Europäische Union

2003/674/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. Juli 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache C.37.519 — Methionin) (Text von Bedeutung für den EWR.)(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2276)

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Avis juridique important | 32003D0674 2003/674/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. Juli 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache C.37.519 — Methionin) (Text von Bedeutung für den EWR.)(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2276) Amtsblatt Nr. L 255 vom 08/10/2003 S. 0001 - 0032 Entscheidung der Kommission vom 2. Juli 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache C.37.519 - Methionin) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2276) (Nur der englische und der deutsche Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/674/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrags(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1/2003(2), insbesondere auf die Artikel 3 und 15, gestützt auf die Beschlüsse der Kommission vom 1. Oktober und 17. Dezember 2001 zur Einleitung eines Verfahrens in dieser Sache, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, ihre Bemerkungen zu den Beschwerdepunkten der Kommission gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 und der Verordnung (EG) Nr. 2842/98 der Kommission vom 22. Dezember 1998 über die Anhörung in bestimmten Verfahren nach Artikel 85 und 86 EG-Vertrag(3) vorzutragen, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, im Hinblick auf den Bericht des Anhörungsbeauftragten in diesem Verfahren(4), in Erwägung nachstehender Gründe: TEIL I - SACHVERHALT A. ZUSAMMENFASSUNG DER ZUWIDERHANDLUNG (1) Diese Entscheidung ist an folgende Unternehmen gerichtet: - Aventis SA, - Aventis Animal Nutrition SA, - Nippon Soda Company Ltd, - Degussa AG. (2) Die Zuwiderhandlung besteht aus der Teilnahme der erwähnten Hersteller von Methionin an einer fortdauernden Vereinbarung und/oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweise entgegen Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen, die das gesamte Gebiet des EWR umfasste, und mit der diese Hersteller Preisziele für Methionin und einen Mechanismus für die Durchführung von Preiserhöhungen vereinbarten, Informationen über Absatzmengen und Marktanteile austauschten sowie diese Vereinbarungen überwachten und durchsetzten. (3) Die Unternehmen waren an der Zuwiderhandlung von Februar 1986 bis Februar 1999 beteiligt. B. DIE METHIONIN-INDUSTRIE 1. DAS PRODUKT (4) Methionin zählt zu den wichtigsten Aminosäuren. Aminosäuren sind organische Moleküle, die Eiweiß bilden, einen der Grundbestandteile von Nahrungs- und Futtermitteln. Für die Bildung von Eiweiß werden über 20 Aminosäuren benötigt. Diejenigen Aminosäuren, die vom Körper nicht selbst hergestellt werden können, müssen den Futtermitteln beigegeben werden; sie sind die "essenziellen Aminosäuren", zu denen das schwefelhaltige Methionin zählt. Wenn nicht sämtliche essenziellen Aminosäuren in der Nahrung enthalten sind, kommt die Eiweißsynthese im lebenden Organismus zum Stillstand. Die erste Aminosäure, deren Fehlen die Eiweißsynthese anderer Aminosäuren unterbricht, wird als "erste unterbrechende Aminosäure" bezeichnet. Methionin ist für Gefluegel die erste unterbrechende Aminosäure. Wenn der natürliche Methioningehalt im Gefluegelfutter niedrig ist, muss er durch Zusätze erhöht werden. (5) Methionin wird den Vormischungen und dem Mischfutter für sämtliche Tierarten beigefügt. Hauptanwendungsgebiet ist Gefluegelfutter, doch wird Methionin zunehmend auch dem Schweinefutter und den Spezialfuttermitteln beigefügt. (6) Methionin kommt im Wesentlichen als DL-Methionin (DLM) und als Hydroxyanalogmethionin (HAM) vor. (7) DL-Methionin ist ein weißer Kristall mit einem Aktivbestandteil von beinahe 100 %. (8) Hydroxyanalogmethionin wird von Novus (dem Nachfolgeunternehmen des amerikanischen Herstellers Monsanto) in fluessiger Form mit einem nominalen Aktivgehalt von 88 % hergestellt. Flüssigmethionin wurde von Monsanto in den 80er Jahren eingeführt und macht nun rund 50 % des weltweiten Verbrauchs aus. (9) Die jeweilige Bioeffizienz dieser beiden Aufmachungen war Gegenstand langwieriger Auseinandersetzungen zwischen den Herstellern. Obwohl beide Formen für den selben Zweck verwendet werden und sich von den selben Rohstoffen herleiten, werden sie auf unterschiedlichem Wege hergestellt. 2. DIE HERSTELLER RHÔNE-POULENC (JETZT AVENTIS SA) (10) Rhône-Poulenc mit Geschäftssitz in Courbevoie (Frankreich) war in dem relevanten Zeitraum ein international tätiges Unternehmen, das organische und anorganische chemische Zwischenprodukte, Spezialchemikalien, Fasern, Plastik, Arzneimittel und Agrarchemikalien erforschte, entwickelte, herstellte und auf den Markt brachte. (11) Seine drei Kernbereiche waren Arzneimittel, Pflanzen- und Tiergesundheit sowie Spezialchemikalien. (12) Der Gesamtumsatz der Gruppe Rhône-Poulenc belief sich im Jahr 1998 auf 86,8 Mrd. FRF (13,15 Mrd. ECU). (13) Am 1. Dezember 1998 gaben Rhône-Poulenc und die Farbwerke Hoechst AG ihren Plan bekannt, ihre Lifescience-Tätigkeiten in der neuen Firma "Aventis" zusammenzulegen (zu jeweils 50 % im Eigentum der Muttergesellschaften) und ihre Chemiebereiche über einen Zeitraum von drei Jahren zu veräußern. Als nächste Stufe war die vollständige Fusion der beiden Muttergesellschaften geplant. (14) Im Mai 1999 wurde ein beschleunigtes Fusionsprogramm vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Behörden angekündigt. (15) Am 9. August 1999 beschloss die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(5), dem Zusammenschluss zuzustimmen und für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären(6). (16) Am 15. Dezember 1999 wurde der Vollzug des Zusammenschlusses angekündigt. An der Spitze von Aventis steht ein aus vier Mitgliedern bestehender Aufsichtsrat und ein Vorstand, der aus den vier Mitgliedern des Aufsichtsrates und fünf rangälteren Geschäftsführern besteht. Die neue Einheit ist in die beiden Geschäftsbereiche Aventis Pharma und Aventis Landwirtschaft unterteilt. Aventis Landwirtschaft umfasst die Bereiche Pflanzenwissenschaft, Pflanzenbiotechnologie, Tiernahrung und Tiergesundheit. Der Vorstand von Aventis Landwirtschaft, der zuvor Leiter der Geschäftszweige Pflanzen- und Tiergesundheit von Rhône-Poulenc war, ist auch Mitglied des Vorstandes von Aventis. Der Unternehmenssitz von Aventis ist in Straßburg. (17) Der nicht beglaubigte, nominale Jahresabschluss der neuen Unternehmenseinheit belief sich im Jahr 2000 auf 22,304 Mrd. EUR. (18) Die in dem relevanten Zeitraum innerhalb der Gruppe Rhône-Poulenc für Methionin zuständige Geschäftseinheit war die vollständige Tochtergesellschaft Rhône-Poulenc Animal Nutrition ("RPAN"), die Zusatzstoffe einschließlich Methionin und Aminosäuren zur Verwendung im Tierfutter (Gefluegel, Schweine und Weidetiere) herstellte und auf den Markt brachte. Sie trägt nun den Namen Aventis Animal Nutrition SA ("AAN"). RPAN war dem Geschäftsbereich Pflanzen- und Tiergesundheit von Rhône-Poulenc direkt zugeordnet (100 %). Sowohl Aventis SA als auch AAN sind Adressaten dieser Entscheidung. (19) Die Weltzentrale für AAN/RPAN ist in Antony bei Paris; es bestehen regionale Verkaufszentralen für Afrika (in Frankreich), Nordamerika, Südamerika und Asien/Pazifik. (20) Organisatorisch war RPAN Bestandteil des Geschäftsbereiches Pflanzen- und Tiergesundheit von Rhône-Poulenc. (21) Die wichtigsten von AAN/RPAN hergestellten Zusatzstoffe sind die Vitamine A und E (für Gefluegel- und Schweinefutter) und Methionin. (22) Rhône-Poulenc stellt sowohl DLM als auch HAM und zwar überwiegend in Pulverform her. Trockenes DLM wird in zwei Werken in Frankreich und einem brasilianischen Werk hergestellt, während die Werke in Spanien und den USA fluessiges DLM produzieren. (23) Im Jahr 1998 erzielte Rhône-Poulenc mit Futtermittelzusatzstoffen weltweit einen Umsatz von [...](7) ECU entsprechend einem Weltmarktanteil von [...]*. In der EU beliefen sich seine Umsätze auf [...]* EUR bei einem Anteil von [...]*. (24) Der Weltumsatz von Rhône-Poulenc mit Methionin betrug im Jahr 1998 [...]* ECU, im Vorjahr 1997 waren es noch 311 Mio. ECU. DEGUSSA AG (25) Die Degussa AG Düsseldorf wurde im Jahr 2000 gegründet, als SKW Trostberg und Degussa-Hüls sich im Anschluss an die Fusion der jeweiligen Muttergesellschaften VIAG und VEBA zu E.ON zusammenschlossen. Die Degussa-Hüls entstand im Jahr 1998 durch die Fusion von zwei leitenden deutschen Chemieunternehmen, Degussa AG Frankfurt/Main und Hüls AG (Marl). (26) Der nicht beglaubigte nominale Jahresabschluss der fusionierten Unternehmenseinheiten belief sich im Jahr 2000 auf [...]* EUR. (27) Die neue Unternehmenseinheit besteht aus sechs Bereichen, in denen die Spezialchemikalienaktivitäten der neuen Degussa AG zusammengefasst werden: Gesundheit und Ernährung, Bau-Chemikalien, Fein- und Industriechemikalien, Lacke, Farben und Zwischenstoffe, Spezialpolymere und gebrauchsfertige Chemikalien. (28) Vor dem Zusammenschluss befand sich der Bereich Tierfutter bei der Degussa-Hüls AG. Vor der Fusion mit der Hüls AG (Marl) im Jahr 1998 wurden die Tierfuttertätigkeiten direkt von der Degussa AG in Frankfurt geführt. (29) Degussa ist der alleinige Anbieter der drei wichtigsten essenziellen Aminosäuren Methionin, Lysin und Threonin aus einer Hand. (30) Degussa stellt DL-Methionin nur in Trockenform her. NIPPON SODA COMPANY LIMITED (31) Nippon Soda (Tokio) ist ein großes, weltweit tätiges Unternehmen, das Pestizide, Agrarchemikalien, Futtermittelzusatzstoffe, pharmazeutische Verbindungen sowie Natrium- und Kaliumverbindungen herstellt. (32) Gemeinsam mit Mitsui hält es [...]* der Anteile an Novus International, dem amerikanischen Hersteller von HAM. (33) Der Gesamtumsatz der Nippon Soda Company in dem zum März 2000 zu Ende gehenden Geschäftsjahr belief sich auf [...]*. (34) Nippon Soda stellt Methionin in Europa nicht her, sondern produziert DLM in Pulverform in Japan; [...]* seiner Produktion werden in Asien und [...]* im EWR (über Mitsui) abgesetzt. (35) Das von Nippon Soda in Japan für den Verkauf im EWR und weltweit hergestellte DLM wird zuerst an Mitsui in Japan verkauft, das dieses Erzeugnis selbst nicht herstellt. Mitsui ist für den Vertrieb und den Absatz in Europa und die Lieferungen über seine europäische Tochtergesellschaft zuständig. SONSTIGE HERSTELLER 1. Sumitomo (36) Die Sumitomo Chemical Company Ltd, Osaka und Tokio, zählt zu den größten Chemieunternehmen Japans; ihre Produktpalette umfasst Grundstoffchemikalien, Petrochemikalien, Feinchemikalien, Agrarchemikalien und Arzneimittel. (37) Der Gruppenumsatz in dem zum 31. März 2000 zu Ende gehenden Geschäftsjahr belief sich auf [...]*. 2. Novus (38) Novus International Inc. St Louis (Missouri, USA) war die vormalige Sparte Futtermittelzusatzstoffe der Monsanto Company. Es wurde im Jahr 1991 für den Betrieb des Additiv-Geschäftes gegründet, das die Mitsui & Co Ltd und die Nippon Soda Co Ltd von Monsanto übernommen hatten. [...]* der Anteile befinden sich im Eigentum der Mitsui & Co, Tokio, [...]* von Mitsui & Co Inc., New York (New York, USA) und die verbleibenden [...]* von Nippon Soda. (39) Novus stellt analoges Methionin in Flüssigform unter dem Warenzeichen Alimet her. Sein Werk Chocolate Bayou (USA) hat eine Produktionskapazität von [...]* nach einer im Jahr 1999 vollzogenen Erweiterung. (40) Der Gesamtumsatz von Novus belief sich im Jahr 2000 auf [...]*. 3. DER METHIONIN-MARKT ANGEBOT (41) Die Methionin-Synthese ist ein komplexer Vorgang, der die Hydrolyse von einfachen Proteinen bedingt. Die drei für die Herstellung von Methionin wichtigsten Rohstoffe sind Acrolein, Methylmerkaptan und Hydrozyaninsäure. (42) Bei den Herstellern von Methionin handelt es sich überwiegend um große, weltweit tätige Chemieunternehmen. Methionin wird in der Regel von ihrem Geschäftsbereich Futtermittelzusatzstoffe hergestellt. (43) Die drei weltweit größten Hersteller sind Rhône-Poulenc, Degussa-Hüls und Novus. (44) Der Anteil von Rhône-Poulenc am Weltmarkt beträgt [...]*, von Degussa-Hüls [...]* und von dem amerikanischen Hersteller Novus [...]*. Auch die japanischen Hersteller Nippon Soda und Sumitomo mit Weltmarktanteilen von [...]* bzw. [...]* sind weltweite Anbieter von Methionin. (45) Um den Umfang des Methionin-Marktes in dem relevanten Zeitraum zu ermitteln, hat die Kommission verschiedene Ansätze berücksichtigt, wie sie auch in den von den drei Hauptherstellern in ihren jeweiligen Antworten auf die am 27. Juli und 7. September 1999 versandten Auskunftsersuchen enthalten sind. (46) [...]*. Der Gemeinschaftsmarkt hatte einen Wert von 260 Mio. EUR. NACHFRAGE (47) Die Hauptabnehmer von Methionin sind Hersteller von Tier-Mischfutter und Vormischungen, wobei der überwiegende Teil des Verbrauchs auf die Herstellung von Gefluegelfutter, gefolgt von Schweinefutter, entfällt. (48) Auf der Vormischstufe werden konzentrierte Vitamine und Mineralstoffe einschließlich Spurenelementen, Aminosäuren und Heilmitteln zur Beimengung in Tierfutter zusammengestellt. Mischfutter ist die nächste Stufe bei der Tiernahrungsherstellung; viele Abnehmer beziehen Methionin jedoch direkt von den Herstellern und nicht als Vormischkonzentrat. (49) Da die Nachfrage nach Tiernahrung gestiegen ist, haben sich die großen Zuchtbetriebe zunehmend in integrierte gewerbliche Verbunde zusammengeschlossen, die Tierfutter herstellen, Vieh züchten und schlachten und Nahrungsmittel zubereiten oder weiterverarbeiten. INNERGEMEINSCHAFTLICHER HANDEL (50) Methionin wird in drei Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich und Spanien) hergestellt und in der gesamten Gemeinschaft auf den Markt gebracht. Mit einer Ausnahme hatten sämtliche Adressaten dieser Entscheidung Produktionsanlagen in der Gemeinschaft (in einigen Fällen über Tochtergesellschaften). Weitere Methioninverkäufe in der Gemeinschaft stammten aus Drittländern wie Japan und den USA. (51) Das von Aventis SA/AAN in Frankreich und Spanien und von Degussa in Deutschland hergestellte Methionin wird in der gesamten Gemeinschaft verkauft und bedingt einen erheblichen Handelsumfang zwischen Mitgliedstaaten im Methionin-Markt. Außerdem verkauft Nippon Soda sein Methionin über in mehreren Mitgliedstaaten niedergelassene Tochtergesellschaften von Mitsui, was zu einem Handel nach anderen Mitgliedstaaten führt. C. VERFAHREN (52) Am 26. Mai 1999 legte Rhône-Poulenc der Kommission eine Erklärung vor, mit der es eingestand, an einem [...]* Kartell teilgenommen zu haben, mit dem die Preise und Verkaufsmengen für Methionin festgesetzt wurden; gleichzeitig beantragte es die Anwendung der Mitteilung über die Nichtfestsetzung oder niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen ("Kronzeugen-Regelung"). (53) Rhône-Poulenc war nicht in der Lage, schriftliche Unterlagen für die behauptete Zuwiderhandlung vorzulegen; das Unternehmen führte aus, dass die Beschäftigten von RPAN entweder keine schriftlichen Unterlagen erstellten oder diese nicht aufbewahrten. (54) Am 16. Juni 1999 führten Bedienstete der Kommission und Beamte des Bundeskartellamts gemäß der Entscheidung der Kommission nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 eine Nachprüfung in den Geschäftsräumen von Degussa-Hüls in Frankfurt am Main durch. (55) Im Anschluss an diese Nachprüfung richtete die Kommission am 27. Juli 1999 ein Auskunftsersuchen an Degussa-Hüls gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 betreffend die Unterlagen, die sie anlässlich der Nachprüfung vorgefunden hatte. Degussa-Hüls beantwortete das Ersuchen am 9. September 1999. (56) Die Kommission richtete Auskunftsersuchen an Nippon Soda, Novus und Sumitomo Chemical am 7. Dezember 1999 und an Mitsui am 10. Dezember 1999. Die Antworten gingen im Verlauf des Monats Februar 2000 ein. Nippon Soda unterbreitete eine Zusatzerklärung am 16. Mai 2000. (57) Am 1. Oktober 2001 eröffnete die Kommission ein Verfahren in dieser Sache und versandte eine Mitteilung der Beschwerdepunkte gegen fünf Hersteller von Methionin. Am 17. Dezember 2001 versandte die Kommission die gleiche Mitteilung der Beschwerdepunkte an Aventis Animal Nutrition SA, eine vollständige Tochtergesellschaft von Aventis SA. Alle Beteiligten legten schriftliche Bemerkungen in Erwiderung auf die Beanstandungen der Kommission vor. Am 21. Dezember 2001 teilte der Rechtsbeistand von Aventis SA und Aventis Animal Nutrition SA der Kommission mit, dass nur eine Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte im Namen beider Unternehmen vorgelegt würde. (58) Erwiderungen auf die Mitteilungen der Beschwerdepunkte gingen zwischen dem 10. und 18. Januar 2002 ein. Aventis SA/AAN und Nippon Soda räumten ihre Zuwiderhandlung ein und bestritten nicht den wesentlichen Tatbestand, ebenso wie Degussa, jedoch nur für den Zeitraum 1992 bis 1997. Am 25. Januar 2002 fand eine Anhörung statt, auf der alle Parteien Gelegenheit zur Anhörung erhielten. (59) Unter Berücksichtigung der Beweislage wurde entschieden, das Verfahren gegen zwei andere Parteien nicht fortzuführen. D. VERLAUF DER EREIGNISSE 1. TEILNEHMER UND ORGANISATION (60) Der Aufbau, die Durchführung und die Funktionsweise des Kartells beruhten auf einer gemeinsamen Bewertung des Marktes. (61) Die üblichen Vertreter der Unternehmen an den Zusammenkünften waren: - für Rhône-Poulenc (Aventis SA/AAN): [...]*. - für Degussa: [...]*. - für Nippon Soda: [...]*. (62) Die Kartellzusammenkünfte wurden auf unterschiedlichen Ebenen veranstaltet: - Vor allem während der Anfangsjahre des Kartellbestehens fanden regelmäßige Zusammenkünfte der Präsidenten, Direktoren, Geschäftsführer usw. auf Spitzenebene, sogenannte "Gipfeltreffen" statt. - Ab 1989 fanden eher technisch ausgerichtete Zusammenkünfte auf Betriebs-/Verkaufsleiterebene und nicht der eigentlichen Führungsebene statt (Erklärung von Nippon Soda vom 23. Februar 2000, S. 5). - Auch fanden bilaterale Zusammenkünfte zwischen Unternehmen statt. 2. DIE WESENTLICHEN MERKMALE DES KARTELLS a) ZIELE (63) Gestützt auf die Erklärungen der Teilnehmer und die vorliegenden Dokumente konnte die Kommission einige wesentliche Merkmale herausfinden, die von den Kartellmitgliedern während der gesamten Dauer des Kartells vereinbart und durchgeführt wurden, und sich ein eindeutiges Bild von der Funktionsweise des Kartells machen. (64) Mit dem Kartell wurden drei Ziele verfolgt, nämlich Festsetzung von Zielpreisen, Vereinbarung abgestimmter Preiserhöhungen und Austausch von Informationen über Verkaufsmengen und Marktanteile. 1. Zielpreise und Tiefstpreise (65) Die Kartellteilnehmer vereinbarten Zielpreise, die durchzuführen waren. Sie vereinbarten Preisspannen und erörterten die "Ankündigung" neuer Listenpreise (siehe Rdnrn 82-88, 136, 106, 112, 131, 136, 143-145, 152-153, 156-157, 167, 176, 182-183). (66) Die Teilnehmer kamen überein, dass eine Erhöhung ihrer Preise erforderlich sei. Sie erörterten die Akzeptanz des Marktes und vereinbarten Preiserhöhungen, gestützt auf das Ergebnis ihrer Erörterungen (siehe Rdnrn 98, 103, 106, 112, 128, 136, 137). (67) Im Allgemeinen wurden die Zielpreise in [...]* festgesetzt, jedoch auch für jeden einzelnen nationalen Markt in nationaler Währung und DEM. Die Preise wurden für jeden nationalen Markt überprüft, um festzustellen, ob die Zielpreise - zuweilen unter Bezugnahme auf einzelne Kunden - erreicht worden waren (siehe Rdnrn 128, 132, 144, 152, 155, 156-159, 161). (68) Neben den Zielpreisen vereinbarten die Teilnehmer auch Mindestpreise für jeden nationalen Markt (sogenannte "Boden-" oder "Tiefstpreise") (siehe Rdnrn 152-155). 2. Abgestimmte Preiserhöhungen (69) Die Preiserhöhungen wurden in sogenannten "Kampagnen" durchgeführt, deren Verlauf in den anschließenden Kartellzusammenkünften überprüft wurde. Einige dieser Kampagnen wurden einzeln erfasst (siehe Rdnrn 106, 116-118). 3. Austausch von Informationen über Marktanteile/Verkaufsmengen (70) Die Parteien tauschten Informationen über Verkaufsmengen und Produktionskapazitäten aus, ebenso wie ihre jeweiligen Schätzungen des [...]* Gesamtmarktvolumens, und verglichen diese Daten (siehe Rdnrn 82, 134, 149, 169-171, 183). (71) Gemäß Nippon Soda wurden auf den trilateralen Zusammenkünften in der Regel (u. a.) Informationen über die Lieferungen der wichtigsten Stoffe zur Herstellung von Methionin, Kapazitäten, Auslastungsraten der Werke und die Nachfrage nach Methionin ausgetauscht (siehe Rdnr. 170). (72) In der Anfangszeit des Kartells wurden sogar die Ansichten über das zukünftige Marktwachstum und dessen Verteilung auf die Hersteller im Verhältnis zu ihrer Produktionskapazität zur Sprache gebracht (siehe Rdnr. 82). (73) Die Kommission hat Nachweise dafür - wenn auch möglicherweise nicht für die gesamte Kartelldauer -, dass die Teilnehmer zuweilen vereinbarten, die Einfuhren in den EWR zu beschränken, um die Preishöhen halten zu können (siehe Rdnr. 82) oder die Preise zu erhöhen (siehe Rdnrn 141 und 145). b) DURCHFÜHRUNG 1. Überwachung der Verkäufe (74) Um die Kartellvereinbarungen erfolgreich durchzuführen, tauschten die Teilnehmer Angaben über ihre Verkaufsmengen aus. Die mitgeteilten Zahlen wurden zusammengestellt und auf regelmäßigen Zusammenkünften besprochen. Diese Informationen dienten den Teilnehmern bei ihren Gesprächen als Grundlage, um die festzusetzenden Zielpreise festzulegen (siehe Rdnrn 88, 128, 130, 139, 150, 154). (75) Im Verlauf der Zusammenarbeit schlug Degussa sogar vor, ein System der Verkaufsmengenüberwachung, flankiert durch eine Ausgleichsregelung, einzuführen, hatte nach eigenen Aussagen jedoch mit diesem Vorschlag keinen Erfolg (siehe Rdnrn 134, 148, 149, 164-168). Da kein Beweis des Gegenteils vorliegt, geht die Kommission davon aus, dass eine derartige Überwachung der Verkaufsmengen niemals durchgeführt wurde. 2. Regelmäßige multilaterale Zusammenkünfte (76) Die regelmäßigen multi- und bilateralen Zusammenkünfte waren ein wesentliches Merkmal der Kartellführung. Von 1986 bis 1999 sind mehr als 25 multilaterale Zusammenkünfte nachgewiesen. (77) Es gab sowohl regelmäßige "Gipfeltreffen" auf leitender Ebene, als auch eher technisch ausgerichtete Zusammenkünfte der Betriebs-/Verkaufsleiter. Vor und nach den multilateralen Zusammenkünften gab es häufig bilaterale Treffen, auf denen Einzelfragen erörtert und Informationen über die Durchführung der Kartellvereinbarungen ausgetauscht wurden. (78) Anfänglich fanden die Gipfeltreffen ein bis zweimal jährlich statt, während die Verkaufsleitertreffen in der Regel drei bis viermal jährlich abgehalten wurden, was jedoch im Verlaufe des Kartells schwankte. Die Teilnehmer lösten sich bei der Organisation der Zusammenkünfte ab (siehe Rdnrn 82, 120). 3. DURCHFÜHRUNG DER KARTELLVEREINBARUNG (79) Das Kartell lässt sich in drei getrennte Zeiträume untergliedern. Der erste Zeitraum erstreckte sich vom Februar 1986 bis zum Jahr 1989, als auf die Kartellteilnehmer praktisch die gesamte Methioninproduktion entfiel und die Vereinbarung angesichts der allgemeinen Preisentwicklung nach oben insgesamt reibungslos funktionierte. (80) Das Ende dieses ersten Zeitraums kam, als Sumitomo aus dem Kartell ausscherte und Monsanto mit Flüssiganalogmethionin in den Markt trat. Daraufhin gingen die Preise dramatisch zurück (auf S. 4 in seiner Erklärung erwähnt Rhône-Poulenc sogar einen Rückgang von 30 % zwischen Sommer und Herbst 1989). Offenbar herrschte bei den übrigen Teilnehmern (Degussa, Rhône-Poulenc und Nippon Soda) Unsicherheit hinsichtlich der besten Reaktion auf die neue Lage, die sich als das Erfordernis der Rückgewinnung von Marktanteilen bzw. der Konzentrierung auf die Preise darstellte. Aus den der Kommission vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass di

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.