Europäische Union

2003/207/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-3/36.700 — Industriegase und medizinische Gase) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2782)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2003-05-17

Quellenkennung: 32003D0207. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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et de jaarafspraken) ( 88 ). (181) Zwischen AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer wurde zwischen November 1996 und März 1997 ein Moratorium vereinbart. Diese Vereinbarung bezieht sich nicht nur auf Flaschengasabnehmer, sondern auch auf Flüssiggaskunden. (182) Bei Messer wurden Hinweise auf ein Moratorium zur Durchführung der Preiserhöhungen für 1997 sichergestellt: „Morat. 1. Nov.-1. März“ ( 89 ). (183) In verschiedenen handschriftlichen Notizen, die bei Messer ( 90 ) sichergestellt wurden und aus demselben Zeitraum stammen ( 91 ), wird sowohl auf den Vorschlag von Hoek Loos betreffend Preiserhöhungen als auch auf den Zeitraum 1. November bis 1. März Bezug genommen. Diese Notiz enthält auch den Wortlaut „Flüssiggasabnehmer: Hände weg!“, was darauf hinzudeuten scheint, dass das Moratorium 1996/1997 sich nicht nur auf Flaschengasabnehmer sondern auch auf Flüssiggaskunden bezogen hat. (184) Die Kommission nimmt die Behauptung von Messer, wonach dieser Hinweis nichts mit einem Moratorium zu tun gehabt habe und die Notiz bei einem Treffen, an dem ausschließlich Hoek Loos ( 92 ) und Messer teilnahmen, verfasst worden sei, zur Kenntnis. (185) In handschriftlichen Notizen, die bei Air Products aufgefunden und bei einer Sitzung mit Wettbewerbern gemacht wurden, und die Air Products mit Ende 1996 datiert, heißt es jedoch auch: „- Hände weg von den Kunden der anderen — Flüssiggas 1. Nov.-1. März“  ( 93 ) . (186) Bei Air Liquide heißt es im Protokoll einer internen Sitzung vom 8. November 1996 über Preiserhöhungen: „Schwerpunkt auf höheren Preisen für bestehende Abnehmer“ ( 94 ). (187) In seiner Erwiderung auf die Beschwerdepunkte argumentiert Air Liquide, dass, wo es im Protokoll einer internen Sitzung von Air Liquide heißt, dass sich Air Liquide „auf höhere Preise bei bestehenden Abnehmern konzentrieren werde“, es sich nur um ein Beispiel einer Maßnahme eines Anbieters auf einem gesättigten Markt handle, der die Vor- und Nachteile „Preisniveau“ gegenüber „Marktanteil“ abwäge. Dieses interne Memo zeige nichts anderes als autonomes Verhalten ( 95 ). (188) Die Kommission stellt jedoch fest, dass kein Zweifel darüber besteht, dass in den verschiedenen Unterlagen, auf die sich die Randnummern 182 bis 185 beziehen und die auf dem Betriebsgelände der genannten Unternehmen im Hinblick auf eine Vereinbarung über ein Moratorium sichergestellt wurden, auf denselben Zeitraum Bezug genommen wird. FESTSETZUNG VON MINDESTPREISENÜberblick (189) Zwischen den Wettbewerbern wurden aufeinander folgende Mindestpreislisten für Flaschengase vereinbart. In den Jahren 1989/1990 wurde von Air Liquide, AGA, Hoek Loos und Air Products eine Mindestpreisliste für Flüssiggas vereinbart. In den Jahren 1990/1991 und von 1994 bis 1997 wurden von Hoek Loos, Air Liquide, Air Products und AGA Mindestpreislisten für Flaschengase vereinbart. Messer schloss sich von 1994 bis 1997 an, Westfalen von 1994 bis 1995. Der Hauptzweck der Listen bestand in der Festlegung von Schwellenwerten für den Wettbewerb um denselben Abnehmer. Kartellsitzungen und Absprachen (190) Das Ziel der Absprachen zwischen Hoek Loos, AGA, Air Products und Air Liquide von Ende 1989 bis Anfang 1990 waren Mindestpreise für Flüssiggase. (191) Bereits in den Abschnitten C.2 und C.3 Randnummern 112 und 160 wurde ein internes, in englischer Sprache verfasstes, mit 24. November 1989 datiertes, als „vertraulich“ gekennzeichnetes und bei AGA sichergestelltes Memo über ein „Treffen zu Sicherheitsfragen“  ( 96 ) zitiert, das den Satz enthält: „Alle sollen einen Vorschlag für eine Preisliste für Flüssiggase ausarbeiten. Die Sitzung, bei der eine solche Preisliste abschließend besprochen und vereinbart wird, ist für den 12. Januar anberaumt.“ (192) Diese Preisliste wurde im Zuge der Ermittlungen bei Air Liquide ( 97 ) sichergestellt, gedruckt auf Papier mit Briefkopf von AGA und dem Titel „Bulkgassen — prijsstaffelgegevens“ (Flüssiggase — Preistabelle). Unter zwei Positionen enthält die Liste keinen Preis, jedoch die Anmerkung (in niederländischer Sprache) „Vorschlag Hoek Loos folgt“. Die Liste bezieht sich auf die folgenden Gase: Stickstoff, Sauerstoff, Argon und Kohlendioxyd, mit unterschiedlichen Preisen je nach Einsatzbereich. Die Liste enthält auch ein Preisschema für Tankmieten (siehe Abschnitt C.6 e). (193) In einem internen Memo von AGA, datiert mit 26. Juni 1990, wird ebenfalls auf die Möglichkeit der Anwendung von Preisuntergrenzen für Flüssiggase hingewiesen. Derartige Preisuntergrenzen wären „nur in jenen Fällen anwendbar, in denen die ‚alten 5‘ konkurrieren“ ( 98 ). (194) Im Oktober 1990 einigten sich Hoek Loos, Air Liquide, AGA und Air Products auf eine Vereinbarung über ein Schema von Preisuntergrenzen für Flaschengase. (195) Bei Hoek Loos wurde ein englischer Brief an Messer Griesheim in Frankfurt sichergestellt, der vom Vorstandsdirektor unterzeichnet war, mit 18. Oktober 1990 datiert ist und per Fax übermittelt wurde. Er hat folgenden Wortlaut: „Sehr geehrter Herr Willheim, Bezugnehmend auf das Telefongespräch übermittle ich Ihnen hiermit unser Preisschema für die kommenden sechs Monate [sic]. In unserem Land haben alle Parteien … angenommen … (sic: muss wohl ‚außer‘ heißen; A. d. Ü.: möglicher Rechtschreibfehler im Englischen: ‚accept‘ statt ‚except‘) MG bestätigt, dass sie sich absolut an die in der beigelegten Liste genannten Preisuntergrenzen halten werden. Für Flüssiggaslieferungen werden wir eine Tropfenabgabe einführen, wie in der Preisliste erklärt wird. Wir wären dankbar, wenn Sie dieses Preisschema mit Herrn Messer besprechen könnten und uns mitteilen würden, ob MG dieser Leitlinie (sic: ‚guideline‘) folgen will. Wenn Sie Fragen haben sollten, ersuche ich Sie, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen, […]“  ( 99 ) . (196) Beigelegt werden ein nicht datiertes und mit keiner Überschrift versehenes Dokument in niederländischer Sprache sowie eine Liste mit der Überschrift (in niederländischer Sprache) „Preisliste ab 1.10.1990 für Flaschengase“. Sie enthält Preise für unterschiedliche Mengen der folgenden Gase (etwa zehn Preise pro Gas): Azetylen, Argon, Sauerstoff, Tetren ( 100 ) und Stickstoff. Sie enthält auch Preise der Lieferbedingungen: Flaschenmiete und Transportkosten. (197) Das nicht datierte Dokument, das keine Überschrift trägt, hat folgenden Wortlaut: „Ab heute sind bestimmte Vereinbarungen in Kraft. 1. Mit Abnehmern werden keine Preise und Bedingungen vereinbart, die unter den in der beigelegten Mindestpreisliste genannten liegen. 2. Im Laufe des Jahres 1990 werden die Preise und Bedingungen, die unter dieser Grenze liegen, an dieses Niveau herangeführt oder höher festgesetzt, wenn der in Punkt 4 genannte Prozentsatz dieses Niveau ersetzt. 3. Ab 1. Januar 1991 sind keine Preise und Bedingungen möglich, die unter den in der Beilage aufgeführten Mindestpreisen liegen. 4. Ab 1. Januar 1991 werden Preise und Bedingungen, die über der Preisuntergrenze liegen, um 5-7 % erhöht. 5. Laufende Anbote, in denen die obigen [Bedingungen] nicht eingehalten werden, verlieren ihre Gültigkeit. 6. Betreffend Flüssiggaslieferungen ab dem heutigen Tag: bei neuen Abnehmern eine Tropfengebühr von 34.00-36.00 NLG. Bei bestehenden Kunden wird diese Tropfenabgabe im Oktober 1990 eingeführt. Diese Tropfenabgabe gilt nicht für Kohlendioxyd, das für den Gartenbau bestimmt ist. … Begründung Tropfenabgabe: Warteschlangen, Energie, Gesetze zur Fahrtzeit. Begründung Preisniveau: Die enorme Preisaushöhlung ist nicht mehr akzeptabel, insbesondere angesichts der Kostenentwicklung. Bei gemeinsamen Abnehmern wird der zuerst damit befasste [Anbieter] die Initiative zur Kontaktnahme ergreifen. In der Beilage: Preisliste“ . (198) Kopien derselben Preisliste wurden auf dem Betriebsgelände von AGA ( 101 ), Air Liquide ( 102 ) und Air Products ( 103 ) sichergestellt, im Falle der letzteren zwei Unternehmen zusammen mit dem oben genannten nicht datierten Dokument ohne Überschrift. (199) Die Kommission verfügt auch über Beweise, dass AGA die vereinbarten Mindestpreise für Flaschengase 1991 verwendet hat, um das Verhalten der Wettbewerber zu messen, wenn diese Abnehmer von AGA Angebote legten ( 104 ). In einem vertraulichen Fax von AGA an Air Liquide, datiert mit 31. Oktober 1990, führte AGA eine Reihe von Fällen an, in denen Verkäufer von Air Liquide AGA-Kunden ( 105 ) angeblich Anbote unter dem Mindestpreis legten. (200) Vertreter von Hoek Loos, Air Products, AGA und Air Liquide trafen sich am 22. November 1990 und besprachen — unter anderem — die Erhöhung der Mindestpreise. (201) In Randnummer 116 wurden bei Air Liquide aufgefundene und mit 22. November 1990 datierte interne Notizen zitiert  ( 106 ) , in denen „Mindestpreise“ zu den diskutierten Punkten zählten: „1. Flüssiggase — Tropfenabgabe 2. Mindestpreise — Erhöhung 3. Preiserhöhung 1.1.1991 (5-7) …“ (202) Eine Bestätigung, dass zumindest zwischen AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer eine Vereinbarung über die Verwendung von Preisuntergrenzen in den Jahren 1990/1991 in Kraft war, findet sich in einem internen Memo betreffend Messer, das mit 27. November 1991  ( 107 ) datiert ist und bereits in Randnummer 120 zitiert wurde, und das bei AGA (in englischer Sprache) sichergestellt wurde. Es hat folgenden Wortlaut: „Alle Gasunternehmen einschließlich MG vereinbarten die Anwendung von Preisuntergrenzen — Miete und Transportkosten (siehe Anhang). In Wirklichkeit wendet MG Preise an, die weit unter diesen Preisen liegen: 20-30 %. Dies führt zu zahlreichen Preissenkungen und/oder dem Verlust von Kunden. In den letzten Jahren haben wir einen servicebewussten Markt geschaffen. Wettbewerber wie MG versuchen den Markt dahin zu bringen, dass nur noch das Preiskriterium berücksichtigt wird. … Alle Gasunternehmen, einschließlich AGA, leiden sehr unter der unkontrollierten Art und Weise, in der sich MG auf dem Markt verhält. Ich habe zwei Vorschläge: Besprechung mit Stephan Messer Vorbereitung von kurzfristigen Vergeltungsmaßnahmen in Deutschland.“ (203) Handschriftliche Notizen auf einer der Kopien dieses Memos lauten: „1) Gespräch mit Messer (Geschäftsführer von MG) über Einhaltung von Preisuntergrenzen. 2) Bei mangelnder Begeisterung Gespräch mit Wielands zusammen mit […] (AGA Gas GmbH). Ankündigung unserer bevorstehenden aggressiven Maßnahme. 3) Nach maximal zwei Wochen aggressive Maßnahme.“ (204) Aus diesem Dokument geht auch hervor, dass die Nichteinhaltung der Vereinbarungen über Preisuntergrenzen zu Vergeltungsmaßnahmen führen konnte und dass diese nicht auf die Niederlande beschränkt sein mussten. (205) Bei den VFIG-Treffen vom März und Oktober 1994 wurden „Preistabellen“ und „Mindestpreise“ für Flaschengase für Kleinkunden besprochen, um zumindest zwischen AGA, Air Liquide, Hoek Loos, Air Products, Westfalen und Messer zu einer Vereinbarung zu kommen. (206) In bei AGA ( 108 ) sichergestellten handschriftlichen Notizen heißt es, dass „Preistabellen“ bei den VFIG-Treffen im März und Oktober 1994 erneut besprochen wurden und dass Hoek Loos bei letzterem eine Preistabelle für Flaschengase vorlegte. Handschriftliche Notizen, die mit 17. Oktober 1994 datiert sind und von einer anderen Person bei AGA verfasst und von AGA übermittelt wurden, bestätigen, dass „Mindestpreise“ beim Treffen im Oktober ( 109 ) zur Sprache kamen. (207) Nach den von AGA ( 110 ) vorgelegten Erklärungen wurde das Verzeichnis mit den Preistabellen für kleine Flaschengasabnehmer von Hoek Loos am Rande des oben erwähnten, im Oktober 1994 abgehaltenen VFIG-Treffens vorgelegt. In ihrer Erwiderung auf die Beschwerdepunkte betont AGA, dass eine Einigung über dieses Verzeichnis für 1994 „nicht bekräftigt und schon gar nicht bestätigt  ( 111 ) wird“ . Die Kommission stellt jedoch fest, dass die von Hoek Loos vorgeschlagene Liste auf dem Betriebsgelände von drei Unternehmen sichergestellt wurde. (208) Eine Kopie wurde bei Westfalen ( 112 ) in einem Ordner mit der Bezeichnung VFIG 1995 sichergestellt. Eine weitere Kopie wurde bei Air Liquide ( 113 ) in einem Ordner mit der Bezeichnung VFIG 1994 aufgefunden. Eine dritte Kopie wurde bei Messer ( 114 ) sichergestellt. Alle drei enthalten eine identische gedruckte Mindestpreisliste, die mit Oktober 1994 datiert ist und die Überschrift „Preisliste für kleine Flaschengasabnehmer“ trägt. Die bei Messer sichergestellte Liste umfasst auch eine handschriftliche Preisliste, die 1996 hinzugefügt wurde (siehe Randnummer 234. Die Tatsache, dass diese Unternehmen diesen Vorschlag jahrelang in ihrer Ablage behielten, bedeutet, dass diese Liste für sie von Bedeutung war. (209) Dass es 1995 eine Vereinbarung gab, wird auch durch die Tatsache bestätigt, dass die bei Air Liquide aufgefundene, mit 10. März 1995 ( 115 ) datierte Mindestpreisliste mit der von AGA am 1. Juli 1995 ( 116 ) umgesetzten Mindestpreisliste übereinstimmt. (210) In seiner Erwiderung auf die Beschwerdepunkte weist Air Liquide auf die Tatsache hin, dass die in seiner oben erwähnten internen Liste genannten Ziele für 1995 niedriger seien als die ebenfalls in dieser Liste enthaltenen Mindestpreise. In diesem Zusammenhang macht Air Liquide auch geltend, dass die Tatsache, dass die Wettbewerber Air Liquide über ihre Absichten ( 117 ) informieren wollten, nicht gegen das Unternehmen ausgelegt werden könne. (211) In ihrer Erwiderung auf die Beschwerdepunkte ( 118 ) weist AGA darauf hin, dass die Initiative in Bezug auf die Kleinkunden sich nur auf ein Segment des Flaschengasmarktes beziehe und sich daher von anderen Versuchen zur Festsetzung von Preisuntergrenzen unterscheide. Da das Kleinkundensegment nur einen begrenzten Teil des Geschäfts von AGA darstelle, verringere sich das Ausmaß des Verstoßes beträchtlich. AGA steht ( 119 ) nichtsdestoweniger zu der Tatsache, dass sie die vereinbarten Mindestpreise für Kleinabnehmer ab 1. Juli 1995 einführte. (212) In seiner Erwiderung auf die Beschwerdepunkte stellt Westfalen fest, dass es nicht wisse, wie die Liste in seinen Besitz gekommen sei. Das Unternehmen bringt vor, dass die Liste wahrscheinlich bei dem VFIG-Treffen vom 14. Oktober an Westfalen verteilt worden sei, dass dieser Umstand jedoch nicht bedeute, dass Westfalen den in der Liste aufgeführten Preisen tatsächlich zugestimmt habe. Westfalen führt auch ins Treffen, dass seiner Ansicht nach seine unkooperative Haltung im Zusammenhang mit den VFIG-Treffen die größeren Unternehmen dazu veranlasst habe, sich außerhalb des VFIG-Fahrplans ( 120 ) zu treffen. (213) Die Kommission verfügt über Beweise, dass später tatsächlich Treffen außerhalb des VFIG-Fahrplans organisiert worden sind und dass zwischen AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer verbotene Absprachen über Mindestpreise für Flaschengase für Kleinkunden in Breda und Barendrecht von Anfang 1995 bis 1997 stattgefunden haben. (214) In Beantwortung der Fragen der Kommission stellte AGA Folgendes fest: „Für Anfang 1995 wurde außerhalb der VFIG eine Sitzung einberufen, die auf die Annahme von Mindestpreisen abzielte. (… ein leitender Mitarbeiter von AGA) nahm an der Sitzung teil, der ersten in einer Reihe von in Breda abgehaltenen Sitzungen in einem engeren Kreis. Zugegen waren Hoek Loos, Air Liquide, Air Products und Messer (sowie AGA). Indugas mag eingeladen gewesen sein, war jedoch nicht anwesend. Bei dieser Sitzung kam es tatsächlich zu einer Einigung über Mindestpreise für Kleinabnehmer.“  ( 121 ) (215) AGA ergänzt, dass in Breda und später in Barendrecht zwei bis drei Sitzung jährlich stattfanden. Es gab keine Tagesordnung, und Notizen wurden nur spärlich gemacht. AGA ist der Ansicht, dass Indugas oder Praxair (die sie als ein Unternehmen sehen) nur einmal teilnahmen, dass Indugas von dem die Treffen organisierenden Unternehmen jedoch immer eingeladen wurde. AGA fügt auch hinzu, dass ihr Gesamteindruck war, dass die vereinbarten Mindestpreise auf dem Markt nicht akzeptiert wurden und diese Sache daher nicht funktionierte. Auf Ersuchen der Kommission stellte AGA ein Verzeichnis der Sitzungszeitpunkte zusammen, das auf der Grundlage von Tagesordnungen, Spesenabrechnungen und sonstigen verfügbaren Daten ( 122 ) erstellt wurde. (216) Air Products bestätigte der Kommission gegenüber, dass Gespräche außerhalb der VFIG-Treffen stattgefunden hätten, die auch mit der Vorbereitung oder dem Follow-up von VFIG-Treffen zu tun haben konnten: „Soweit sich AP erinnert, fanden zwei oder drei Mal pro Jahr inoffizielle Treffen statt, in deren Verlauf Gespräche letzterer Art geführt wurden. Diese Treffen wurden zumindest in den letzten Jahren mehr oder weniger regelmäßig von Vertretern von AP, Hoek Loos, AGA, Messer Griesheim und Air Liquide besucht. Es gab keine formelle Tagesordnung, die diskutierten Themen spiegelten die Fragen wider, denen die Industrie gegenüberstand und umfassten Themen wie allgemeine Marktentwicklung, Preisentwicklung und Kosten des Industriezweigs.“ Laut Air Products fanden solche Treffen im Zeitraum 1995-1997 in Breda statt. Ein Verzeichnis der Daten, an denen die Sitzungen stattfanden, wurde zur Verfügung gestellt ( 123 ) . (217) Indugas wurde zu den Treffen in Breda und Barendrecht ebenfalls befragt. Indugas bestätigte, dass sein Vertreter bei den VFIG-Treffen mündlich zu diesen Sitzungen eingeladen worden sei, er jedoch nie teilgenommen habe. Indugas stellte auch fest, dass es sich der Tatsache, dass Mindestpreise besprochen wurden, bewusst gewesen sei, dass es jedoch nie bei derartigen Gesprächen anwesend gewesen sei und daher nicht wisse, ob solche Mindestpreise tatsächlich vereinbart worden seien ( 124 ). (218) Hoek Loos war nicht imstande, seine Teilnahme an den in Breda oder Barendrecht abgehaltenen Sitzungen mit den Wettbewerbern zu bestätigen. Nützliche Informationen seien weder aus den Tagesordnungen noch aus den Aufwandsentschädigungen der verantwortlichen Manager abzulesen gewesen. (219) Messer bestätigte seine Teilnahme an Treffen mit Wettbewerbern, die zwischen 1995 und 1997 in einem Restaurant namens Mirabelle in Breda stattgefunden hatten. Messer nannte auch die Namen der leitenden Mitarbeiter von AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer, die an diesen Sitzungen regelmäßig teilgenommen hatten. Nach Aussage von Messer seien bei diesen Treffen Kostenentwicklungen und Gaspreise besprochen worden, Messer behauptete jedoch, an den Preisvereinbarungen nicht teilgenommen zu haben. Messer war nicht in der Lage, ein Verzeichnis der Sitzungsdaten zur Verfügung zu stellen ( 125 ). (220) Air Liquide bestätigte, dass es im Zeitraum 1995-1997 zur Teilnahme an den Sitzungen in Breda und Barendrecht eingeladen worden sei. Air Liquide selbst habe solche Treffen nie organisiert. Air Liquide gab die Namen seiner leitenden Mitarbeiter bekannt, die an solchen Treffen 1996 und 1997 teilgenommen hatten und nannte auch die Daten, an denen diese Treffen stattfanden. Über 1995 waren keine Informationen verfügbar, weil der damalige Verantwortungsträger das Unternehmen verlassen hatte. Air Liquide stellte fest, dass die fraglichen Sitzungen inoffiziellen Charakter hatten und dass keine Tagesordnungen oder Protokolle verfasst worden seien. Nach Aussage von Air Liquide seien allgemeine Fragen bezüglich der Markt- und Wirtschaftsentwicklung besprochen worden ( 126 ). (221) In Tabelle 6 in Abschnitt C.1 Randnummer 108 sind die Daten aufgeführt, zu denen AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer ihre Treffen abhielten und die aufgrund von Informationen und Erinnerungen der Mitarbeiter dieser Unternehmen zusammengetragen werden konnten. Die Abweichungen in einigen Datumsangaben können damit erklärt werden, dass das Restaurant Mirabelle in Breda ein beliebter Ort für Treffen aller Art ist und von seiner Lage her niederländischen Geschäftsleute, die auf dem Weg nach Belgien sind oder aus Belgien kommen, entgegenkommt. Zu den Daten, die von zwei oder drei Unternehmen genannt wurden, zählen der 23. November 1995, der 5. Juni 1996, der 2. Oktober 1996, der 19. März 1997, der 20. Juni 1997 und der 8. Juli 1997. (222) Die meisten Unternehmen, die an diesen Treffen teilnahmen, stellten fest, dass nur allgemeine Gespräche geführt worden seien. AGA und Air Products räumen jedoch ein, dass Mindestpreise ein Thema gewesen seien. Aus dem Beweismaterial geht hervor, dass Mindestpreislisten tatsächlich besprochen und zwischen AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer vereinbart wurden. (223) Zwischen den Anbietern von Industriegasen fanden auch eine Reihe von bilateralen Kontakten statt, in deren Verlauf das Preisniveau der Unternehmen verglichen wurde. Ein Beispiel ist ein Treffen von Vertretern von AGA und Messer am 16. Juni 1995, bei dem Verzeichnisse der Standardpreise verglichen und ausgetauscht wurden ( 127 ). (224) Die Kommission verfügt über Beweise, dass AGA, Hoek Loos, Air Products, Air Liquide und Messer für 1996 und 1997 Mindestpreise für Flaschengase für Kleinabnehmer vereinbarten. (225) Bei Air Products ( 128 ), AGA ( 129 ) und Messer ( 130 ) wurden für 1996 und 1997 identische Mindestpreislisten sichergestellt. Die Aufzeichnungen enthalten im Jahr 1996 gültige Mindestpreise für Flaschengase, die im Druck vorliegen, sowie handschriftliche Notizen der Mindestpreise für 1997; die Handschriften sind verschieden, die aktualisierten Preise sind identisch. (226) Die Kommission zieht den Schluss, dass diese Aktualisierung vereinbarter Preislisten bei einem Treffen der Wettbewerber vorgenommen wurde. Die Kommission stellt in diesem Zusammenhang fest, dass auf die Preisliste von Air Products jemand den Vermerk: „AL keine Preisbrecher“ (geen slopers) und „HL nichts auf Papier“ (niets op papier) geschrieben hat; was darauf hinzudeuten scheint, dass Air Liquide vor der Unterschreitung d

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.