffqualitäten. Bestimmte Länder können speziell von dieser Preisliste ausgenommen werden. Da jedes Mitgliedsunternehmen vor jeder Zusammenkunft durch Übersendung der Tagesordnung im voraus darüber unterrichtet ist, wann die Preisänderungen erörtert werden, ist der einstimmige Beschluß der Anwesenden für alle Mitglieder bindend. Durch einen solchen einstimmigen Beschluß, die Preisliste zu ändern, stimmen alle Mitglieder der Anwendung der neuen Preise als ihren Mindestpreisen auf jedem Exportmarkt wie auch der Anwendung der neuen Zahlungsbedingungen zu. Ferner stimmen sie zu, ihren Abnehmern die neuen (oder sofern sie es wünschen höhere) Preise unverzueglich oder zu einem von den bei der Zusammenkunft anwesenden Mitgliedern vereinbarten Zeitpunkt bekannt zu geben. Mitgliedsunternehmen, die ihre Ware über Vertreter liefern, sorgen dafür, daß diese die neuen Preise der Mitgliedsunternehmen zum festgesetzten Zeitpunkt bekanntgeben. Jedes Mitgliedsunternehmen kann nach Bekanntgabe der neuen Preise und Zahlungsbedingungen an seine Kunden von diesen Preisen oder Zahlungsbedingungen abweichen, wenn es dies von Zeit zu Zeit so beschließt. Jedoch verpflichtet es sich, jede Preisänderung, durch die der empfohlene Listenpreis unterschritten wird, oder Änderungen der Zahlungsbedingungen dem Geschäftsführer vor der Bekanntgabe mitzuteilen. Führt eine solche Angabe zu einem Auftrag, wird der Geschäftsführer hiervon umgehend benachrichtigt. Diese Mitteilung sollte telefonisch innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Wird nach Auffassung des Geschäftsführers durch eine derartige Abweichung oder Abweichungen die Gültigkeit der empfohlenen Preisliste beeinträchtigt, so hat er eine Zusammenkunft der Zellstoffgruppe (Pulp Group) einzuberufen, um über ein angemessenes Vorgehen zu beraten. Es ist ein erklärter Grundsatz der Zellstoffgruppe, daß es sich bei der erwähnten Preisliste um eine empfohlene Preisliste handelt, die nur für die Mitglieder zur Anleitung und Verwendung dient. Sie darf nicht nachgedruckt oder Nichtmitgliedern, einschließlich Agenten, gezeigt werden. Die Mitglieder sind sich darin einig, sich bei Preisdiskussionen mit Abnehmern oder Agenten auf diese Preise nicht als KEA-Preise oder KEA-Zahlungsbedingungen zu beziehen. Insbesondere werden die Mitglieder bei Verhandlungen mit Abnehmern oder potentiellen Abnehmern weder ihre gegenwärtigen noch ihre künftigen Preise an gegenwärtige oder künftige "KEA-Preise" binden." (33) In Artikel I des genannten Policy-Statement werden für die Anwendung der KEA-Preise folgende Definitionen genannt: "Zellstoff aus Fichte" (fir-pulp) : Zellstoff, der mindestens 80 % Douglas-Fichte enthält; "Zellstoff minderer Güte" (off-grade pulp) : Zellstoff, der von den Spezifikationen der hergestellten Qualität so stark abweicht, daß die fragliche Menge Zellstoff nur mit Rabatt verkauft werden kann. "Neueingeführter Zellstoff" (introductory pulp) : Zellstoff, der in einer seit höchstens einem Jahr in Betrieb genommenen Anlage hergestellt wird. Diese Zellstofflieferungen sind auf jeweils 100 Tonnen pro Anlage und Abnehmer begrenzt. (34) 4. a) In ihrem Antwortschreiben auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte erklärte KEA ihre Tätigkeiten wie folgt: "In erster Linie dient KEA als ein Forum für den Informationsaustausch zwischen KEA-Mitgliedern über die Bedingungen auf den von ihnen belieferten Exportmärkten ... Die zweite wesentliche Funktion der KEA ist, daß sie als Forum für die Beurteilung der geltenden Zellstoff-Marktpreise auf den Exportmärkten und die Suche nach einem Konsens ihrer Mitglieder über das voraussichtliche künftige Preisniveau dient." Bei der Anhörung gab der Vertreter eines Unternehmens (Rayonier) zu, daß seine Firma KEA vor allem deshalb beigetreten sei, um Informationen über die Marktpreise zu erhalten. (35) b) Den der Kommission vorgelegten Rechnungen und Gutschriften ist folgendes zu entnehmen: i) Die von der KEA angekündigten Preise stimmten zumindest vom ersten Quartal 1975 bis zum dritten Quartal 1977 mit denen ihrer Mitglieder überein (siehe Tabelle 6). ii) Zumindest vom ersten Quartal 1975 bis zum dritten Quartal 1981 kündigten alle KEA-Mitglieder gleiche Preise an (1) (siehe Tabelle 6). iii) Zumindest in den nachfolgenden Zeiträumen waren die angekündigten Preise auch die tatsächlichen Verkaufspreise: Für Zellstoff aus Nadelholz (softwood pulp) vom ersten Quartal 1975 bis zum vierten Quartal 1976 und vom dritten Quartal 1979 bis zum dritten Quartal 1981; für Zellstoff aus Laubholz (hardwood pulp) vom ersten Quartal 1975 bis zum dritten Quartal 1976 und vom ersten Quartal 1979 bis zum dritten Quartal 1981 (siehe Tabellen 7 und 8). E. Gemeinsame Agenturen der Zellstoffhersteller 1. Einige der Adressaten dieser Entscheidung werden durch einen gemeinsamen Agenten vertreten. (36) a) Continental Cellulose, ein belgischer Agent für Holz-Zellstoff, ist als Handelsvertreter auf Provisionsbasis für die nachfolgenden Zellstoffhersteller tätig: - Stora Kopparbergs-Bergslags AB in Belgien; - St. Anne (für Benelux) und Billerud für Belgien (für Rayon Celulose); - Domtar (Kanada für Europa, ohne Frankreich); - Bowater Inc. für acht europäische Länder; - Exportles für Belgien und Frankreich; - Norrlands Skogsägares Cellulosa AB. (37) b) Das US-amerikanische Unternehmen Central National Corporation (CNC) arbeitet als Agent auf Provisionsbasis für mehrere US-amerikanische Unternehmen : Allied Papers für Westeuropa ; Chesapeake für Italien ; Western weltweit für eine bestimmte Art von HBK ; Federal Trade Board für alle Exportmärkte ; Temple Eastex für alle Exportmärkte ; Brown für Italien. Brown wurde 1980 von James River übernommen ; James River - Berlin Gorham Inc. für Italien. CNC und die mit ihr verbundenen Unternehmen haben weitere Agenturen. So arbeitet in Italien Central National Italia Srl für Billerud, Iggesund und Kopparfors. CNCs niederländisches Tochterunternehmen verkauft für Portucel in Holland. CNC verkaufte im Zeitraum 1974-1981 auch auf Ad-hoc-Basis für bestimmte andere, vorwiegend nordamerikanische Lieferanten. 2. Einige der Adressaten der Entscheidung waren als Agenten für andere Hersteller tätig: (38) a) Der Zellstoffhersteller Svenska ist als Agent auf Provisionsbasis für die nachstehenden Zellstoffhersteller tätig: - Crown Zellerbach : Svenskas US-Tochter ist Agent für Crown-Zellstoff in Europa; - Svenskas deutsche Tochter ist Agent für Compania Portugüsa de Cellulose (Lissabon) in der Bundesrepublik Deutschland. (39) b) Mead USA ist Agent für British Columbia Forest Products in der EG. (40) c) MoDoCell ist Agent von St. Anne in Italien. (41) d) In der Zwischenzeit wurde die folgende Vereinbarung angemeldet: SCAPSI (SCA "Pulp" Sales International Ltd.), eine Tochter der SCA, ist Agent für Nekoosa Papers Inc. und Leaf River Forest Products Inc. in bestimmten europäischen Ländern. (42) Mit Ausnahme der in Absatz 37 genannten Vereinbarungen (James River - Berlin Gorham Inc.) und der in Absatz 41 genannten Vereinbarung (SCAPSI - Nekoosa Papers Inc. und Leaf River Forest Products Inc.) wurden die anderen Vereinbarungen in der Mitteilung der Beschwerdepunkte als wettbewerbsbeschränkend beanstandet. Inzwischen wurden die in Absatz 36 genannten Vereinbarungen, die in Absatz 37 genannten Vereinbarungen der Central National Corporation mit (1) Mit Ausnahmen im vierten Quartal 1977. Allied Papers und James River - Berlin Gorham Inc., die in Absatz 38 genannte Vereinbarung von Svenka mit Crown Zellerbach sowie die in Absatz 41 genannte Vereinbarung nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung Nr. 17 bei der Kommission angemeldet. Ferner wurde nach Artikel 2 der genannten Verordnung die Erteilung eines Negativattests beantragt (1). F. Kontakte zwischen Herstellern im Rahmen des Fides (43) Die Schweizer Treuhandgesellschaft Fides leitet das Forschungs- und Informationszentrum für die europäische Zellstoff- und Papierindustrie. Im Rahmen ihrer HW-Abteilung (Laubholz) diskutierten die Lieferanten regelmässig die Preise und Mengen und legten ihre Preispolitik fest. Diese Kontakte fanden jährlich mehrmals (2) entweder in den Fides-Sitzungen oder in einer kleineren Gruppe, anfänglich "Mini-Fides-Club", jetzt "Bristol-Club" genannt, oder mitunter auch in Zusammenkünften zwischen zwei oder mehreren Herstellern statt. Die "Bristol-Club"-Treffen wurden im allgemeinen von der Swedish Pulp and Paper Association (3) veranstaltet. Sämtliche Unternehmer sind HW-Zellstofflieferanten ; zu ihnen gehörten zumindest folgende Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen : Swedish Pulp and Paper Association, MoDoCell, Södra Skogsägarna, Finncell, Borregaard (4), ENCE, Portucel, St. Anne und GEC (5). 1. Die genannten Feststellungen beruhen auf folgenden Tatsachen und Unterlagen: (44) - Im Juni 1973 traf der Verkaufsleiter der GEC mit einem Vertreter der Swedish Pulp and Paper Association und einem Vertreter von Södra in Stockholm zusammen. Dabei wurde eine Preiserhöhung für gebleichten Zellstoff erörtert. Ausserdem fand ein umfassender Informationsaustausch (über Produktionskapazitäten, Vorräte und Reaktionen von Abnehmern auf die schwedische Absatzpolitik) statt (Schreiben vom 2. Juli 1973 des GEC-Verkaufsleiters an andere GEC-Manager). Södras Vertreter informierte den GEC-Vertreter über ihre Absatzpläne und Bestände. In einem Schreiben vom 2. Juli 1973 an einen leitenden Angestellten von Södra berichtete der Verkaufsleiter von GEC: "... bin sehr erfreut, daß auf diese Weise die Handelsprobleme, mit denen gegenwärtig unsere beiden Gruppen konfrontiert sind, eingehender erörtert werden konnten. Ich bin nach wie vor überzeugt, daß derartige Gespräche nur produktiv sein können, und daß das Misstrauen zwischen Geschäftsleitern lächerlich und keineswegs konstruktiv ist." (X/1992). (45) - Bei der Zusammenkunft vom 27. September 1973 in Dubrovnik erörterten die Teilnehmer die jeweiligen Marktlagen in ihren Ländern und ihre jeweilige Produktionskapazität. In einem Sitzungsvermerk von Borregaard wird berichtet: "Portugal teilt mit, sie würden den vollen schwedischen Preisanstieg nennen. Spanien will dies auch, hat aber Probleme mit lokalen Behörden. Für die Ausfuhr werden sie aber die schwedischen Preise nennen. Finnland, die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Norwegen folgen den schwedischen Preisen." (XVIII/3533). (46) - In einem internen Vermerk der GEC vom 8. Januar 1974 wird festgestellt: "... wäre es im Hinblick auf die bevorstehende Preiserhöhung am 1. Juli nicht zweckmässig, im Rahmen der Fides eine Mini-Sitzung abzuhalten, damit jeder seinen Standpunkt darlegen und versucht werden kann, diesen abzustimmen?" (X/1981). (47) - Dem Sitzungsbericht von Borregaard ist zu entnehmen, daß bei den Zusammenkünften in Lausanne (24. September 1984) und Kopenhagen (19. Mai 1976) von den Teilnehmern die (1) Zu diesem Verfahren siehe Absatz 124. (2) Derartige Zusammenkünfte fanden zumindest zu folgenden Zeitpunkten und an folgenden Orten statt: 1973 : 27. September : Dubrovnik; 1974 : 24. September : Lausanne; 1976 : 19. Mai : Lausanne, 2. September : Paris, 8. November : Paris; 1977 : 14. Januar : Paris, 23. Februar : Lissabon, 26. April : Zuerich, 31. März : Zuerich, 23. Mai : Kopenhagen, 21. August : Kopenhagen, 13. Oktober : Paris, 25. November : Amsterdam. (3) Zu den Mitgliedern der Swedish Pulp and Paper Association (Svenska Cellulose - Och Pappersbruks Föreningen), die Zellstoff herstellen, gehörten seinerzeit die Billerud-Uddeholm, Iggesunds Bruk, Kopparfors, Korsnäs-Marma, MoDoCell, Norrlands Skogsägares, Södra, Stora, SCA und Uddeholm. (4) Borregaard ist ein norwegisches Unternehmen, das u.a. gebleichten Sulfat-Zellstoff aus Eukalyptus verkauft. 1972 bis 1975 war Borregaard Aktionär der Brazilian Riocell. Das Unternehmen bleichte und verkaufte diesen Zellstoff für das genannte Unternehmen. 1975 verkaufte Borregaard seine Aktien an Riocell. Der Preis wurde in ungebleichtem Zellstoff gezahlt, den Borregaard bleichte und auf eigene Rechnung verkaufte. Seit 1979 bleicht, siebt, verpackt und lagert Borregaard Riocells Zellstoff aus Eukalyptus im Namen und für Rechnung dieses Unternehmens. (5) GEC war eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft (groupement d'intérêt économique) mit folgenden Mitgliedern : Mehrere französische Zellstoff- und Papierhersteller, das staatliche "Institut pour le développement industriel" und bis 1980 der kanadische Konzern Mac Millan Blödel. GEC stellte seine Tätigkeit im Februar 1981 ein, nachdem sie aufgrund gerichtlicher Verfügung im November 1980 in Liquidation gegangen war. Markt- und Preisverhältnisse in ihren Ländern erörtert wurden. (XVIII/3538 und XVIII/3545). (48) - Bei einer Zusammenkunft vom 8. September 1975 zwischen dem genannten Vertreter des schwedischen Verbands und einem GEC-Manager unterrichtete ersterer den letzteren über die skandinavische Politik, daß es nämlich die Skandinavier vorzögen, weniger zu produzieren, anstelle ihre Preise herabzusetzen (Vermerk des GEC-Managers vom 8. September 1975). (X/1997). (49) - Borregaard berichtet in einem Schreiben vom 27. Januar 1976 an ihre Londoner Tochtergesellschaft: "... Wir sind fest überzeugt, daß die notwendigen Schritte unternommen werden müssen, um nicht die Zellstoffpreise zu senken, sondern die Papierpreise zu erhöhen. Es ist uns bekannt, daß man von Seiten der Skandinavier ernsthaft und nachhaltig darum bemüht ist, sehr bald etwas hierfür zu tun ... Zudem besteht jetzt eine sehr enge Zusammenarbeit, die stupide Preise der bekannten grossen HW-Papierzellstoff-Herstellerländer des Kontinents verhindern sollte. Sollten Sie von niedrigen Preisen, etwa von GEC hören, dann sollen Sie nach unserer Meinung getäuscht werden oder es handelt sich um frühere Daten. Wir glauben, seit Dezember wird von europäischen HW-Zellstoff-Herstellern kaum etwas getan, um die HW-Zellstoffpreise zu brechen. Natürlich wird eine Tendenz bestehen, hier und dort ein paar Dollar abzuziehen und in manchen Fällen, so wie wir, etwas Kredit zu gewähren, doch insgesamt sollten sich die Zellstoffpreise halten ..." (XVIII/3492). "... Offiziell halten wir den KEA-Preis von 405 $, doch gibt es Möglichkeiten, diesen Preis zu unterschreiten, obwohl wir es etwas scheuen, damit auf dem britischen Markt zu weit zu gehen ; er ist ein Schlüsselmarkt und wichtig für alle. Wir möchten dem noch hinzufügen, daß derzeit seitens unserer Kollegen und Konkurrenten viel Sympathie und Verständnis besteht, weil die französische Gruppe und Borregaard von dem schlechten HW-Zellstoffmarkt am stärksten betroffen sind. Wir glauben, sie würden darüber hinwegsehen, wenn wir in manchen Fällen bessere Preise oder längeren Kredit einräumen." (XVIII/3494). (50) - In einem Fernschreiben vom 27. August 1976 schrieb Empresa Nacional de Celulosas, Madrid, ihrem Agenten Becelco in Brüssel: "... da wir schon Anfang September mit den europäischen HW-Zellstoffherstellern, unseren wichtigsten Kollegen, zusammentreffen, und wir möchten gleich nach dieser Zusammenkunft die Preise für die im vierten Quartal auszuliefernden Mengen festsetzen ..." Die Zusammenkunft fand am 2. September 1976 in Paris statt. (51) - In einem internen Vermerk vom 19. November 1976 berichtete der Verkaufsleiter der GEC: "Es ist nicht die Rede davon, nach einem "satisfecit" für die Handelsabteilung zu suchen. Die Tabelle zeigt die Verwundbarkeit der GEC gegenüber den skandinavischen Kritiken, so daß wir ein Interesse daran haben, für das erste Quartal 1977 eine Lösung zu finden, die uns als arm erscheinen lässt, nämlich : weniger Produktion ankündigen und unsere Lieferungen auf dem französischen Markt offiziell zu verringern. Was halten Sie davon?" (X/2016). (52) - In einem Fernschreiben vom 28. März 1977 an ihren Agenten Becelco berichtete Empresa: "Wir haben eine Zusammenkunft mit unseren wichtigsten Kollegen, Herstellern von gebleichtem Zellstoff aus Laubholz, um Ansichten über die derzeitige Marktlage und die Aussichten für das zweite Quartal auszutauschen. Bei der letzten Zusammenkunft im Februar versicherten die Skandinavier, daß sie ausnahmslos zu 390 US-Dollar/cif liefern, während Portucel, Celbi und St. Anne behaupteten, sie lieferten im allgemeinen zu 380 US-Dollar/cif, und hätten nur in einigen Ausnahmen 5/10 US-Dollar Rabatt gewährt und seien nicht unter 370 US-Dollar/cif gegangen. Wir fahren zu dem Treffen mit unseren Kollegen am nächsten Mittwochmittag, den 30. ..." (IX/1831). (53) - Nachstehend wird ein Auszug des Berichts über die GEC-Vorstandssitzung vom 14. April 1977 wiedergegeben: "Besuch von Herrn Jooris (1) in Stockholm und Helsinki. Die Skandinavier haben es sehr geschätzt, daß der Verkaufsleiter von GEC sich eigens zu ihnen begibt, um die kommerziellen Probleme der Gruppe darzulegen. Herr Jooris konnte seine Gesprächspartner anhand von Daten davon überzeugen, daß nicht GEC die niedrigsten Preise praktizierte, insbesondere nicht in Italien. Herr Jooris wird sich am 11. Mai erneut nach Helsinki begeben, um zu prüfen, ob ab dem zweiten Halbjahr eine Preissteigerung möglich ist. Die (1) Seinerzeit Verkaufsleiter der GEC. Skandinavier haben ihre Drohung, Frankreich mit grossen Mengen Birken-Zellstoff zu überschwemmen, aufgegeben. Herr Jooris hofft so, für das zweite Quartal für die GEC-Zellstoffverkäufe nachträglich Einfuhren zu verhüten ... Fides-Treffen in Zuerich. GECs Handelspolitik stieß nicht auf Kritiken. Diese waren gegen den Norweger Borregaard gerichtet." (X/1935). (54) - Der Bericht über die GEC-Vorstandssitzung vom 26. Mai 1977 enthielt folgende Absätze: "Bericht von Herrn Jooris über die drei Zusammenkünfte vom 24. Mai. Vorwürfe gegen GEC wegen ihrer Handelspolitik ... c) Meinungsaustausch über die verschiedenen Märkte für Hartholz. Anwesend : Schweden, Finland, Norwegen, Portugal und GEC ..." (X/1941). (55) - Der Bericht über die GEC-Vorstandssitzung vom 22. August 1977 enthielt folgenden Absatz: "... Herr Garrigüs (1) wird sich über eine angebliche Lieferung von GEC mit 100 Tonnen zu 290 $ frei österreichische Grenze informieren. Reise nach Stockholm : teilnehmen werden die Herren Forest, Jooris und Gentil ..." (X/1958). (56) - Finncell und GEC begannen 1973, Informationen und Zahlen über ihre Vorräte als Produktionsvolumen und/oder -anteil auszutauschen, doch unterblieb dies seit GECs Liquidation (siehe Schreiben von GEC an Finncell vom 12. Oktober 1977, mit einer als Fußnote angefügten Aussage des Verkaufsleiters von GEC, Herrn Jooris) (X/1961). 2. Die obengenannte Feststellung wird weiter durch folgende Antworten auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte bestätigt: (57) a) Portucel hat nicht die Art der erwähnten Praktiken, sondern nur ihre Rolle in den Zusammenkünften bestritten. Das Unternehmen hat angegeben, daß diese Rolle minimal und passiv und seine Stellung die eines Beobachters gewesen sei. Es führte aus, es sei nicht zu bestreiten, daß es versuchte, die Preispolitik der Zellstoffindustrie zu überwachen, aber auch die Kenntnis dieser Informationen habe ihm nicht gestattet, die Preis

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.