Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/703 des Rates vom 27. März 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses, mit dem ergänzende Vorschriften über beschleunigte Verfahren — insbesondere für natürliche Personen oder kleine und mittlere Unternehmen — zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten festgelegt werden, zu vertretenden Standpunkt

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D0703. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ternen Anforderungen und Verfahren erfüllt beziehungsweise abgeschlossen haben. Geschehen zu … am … Für den Gemischten CETA-Ausschuss Die Ko-Vorsitzenden (1)  Ist die Europäische Union oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union der Beklagte, kann bei der Prüfung, ob es sich bei dem Investor oder dem Unternehmen, in dessen Namen die Klage eingereicht wird, um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt, die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG) herangezogen werden. (2)  Ist die Europäische Union oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union der Beklagte, kann bei der Prüfung, ob es sich bei dem Investor oder dem Unternehmen, in dessen Namen die Klage eingereicht wird, um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt, die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG) herangezogen werden. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/703/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.