Europäische Union

85/609/EWG: Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 1985 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 des EWG- Vertrags (IV/30 698 - ECS/AKZO) (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31985D0609 85/609/EWG: Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 1985 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 des EWG- Vertrags (IV/30 698 - ECS/AKZO) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 374 vom 31/12/1985 S. 0001 - 0027 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. Dezember 1985 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 des EWG-Vertrags (IV/30.698 - ECS/AKZO) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (85/609/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (1), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Griechenlands, insbesondere auf die Artikel 3 und 15, im Hinblick auf die am 15. Juni 1982 von Engineering and Chemical Supplies (Epsom and Gloucester) Ltd in Gloucestershire, Vereinigtes Königreich, gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 bei der Kommission erhobenen Beschwerde, derzufolge festgestellt werden soll, daß AKZO Chemie BV in Amersfoort, Niederlande, gegen Artikel 86 verstossen hat, gestützt auf den Beschluß der Kommission vom 8. Juni 1983, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten, im Hinblick auf die Entscheidung 83/462/EWG der Kommission vom 29. Juli 1983 über einstweilige Anordnungen (2), nach Anhörung der beteiligten Unternehmen zu den Beschwerdepunkten der Kommission gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 sowie gemäß Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 des Rates (3), nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen - IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE: I. SACHVERHALT Einleitung (1) Diese Entscheidung beruht auf einem Antrag gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 von Engineering and Chemical Supplies (Epsom and Gloucester Ltd "ECS"), einem kleinen Erzeuger des organischen Peroxids Benzoylperoxid im Vereinigten Königreich. ECS behauptete, AKZO Chemie BV, Teil der grossen multinationalen AKZO-Gruppe ("AKZO NV"), habe unter Verstoß gegen Artikel 86 EWG-Vertrag ihre beherrschende Stellung auf dem EWG-Markt für organische Peroxide mißbräuchlich ausgenutzt. Die behauptete mißbräuchliche Verhaltensweise umfasste die Durchführung einer Politik selektiver und unter den Selbstkosten liegender Preise, die der Geschäftstätigkeit von ECS schaden und das Unternehmen als Wettbewerber ausschalten sollte. ECS machte geltend, daß sich dieses auf den Ausschluß des Unternehmens abzielende Preisverhalten auf den verhältnismässig spezialisierten Teilmarkt (der Mehl-Zusätze) im Vereinigten Königreich und Irland konzentrierte, auf den zu dem Zeitpunkt der grösste Teil des ECS-Umsatzes entfiel, so daß das Unternehmen nicht in der Lage wäre, ihre geplante Ausweitung auf den sehr viel grösseren EWG-Markt der organischen Peroxide für die Kunststoffindustrie zu finanzieren. (1) ABl. Nr. 13 vom 21.2.1962, S. 204/62. (2) ABl. Nr. L 252 vom 13.9.1983, S. 13. (3) ABl. Nr. 127 vom 20.8.1963, S. 2268/63. (2) Das Verhalten, über das ECS sich beschwerte, begann angeblich Ende 1979, als Vertreter von AKZO Chemie BV und ihrer britischen Tochtergesellschaft AKZO Chemie UK Ltd (1) ECS einen Besuch abstatteten und mit Vergeltungsmaßnahmen auf dem Sektor der Mehl-Zusätze drohten, wenn ECS sich nicht damit einverstanden erklärte, seine Tätigkeit auf dem Polymer-Markt (bzw. Kunststoffmarkt) und insbesondere Ausfuhren vom Vereinigten Königreich nach Deutschland einzustellen. ECS machte geltend, AKZO habe trotz des sofortigen Erlasses einer Verfügung durch den High Court in London seine Drohungen anschließend ausgeführt und versucht, ECS durch eine andauernde und systematische Preisunterbietungsaktion aus dem Geschäft zu verdrängen. Im Dezember 1982 führte die Kommission ohne vorherige Ankündigung Ermittlungen nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 bei AKZO Chemie und AKZO UK durch und erließ einige Monate später eine einstweilige Anordnung, mit der die britische Tochtergesellschaft aufgefordert wurde, zu den Gewinnspannen zurückzukehren, die angewandt wurden, bevor die angeblichen Drohungen vorgebracht und ausgeführt wurden. (3) AKZO hat beim Gerichtshof nicht auf Aufhebung der einstweiligen Anordnung geklagt. Im vorliegenden Verfahren werden jedoch nicht nur die von der Kommission gefundenen tatsächlichen Beweisstücke, sondern auch die Anwendung der Wettbewerbsregeln der EWG auf einen solchen Sachverhalt heftig bestritten. Die Unternehmen (4) Die AKZO Chemie und ihre Tochtergesellschaften bilden die Abteilung für hochwertige Chemikalien der grossen niederländischen multinationalen AKZO NV, die chemische Erzeugnisse und Fasern herstellt. Der Gesamtumsatz der AKZO NV belief sich 1984 weltweit auf netto 16 520 Millionen holländische Gulden (6 608 Millionen ECU), und die Nettogewinne lagen bei 752 Millionen holländischen Gulden (300 Millionen ECU). Der Nettoumsatz der AKZO Chemie und ihrer Tochtergesellschaften belief sich 1984 bei chemischen Spezialerzeugnissen auf 2498 Millionen holländische Gulden (1000 Millionen ECU). Im Jahresbericht der AKZO NV für 1984 wird festgestellt, daß die Verarbeitung bestimmter chemischer Erzeugnisse für die Polymerindustrie (insbesondere organische Peroxide) einen "ausserordentlichen" Beitrag zur Ertragssteigerung leistete. AKZO Chemie's Verkäufe organischer Peroxide beliefen sich im Jahre (2) 1984 auf. Millionen holländische Gulden (... Millionen ECU). (5) AKZO UK ist eine 100 % ige Tochtergesellschaft der AKZO Chemie. Sie ist für das Geschäft mit hochwertigen Chemikalien der AKZO Chemie im Vereinigten Königreich zuständig und sowohl an Erzeugungs- als auch an Vertriebstätigkeiten beteiligt. AKZO UK ist eines von mehreren Unternehmen in der EWG, in denen AKZO organische Peroxide für die Polymerindustrie herstellt, das Unternehmen erzeugt jedoch auch Benzolperoxid-Verbindungen zur Verwendung als Bleichmittel bei der gewerblichen Brotbäckerei zusammen mit anderen vergleichbaren Mehl-Zusätzen. AKZO UK hatte 1984 einen Gesamtumsatz von 65 Millionen £ (... ECU) erzielt. Das Geschäft mit den Mehl-Zusätzen im Vereinigten Königreich und anderswo hatte insgesamt Verkäufe in Höhe von ... £ (... ECU) zur Folge. (6) ECS ist ein kleines, in privatem Besitz befindliches Unternehmen, das 1969 von einem früheren Angestellten der Novadel gegründet wurde, einer Gesellschaft, die später von AKZO UK für den Aufbau ihres Geschäfts mit Mehl-Zusätzen aufgenommen wurde. Die wichtigste Tätigkeit von ECS bestand ursprünglich in der Erzeugung und dem Vertrieb von Mehl-Zusätzen einschließlich Bleichmitteln auf der Basis von Benzoylperoxid ; ab 1979 erzeugte das Unternehmen jedoch auch Benzoylperoxide zur Verwendung als Initiator in der Polymerindustrie (die Verwendung in der "Kunststoffindustrie"). Seit 1981 besitzt ECS eine Minderheitsbeteiligung an Pergan, einem Unternehmen in Deutschland, das nun sein Vertreter für den Verkauf der als Initiatoren verwendeten organischen Peroxide auf dem europäischen Festland ist. Die Erzeugnisse (7) Organische Peroxide sind hochwertige Chemikalien, die durch die Reaktion des maßgeblichen Ausgangserzeugnisses mit Wasserstoffperoxid (H2O2) erzeugt werden. AKZO erzeugt selbst kein Wasserstoffperoxid, ist jedoch in der EWG einer der grössten Kunden für dieses Erzeugnis. Die wichtigsten Verwendungen organischer Peroxide befinden sich in der Polymerindustrie. Organische Peroxide wirken bei den verschiedensten Vorgängen als "Initiatoren". Im Gegensatz zu echten Katalysatoren werden sie beim chemischen Verfahren vollständig aufgebraucht. (1) In den Gründen bedeutet "AKZO" die aus AKZO Chemie BV und ihren Tochtergesellschaften bestehende Wirtschaftseinheit. Soweit im jeweiligen Zusammenhang zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft zu unterscheiden ist, wird AKZO Chemie BV als "AKZO Chemie" und AKZO Chemie UK Ltd als "AKZO UK" bezeichnet. (2) Nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 werden Umsatzzahlen und andere Angaben, die unter das Geschäftsgeheimnis fallen, nicht veröffentlicht. In der Polymerindustrie sind die Hauptanwendungsgebiete i) Initiatoren für die Polymerisation oder Copolymerisation von Vinylmonomeren (z.B. PVC, LPDE, Polystyrol), ii) Aushärtungsmittel für Elastomere und Harze und iii) Vernetzungsmittel für Äthylen/Propylen und Kunstkautschuk oder Silizium. (8) Auf den ersten Anwendungsbereich in der Polymerindustrie (von AKZO "Hochpolymer"-Sektor genannt) entfallen rund 40 % des Verbrauchs, und bei den Kunden handelt es sich um die grossen Thermoplasterzeuger. Von annähernd gleicher Bedeutung ist die Aushärtung ungesättigter Polyesterharze durch Polymerisation (der "ungesättigte Polyester"-Bereich). Diese Harze werden mit Verstärkungsmitteln wie Glasfasern im Hinblick auf ihre Verwendung bei der Herstellung von Schiffskörpern, Ersatzteilen für die Fahrzeugreparatur, Ersatzteilen für elektrische Geräte, usw. ausgehärtet. Der dritte Verwendungsbereich für organische Peroxide (auf die rund 10 % des Verbrauchs entfallen) ist die Vernetzung. Die vernetzten Polymere werden insbesondere bei der Herstellung verstärkter Beläge für Kraftfahrzeugersatzteile verwendet. (9) In der Polymerindustrie gibt es keine bzw. keine schnell zur Verfügung stehenden Ersatzstoffe für organische Peroxide für den Bereich der Hochpolymere und des ungesättigten Polyesters. Auf dem dritten Gebiet (mit verhältnismässig geringer Bedeutung) können jedoch Schwefelerzeugnisse als Ersatzstoffe für organische Peroxide bei der Vernetzung von Kunstkautschuk eingesetzt werden. Schwefelverbindungen haben gegenüber den organischen Peroxiden einen Preisvorteil, besitzen jedoch nicht immer die erforderlichen technischen Eigenschaften und sind somit keine vollständigen Ersatzmittel. Es gibt verschiedene andere gemischte Verwendungen für organische Peroxide als Oxydationsmittel und Zwischenprodukte für die Synthese auf dem Gebiet der kosmetischen Mittel und der Arzneimittel. Es handelt sich jedoch um Verwendungen mit beschränkter Bedeutung. (10) Benzoylperoxid ist sowohl hinsichtlich der Erzeugung als auch der unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten das wichtigste organische Peroxid. Zusammen mit Lauroyl und Isononanoylperoxid ist es ein Erzeugnis mit universellen Verwendungsmöglichkeiten in der Polymerindustrie und wird weitgehend sowohl im Bereich der Hochpolymere als auch für Polyesteraushärtungszwekke eingesetzt. Es wird auch als Wirkstoff in Hautpflegeerzeugnissen verwendet. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Fall ist es auch das bevorzugte Bleichmittel für Mehl. Auf diese spezialisierte Verwendungsmöglichkeit (die in der EWG auf das Vereinigte Königreich und Irland beschränkt ist) konzentrierte sich ESC vor ihrer Ausweitung auf den umfassenderen Kunststoffsektor im Jahre 1979. Andere organische Peroxide sind Spezialprodukte in geringen Mengen, von denen zuweilen nur einige Tonnen pro Jahr erzeugt werden. Man tendiert in zunehmendem Masse zu "maßgeschneiderten" Erzeugnissen, die umfangreiche Forschungen und technische Zusammenarbeit zwischen Erzeuger und Benutzer voraussetzen, damit ein Produkt erzeugt wird, das den Bedürfnissen der einzelnen Kunden entspricht. Der Markt für organische Peroxide und AKZO's Stellung (11) Aus den Betriebsunterlagen der AKZO Chemie geht hervor, daß sie den "Initiatoren"-Bereich als einen Einzelmarkt ansieht, obwohl die Geschäftstätigkeit aus "rein pragmatischen" Gründen entsprechend den drei Hauptverwendungsbereichen in verschiedenen Abschnitten organisiert wird. (12) Der Markt für organische Produkte wurde weltweit 1981 von AKZO Chemie auf einen Wert von rund 900 Millionen holländische Gulden (325 Millionen ECU) geschätzt, von denen etwas über ein Drittel auf die AKZO-Gruppe und die mit ihr verbundenen Unternehmen entfiel. In Westeuropa (ein etwas grösserer geographischer Markt als die EWG, zu dem auch Randstaaten gehören, in denen AKZO tätig ist) hat der Markt für organische Peroxide einen Wert von rund 160 Millionen ECU jährlich. Auf diesem umfassenden europäischen Markt schätzt AKZO Chemie ihren Anteil auf rund 50 %. Dieser Anteil blieb über mehrere Jahre gleich, und eines der Geschäftsziele der AKZO besteht tatsächlich erklärtermassen in der Erhaltung ihres Marktanteils auf diesem Stand. (Ein anderes Betriebsdokument der AKZO Chemie weist ihren Marktanteil in Europa [einschließlich der osteuropäischen Staatshandelsländer] in Höhe von 55 % aus). Bei getrennter Betrachtung der verschiedenen Anwendungsbereiche befindet sich AKZO's Marktanteil jeweils etwa auf dem gleichen Niveau. Im Hochpolymer-Sektor ("HP") lag ihr Marktanteil zwischen 1979 und 1982 etwas unter 50 % und im ungesättigten Polyester-Sektor ("UP") bei rund 55 %. AKZO ist auch bei weitem der führende EWG-Erzeuger organischer Peroxide für die Vernetzung. Für die einzelnen Mitgliedstaaten der EWG geht aus AKZO's eigenen Marktschätzungen hervor, daß ihr niedrigster nationaler Marktanteil auf dem "HP"-Sektor bei ... % im Vereinigten Königreich und der höchste bei ... % in Italien lag. Im "UP"- Sektor lag ihr niedrigster Anteil in Italien und der höchste ... % in den Niederlanden. (13) Die Marktanteile der anderen Haupterzeuger organischer Peroxide in Westeuropa sind in den letzten fünf Jahren ebenfalls gleich geblieben. Die verbundene Solvay-Laporte "Interox"-Gruppe befindet sich mit etwa ... % auf dem zweiten Platz in Europa. Auf den amerikanischen Lucidol/Luperox-Betrieb entfallen ... %, gefolgt von einer Reihe anderer Unternehmen wie Kenogard (Schweden) und Chimie de France (zusammen ... %). Nach AKZO's Auffassung besitzt der auf dem zweiten Platz befindliche Erzeuger Interox Stärken im technischen Betrieb, ist jedoch aufgrund einer verhältnismässig schwachen Absatzorganisation nicht in der Lage, dies in einen höheren Marktanteil umzuwandeln. (14) Aus AKZO Chemie's Unterlagen geht hervor, daß sie sich selbst "die führende Stellung" bei organischen Peroxiden zuschreibt und ihre Stärke auf folgende Faktoren zurückführt: a) eine starke kommerzielle und technische Absatzorganisation; b) eine breite, fast vollständige Palette von Produkten (über 100 gegenüber 40 bei Interox); c) führendes Wissen im Bereich der Sicherheit und Toxikologie; d) Produktausbreitung und Marktabdeckung; e) Bemühungen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung; f) Anwendungs-Know-how. In einer der von der Kommission bei AKZO Chemie gefundenen Betriebsunterlagen wird die führende bzw. vorherrschende Stellung von AKZO ebenso betont wie die erkannte Notwendigkeit, ihren Marktanteil von 50 % "mit allen Mitteln" zu erhalten. AKZO hat Produktionsanlagen für organische Peroxide in den Niederlanden, Belgien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Das Unternehmen setzt diese Erzeugnisse in allen Mitgliedstaaten der EWG ab und zählt alle grossen Polymererzeuger zu ihren Kunden. Der Markt für Mehlzusätze im Vereinigten Königreich und Irland (15) Die Verwendung des wichtigsten organischen Peroxids-Benzoylperoxid - als Bleichmittel für die Behandlung von Mehl - beschränkt sich in der EWG auf das Vereinigte Königreich und Irland (1). Dies sind die einzigen Mitgliedstaaten, in denen seine Verwendung nach den derzeitigen Rechtsvorschriften erlaubt ist. Es wird jedoch auch in Nord- und Südamerika, dem Mittleren Osten, Japan, Ozeanien und in Teilen Afrikas zu diesem Zweck verwendet. Sowohl AKZO UK als auch ECS beliefern die überseeischen Märkte. Nach den britischen Mehlvorschriften ist Benzoylperoxid das einzig zulässige Bleichmittel. Weitere Erzeugnisse, die als Mehlzusätze zulässig oder erforderlich sind, um bestimmte Funktionen beim industriellen Brotbackverfahren zu erfuellen, sind: a) Backhilfsmittel - Kaliumbromat, Ascorbinsäure und Azodiacarbonamid zur Stärkung des Klebers in Weichweizen, der im allgemeinen im Vereinigten Königreich und Irland verwendet wird; b) Polyamylase Präparate (2-Amulase) zur Teiglockerung; c) Anreicherungsmittel - Vitamin B1, Nikotinsäure und reduziertes Eisen - ein Überbleibsel aus den Rechtsvorschriften während der Kriegszeit, nach denen die Müller dem Mehl einige wesentliche Nährstoffe zufügen mussten. (16) Der grösste Teil des im Vereinigten Königreich und Irland industriell gebackenen Brotes wird mit dem "Chorleywood"-Verfahren hergestellt, bei dem häufig eher auf der Backstufe als während der Mehlproduktion Backhilfsmittel zugefügt werden. Andere Mehlzusätze als Bleichmittel können auf diese Weise sowohl vom Bäcker dem Teig als auch vom Müller dem Mehl zugesetzt werden. Die Erzeugnisse werden je nach den Bedürfnissen der Kunden in verschiedenen Stärkegraden geliefert. Benzoylperoxid wird mit 16 % oder 20 % Stärke, gemischt mit einem neutralen Füllstoff, verkauft. Kaliumbromat wird gewöhnlich gebrauchsfertig zu Stärkegraden von 6 und 10 % an die Mühlen verkauft, es kommt aber auch in höheren Konzentrationen - 20 %, 50 % oder 95 % - vor und wird von den Kunden beigemischt oder dem Teig zugesetzt. (17) Nur drei Unternehmen im Vereinigten Königreich und Irland liefern ein vollständiges oder fast vollständiges Sortiment von Mehlzusätzen : AKZO UK, ECS und ein dritter Lieferant, Diaflex. Sowohl AKZO UK als auch ECS erzeugen ihr eigenes konzentriertes Benzoylperoxid (zur Verwendung sowohl als Initiator in der Kunststoffindustrie als auch zur Mehlbehandlung) aus Benzoychlorid und Wasserstoffperoxid. Bei der spezialisierten Mehlbehandlung setzen sie dann den neutralen Füllstoff zu. Diaflex erzeugte zeitweilig konzentriertes Benzoylperoxid, deckt jetzt jedoch ihren gesamten Bedarf an diesem Erzeugnis für Mischungen über AKZO UK, um eine Verbindung für die Mehl-Behandlung herzustellen. Die Erzeuger von Mehlzusätzen beziehen Kaliumbromat und andere Backhilfsmittel in grossen Mengen von anderen Erzeugern und mischen diese mit neutralen Füllstoffen in einem einzigen Mischvorgang, um ihnen die geeignete Konzentration zu verleihen. (1) Auf Irland entfällt nur eine geringe Menge, die vom Vereinigten Königreich geliefert wird. Anreicherungsmittel (Vitaminmischungen) sind ebenfalls einfache Mischungen, die aus eingekauften Anreicherungsprodukten und Füllstoffen hergestellt werden. Sowohl AKZO UK als auch ECS treffen jedoch manchmal Vereinbarungen mit den Müllern, wonach diese ihr eigenes Mehl zu den Kosten für die Beimischung mit Anreicherungsprodukten liefern, um das geforderte Enderzeugnis zu erzielen. Bleichmittel und Verbesserungsmittel können nur von AKZO UK, ECS und Diaflex bezogen werden. Großkunden von AKZO UK können einige oder alle ihre Verbesserungsmittel von AKZO UK in konzentrierter Form beziehen und sie dann in der geeigneten Stärke mischen. Sowohl AKZO UK als auch ECS und Diaflex zählen bzw. zählten Anreicherungsmittel zu ihrem Sortiment von Mehlzusätzen, und in den 70er Jahren entfielen rund 90 % ihres Geschäfts auf AKZO UK. Da das Endprodukt jedoch verhältnismässig leicht ohne besonderes Know-how erzeugt werden kann, führte dies dazu, daß neue Unternehmen in den Markt eindrangen und sich die Gewinnspannen verringerten. Etwa 1976 hatte AKZO UK die Lieferung von Anreicherungsmitteln praktisch eingestellt und kaufte diese nur noch für den Weiterverkauf ein, falls dies "als Gefälligkeit für die Kunden" erforderlich war. (18) AKZO UK ist der grösste Lieferant von Mehlzusätzen im Vereinigten Königreich und Irland. 1982 schätzte sie ihren Marktanteil bei Bleichmitteln (dem wesentlichen Mehlzusetzer) im Vereinigten Königreich auf 52 % gegenüber ECS mit 35 % und Diaflex mit nur 13 %. Aufgrund von Konzentrationsunterschieden und anderen Faktoren würde ein Vergleich der absoluten Mengen aller gelieferten Mehlzusätze einen falschen Eindruck des Marktanteils vermitteln. Die Kommission verschaffte sich deshalb Einzelheiten über den Wert der Verkäufe von Mehlzusätzen durch AKZO UK und ECS von 1979 bis 1984 nach dem Vereinigten Königreich und Irland sowie der weltweiten Verkäufe. Aus den Zahlenangaben geht hervor, daß sich von 1979 bis 1984 die Verkäufe von ECS im Vereinigten Königreich und Irland wertmässig von ... Pfund Sterling auf ... Pfund Sterling verringerten, während sich die Verkäufe von ... AKZO UK trotz eines erheblichen Preisverfalls von ... Pfund Sterling auf ... Pfund Sterling erhöhten. Weltweit hat sich der Gesamtumsatz der AKZO UK bei Mehlzusätzen fast verdoppelt (von ... Pfund Sterling im Jahre 1979 auf ... Pfund Sterling im Jahre 1984). Der Gesamtumsatz von ECS lag weltweit im Jahre 1979 bei ... Pfund Sterling und im Jahre 1984 bei ... Pfund Sterling. Ihr Gesamtumsatz machte 1984 somit nur rund 40 % vom Gesamtumsatz von AKZO UK aus. Für Diaflex liegen keine detaillierten Angaben über den Umsatz vor. Die Kommission schätzt den Umsatz dieses Unternehmens jedoch auf nicht mehr als ... Pfund Sterling pro Jahr im Vereinigten Königreich und Irland, was für 1984 folgende Gesamtanteile ergeben würde : AKZO UK 55 %, ECS 30 % und Diaflex 15 %. (19) Die grössten Kunden für Mehlzusätze im Vereinigten Königreich und Irland sind die drei wichtigsten Mehlgruppen RHM, Spillers und Allied Mills (Teil der Associated British Foods). RHM war bis zu ihrer kürzlichen Schließung auch einer der beiden grossen Mehlkunden in Irland. Diese drei Gruppen sind etwa gleich groß und bis Spillers das Backgeschäft im Jahre 1979 aufgab, waren sie auch die drei grössten industriellen Weißbrotbäkker ("Fabrikbäcker") im Vereinigten Königreich. Auf sie entfallen etwa 85 % der britischen Bleichmittelverkäufe. Auf die "grossen unabhängigen Käufer" (d.h. von den "Grossen Drei" unabhängige Mühlen) entfallen weitere 10 %, und die "kleinen unabhängigen Mühlen" stellen den Rest. Ein weiterer wichtiger Kunde für andere Mehlzusätze (ausser Bleichmitteln) ist British Arkady, ein Hersteller von "Teigverbesserungsmitteln" für die Backindustrie. Das Unternehmen deckt den grössten Teil seines Bedarfs an Kaliumbromat, Azodicarbonamid und Amylasen in angereicherter Form bei AKZO UK. (20) Die Belieferung von RHM teilten sich von jeher AKZO UK und Diaflex. Spillers wurde in erster Linie von AKZO UK beliefert, während Diaflex bis 1982 als zweiter Lieferant diente. Jetzt ist AKZO UK der einzige Lieferant. Allied Mills wird in erster Linie von ECS über ihre zentrale Verkaufsstelle Provincial Merchants Ltd beliefert. Vor dem Streit mit ECS belieferte AKZO UK eine der Mühlen der Allied-Gruppe unmittelbar, seit 1982 hat sie mehrere Einzelmühlen von ECS übernommen. ECS belieferte gewöhnlich zwei Drittel der unabhängigen Käufer und AKZO UK ein Drittel, seit 1982 sind ihre jeweiligen Anteile jedoch umgekehrt. AKZO UK's Kunden sind somit RHM, Spillers, einige einzelne Allied-Mühlen und unabhängige Käufer. Diaflex verkauft an RHM und einige kleine Kunden. ECS liefert keine wesentlichen Mengen von Mehlzusätzen an Mühlen in Irland, die vom Vereinigten Königreich aus durch Diaflex und AKZO UK mit Benzoylperoxid zu 20 % beliefert werden. Der Preis in Irland ist gewöhnlich der für das Vereinigte Königreich geltende RHM-Preis mit einem Aufschlag für zusätzliche Transportkosten. (21) Die Kunden bemühen sich um einen einzigen Lieferanten, der ihren gesamten Bedarf an Mehlzusätzen deckt. Selbst wenn sie einen zweiten Lieferanten besitzen, werden sie über diese beiden ein so vollständig wie mögliches Sortiment beziehen. Bleichmittel, Verbesserungsmittel und Amylasen werden alle zu verschiedenen Preisen verkauft, das Sortiment von Erzeugnissen wird jedoch als "Warenpaket" angeboten, dessen Anziehungskraft usw. der Kunde insgesamt beurteilt. Die Kunden können ihre Anreicherungsmittel (Vitamine) von einer anderen Quelle beziehen, die

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.