Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/68 der Kommission vom 15. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen für die Bremsen von Fahrzeugen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen Text von Bedeutung für den EWR

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-06-15

Quellenkennung: 32015R0068. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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und die Wirksamkeit von Systemen nach dieser Verordnung beeinträchtigt, und Störungen in der Energieversorgung, die über den Steckverbinder nach ISO 7638:2003 erfolgt, sind dem Fahrzeugführer durch das eigene Warnsignal nach Anhang I Nummer 2.2.1.29.2 über den Stift 5 des elektrischen Steckverbinders, der der Norm ISO 7638:2003 entspricht, anzuzeigen. Außerdem muss von Anhängefahrzeugen mit einer elektrischen Steuerleitung, wenn sie mit einer Zugmaschine mit einer elektrischen Steuerleitung elektrisch verbunden sind, die Störmeldung zur Auslösung des Warnsignals nach Anhang I Nummer 2.2.1.29.2.1 über das Datenübertragungsteil der elektrischen Steuerleitung übermittelt werden, wenn die vorgeschriebene Bremswirkung der Betriebsbremsanlage des Anhängefahrzeugs nicht mehr erreicht werden kann. Bei einer Störung in der Energieversorgung, die über den Steckverbinder nach ISO 7638:2003 erfolgt, ist die Anzeige durch das gelbe Warnsignal über den Stift 5 des elektrischen Steckverbinders, der der Norm ISO 7638:2003 entspricht, ausreichend unter der Bedingung, dass die volle Bremskraft noch verfügbar ist. 5.    Zusätzliche Anforderungen 5.1.   Zugmaschinen 5.1.1.   Auslösen eines Bremssignals zum Einschalten der Bremsleuchten 5.1.1.1. Die Betätigung der Betriebsbremsanlage durch den Fahrzeugführer muss ein Signal auslösen, das die Bremsleuchten aufleuchten lässt. 5.1.1.2. Anforderungen für Fahrzeuge, bei denen der Beginn der Bremsung durch die Betriebsbremsanlage mit einem elektronischen Signal gesteuert wird und die mit einer Dauerbremsanlage ausgerüstet sind: Verzögerung durch die Dauerbremsanlage ≤ 1,3 m/sec2 > 1,3 m/sec2 Kann das Signal auslösen. Muss das Signal auslösen. 5.1.1.3. Weicht die Spezifikation der Bremsanlage, mit der das Fahrzeug ausgestattet ist, von der Definition in Nummer 5.1.1.2 ab, kann durch das Inbetriebsetzen der Dauerbremsanlage das Signal unabhängig von der erzielten Verzögerung ausgelöst werden. 5.1.1.4. Das Signal darf nicht ausgelöst werden, wenn die Verzögerung allein durch die normale Bremswirkung des Motors erzeugt wird. 5.1.1.5. Die Betätigung der Betriebsbremsanlage durch „automatisch gesteuerte Bremsung“ muss das vorstehend genannte Signal auslösen. Ist jedoch die erzeugte Verzögerung kleiner als 0,7 m/s2, dann darf das Signal unterdrückt werden. Bei der Typgenehmigung ist die Übereinstimmung mit diesen Anforderungen durch den Fahrzeughersteller zu bestätigen. 5.1.1.6. Die Betätigung eines Teils der Betriebsbremsanlage durch „selektive Bremsung“ darf das vorstehend genannte Signal nicht auslösen. Während einer „selektiven Bremsung“ kann sie zur „automatisch gesteuerten Bremsung“ wechseln. 5.1.1.7. Bei Fahrzeugen mit einer elektrischen Steuerleitung muss das Signal von der Zugmaschine ausgelöst werden, wenn diese vom Anhängefahrzeug über die elektrische Steuerleitung die Nachricht „Bremsleuchten einschalten“ erhält. 5.2.   Anhängefahrzeuge 5.2.1. Wann immer die über den Steckverbinder des Typs ISO 7638:2003 übertragene elektrische Energie für Funktionen nach Nummer 2.1 verwendet wird, muss die Bremsanlage Vorrang haben und gegen Überlaststrom aus einem anderen System geschützt sein. Dieser Schutz muss eine Funktion der Bremsanlage sein. 5.2.2. Bei einer Störung in einer der Steuerleitungen, mit denen zwei nach den Vorschriften in Anhang I Nummer 2.1.4.1.2 ausgerüstete Fahrzeuge miteinander verbunden sind, muss für das Anhängefahrzeug die nicht von der Störung betroffene Steuerleitung genutzt werden, um automatisch die für das Anhängefahrzeug in Anhang II Nummer 3.2.1 vorgeschriebene Bremswirkung zu erreichen. 5.2.3. Fällt die Versorgungsspannung für das Anhängefahrzeug unter einen vom Hersteller angegebenen Wert ab, bei dem die vorgeschriebene Bremswirkung der Betriebsbremsanlage nicht mehr gewährleistet werden kann, muss das eigene gelbe Warnsignal nach Anhang I Nummer 2.2.1.29.2 über den Stift 5 des Steckverbinders des Typs ISO 7638:2003 ausgelöst werden. Außerdem muss von Anhängefahrzeugen mit einer elektrischen Steuerleitung, wenn sie mit einer Zugmaschine mit einer elektrischen Steuerleitung elektrisch verbunden sind, die Störmeldung zur Auslösung des Warnsignals nach Anhang I Nummer 2.2.1.29.2.1 über das Datenübertragungsteil der elektrischen Steuerleitung übermittelt werden. 5.2.4. Sinkt in einem beliebigen Teil der Betriebsbremsanlage eines Anhängefahrzeugs mit einer elektrischen Steuerleitung, der mit einer Zugmaschine mit einer elektrischen Steuerleitung elektrisch verbunden ist, die gespeicherte Energie auf den nach den Vorschriften in Nummer 5.2.4.1 bestimmten Wert ab, dann muss der Fahrzeugführer der Zugmaschine gewarnt werden. Dies muss durch Auslösen des roten Signals nach Anhang I Nummer 2.2.1.29.2.1 geschehen, und die Störmeldung muss vom Anhängefahrzeug über das Datenübertragungsteil der elektrischen Steuerleitung übermittelt werden. Das eigene gelbe Warnsignal nach Anhang I Nummer 2.2.1.29.2 muss ebenfalls über den Stift 5 des elektrischen Steckverbinders, der der Norm ISO 7638:2003 entspricht, ausgelöst werden, um dem Fahrzeugführer anzuzeigen, dass der niedrige Energiewert am Anhängefahrzeug festgestellt worden ist. 5.2.4.1. Der in Nummer 5.2.4 genannte niedrige Energiewert ist der Wert, bei dem es ohne Wiederaufladen des Energiespeichers und ungeachtet des Beladungszustands des Anhängefahrzeugs nicht möglich ist, die Betätigungseinrichtung der Betriebsbremse nach viermaliger vollständiger Betätigung ein fünftes Mal zu betätigen und mindestens 50 % der vorgeschriebenen Bremswirkung der Betriebsbremsanlage des betreffenden Anhängefahrzeugs zu erreichen. 5.2.5. Betätigung der Betriebsbremsanlage 5.2.5.1. Bei Anhängefahrzeugen mit einer elektrischen Steuerleitung muss die Nachricht „Bremsleuchten einschalten“ vom Anhängefahrzeug über die elektrische Steuerleitung übertragen werden, wenn die Bremsanlage des Anhängefahrzeugs während einer „automatisch gesteuerten Bremsung“ betätigt wird, die durch die Bremsanlage des Anhängefahrzeugs eingeleitet wird. Ist jedoch die erzeugte Verzögerung kleiner als 0,7 m/s2, dann darf das Signal unterdrückt werden. Bei der Typgenehmigung ist die Übereinstimmung mit diesen Anforderungen durch den Fahrzeughersteller zu bestätigen. 5.2.5.2. Bei Anhängefahrzeugen mit einer elektrischen Steuerleitung darf die Nachricht „Bremsleuchten einschalten“ vom Anhängefahrzeug während einer „selektiven Bremsung“, die durch das Bremssystem des Anhängefahrzeugs eingeleitet wird, über die elektrische Steuerleitung nicht übertragen werden. Während einer selektiven Bremsung kann sie zur automatisch gesteuerten Bremsung wechseln. 6.    Unterdrückung der automatischen Bremsung Bei Anhängefahrzeugen mit einer elektrischen Steuerleitung, die mit einer Zugmaschine mit einer elektrischen Steuerleitung elektrisch verbunden sind, braucht der selbsttätige Bremsvorgang nach Anhang I Nummer 2.2.1.17.2.2 so lange nicht zu erfolgen, wie der Druck in den Druckluftbehältern des Anhängefahrzeugs zur Erreichung der Bremswirkung nach Anhang II Nummer 3.2.3 ausreicht. Anlage 1 Kompatibilitätsbedingungen zwischen Zugmaschinen und Anhängefahrzeugen hinsichtlich der Datenübertragung nach ISO 11992 1.   Allgemeines 1.1. Die Anforderungen dieser Anlage gelten nur für Zugmaschinen und Anhängefahrzeuge, die mit einer elektrischen Steuerleitung ausgerüstet sind. 1.2. Über den Steckverbinder nach ISO 7638 wird die Bremsanlage oder die ABV-Bremsanlage des Anhängefahrzeugs mit Strom versorgt. Bei Fahrzeugen mit elektrischer Steuerleitung stellt dieser Steckverbinder auch eine Schnittstelle für die Datenübertragung über die Stifte 6 und 7 dar (siehe Nummer 2.1 dieses Anhangs). 1.3. In dieser Anlage werden die Anforderungen an die Zugmaschine und das Anhängefahrzeug im Hinblick auf die Unterstützung von Nachrichten gemäß der Definition in ISO 11992-2:2003 einschließlich der Änderung Amd. 1:2007 festgelegt. 2. Die in ISO 11992-2:2003 einschließlich Amd. 1:2007 definierten Parameter, die von der elektrischen Steuerleitung übertragen werden, müssen folgendermaßen unterstützt werden: 2.1.  Die folgenden, in dieser Verordnung aufgeführten Funktionen und entsprechenden Nachrichten müssen von der Zugmaschine bzw. dem Anhängefahrzeug unterstützt werden: 2.1.1.  Nachrichten, die von der Zugmaschine zum Anhängefahrzeug übertragen werden: Funktion/Parameter ISO 11992-2:2003 Nummer Fundstelle in dieser Verordnung Belastungswerte der Betriebs-/Hilfsbremse EBS11 Byte 3-4 Anhang II Anlage 1 Nummer 3.1.3.2 Belastungswerte der Bremse bei zwei Stromkreisen EBS12 Byte 3 Bit 1-2 Anhang XII Nummer 3.1 Druckluft-Steuerleitung EBS12 Byte 3 Bit 5-6 Anhang XII Nummer 3.1 2.1.2.  Nachrichten, die vom Anhängefahrzeug an die Zugmaschine übertragen werden: Funktion/Parameter ISO 11992-2:2003 Nummer Fundstelle in dieser Verordnung Stromversorgung durch das Fahrzeug ausreichend/nicht ausreichend EBS22 Byte 2 Bit 1-2 Anhang XII Nummer 5.2.3 Anforderung des Warnsignals EBS22 Byte 2 Bit 3-4 Anhang XII Nummern 4.2.3, 5.2.4 und 5.2.3 Bremsanforderung in der Vorratsleitung EBS22 Byte 4 Bit 3-4 Anhang XII Nummer 4.2.2 Bremslichtanforderung EBS22 Byte 4 Bit 5-6 Anhang XII Nummer 5.2.5.1 Druckluftversorgung durch das Fahrzeug ausreichend/nicht ausreichend EBS23 Byte 1 Bit 7-8 Anhang XII Nummer 5.2.4 2.2.  Wenn das Anhängefahrzeug die nachstehende Nachricht überträgt, muss dem Fahrzeugführer in der Zugmaschine ein Warnsignal gegeben werden: Funktion/Parameter ISO 11992-2:2003 Nummer Warnsignal an den Fahrer erforderlich Anforderung des Warnsignals EBS22 Byte 2 Bit 3-4 Anhang I Nummer 2.2.1.29.2.1 2.3.  Die nachstehenden Nachrichten, die in der Norm ISO 11992-2:2003 einschließlich Amd. 1:2007 definiert sind, müssen von der Zugmaschine bzw. dem Anhängefahrzeug unterstützt werden: 2.3.1.  Nachrichten, die von der Zugmaschine zum Anhängefahrzeug übertragen werden: Derzeit sind keine Nachrichten definiert. 2.3.2.  Nachrichten, die vom Anhängefahrzeug an die Zugmaschine übertragen werden: Funktion/Parameter ISO 11992-2:2003 Nummer Betriebsbremse des Fahrzeugs aktiv/passiv EBS22 Byte 1, Bit 5-6 Bremsen über elektrische Steuerleitung unterstützt EBS22 Byte 4, Bit 7-8 Index der geometrischen Daten EBS24 Byte 1 Inhalt des Index der geometrischen Daten EBS24 Byte 2 2.4.  Die nachstehenden Nachrichten müssen von der Zugmaschine bzw. dem Anhängefahrzeug unterstützt werden, wenn das Fahrzeug über eine Funktion für den entsprechenden Parameter verfügt. 2.4.1.  Nachrichten, die von der Zugmaschine zum Anhängefahrzeug übertragen werden: Funktion/Parameter ISO 11992-2:2003 Nummer Fahrzeugtyp EBS11 Byte 2, Bit 3-4 Fahrzeugdynamikregelung aktiv/passiv EBS11 Byte 2, Bit 5-6 Belastungswert der Bremse für Vorderseite oder linke Seite des Fahrzeugs EBS11 Byte 7 Belastungswert der Bremse für Heck oder rechte Seite des Fahrzeugs EBS11 Byte 8 Überschlagschutzsystem — aktiviert/deaktiviert EBS12 Byte 1, Bit 3-4 Gierregelsystem — aktiviert/deaktiviert EBS12 Byte 1, Bit 5-6 Überschlagschutzsystem des Anhängefahrzeugs aktivieren/deaktivieren EBS12 Byte 2, Bit 1-2 Gierregelsystem des Anhängefahrzeugs aktivieren/deaktivieren EBS12 Byte 2, Bit 3-4 Anforderung von Traktionsunterstützung RGE11 Byte 1, Bit 7-8 Anheben von Achse 1 — Positionsanforderung RGE11 Byte 2, Bit 1-2 Anheben von Achse — Positionsanforderung RGE11 Byte 2, Bit 3-4 Anforderung Sperrung der gelenkten Achse RGE11 Byte 2, Bit 5-6 Sekunden TD11 Byte 1 Minuten TD11 Byte 2 Stunden TD11 Byte 3 Monate TD11 Byte 4 Tag TD11 Byte 5 Jahr TD11 Byte 6 Lokaler Minuten-Offset-Wert TD11 Byte 7 Lokaler Stunden-Offset-Wert TD11 Byte 8 2.4.2.  Nachrichten, die vom Anhängefahrzeug an die Zugmaschine übertragen werden: Funktion/ Parameter ISO 11992-2:2003 Nummer Unterstützung der Bremskraftverteilung auf einer Achse oder einer Fahrzeugseite EBS21 Byte 2, Bit 3-4 Fahrzeuggeschwindigkeit anhand des jeweiligen Rades EBS21 Byte 3-4 Querbeschleunigung EBS21 Byte 8 ABV des Fahrzeugs aktiv/passiv EBS22 Byte 1, Bit 1-2 Anforderung des gelben Warnsignals EBS22 Byte 2, Bit 5-6 Fahrzeugtyp EBS22 Byte 3, Bit 5-6 Hilfe zur Annäherung an die Laderampe EBS22 Byte 4, Bit 1-2 Summe der Achslasten EBS22 Byte 5-6 Reifendruck ausreichend/nicht ausreichend EBS23 Byte 1, Bit 1-2 Bremsbeläge ausreichend/nicht ausreichend EBS23 Byte 1, Bit 3-4 Temperatur der Bremsen EBS23 Byte 1, Bit 5-6 Reifen/Rad Kennzeichnung (Druck) EBS23 Byte 2 Reifen/Rad Kennzeichnung (Belag) EBS23 Byte 3 Reifen/Rad Kennzeichnung (Temperatur) EBS23 Byte 4 Reifendruck (tatsächlicher Reifendruck) EBS23 Byte 5 Bremsbeläge EBS23 Byte 6 Bremstemperatur EBS23 Byte 7 Bremszylinderdruck erste Achse, linkes Rad EBS25 Byte 1 Bremszylinderdruck erste Achse, rechtes Rad EBS25 Byte 2 Bremszylinderdruck zweite Achse, linkes Rad EBS25 Byte 3 Bremszylinderdruck zweite Achse, rechtes Rad EBS25 Byte 4 Bremszylinderdruck dritte Achse, linkes Rad EBS25 Byte 5 Bremszylinderdruck dritte Achse, rechtes Rad EBS25 Byte 6 Überschlagschutzsystem —aktiviert/deaktiviert EBS25 Byte 7, Bit 1-2 Gierregelsystem — aktiviert/deaktiviert EBS25 Byte 7, Bit 3-4 Traktionsunterstützung RGE21 Byte 1, Bit 5-6 Position Achse 1 angehoben RGE21 Byte 2, Bit 1-2 Position Achse 2 angehoben RGE21 Byte 2, Bit 3-4 Sperrung der gelenkten Achse RGE21 Byte 2, Bit 5-6 Reifen/Rad Kennzeichnung RGE23 Byte 1 Reifentemperatur RGE23 Byte 2-3 Erkennung von Luftaustritt (Reifen) RGE23 Byte 4-5 Reifendruck-Schwellenwerterkennung RGE23 Byte 6, Bit 1-3 2.5.  Die Unterstützung aller anderen Nachrichten, die in der Norm ISO 11992-2:2003 einschließlich Amd. 1:2007 definiert sind, ist für die Zugmaschine und das Anhängefahrzeug wahlfrei. Anlage 2 Prüfverfahren zur Bewertung der funktionellen Kompatibilität von Fahrzeugen mit elektrischen Steuerleitungen 1.    Allgemeines 1.1. In dieser Anlage ist ein Verfahren festgelegt, das vom technischen Dienst angewendet werden kann, um Zugmaschinen und Anhängefahrzeuge, die mit einer elektrischen Steuerleitung ausgerüstet sind, auf die Einhaltung der in Anhang XII Nummer 2.2 genannten Vorschriften über die Funktionsfähigkeit und die Wirksamkeit zu überprüfen. 1.2. Die Bezugnahmen auf ISO 7638 in dieser Anlage stehen für ISO 7638-1:2003 bei 24-V-Systemen und für ISO 7638-2:2003 bei 12-V-Systemen. 2.    Zugmaschinen 2.1.   Anhängersimulator nach ISO 11992 Der Simulator muss: 2.1.1.  einen Steckverbinder nach ISO 7638:2003 (sieben Stifte) für den Anschluss an das zu prüfende Fahrzeug haben; die Stifte 6 und 7 des Steckverbinders sind für die Übertragung und den Empfang von Nachrichten nach der Norm ISO 11992:2003 sowie ISO 11992-2:2003 und ihrer Änderung Amd.1:2007 zu verwenden; 2.1.2.  alle von dem zu genehmigenden Kraftfahrzeug übertragenen Nachrichten empfangen und alle in der Norm ISO 11992-2:2003 und der Änderung Amd.1:2007 definierten Nachrichten vom Anhängefahrzeug übertragen können; 2.1.3.  ein direktes oder indirektes Auslesen von Nachrichten ermöglichen, wobei die Parameter im Datenfeld zeitlich in der richtigen Reihenfolge angezeigt sein müssen und 2.1.4.  eine Einrichtung zur Messung der Ansprech- und Schwelldauer am Kupplungskopf nach den Vorschriften in Anhang III Nummer 2.6 enthalten. 2.2.   Prüfverfahren 2.2.1. Es ist zu bestätigen, dass im Informationsdokument des Herstellers/Lieferanten die Einhaltung der Vorschriften der Norm ISO 11992 in Bezug auf die Bitübertragungsschicht, die Datenverbindungsschicht und die Anwendungsschicht nachgewiesen ist. 2.2.2. Es ist Folgendes nachzuprüfen, während der Simulator mit dem Kraftfahrzeug über die Schnittstelle nach ISO 7638 verbunden ist und alle schnittstellenbezogenen Nachrichten von dem Anhängefahrzeug übertragen werden. 2.2.2.1. Signalübertragung über die Steuerleitung: 2.2.2.1.1.  Die in der Norm ISO 11992-2:2003 und ihrer Änderung Amd.1:2007 (EBS 12, Byte 3) definierten Parameter sind auf ihre Übereinstimmung mit den technischen Daten des Fahrzeugs wie folgt zu überprüfen: Signalübertragung über die Steuerleitung EBS 12 Byte 3 Bits 1-2 Bits 5-6 Bremsanforderung der Betriebsbremse von einem elektrischen Bremskreis 00b   Bremsanforderung der Betriebsbremse von zwei elektrischen Bremskreisen 01b   Das Fahrzeug ist nicht mit einer Druckluftsteuerleitung ausgerüstet (1)   00b Das Fahrzeug ist mit einer Druckluftsteuerleitung ausgerüstet   01b (1)    Nach Anhang I Nummer 2.1.4.1.3 ist dies nicht zulässig. 2.2.2.2. Bremsanforderungen von der Betriebs-/Hilfsbremse: 2.2.2.2.1.  Die in der Norm ISO 11992-2:2003 und ihrer Änderung Amd.1:2007 (EBS 11) definierten Parameter sind wie folgt zu überprüfen: Prüfbedingung Byte Signalwert der elektrischen Steuerleitung Betriebsbremspedal und Betätigungseinrichtung der Hilfsbremse gelöst 3-4 0 Betriebsbremspedal vollständig betätigt 3-4 33280d bis 43520d (650 bis 850 kPa) Hilfsbremse vollständig betätigt (1) 3-4 33280d bis 43520d (650 bis 850 kPa) (1)    Optional an Zugmaschinen mit elektrischen und Druckluft-Steuerleitungen, wenn die Druckluft-Steuerleitung den einschlägigen Vorschriften für Hilfsbremsanlagen entspricht. 2.2.2.3. Fehlerwarnung: 2.2.2.3.1.  In der Datenübertragungsleitung zu Stift 6 des Steckverbinders nach ISO 7638 ist eine Dauerstörung zu simulieren, und es ist zu überprüfen, ob das gelbe Warnsignal nach Anhang I Nummer 2.2.1.29.1.2 aufleuchtet. 2.2.2.3.2.  In der Datenübertragungsleitung zu Stift 7 des Steckverbinders nach ISO 7638 ist eine Dauerstörung zu simulieren, und es ist zu überprüfen, ob das gelbe Warnsignal nach Anhang I Nummer 2.2.1.29.1.2 aufleuchtet. 2.2.2.3.3.  Es ist die Nachricht EBS 22 (Byte 2 mit Bits 3-4), eingestellt auf 01b zu simulieren und zu überprüfen, ob die Warneinrichtung nach Anhang I Nummer 2.2.1.29.1.1 eingeschaltet ist. 2.2.2.4. Anforderungen an die Versorgungsleitung der Bremse Für Kraftfahrzeuge, die zusammen mit einem Anhängefahrzeug nur über eine elektrische Steuerleitung betrieben werden können: Nur die elektrische Steuerleitung ist anzuschließen. Die Nachricht EBS 22 (Byte 4 mit den Bits 3-4, eingestellt auf 01b) ist zu simulieren und zu prüfen, ob bei voll betätigter Betriebs-, Hilfs- oder Feststellbremse der Druck in der Versorgungsleitung innerhalb der folgenden zwei Sekunden auf 150 kPa absinkt. Ein dauerndes Fehlen der Datenübertragung ist zu simulieren und zu prüfen, ob bei voll betätigter Betriebs-, Hilfs- oder Feststellbremse der Druck in der Versorgungsleitung innerhalb der folgenden zwei Sekunden auf 150 kPa absinkt. 2.2.2.5. Ansprech- und Schwelldauer: 2.2.2.5.1.  Es ist zu überprüfen, ob die in Anhang III Nummer 2.6 für die Ansprech- und Schwelldauer vorgeschriebenen Werte bei den Steuerleitungen eingehalten sind, wenn keine Störung vorliegt. 2.2.2.6. Einschalten der Bremsleuchten Es ist die Nachricht EBS 22 (Byte 4 mit Bits 5-6, eingestellt auf 00) zu simulieren und zu überprüfen, dass die Bremsleuchten nicht eingeschaltet sind. Es ist die Nachricht EBS 22 (Byte 4 mit Bits 5-6, eingestellt auf 01) zu simulieren und zu überprüfen, dass die Bremsleuchten eingeschaltet sind. 2.2.3. Zusätzliche Überprüfungen 2.2.3.1. Der technische Dienst kann nach eigenem Ermessen die unter den Nummern 2.2.1 und 2.2.2 beschriebenen Prüfverfahren bei den schnittstellenbezogenen Funktionen, die keine Bremsfunktionen sind, in verschiedenen Zuständen oder in abgeschaltetem Zustand wiederholen. 2.2.3.2. In Anlage 1 Nummer 2.4.1 sind zusätzliche Nachrichten definiert, die unter bestimmten Bedingungen von der Zugmaschine unterstützt werden müssen. Es können zusätzliche Prüfungen durchgeführt werden, um den Status unterstützter Nachrichten zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Vorschriften der Nummer 2.3 eingehalten sind. 3.    Anhängefahrzeuge 3.1.   Zugfahrzeugsimulator nach ISO 11992 Der Simulator muss: 3.1.1.  einen Steckverbinder nach ISO 7638:2003 (sieben Stifte) für den Anschluss an das zu prüfende Fahrzeug haben; die Stifte 6 und 7 des Steckverbinders sind für die Übertragung und den Empfang von Nachrichten nach der Norm ISO 11992:2003 sowie ISO 11992-2:2003 und ihrer Änderung Amd.1:2007 zu verwenden; 3.1.2.  eine Fehlerwarnanzeige und ein Stromversorgungsgerät für das Anhängefahrzeug haben; 3.1.3.  alle von dem zu genehmigenden Anhängefahrzeug übertragenen Nachrichten empfangen und alle in der Norm ISO 11992-2:2003 und ihrer Änderung Amd.1:2007 definierten Nachrichten von dem Kraftfahrzeug übertragen können. 3.1.4.  ein direktes oder indirektes Auslesen von Nachrichten ermöglichen, wobei die Parameter im Datenfeld zeitlich in der richtigen Reihenfolge angezeigt sein müssen und 3.1.5.  eine Einrichtung zur Messung der Ansprech- und Schwelldauer des Bremssystems nach den Vorschriften in Anhang III Nummer 4.5.2 enthalten. 3.2.   Prüfverfahren 3.2.1. Es ist zu bestätigen, dass im Informationsdokument des Herstellers/Lieferanten die Einhaltung der Vorschriften der Norm ISO 11992:2003 sowie ISO 11992-2:2003 und ihrer Änderung Amd.1:2007 in Bezug auf die Bitübertragungsschicht, die Datenverbindungsschicht und die Anwendungsschicht nachgewiesen ist. 3.2.2. Es ist Folgendes nachzuprüfen, während der Simulator mit dem Anhängefahrzeug über die Schnittstelle nach ISO 7638 verbunden ist und alle schnittstellenbezogenen Nachrichten von der Zugmaschine übertragen werden. 3.2.2.1. Funktionsfähigkeit der Betriebsbremsanlage: 3.2.2.1.1. Das Ansprechverhalten des Anhängefahrzeugs in Bezug auf die in der Norm ISO 11992-2:2003 und der Änderung Amd.1:2007 (EBS 11) definierten Parameter ist wie folgt zu überprüfen: Zu Beginn jeder Prüfung muss der Druck in der Versorgungsleitung > 700 kPa betragen und das Fahrzeug beladen sein (der Beladungszustand kann bei dieser Prüfung simuliert werden). 3.2.2.1.1.1. Bei Anhängefahrzeugen mit Druckluft- und elektrischen Steuerleitungen: müssen beide Steuerleitungen angeschlossen sein; müssen beide Steuerleitungen gleichzeitig Signale übertragen; muss der Simulator die Nachricht EBS 12 (Byte 3, Bits 5-6), eingestellt auf 01b übertragen, um dem Anhängefahrzeug anzuzeigen, dass eine Druckluft-Steuerleitung anzuschließen ist. Zu überprüfende Parameter: Vom Simulator übertragene Nachricht Druck in den Bremszylindern Byte Digitaler Belastungswert 3-4 0 0 kPa 3-4 33280d (650 kPa) Entsprechend der Bremsberechnung des Fahrzeugherstellers 3.2.2.1.1.2. Bei Anhängefahrzeugen mit Druckluft- und elektrischen Steuerleitungen oder nur mit einer elektrischen Steuerleitung: Nur die elektrische Steuerleitung ist anzuschließen. Der Simulator muss folgende Nachrichten übertragen: EBS 12 (Byte 3, B

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.