Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/3127 der Europäischen Zentralbank vom 26. November 2024 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2025 (EZB/2024/38)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/3127 13.12.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/3127 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 26. November 2024 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2025 (EZB/2024/38) DAS DIREKTORIUM DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2, gestützt auf den Beschluss (EU) 2015/2332 der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2015/43) (1), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 9, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend „Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets“), zu genehmigen. (2) Die 20 Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben der EZB ihre Genehmigungsanträge zum Umfang der Ausgabe von Münzen im Jahr 2025 vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik. Einige dieser Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben zudem zusätzliche Informationen zu Umlaufmünzen vorgelegt, in Fällen, in denen diese Informationen verfügbar sind und nach Ansicht des betreffenden Mitgliedstaats des Euro-Währungsgebiets für die Begründung des Genehmigungsantrags von Bedeutung sind. (3) Da der Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen der Genehmigung durch die EZB bedarf, dürfen die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) den von der EZB genehmigten Umfang zu keinem Zeitpunkt während des Kalenderjahrs 2025 ohne vorherige Genehmigung der EZB überschreiten. (4) Da keine Änderung des beantragten Umfangs der Münzausgabe erforderlich ist, ist das Direktorium gemäß Artikel 2 Absatz 9 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) befugt, diesen Beschluss über die von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gestellten jährlichen Anträge auf Genehmigung des Umfangs der Münzausgabe im Jahr 2025 zu erlassen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung. Artikel 2 Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2025 Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2025, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:   Umfang der zur Ausgabe genehmigten Euro-Münzen im Jahr 2025 Umlaufmünzen Sammlermünzen (nicht für den Umlauf bestimmt) Umfang der Ausgabe von Münzen (Mio. EUR) (Mio. EUR) (Mio. EUR) Belgien 30,00 0,30 30,30 Deutschland 343,50 135,50 479,00 Estland 11,20 0,34 11,54 Irland 30,78 0,50 31,28 Griechenland 152,20 0,96 153,16 Spanien 294,94 40,00 334,94 Frankreich 276,47 60,00 336,47 Kroatien 71,92 0,45 72,37 Italien 241,65 5,05 246,70 Zypern 6,30 0,01 6,31 Lettland 5,90 0,20 6,10 Litauen 12,00 0,63 12,63 Luxemburg 13,00 0,40 13,40 Malta 8,20 11,50 19,70 Niederlande 24,00 1,00 25,00 Österreich 114,21 175,51 289,72 Portugal 35,10 1,70 36,80 Slowenien 22,00 1,00 23,00 Slowakei 20,00 3,00 23,00 Finnland 10,00 5,00 15,00 Total 1 723,37 443,05 2 166,42 Artikel 3 Wirksamwerden Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam. Artikel 4 Adressaten Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Geschehen zu Frankfurt am Main am 26. November 2024. Die Präsidentin der EZB Christine LAGARDE (1)   ABl. L 328 vom 12.12.2015, S. 123. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/3127/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.