Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020R1816. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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eit politische und zivilgesellschaftliche Organisationen ungehindert arbeiten können (einschließlich eines quantitativen Indikators und der Methode zu dessen Berechnung). Governance-Faktoren Gewichtetes durchschnittliches Governance-Rating des Referenzwerts (freiwillig). Durchschnittlicher Score für Korruption, der das wahrgenommene Ausmaß der Korruption im öffentlichen Sektor misst (einschließlich eines quantitativen Indikators und der zu seiner Berechnung verwendeten Methodik). Durchschnittlicher Score für politische Stabilität, der die Wahrscheinlichkeit misst, dass das gegenwärtige System durch Gewaltanwendung gestürzt werden könnte (einschließlich eines quantitativen Indikators und der Methode zu dessen Berechnung). Durchschnittlicher Score für Rechtsstaatlichkeit, der auf der Abwesenheit von Korruption, der Achtung der Grundrechte und dem Zustand der Zivil- und Strafjustiz basiert (einschließlich eines quantitativen Indikators und der Methodik zu dessen Berechnung). Abschnitt 4 ROHSTOFFE ESG-FAKTOREN OFFENLEGUNGEN Umweltfaktoren Grad der Risikoposition der zugrunde liegenden Rohstoffe gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, wobei die Auswirkungen extremer Wetterereignisse auf den Betrieb und die Produktion der Unternehmen oder auf die verschiedenen Stufen der Versorgungskette (niedrig, mittel oder hoch) gemessen werden (freiwillig). Die Methodik zur Berechnung der klimabezogenen physischen Risiken (freiwillig). Grad der Risikoposition der zugrunde liegenden Rohstoffe gegenüber den Risiken des Klimawandels, wobei die finanziellen Auswirkungen gemessen werden, die sich aus den Auswirkungen der Umsetzung CO2-armer Strategien ergeben (niedrig, mittel oder hoch) Sozialfaktoren Grad der Risikoposition der zugrunde liegenden Rohstoffe gegenüber sozialen Risiken (gering, mäßig oder hoch). Governance-Faktoren Grad der Risikoposition der zugrunde liegenden Rohstoffe gegenüber Governance-Risiken (gering, mäßig oder hoch). Durchschnittlicher Score für Rechtsstaatlichkeit, der auf der Abwesenheit von Korruption, der Achtung der Grundrechte und dem Zustand der Zivil- und Strafjustiz basiert (einschließlich eines quantitativen Indikators und der Methodik zu dessen Berechnung). Abschnitt 5 SONSTIGES ESG-FAKTOREN OFFENLEGUNGEN Kombinierte ESG-Faktoren Gewichtetes durchschnittliches ESG-Rating des Referenzwerts (freiwillig). Umweltfaktoren Gewichtetes durchschnittliches ökologisches Rating des Referenzwerts (freiwillig). Grad der Risikoposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Messung von Investitionsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und von innovativen neuen Investitionslösungen, als Prozentsatz des Gesamtgewichts im Portfolio (freiwillig). THG-Emissionsintensität des Referenzwerts. Grad der Risikoposition des Portfolios gegenüber den in den Abschnitten A bis H und Abschnitt L von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 aufgeführten Wirtschaftszweigen als Prozentsatz des Gesamtgewichts im Portfolio. Sozialfaktoren Gewichtetes durchschnittliches soziales Rating des Referenzwerts (freiwillig). Internationale Verträge und Konventionen, Grundsätze der Vereinten Nationen oder, falls anwendbar, nationale Rechtsvorschriften zur Bestimmung, was eine „umstrittene Waffe“ darstellt. Gewichteter durchschnittlicher Prozentsatz der Referenzwert-Bestandteile im Sektor der umstrittenen Waffen. Gewichteter durchschnittlicher Prozentsatz der Referenzwert-Bestandteile im Sektor Tabak. Governance-Faktoren Gewichtetes durchschnittliches Governance-Rating des Referenzwerts (freiwillig). Prozentsatz der zugrunde liegenden Fonds mit geltenden Stewardship-Richtlinien, einschließlich Maßnahmen für die Planung und Verwaltung von Ressourcen. (1)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1). (2)  Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen (ABl. L 192 vom 22.7.2011, S. 1).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.