Europäische Union

2001/140/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. Februar 2001 zur Genehmigung des von Österreich vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation im Bundesland Niederösterreich (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 350)

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Avis juridique important | 32001D0140 2001/140/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. Februar 2001 zur Genehmigung des von Österreich vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation im Bundesland Niederösterreich (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 350) Amtsblatt Nr. L 050 vom 21/02/2001 S. 0022 - 0022 Entscheidung der Kommission vom 12. Februar 2001 zur Genehmigung des von Österreich vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation im Bundesland Niederösterreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 350) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2001/140/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 80/217/EWG des Rates vom 22. Januar 1980 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest(1), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens, insbesondere auf Artikel 6a Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Bundesland Niederösterreich ist in der Schwarzwildpopulation die klassische Schweinepest aufgetreten. (2) Die österreichischen Behörden haben für die betroffenen Gebiete im Bundesland Niederösterreich einen Plan zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation vorgelegt. (3) Der Plan wurde geprüft und für konform mit der Richtlinie 80/217/EWG befunden. (4) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der von Österreich vorgelegte Plan zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation im Bundesland Niederösterreich wird genehmigt. Artikel 2 Österreich erlässt die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um den in Artikel 1 genannten Plan ab dem Datum des Erlasses dieser Entscheidung durchzuführen. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an die Republik Österreich gerichtet. Brüssel, den 12. Februar 2001 Für die Kommission David Byrne Mitglied der Kommission (1) ABl. L 47 vom 21.2.1980, S. 11.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.