Europäische Union

97/540/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. Januar 1997 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsfähigkeit des EWR-Abkommens (Sache IV/M.794 - Coca-Cola/Amalgamated Beverages GB) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31997D0540. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ert der hochwertigen Eigenmarke ausweist; - sie sind nur in geringerem Maße in der Lage, für ihre Marke zu werben, um einen Ausgleich dafür zu schaffen, daß sie die Preise nicht reduzieren können; - den Mehrverkäufen von Eigenmarken-Produkten durch Lebensmittelfilialen aufgrund der Verringerung der Auswahl für die Kunden und der den Markenartikeln zugewiesenen Regalfläche sind Grenzen gesetzt, da die Kunden sonst ihre Käufe möglicherweise anderswo tätigen. (160) Nach Angaben der Parteien hat das Eigenmarken-Geschäft einen Wert von rund 28 Mrd. GBP pro Jahr, und es könne deshalb nicht behauptet werden, daß es ein geringes Potential darstelle. Außerdem führen sie an, daß die Lebensmittelfilialen viel Geld für die umfassende Werbung für ihre Marke einsetzen und damit den Verkauf von Eigenmarken-Cola-Getränken fördern. Selbst wenn dies anerkannt wird, gab Sainsbury im Jahr 1995 [. . .] GBP für Werbung aus, d. h. rund [. . .] seines Umsatzes, während die Ausgaben der TCCC nach Angaben von Canadean bei 29 Mio. GBP lagen und damit über [. . .] des Umsatzes der TCCC-Produkte entsprachen. TCCC gab damit im Vergleich zum Umsatz mindestens zehnmal soviel für Werbung aus. (161) Der für hochwertige Eigenmarken verfügbare Marktanteil ist anscheinend beschränkt, und die Lebensmittelfilialunternehmen verfügen über keine ausreichenden Mittel, um die Verkäufe über ein gewisses Maß hinaus zu steigern. Daß dieser Punkt offenbar erreicht ist, wird durch [. . . u. a.] und die Rückeroberung der verlorengegangenen Marktanteile durch Coca-Cola bestätigt. (162) Obwohl CCSB Marktanteile auf dem Lebensmittelfilialmarkt infolge der Einführung von hochwertigen Eigenmarken-Cola-Getränken und Virgin Cola verlorengingen, "wächst (nach Angaben von Canadean) das Gesamtvolumen weiterhin rascher als der Markt". (163) Es ist interessant, die Lage von Cola-Getränken bei den Lebensmittelfilialen mit der der Limonaden zu vergleichen. Eigenmarken beherrschen die Limonadenverkäufe, wobei einige Lebensmittelfilialunternehmen überhaupt keine Markenprodukte verkaufen oder den Preis für ihre Eigenmarke über dem des (preisgünstigen) Markenerzeugnisses ansetzen. Im Gegensatz dazu wird Coca-Cola regelmäßig mit einem Aufschlag von etwa 15 bis 25 % gegenüber den hochwertigen Eigenmarken-Cola-Getränken verkauft und bleibt dennoch bei weitem die größte Marke dieses Vertriebswegs mit mengenmäßig 42 %, d. h. wiederum über die Hälfte sämtlicher Eigenmarken zusammen. Außerdem hat Coca-Cola kürzlich sowohl seine Preise als auch seine Marktanteile erhöht. Im Markt der Cola-Getränke insgesamt entfallen auf Eigenmarken mengenmäßig nur etwa 10 %. (164) Es ist auch darauf hinzuweisen, daß Eigenmarken-Cola-Getränke zu den von den Supermärkten eingeführten Produkten mit dem geringsten Erfolg gehören, da ihr Marktanteil gegenüber einem Anteil von 39 % für sämtliche kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränke (bzw. rund 50 % ohne Cola-Getränke), 50 % für Mineralwasser und 67 % für Fruchtsäfte nur 28 % beträgt. Dies zeigt, daß Markencola-Getränke über eine Marktstärke verfügen, die andere alkoholfreie Erfrischungsgetränke nicht erreichen. Die genannte Situation kommt Coca-Cola als bei weitem wichtigster Marke in erster Linie zugute. Virgin (165) Virgin Cola wurde mit der "Virgin"-Marke eingeführt, die bei den vielfältigen Geschäften der Virgin-Gruppe verwendet wird. Nach Angaben der Gruppe verbindet die genannten Geschäfte (die den Luftfahrtbetrieb und den Einzelhandel umfassen) ein gemeinsamer Gedanke "in stagnierenden monopolistischen Märkten für Innovation zu sorgen [. . .], zusammen mit der klar zum Ausdruck gebrachten Absicht, dem Verbraucher durch eine Kombination von niedrigeren Preisen und/oder Erzeugnissen oder Dienstleistungen höherer Qualität einen echten Vorteil zu bieten". (166) Das von einigem Erfolg gekrönte Virgin-Geschäft basiert weitgehend auf dem Absatz über zwei Lebensmitteleinzelhändler - [. . .] -, die einen Anteil von rund [< 10 %] an diesem Absatzweg haben. Beim Vertrieb für den sofortigen Verbrauch konnte Virgin mit rund [< 5 %] nur geringere Anteile erreichen. Beim Verbrauch an Ort und Stelle ist das Unternehmen noch weniger vertreten, und die Verkäufe beschränken sich auf die im Besitz der Virgin-Gruppe befindliche Kinokette. 1995 lag ihr Gesamtanteil am Cola-Mark in Großbritannien bei [< 5 %] (laut Canadean). (167) Virgin Cola hat eine Reihe von Nachteilen gegenüber CCSB: - Virgin Cola verfügt über geringere Mittel, um die Einführung, Werbung und Verkaufsförderung seiner Cola-Erzeugnisse zu finanzieren; - das Unternehmen verfügt über wesentlich kleinere Produktions- und Vertriebsquellen. Die Nachteile beim Vertrieb werden in gewisser Weise dadurch ausgeglichen, daß der Großteil der Virgin Cola bei nur zwei Kunden abgesetzt wird. Dadurch wird der Vertrieb bei den genannten Kunden erleichtert; es wird jedoch ein Vertriebsvorhaben auf nationaler Ebene eingeleitet werden müssen, wenn Virgin Cola eine Chance haben will, in den Vertriebsweg der Impulskäufe und des Verbrauchs an Ort und Stelle einzudringen; - obwohl Virgin zusätzliche Produkte eingeführt hat und vorhat, seine Produktpalette noch zu erweitern, kann das Sortiment des Unternehmens nicht mit dem von CCSB (oder selbst Britvic) verglichen werden. Deshalb hat Virgin Cola bezüglich der Listung, des Zugangs zu den Verkaufsregalen und der Lieferbedingungen nicht den gleichen Einfluß auf die Einzelhändler wie CCSB (oder selbst Britvic); - aufgrund seiner Gesamtabsatzmengen sowohl bei Cola-Getränken als auch bei anderen Getränken ist die Verhandlungsstellung von Virgin Cola gegenüber den Einzelhändlern und den Großhändlern/Cash-and-carry-Geschäften verhältnismäßig schwach im Vergleich zu CCSB. (168) [. . . Nicht vertrauliche Zusammenfassung: Internen Unterlagen der Parteien ist zu entnehmen, daß der Marktanteil von Virgin vor allem wegen seiner Abhängigkeit von einer einzigen Lebensmitteleinzelhandelskette für einen Großteil seines Absatzes sehr konstant war.] Da andere Lebensmitteleinzelhändler sicherlich kein Erzeugnis in ihr Sortiment aufnehmen werden, das im direkten Wettbewerb zu ihren Eigenmarken-Produkten stehen würde, ist mit einer wesentlichen Erweiterung des Absatzes von Virgin Cola durch den Lebensmittelhandel kaum zu rechnen. (169) Obwohl Virgin bestrebt ist, als komplette Marke den Wettbewerb in den drei Absatzwegen aufzunehmen, stellte es sich als schwierig heraus, Anteile beim Vertrieb für den Verbrauch an Ort und Stelle und beim Vertrieb für den sofortigen Verbrauch zu erlangen. Virgin unterliegt damit - zumindest bis jetzt - einigen der gleichen Einschränkungen wie Eigenmarken-Cola-Getränke von hoher Qualität [. . .]. (170) Sowohl bei Cola-Getränken als auch bei seinem allgemeinen Sortiment erreicht Virgin nicht die ausreichende Menge, um den Vertriebsweg der Impulskäufe wirtschaftlich zu nutzen [. . .]. Britvic (171) Oberflächlich betrachtet befindet sich Britvic auf dem Cola-Markt in einer ähnlichen Lage wie CCSB, da das Unternehmen über einen großen internationalen Markennamen - Pepsi - (die achtgrößte Marke bei schnellebigen Konsumgütern, die 1995 auf 75 bis 180 Mio. GBP geschätzt wurde) und über angemessene Mittel verfügt, um für sein Erzeugnis zu werben und dessen Absatz zu fördern. Britvics Cola-Erzeugnis wird durch ein umfassendes Sortiment anderer alkoholfreier Erfrischungsgetränke gestützt, und das Unternehmen ist in allen drei Absatzkanälen präsent. In dem den Verbrauch an Ort und Stelle abdeckenden Vertriebsweg hat Britvic außerdem einen wesentlichen Vorteil vor Coca-Cola, da seine Anteilseigner über 12 000 gepachtete und verwaltete Gaststätten, d. h. 20 % der Gesamtzahl, im Besitz haben und Britvic durch PepsiCo über Verbindungen zu großen Schnellgaststätten verfügt. Britvic hatte traditionsgemäß enge Verbindungen zum Lizenzhandel, der rund zwei Drittel des Mengenumsatzes beim Vertriebsweg des Verbrauchs an Ort und Stelle ausmacht. (172) Britvic verfügt ebenfalls über moderne Anlagen und ein Vertriebssystem in ganz Großbritannien, dessen Umfang jedoch geringer ist als bei CCSB. Die Verkäufe von Cola-Getränken machen rund [30-40 %] und die von kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken rund [45-55 %] der von CCSB aus. (173) Bei der bereits genannten Werbung "über dem Strich" bestehen offenbar Größenvorteile. Im Vergleich zu seinen Absatzmengen waren Pepsis Ausgaben mehrere Jahre lang (bis 1994) - gemessen in GBP pro Liter - fast doppelt so hoch wie die von Coca-Cola. 1994 lagen sie etwa 40 % darüber. Coca-Cola erhöhte seine Ausgaben 1995 massiv und übertraf Pepsi zum erstenmal in sechs Jahren bei den GBP-Ausgaben pro Liter. Trotz dieser hohen Aufwendungen im Vergleich zu Coca-Cola blieb Pepsis Marktanteil mehr oder weniger gleich und fiel im Jahr 1995 leicht ab. (174) Obwohl sowohl Coca-Cola als auch Pepsi zumindest in den letzten beiden Jahren als Markencola-Getränke von hoher Qualität angesehen werden, erzielte Pepsi nicht die gleichen Preise wie Coca-Cola. Die durchschnittlichen Einzelhandelspreise für Coca-Cola lagen 1995 und 1996 bis heute im Lebensmitteleinzelhandel rund [< 5 %] über den Preisen für Pepsi. Dies bestätigt eine Prüfung der wöchentlichen Preisentwicklung der in 2-Liter-PET-Flaschen und -Dosen verkauften Cola-Getränke. Im Zeitraum zwischen September 1994 und September 1996 erzielte Pepsi nur 39 Wochen lang einen höheren Preis als Coca-Cola bei Flaschen und 24 Wochen lang bei Dosen. Es ist sehr unwahrscheinlich, daß die Einzelhändler langfristig ihre Spannen einseitig dadurch verringern, daß sie den Preis für Pepsi gegenüber dem für Coca-Cola herabsetzen, insbesondere da Pepsi sich in einer schwächeren Verhandlungsposition gegenüber den Lebensmittelhändlern befindet. Deshalb muß vernünftigerweise davon ausgegangen werden, daß diese niedrigeren Verbraucherpreise in direktem Zusammenhang zu den niedrigeren Preisangeboten von Britvic stehen (nach Berücksichtigung der Auswirkungen von Rabatten und Verkaufsförderungsmaßnahmen). (175) Ein Produkt der Pepsi-Palette - Pepsi MAX - hatte offenbar einigen Erfolg. Bei Einführung der neuen "hochwertigen" Eigenmarken-Produkte wurde Pepsis Marktanteil offenbar weniger als der von Coca-Cola beeinträchtigt. Er fiel am oberen Ende des Lebensmittelhandels in der Zeit von 1991 bis 1995 lediglich von [15-25 %] auf [15-25 %], wobei 1993 eine leichte Zunahme und von 1993 bis 1995 eine [< 5 %ige] Abnahme festzustellen war [. . .]. (176) Im April 1996 startete Pepsi seine "Pepsi Blue"-Kampagne zur Veranschaulichung des Farbwechsels seiner Flaschen und Dosen. Es wird geschätzt, daß diese Kampagne 500 Mio. US-Dollar gekostet hat (die Vereinigten Staaten nicht eingeschlossen). Trotz dieser Ausgaben hat Pepsi offensichtlich keine bedeutenden Marktanteile gewonnen. (177) Trotz des erfolgreichen Produkts Pepsi MAX, höherer Ausgaben für Werbung pro Liter und - zumindest in der Lebensmitteleinzelhandelskette - niedrigerer Verbraucherpreise hat Pepsi in den letzten Jahren keinen wesentlichen Einbruch der Marktanteile von Coca-Cola erreichen können. Selbst in dem auf den Verbrauch an Ort und Stelle abgestellten Vertriebsweg, in dem Britvic über erhebliche Vorteile verfügt, konnte Pepsi Coca-Cola nicht daran hindern, Marktanteile zu gewinnen. Cott (178) Cott ist auf die Herstellung von Cola-Eigenmarken sowohl in Nordamerika als auch in Großbritannien spezialisiert. Das Unternehmen produziert rund [10-20 %] der in Großbritannien hergestellten Cola-Getränke. Das Unternehmen hat jedoch keine unabhängige Absatzstrategie, obwohl es möglicherweise über die Mittel verfügt, eine neue Cola-Marke zu entwickeln. Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen, Großhändler und Cash-and-carry-Geschäfte (179) Die Parteien haben vorgebracht, daß die Lebensmittelfilialunternehmen wegen a) des Gewichts ihrer Nachfragemacht als Großkunden und b) ihrer Kontrolle über die Listung (und Auslistung) der Erzeugnisse und die Zuweisung von Regalfläche ein gewisses Maß an Verhandlungsmacht auf CCSB ausüben, insbesondere weil sie ihre eigenen hochwertigen Cola-Eigenmarken und sonstige kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke im Wettbewerb mit den CCSB-Produkten anbieten. (180) Obwohl die Parteien eine Reihe von großen Filialgeschäften ermittelt haben, auf die ein Großteil des CCSB-Gesamtabsatzes von alkoholfreien Erfrischungsgetränken im Jahr 1995 entfiel, verzeichnete keine der Lebensmitteleinzelhandelsketten mehr als [10 %] des genannten Absatzes. Somit kann nicht behauptet werden, daß eine einzige Lebensmittelhandelskette für sich genommen in der Lage ist, die Preis- und Marketingpolitik von CCSB einzuschränken. Einer der Großkunden unter den Lebensmittelfilialen von CCSB verwies beispielsweise auch darauf, daß er "keine ausreichende Verhandlungsstärke gegenüber den Großmarken - insbesondere Coca-Cola - habe". Der Kunde zitierte ein Beispiel, "bei dem uns bekannt ist, daß die Rohstoffpreise für PET-Flaschen und Zucker in den letzten Monaten dramatisch gefallen sind und es uns nicht gelingt, die Lieferanten deshalb zu Preissenkungen zu bewegen." (181) Es stimmt zwar, daß alle Anbieter davon abhängen, daß ihnen die Handelsunternehmen Regalfläche und Werbenischen für die Verkaufsförderung einräumen, CCSB hat aber einen wesentlichen Einfluß auf alle Handelsunternehmen, da es die Nummer 1 von FMCG (484 Mio. GBP) - Coca-Cola - anbietet, das weltweit als Erzeugnis angesehen wird, das "absolut geführt werden muß". Ein großes Filialunternehmen wies darauf hin, daß "bestimmte Produktlinien von nationaler Bedeutung sind und in das Sortiment aufgenommen werden müssen, wie die Coca-Cola-Marke" und fügte hinzu, daß Coca-Cola "die Hauptantriebskraft in dem Markt ist". Ein weiteres Unternehmen erklärte, daß andere Marken den Einzelhändler davon überzeugen müssen, das Produkt zu lagern, daß Coca-Cola jedoch als ein "wesentliches" Erzeugnis angesehen wird, bei dem "die Handelsunternehmen davon ausgehen, daß Lagerzwang besteht, um den Bedürfnissen der Verbraucher zu entsprechen" (Hervorhebung durch den Autor). Somit ist die "Kontrolle" der Lebensmittelfilialunternehmen über die Regalfläche im Fall von CCSB geringer, da sie ihren Endverbrauchern Coca-Cola in jedem Fall anbieten müssen. (182) Es stimmt, daß einige Lebensmittelfilialunternehmen, Einkaufsvereinigungen, Großhändler und Betriebe, die an Ort und Stelle verkaufen, sehr viel höhere Umsätze als CCSB bzw. CCSB und CCE zusammen haben. Das Umsatzvolumen allein ist beim Ermitteln der Machtverhältnisse nicht ausschlaggebend. Diesbezüglich ist der "Lagerzwang"-Faktor äußerst entscheidend. Es ist interessant, daß alle Lebensmittelfilialunternehmen ebenso wie die bedeutensten Großhändler und Cash-and-carry-Geschäfte Coca-Cola lagern. Die Fähigkeit von Coca-Cola, höhere Preise sowohl als sein engster Konkurrent, Pepsi, als auch die hochwertigen Cola-Eigenmarken zu erzielen und die Preise noch zu erhöhen, obwohl das Unternehmen angeblich einem scharfen Wettbewerb seitens der hochwertigen Cola-Eigenmarken und der Virgin Cola ausgesetzt ist, ist offenbar ein Nachweis dafür, daß die Lebensmittelfilialunternehmen und die Großhändler sowie die Cash-and-carry-Geschäfte über kein ausreichendes Gegengewicht verfügen, um CCSB zu behindern. (183) Von den fünf Großhändlern und Cash-and-carry-Geschäften, die die Frage bezüglich ihrer Verhandlungsstärke beantworteten, hoben vier ihre unzureichende Verhandlungsmacht hervor, während ein einziges eine ausreichende Verhandlungsstärke zu besitzen glaubt. Brauereien/Vertrieb für den Verbrauch an Ort und Stelle (184) Der Vertriebsweg der Verkäufe an Ort und Stelle ist sehr viel weniger konzentriert als der der Lebensmittelfilialunternehmen. Die drei größten Käufer alkoholfreier Erfrischungsgetränke sind die Eigentümer der Britannia Holdings, nämlich Bass, Allied Domecq und Whitbread, die ihren Bedarf in erster Linie bei dem mit ihnen verbundenen Unternehmen Britvic decken. Die nächstgrößten Unternehmen befinden sich im Besitz von Greenalls, Carlsberg Tetley und Scottish and Newcastle, die jeweils unter 5 % der Gesamtzahl der Lokale kontrollieren. (185) Kein einzelner Kunde - mit Ausnahme von Bass, der Britvic in seinen Abschluß einbezieht - erreicht mehr als [5 %] des Gesamtabsatzes bei alkoholfreien Erfrischungsgetränken von CCSB oder Britvic. Daraus folgt, daß die Abnehmer in diesem Markt wohl nicht in der Lage sind, einen Gegendruck auf CCSB auszuüben. Sonstige kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke (186) Die Parteien haben erklärt, daß der Wettbewerb seitens sonstiger industriell hergestellter Getränke eine einschränkende Wirkung auf den Cola-Markt und insbesondere auf die Preise habe. Wie dieser Mechanismus arbeitet, wurde nicht erläutert, und es wurde auch kein Nachweis seiner Effizienz geliefert. (187) Selbst wenn die Kommission - was sie nicht tut - das Argument akzeptieren würde, daß der Wettbewerb durch Erzeugnisse in benachbarten Getränkemärkten in gewisser Weise Druck auf die Cola-Preise ausüben oder auf andere Weise das Verhalten der Teilnehmer im Cola-Markt einschränken kann, so würden sich diese Phänomene auf den gesamten Cola-Markt auswirken und nicht nur CCSB, sondern alle Hersteller von Cola-Getränken betreffen, und folglich CCSBs Position gegenüber seinen unmittelbaren Konkurrenten im Cola-Markt nicht verändern. (188) Aus dem Abschnitt über die Marktdefinition geht hervor, daß es sich hier allein um den Markt der Cola-Getränke handelt. Obwohl die von den Parteien als direkte Ersatzprodukte bezeichneten Getränke, wie Limonade, zu Preisen zwischen 20 % bis 30 % von Coca-Cola erhältlich sind und weit unter den Preisen für einen Großteil sonstiger Cola-Getränke liegen, ist der Absatz von Cola-Getränken schneller gestiegen als der von kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken insgesamt und macht jetzt etwa 25 % des Absatzes aller alkoholfreien Erfrischungsgetränke und fast 50 % des Absatzes kohlensäurehaltiger Erfrischungsgetränke aus. Außerdem konnte Coca-Cola seine Preise erhöhen und gleichzeitig Marktanteile zurückgewinnen. In dieser Situation erscheint der Einfluß des Wettbewerbs seitens sonstiger industriell hergestellter Getränke - unabhängig von seinem genauen Umfang - minimal und in keiner Weise ausreichend, um etwas an der Schlußfolgerung zu ändern, daß CCSB mit Coca-Cola auf dem Markt für Cola-Getränke in Großbritannien eine beherrschende Stellung ausübt. c) Marktzutrittsschranken (189) Für die potentiell neu auf den Cola-Markt eintretenden Unternehmen bestehen erhebliche Marktzutrittsschranken. Zunächst deutet der relativ ausbleibende Erfolg der Cola-Eigenmarken vor 1994 darauf hin, daß die neuen Marktteilnehmer Zugang zu Cola-Konzentraten hoher Qualität haben müßten. Die Einführung eines neuen Cola-Getränks würde erhebliche Ausgaben erfordern, um die Bekanntheit des Produkts zu erreichen, insbesondere, wenn damit die Einführung einer neuen Marke verbunden wäre. Außerdem wären auch umfangreiche Verkaufsförderungsmaßnahmen notwendig. Ein Wettbewerber hat die für die Einführung einer neuen Cola-Marke erforderlichen Investitionen im ersten Jahr auf 10 Mio. GBP geschätzt. CCSB selbst erklärte, die Kosten für die Einführung eines neuen alkoholfreien Erfrischungsgetränks im britischen Markt könnten sich in dieser Größenordnung bewegen. (190) Da Coca-Cola bei den Lebensmittelfilialunternehmen ein Produkt mit Lagerzwang ist und die Mehrheit - wenn nicht gar alle - der Geschäfte in diesem Vertriebskanal auch ein hochwertiges Eigenmarken-Produkt lagert, wären die Schwierigkeiten beim Zugang zu Menge und Qualität der für den Erfolg erforderlichen Regalfläche erhebliche Zutrittsschranken. Das Fehlen eines umfassenden Produktsortiments, das insbesondere auch andere führende Marken kohlensäurehaltiger Erfrischungsgetränke umfaßt, ist für potentielle neue Marktteilnehmer ebenfalls eine Zutrittsschranke, da dadurch die Verhandlungsposition des Anbieters gegenüber dem Handelsunternehmen eingeschränkt wird. (191) Außerhalb des Absatzwegs der Lebensmittelfilialunternehmen ist ein ausgedehntes Vertriebsnetz erforderlich, das wegen der geringen Mengen schwer zu errichten und kostenwirksam zu betreiben wäre. (192) Im Absatzweg für den Verbrauch an Ort und Stelle hat ein Anbieter von neuen Cola-Getränken eine Reihe zusätzlicher Marktzutrittsschranken zu überwinden. Zunächst muß der Anbieter in praktisch allen Fällen eine sehr starke Marke (Coca-Cola oder Pepsi), die als einzige Cola-Marke in dem Geschäft verkauft wird, verdrängen. CCSB hat eine sehr starke Stellung in diesem wichtigen Markt, da das Unternehmen nicht nur die führenden Cola- und Mischgetränkemarken abfuellt und vertreibt, sondern auch eine umfassende Produktpalette anderer alkoholfreier Erfrischungsgetränke anbieten kann. d) Schlußfolgerung (193) Die beherrschende Stellung von CCSB ist auf die hohen Marktanteile von Coca-Cola im gesamten Markt der Cola-Getränke und bei den drei Absatzwegen, die Stellung von Coca-Cola als Produkt mit "Lagerzwang" bei Lebensmittelfilialunternehmen, Großhändlern und Cash-and-carry-Geschäften und das umfassende Sortiment von CCSB zurückzuführen. Dadurch haben die Kunden die Möglichkeit, ihren gesamten bzw. den Großteil ihres Bedarfs bei einem einzigen Anbieter zu decken, was auch erhebliche Größenvorteile in bezug auf Herstellung und Vertrieb ermöglicht. Diese Größenvorteile kommen noch zu denen aufgrund der schieren Menge der Coca-Cola-Verkäufe hinzu. (194) Neu in den Cola-Markt eintretende Unternehmen haben erhebliche Marktzutrittsschranken zu überwinden. Die neuen Anbieter, die hochwertigen Eigenmarken und Virgin Cola, mußten sich letztlich auf den Lebensmittelfilialhandel beschränken, bei dem für weiteres Wachstum offenbar geringe Möglichkeiten bestehen und in dem Coca-Cola erneut an Marktanteilen gewinnt. (195) Weder die Kunden noch die Wettbewerber sind in der Lage, CCSBs Fähigkeit, unabhängig von den anderen Marktteilnehmern zu handeln, einzuschränken. 4. Auswirkung des geplanten Zusammenschlusses Derzeitiger Aufbau von CCSB (196) In seiner jetzigen Form ist CCSB über seine Holdinggesellschaft ABGB eine Tochtergesellschaft von CS, der 51 % der ABGB-Anteile gehören. Die verbleibenden 49 % werden von TCCC gehalten. Rechtlich wird das Unternehmen von CS kontrolliert. CS stellt die Mehrheit der Directors im Board [ . . . ]. In den ersten [ . . . ] Jahren des Bestehens von CCSB [ . . . ] hatte TCCC ein Vetorecht [bei strategischen Entscheidungen . . . ]. (197) TCCC hat derzeit ein Einspruchsrecht in bestimmten Fragen, einschließlich [ . . . ]. Die genannten Rechte schützen TCCC lediglich in seiner Stellung als Minderheitsaktionär. (198) [ . . . ], daß das Unternehmen aufgrund des Geschäftsanteils der TCCC-Erzeugnisse [ . . . mengenmäßig und wertmäßig . . . ] in der Praxis seine Mehrheitsrechte gegen TCCC bei strategischen Handelsfragen [ . . . ] nicht geltend machen kann [ . . . ]. Auf dieser Grundlage kann vorgebracht werden, daß TCCC mit CS in den letzten Jahren de facto die gemeinsame Kontrolle über die allgemeine Handelsstrategie von CCSB ausgeübt hat. (199) In den letzten Jahren gab es bezüglich der Handelsstrategie von CCSB zwischen TCCC und CS in der Tat zunehmend Meinungsunterschiede. Ein Dritter äußerte sich folgendermaßen dazu: "Die Meinungsverschiedenheiten zwischen der Coca-Cola Company und Cadbury Schweppes wurden in der Fachpresse für den Handel ausführlich erörtert [ . . . ]. Im Gegensatz zu Coca-Cola stammt ein erheblicher Anteil der Gesamtgewinne von Cadbury Schweppes von CCSB. Die Einnahmen von CCSB haben deshalb eine größere Auswirkung auf den Aktienkurs von Cadbury Schweppes und ermöglichen dem Unternehmen Übernahmen in anderen Teilen der Welt. Das Ergebnis war, daß innerhalb der Amalgamated Beverages ein erheblicher Druck auf CCSB ausgeübt wurde: Während die Politik von Cadbury Schweppes darin bestand, Gewinne von CCSB abzuleiten und an die Anteilseigner zu verteilen, [ . . . ] bestand das Ziel von Coca-Cola in Investitionen und dem Aufbau seiner Marktantei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.