Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2021/2088 der Kommission vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Aufnahme von durch Pyrolyse oder Vergasung gewonnenen Materialien als Komponentenmaterialkategorie in EU-Düngeprodukten (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32021R2088. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2021427DE.01014001.doc.html text/html
- 32021R2088-8c8f9a568095948d58bf.zip application/zip
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