Europäische Union
Beschluss (EU) 2020/1184 der Kommission vom 17. Juli 2020 zu von Ungarn gemäß Artikel 114 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den Cadmiumgehalt in Phosphatdüngern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4862) (Nur der ungarische Text ist verbindlich)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32020D1184. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2020261DE.01004201.doc.html text/html
- 32020D1184-5365bd6da297608a0ba7.zip application/zip
Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.