Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/1712 der Kommission vom 20. Juli 2018 über das öffentliche Darlehen SA.29198 — (2010/C) (ex 2009/NN) der Slowakei für Železničná Spoločnosť Cargo Slovakia, a.s. (ZSSK Cargo) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 4723) (Nur der slowakische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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11.10.2019    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 260/56 BESCHLUSS (EU) 2019/1712 DER KOMMISSION vom 20. Juli 2018 über das öffentliche Darlehen SA.29198 — (2010/C) (ex 2009/NN) der Slowakei für Železničná Spoločnosť Cargo Slovakia, a.s. (ZSSK Cargo) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 4723) (Nur der slowakische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den vorgenannten Bestimmungen, (1) in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 24. Februar 2010 setzte die Kommission die Slowakei von ihrem Beschluss in Kenntnis, wegen eines öffentlichen Darlehens für Železničná Spoločnosť Cargo Slovakia, a.s. das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) einzuleiten (im Folgenden „Einleitungsbeschluss“). (2) Wie im Einleitungsbeschluss ausgeführt, waren diesem eine Beschwerde eines anonymen Wettbewerbers vom 21. April 2009 sowie eine Meldung der Slowakei aus Gründen der Rechtssicherheit vom 10. August 2009 vorangegangen. (3) Der Einleitungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten auf, sich zu dem öffentlichen Darlehen zu äußern, jedoch gingen keine Stellungnahmen ein. (4) Mit Schreiben vom 16. Juni 2010 übermittelte die Slowakei ihre Stellungnahme zum Einleitungsbeschluss. (5) Mit Schreiben vom 8. November 2010, 22. Dezember 2010, 14. Juni 2011, 6. August 2012 und 25. August 2016 übermittelte die Kommission den slowakischen Behörden weitere Auskunftsersuchen. Die slowakischen Behörden übermittelten ihre Antworten mit Schreiben vom 6. Dezember 2012, 20. und 22. Januar 2011, 11. Juli 2011, 17. September 2012 bzw. 14. Oktober 2016. Am 20. Dezember 2017 ging eine weitere Stellungnahme der slowakischen Behörden ein, die in einer Sitzung am 23. Januar 2018 erörtert wurde. 2.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MAßNAHME 2.1.   Empfänger (Tätigkeiten, Eigentumsverhältnisse, Marktanteil usw.) (6) Železničná Spoločnosť Cargo Slovakia, a.s. (im Folgenden „ZSSK Cargo“) wurde im Jahr 2005 gegründet, nachdem der etablierte Eisenbahnbetreiber, Železničná spoločnosť, a.s., in drei eigenständige Eisenbahngesellschaften aufgeteilt worden war: Železnice Slovenskej Republiky — Fahrwegbetreiber, Železničná spoločnosť Slovensko a.s. — Personenverkehr und ZSSK Cargo — Güterverkehr. Gründerin und alleinige Anteilseignerin von ZSSK Cargo war und bleibt weiterhin die slowakische Regierung. Das Ministerium für Verkehr, Post und Telekommunikation der Slowakischen Republik übt die Aktionärsrechte der Regierung aus. 2.2.   Beschreibung des Darlehens an ZSSK Cargo (7) Das Darlehen in Höhe von 165 969 594,37 EUR, das Gegenstand dieses Verfahrens ist, wurde mit dem Regierungsdekret Nr. 173 vom 4. März 2009 genehmigt und am 6. April 2009 auf der Grundlage eines am 31. März 2009 zwischen dem Ministerium für Verkehr, Post und Telekommunikation und ZSSK Cargo geschlossenen Vertrags an ZSSK Cargo ausgezahlt. (2) Das Darlehen wurde für einen Zeitraum von zehn Jahren mit einer Schonfrist von zwei Jahren vor der ersten Ratenzahlung zur Tilgung des Kapitalbetrags gewährt. (8) Das Darlehen war nicht besichert. Vor dem Hintergrund eines drastischen Rückgangs der Betriebseinnahmen sowie der unten beschriebenen laufenden und geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen sollten mit dem Darlehen Gehälter und andere Personalkosten, Entgelte für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur sowie Finanzierungskosten bestritten werden. Tatsächlich wurde das Darlehen im Nachgang zu einem im Februar 2009 verfassten Bericht über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und des Fahrwegbetreibers (Železnice Slovenskej Republiky) gewährt, in dem die finanziellen Schwierigkeiten von ZSSK Cargo erläutert wurden und der als Hintergrunddokument in den Anhang des Regierungsdekrets Nr. 173 vom 4. März 2009 aufgenommen wurde. (9) Der variable Zinssatz für das Darlehen basierte auf dem 6-Monats-Euribor (Euro Interbank Offered Rate) zuzüglich einer Marge von 3,2 % pro Jahr. Am 6. April 2009 belief sich der vereinbarte jährliche Zinssatz auf 4,844 % (1,644 % (6-Monats-Euribor) + 3,2 % (Marge)). Nach Angaben der slowakischen Behörden wurde dieser Zinssatz auf der Grundlage eines Gutachtens der slowakischen Behörde für Schulden- und Liquiditätsmanagement (ARDAL) (3) festgelegt. (10) Um der finanziellen Lage von ZSSK Cargo und den laufenden Umstrukturierungsbemühungen des Unternehmens Rechnung zu tragen, verlängerten die slowakischen Behörden die zweijährige Schonfrist für die Tilgung des Kapitalbetrags in den Jahren 2011 und 2012 mehrmals um insgesamt 18 Monate. Obwohl die ursprüngliche Rückzahlungsfrist erst 2019 endet, zahlte ZSSK Cargo das gesamte Darlehen einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen bereits bis November 2015 zurück. 2.3.   Operative und finanzielle Leistungsfähigkeit von ZSSK Cargo (11) Der slowakische Schienengüterverkehr wurde im Jahr 2007 in Einklang mit der Richtlinie 91/440/EWG des Rates (4), mit der Leistungen des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs zum 1. Januar 2006 und alle übrigen Leistungen des Schienengüterverkehrs zum 1. Januar 2007 liberalisiert wurden, für den Wettbewerb geöffnet. (12) ZSSK Cargo erbrachte und erbringt Leistungen des Schienengüterverkehrs alleine oder in Kombination mit Straßengüterverkehrsleistungen sowie Leistungen im Zusammenhang mit der Vermietung, Wartung und Instandsetzung der Schienenfahrzeuge. Bis 2010 waren in der Slowakischen Republik 15 Güterverkehrsunternehmen tätig. Im Jahr 2008 beförderte ZSSK Cargo 44,5 Mio. Tonnen Güter und hatte damit einen Marktanteil von 93,7 % des slowakischen Schienengüterverkehrs. In der ersten Jahreshälfte 2009 beförderte ZSSK Cargo 15,3 Mio. Tonnen; dies entsprach einem Marktanteil von 93 % des slowakischen Schienengüterverkehrs. (13) In den drei ersten Jahren nach seiner Gründung im Jahr 2005 verzeichnete ZSSK Cargo Verluste. (5) In den Jahren 2005 und 2006 beliefen sich die Nettoverluste des Unternehmens auf 428 Mio. SKK (11,3 Mio. EUR) (6) bzw. 855 Mio. SKK (24,8 Mio. EUR) (7). Im Jahr 2007 konnte ZSSK Cargo seinen Nettoverlust auf 154 Mio. SKK (4,5 Mio. EUR) senken. Im Jahr 2008 verzeichnete ZSSK Cargo einen Nettogewinn in Höhe von 83 Mio. SKK (2,4 Mio. EUR), der in erster Linie auf die Senkung der Betriebskosten um mehr als 600 Mio. SKK (17,4 Mio. EUR) zurückzuführen war. 2.4.   Finanzielle Lage von ZSSK Cargo zum Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens (14) Den von den slowakischen Behörden übermittelten Informationen zufolge stieg der EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) von ZSSK Cargo im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr um 6 % auf 59,8 Mio. EUR. Andere wichtige Finanzkennzahlen (Einnahmen, Eigenkapital, Gesamtverschuldung) blieben in den Jahren 2007 und 2008 stabil oder verbesserten sich leicht. So sank beispielsweise der Verschuldungsgrad im Jahr 2008 um 6 % auf 43,9 %. Die im März 2009 für das S&P-Rating herangezogenen Finanzdaten von ZSSK Cargo lassen den Schluss zu, dass ZSSK Cargo kein Unternehmen in Schwierigkeiten war (C-Rating) und weiterhin ein Investmentgrade-Rating aufwies (BB-Rating). (15) Im Jahresbericht 2008 von ZSSK Cargo wird jedoch erläutert, dass die Auswirkungen der Wirtschaftskrise im letzten Quartal 2008 zu einer sinkenden Nachfrage nach Verkehrsleistungen und damit zu einem Leistungsrückgang von ZSSK Cargo geführt haben. In dem genannten Zeitraum gingen die Einnahmen aus Verkehrsleistungen drastisch um mehr als 30 % zurück. Infolgedessen verschlechterte sich die finanzielle Lage von ZSSK Cargo ab Ende 2008. Die Einnahmen des Unternehmens nahmen in der ersten Jahreshälfte 2009 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 38 % ab. Auch das Unternehmensergebnis verschlechterte sich, sodass einem Nettogewinn von 22 Mio. EUR in der ersten Jahreshälfte 2008 ein Nettoverlust in Höhe von 47 Mio. EUR in der ersten Jahreshälfte 2009 gegenüberstand. (16) Vor diesem Hintergrund wurden in dem im Februar 2009 vorgelegten Bericht über die wirtschaftliche Lage von ZSSK Cargo und Železnice Slovenskej Republiky die Umstrukturierungsbemühungen beschrieben, die ZSSK Cargo bereits im Zeitraum 2006 bis 2008 unternommen hatte. In diesem Bericht wurden neben der Notwendigkeit eines Darlehens auch die folgenden zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage von ZSSK Cargo erläutert: i) zusätzliche Kostensenkungsmaßnahmen, ii) vorübergehende Entlassungen von Mitarbeitern sowie iii) langfristige Optimierung der Mitarbeiterzahl und weitere Umstrukturierung der Geschäftstätigkeit von ZSSK Cargo. Personalkürzungen um mehr als 10 % und andere Umstrukturierungsmaßnahmen auf Kostenebene führten dazu, dass die Betriebskosten im Jahr 2007 um 600 Mio. SKK (17,4 Mio. EUR) gesenkt werden konnten. Die Umstrukturierungsmaßnahmen hatten zur Folge, dass das Unternehmen im Jahr 2007 deutlich geringere Verluste verzeichnete und im Jahr 2008 ein positives Ergebnis erzielte, obwohl sich gegen Ende des Jahres bereits die ersten negativen Auswirkungen der Krise bemerkbar machten. Auf dieser Grundlage wird in dem Bericht der Schluss gezogen, dass ZSSK Cargo auf dem Weg zu langfristiger Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität war und die für das Jahr 2009 erwarteten finanziellen Verluste in erster Linie auf den drastischen, aber vorübergehenden Rückgang der Beförderungsmengen aufgrund der Krise zurückzuführen waren, die im Vorjahr eingesetzt hatte. (17) Wie der Jahresvergleich (Tabelle unten) zeigt, verzeichnete ZSSK Cargo im Jahr 2010 ebenfalls einen erheblichen Verlust. Jedoch gelang es dem Unternehmen bereits im Jahr 2011, seinen Verlust bei sinkenden Einnahmen erheblich zu verringern. In den Folgejahren ging die Mitarbeiterzahl bis 2016 um 44 % zurück. Im Jahr 2013 erholte sich ZSSK Cargo und verzeichnet nun moderate Gewinne (siehe Tabelle). Ausgewählte Finanzkennzahlen von ZSSK Cargo für den Zeitraum 2008-2016 (in Mio. EUR)   2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Einnahmen 458 340 378 371 315 369 296 284 278 Gewinn 2,7 –126,6 –122,6 –0,3 –23,9 +0,3 –5,5 +0,8 +0,1 Mitarbeiter 10 448 9 826 9 546 8 054 6 822 6 331 6 103 6 027 5 794 Quelle: Von der Slowakischen Republik bereitgestellte Jahresberichte von ZSSK Cargo, ebenfalls verfügbar (ab 2011) unter https://www.zscargo.sk/en/media/annual-reports. 2.5.   Kreditangebote anderer Banken und Konditionen anderer Kredite mit ähnlichem Rating zum damaligen Zeitpunkt (18) Bevor das Darlehen im März 2009 gewährt wurde, hatten drei Geschäftsbanken ZSSK Cargo unverbindlich ein Darlehen in gleicher Höhe (166 Mio. EUR), mit einer Rückzahlungsfrist von zehn Jahren und zu einem Zinssatz in Höhe des 6-Monats-Euribor zuzüglich 295 Basispunkten ([Geschäftsbank 1] (*1)), 285 bis 300 Basispunkten je nach Laufzeit ([Geschäftsbank 2]) bzw. 425 Basispunkten ([Geschäftsbank 3]) angeboten, ohne eine bestimmte Sicherheit zu verlangen. (19) Am Tag der Gewährung des Darlehens, dem 31. März 2009, schlossen etwa 32 Unternehmen mit einer ähnlichen Bonität (BB-Rating) wie ZSSK Cargo an den Finanzmärkten Credit Default Swaps (CDS) mit 10-jähriger Laufzeit ab. Die meisten dieser Verträge sahen Spreads zwischen 305 und 916 Basispunkten vor. (8) 2.6.   Gründe für die Einleitung des Verfahrens (20) Die Kommission beschloss, das Verfahren einzuleiten, da sie nicht ausschließen konnte, dass das öffentliche Darlehen an ZSSK Cargo eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV beinhaltete. Die Kommission stellte fest, dass das Darlehen möglicherweise zu günstigeren Bedingungen gewährt wurde als in der kurz vor dem Erlass des Einleitungsbeschlusses angenommenen Mitteilung der Kommission über Referenzzinssätze (9) festgelegt. Zudem hatte die Kommission insbesondere mit Blick auf die folgenden Punkte Zweifel an der Vereinbarkeit des Darlehens mit dem Binnenmarkt. (21) Bezüglich der Frage, ob das Darlehen zu den marktüblichen Bedingungen gewährt wurde, zog die Kommission in ihrem Einleitungsbeschluss die Gründe in Zweifel, aus denen der Zinssatz auf der Grundlage des 6-Monats-Euribor statt auf der Grundlage des in der Mitteilung über Referenzzinssätze aufgeführten 1-Jahres-IBOR festgelegt wurde; zudem hatte sie Zweifel hinsichtlich der zweijährigen Schonfrist und ihrer Auswirkungen auf den Zinssatz. Bei der veranschlagten Zinsmarge (320 Basispunkte) wurde offenbar die sich verschlechternde finanzielle Lage von ZSSK Cargo nicht berücksichtigt: Als Unternehmen ohne Kredithistorie oder Rating und mit finanziellen Schwierigkeiten sollte nach der Mitteilung über Referenzzinssätze die Marge für ein Darlehen mit hoher Besicherung mindestens 400 Basispunkte und für ein Darlehen mit geringer Besicherung 1000 Basispunkte betragen. (22) Des Weiteren äußerte die Kommission in ihrem Einleitungsbeschluss Zweifel, ob das Darlehen, wenn es eine staatliche Beihilfe darstellte, nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b oder c AEUV und unter Anwendung der Bestimmungen des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, (10) der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (11) und der Gemeinschaftlichen Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen (12) für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden könnte. 3.   STELLUNGNAHME DER SLOWAKEI (23) Die slowakischen Behörden machen geltend, das Darlehen sei vom Staat als umsichtigem Anteilseigner zu marktüblichen Bedingungen gewährt worden und beinhalte infolgedessen kein Beihilfeelement. (24) Erstens erklären die slowakischen Behörden, dass in einer solchen Situation jeder vernünftige Anteilseigner dem Unternehmen das Darlehen gewährt hätte. Es sei davon auszugehen, dass der Anteileigner das Darlehen zu marktüblichen Bedingungen und zu einem Zinssatz am unteren Ende der von Banken für Kredite mit ähnlichen Parametern angebotenen Spanne gewährt hätte. Der Anteilseigner habe kein Interesse daran, einen Kredit für die Geschäftstätigkeit seines eigenen Unternehmens zu einem zu hohen Zinssatz zu gewähren, da dies für das Unternehmen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen könne, die anschließend den Zweck des Darlehens, der in der Regel darin bestehe, vorübergehende wirtschaftliche Probleme zu überbrücken oder die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auszubauen, untergraben könnte. Tatsächlich gehe es dem Anteilseigner in erster Linie darum, dass das Unternehmen in den nächsten Geschäftsjahren Gewinne erwirtschafte; infolgedessen sei er nicht daran interessiert, Zinseinnahmen aus dem Darlehen zu erzielen, das er seinem eigenen Unternehmen zu marktüblichen Bedingungen gewährt habe, sondern vielmehr daran, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu unterstützen, sodass es einen Gewinn erzielen und aus diesem letztendlich eine Dividende auszahlen könne. (25) Zweitens bringen die slowakischen Behörden vor, den zum Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens verfügbaren Finanzprognosen des Unternehmens zufolge verfüge ZSSK Cargo über einen hinreichenden freien Cashflow, um das Darlehen innerhalb der zehnjährigen Laufzeit zurückzuzahlen. Tatsächlich habe die Slowakische Republik im Zuge ihrer Entscheidung, ZSSK Cargo das Darlehen zu gewähren, dessen Höhe und Konditionen sorgfältig vor dem Hintergrund der aktuellen Markttrends und der wirtschaftlichen Entwicklung geprüft und dabei auch Annahmen bezüglich der künftigen Entwicklungen berücksichtigt. In diesem Zusammenhang hätten der Slowakischen Republik die Krisenmanagementberichte von ZSSK Cargo vorgelegen, in denen das Unternehmen ausführlich die erforderlichen Maßnahmen beschrieben habe, um die Kosteneinsparungen zu erzielen, welche nicht nur die Grundvoraussetzung dafür darstellten, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit fortführen könne, ohne in Schwierigkeiten zu geraten, sondern auch die Voraussetzung für seine Fähigkeit zur Rückzahlung des Darlehens. Bei der Gewährung des Darlehens sei die Slowakische Republik von der Annahme ausgegangen, dass die Wirtschaft unmittelbar nach dem Abklingen der negativen Auswirkungen der Wirtschaftskrise wieder Fahrt aufnehmen werde, was sich dank einer steigenden Beförderungsmenge auch positiv auf den Schienengüterverkehr auswirken werde. Die Slowakische Republik betont, diese Erwartungen hätten sich später bestätigt und ZSSK Cargo habe in den nachfolgenden Geschäftsjahren mehr Beförderungen durchgeführt, erneut gute wirtschaftliche Ergebnisse erzielt und letztlich das Darlehen bereits 2015, und damit vor dem im Darlehensvertrag festgelegten Termin, in voller Höhe mit Zinsen zurückgezahlt. (26) Weiter wiesen die slowakischen Behörden darauf hin, es sei ZSSK Cargo gelungen, seine Verschuldung im Jahr 2008 zurückzuführen, wobei sein Verschuldungsgrad um annähernd 6 % auf 43,9 % gesunken sei. Zudem machen sie geltend, ZSSK Cargo sei nicht in Schwierigkeiten gewesen und der Zinssatz sei von der Behörde für Schulden- und Liquiditätsmanagement (ARDAL) in Einklang mit der Mitteilung über Referenzzinssätze berechnet worden. (27) Drittens brachten die slowakischen Behörden vor, man habe die Bedingungen des Darlehens auf der Grundlage der Angebote von drei Geschäftsbanken, von denen Angebote für die Gewährung eines Darlehens in gleicher Höhe angefordert worden seien, sowie anderer Darlehen festgelegt, die ZSSK Cargo bereits früher erhalten habe. (28) Der 6-Monats-Euribor sei zugrunde gelegt worden, weil er auch für die Vergabe von Krediten durch Geschäftsbanken am Markt verwendet worden sei. Die Slowakische Republik sei somit daran interessiert gewesen, ein Darlehen zu einem ähnlichen Zinssatz wie dem zu gewähren, zu dem ZSSK Cargo zum damaligen Zeitpunkt am Markt ein Darlehen hätte aufnehmen können, wobei die günstigsten Bedingungen herangezogen worden seien, die dem Unternehmen am Markt hätten gewährt werden können. Die slowakischen Behörden brachten vor, da Privatbanken bereit gewesen seien, ZSSK Cargo ein Darlehen zu ähnlichen Bedingungen zu gewähren, und eine der Banken ZSSK Cargo als zuverlässigen, seriösen und wichtigen Kunden beschrieben habe, hätten sie wie ein privater Wirtschaftsbeteiligter gehandelt; somit stelle das Darlehen keinen finanziellen Vorteil dar und habe daher ZSSK Cargo keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Wettbewerbern verschafft. (29) Viertens machten die slowakischen Behörden im Hinblick auf das angeblich unbewiesene Rating von ZSSK Cargo geltend, ZSSK Cargo sei zum Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens kein Unternehmen ohne Kredithistorie oder Rating gewesen. Zum Zeitpunkt der Bereitstellung der rückforderbaren finanziellen Unterstützung habe ZSSK Cargo eine relativ gute Kredithistorie aufgewiesen und bei den Banken als zuverlässiger Kunde gegolten. Dies sei auch den Angeboten der Geschäftsbanken zu entnehmen, die der Kommission vorgelegt worden seien. Aus diesen Angeboten werde deutlich, dass die Banken bereit gewesen seien, ZSSK Cargo ein Darlehen zu ähnlichen Bedingungen zu gewähren, wie sie von der Slowakischen Republik gewährt worden seien; was die Kredithistorie und Zuverlässigkeit von ZSSK Cargo betreffe, so habe keine der Banken von ZSSK Cargo die Bereitstellung einer Sicherheit verlangt oder das Darlehen von einer solchen Sicherheit abhängig gemacht. Somit hätten die Banken kein offizielles Rating vorausgesetzt, um ZSSK Cargo am Markt ein Darlehen zu gewähren; vielmehr seien die Banken in der Lage gewesen, die Kreditwürdigkeit des Unternehmens selbst zu beurteilen. (30) Schließlich bringen die slowakischen Behörden vor, da tatsächliche Angebote von Banken vorgelegen hätten, gebe es zwar keinen Grund, alternative (Referenz-) Verfahren heranzuziehen, um festzustellen, ob das Darlehen zu Marktbedingungen gewährt worden sei, jedoch belege auch die Anwendung der Mitteilung über Referenzzinssätze, dass die Darlehensbedingungen den Referenzzinssätzen entsprochen hätten: a) Der 6-Monats-Euribor habe zum damaligen Zeitpunkt 1,67 % betragen, was bei der angesetzten Marge (3,2 %) einem Zinssatz von 4,87 % entspreche; b) die Marge von 3,2 % entspreche der Marge, die von den Geschäftsbanken herangezogen worden wäre (in den unverbindlichen Angeboten der Geschäftsbanken sei eine Marge von durchschnittlich 3,35 % veranschlagt worden). (31) ZSSK Cargo sei kein Unternehmen mit einem hohen oder guten Rating gewesen und habe keine Sicherheiten gestellt (in diesem Falle sei eine Marge von 100 Basispunkten (1 %) ausreichend gewesen), jedoch könne man nicht sagen, dass das Unternehmen nicht über eine Kredithistorie verfügt habe oder aufgrund seines Ratings eine Marge von mindestens 400 Basispunkten erforderlich gewesen sei. Da ZSSK Cargo zum damaligen Zeitpunkt als ein Unternehmen mit einem mehr als guten Rating und einer niedrigen Besicherung, jedoch mit einer Kredithistorie zu betrachten gewesen sei, die seine Fähigkeit, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, belegt habe, sei es angemessen gewesen, in Einklang mit der in der Mitteilung über Referenzzinssätze vorgegebenen Methode eine Marge von 100 bis 220 Basispunkten festzulegen; dies entspreche der von den slowakischen Behörden in diesem Falle herangezogenen Methode, auch wenn als Berechnungsgrundlage der 6-Monats-Euribor verwendet worden sei. (32) Diesbezüglich erklärten die slowakischen Behörden, zum damaligen Zeitpunkt hätten die Banken ihre Zinssätze auf der Grundlage des 6-Monats-Euribor mit einer Marge von etwa 3 % festgelegt, was in etwa dem Zinssatz entspreche, der für das Darlehen verlangt worden sei. Zum einen sei der Zinssatz auf der Grundlage einer Beurteilung der Marktbedingungen festgelegt worden, wobei auch die unverbindlichen Angebote der Geschäftsbanken berücksichtigt worden seien, die den marktüblichen Bedingungen entsprochen hätten; zum anderen habe man den vom Staat entrichteten Zinssatz (1,5 % p. a.) zuzüglich einer dem Kreditrisiko von ZSSK Cargo entsprechenden Marge von 1,7 % p. a. herangezogen, was insgesamt einer Marge von 3,2 % p. a. entspreche. Somit sei der Zinssatz in Einklang mit den zum damaligen Zeitpunkt marktüblichen Bedingungen als 6-Monats-Euribor zuzüglich einer Marge von 3,2 % p. a. festgelegt worden. (33) Abschließend bringt die Slowakische Republik vor, entsprechend dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers gehandelt zu haben; somit habe das Darlehen ZSSK Cargo keinerlei Vorteil verschafft. 4.   WÜRDIGUNG — VORLIEGEN EINER STAATLICHEN BEIHILFE (34) Nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV „sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen“. (35) Die Einstufung einer Maßnahme als Beihilfe im Sinne dieser Bestimmung setzt demnach voraus, dass die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllt sind: i) die Maßnahme muss dem Staat zuzurechnen sein und aus staatlichen Mitteln gewährt werden; ii) sie muss ihrem Empfänger einen Vorteil verschaffen; iii) dieser Vorteil muss selektiv sein; iv) die Maßnahme muss den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Da die in Artikel 107 Absatz 1 AEUV verankerten Kriterien kumulativ sind, ist es in diesem Falle angebracht, die W

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.