Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL III FREIZUEGIGKEIT, FREIER DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR, KAPITEL 1 DIE ARBEITNEHMER, ARTIKEL 46

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Avis juridique important | 11979H046 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL III FREIZUEGIGKEIT, FREIER DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR, KAPITEL 1 DIE ARBEITNEHMER, ARTIKEL 46 Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0027 +++++ ARTIKEL 46 SOWEIT BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 68/360/EWG ZUR AUFHEBUNG DER REISE - UND AUFENTHALTSBESCHRÄNKUNGEN FÜ ARBEITHNEHMER DER MITGLIEDSTAATEN UND IHRE FAMILIENANGEHÖRIGEN INNERHALB DER GEMEINSCHAFT VON DENJENIGEN BESTIMMUNGEN DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1612/68 NICHT ZU TRENNEN SIND , DEREN ANWENDUNG DURCH ARTIKEL 45 AUFGESCHOBEN WIRD , KÖNNEN DIE DERZEITIGEN MITGLIEDSTAATEN UND DIE REPUBLIK GRIECHENLAND JEWEILS VON DIESEN BESTIMMUNGEN IN DEM UMFANG ABWEICHEN , WIE ES ZUR DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNGEN DES ARTIKELS 45 NOTWENDING IST , DIE EINE ABWEICHUNG VON DER GENANNTEN VERORDNUNG VORSEHEN .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.