Europäische Union

2007/353/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. März 2006 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3868 — DONG/Elsam/Energi E2) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 793) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32007D0353. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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lust von Marktanteilen aufgrund der auflagenbedingten Veräußerung von Kraftwerken in Ost- und West-Dänemark an Vattenfall mehr als ausgeglichen, weil dadurch in den Gebieten der ehemaligen Monopolisten ein schlagkräftiger Konkurrent entsteht, der ihre Marktmacht deutlich einschränkt. Die Entscheidung stellt außerdem fest, dass keinerlei Absichten von Elsam und E2 zu einem Engagement auf dem jeweiligen Marktgebiet des anderen nachgewiesen werden konnten und DONG die Möglichkeit verworfen hat, in die Stromerzeugung über Gaskraftwerke einzusteigen. Daraus schließt die Entscheidung, dass etwaige horizontale Auswirkungen durch den sichereren und unmittelbareren Vorteil eines Marktzutritts von Vattenfall mehr als ausgeglichen werden. (93) Hinsichtlich der vertikalen Wirkungen vertritt die Entscheidung die Ansicht, dass DONG nach dem Zusammenschluss wahrscheinlich keine Kostensteigerungen für Konkurrenten (Gas oder Vorleistungen) verursachen kann. Eine Modellsimulation hat bestätigt, dass die Gaspreise sehr stark angehoben werden müssten, bis die Stromproduktion entscheidend zurückgehen würde. Eine solche Steigerung allein auf der Grundlage von fusionsbedingten vertikalen Wirkungen ist angesichts der disziplinierenden Wettbewerbswirkung, die trotz seiner marktbeherrschenden Stellung dennoch nach dem Zusammenschluss weiterhin für DONG bestehen würde, nicht realistisch. Diese Schlussfolgerung wird durch die Auflagen bekräftigt, die von DONG angeboten wurden und die die Verfügbarkeit alternativer Gasbezugsquellen für dezentrale WKK-Kraftwerke nach dem Zusammenschluss verbessern werden. Und selbst wenn die aus dem Zusammenschluss hervorgehende Einheit in Versuchung käme, die Gaspreise für dezentrale WKK-Kraftwerke anzuheben, würde sich dies angesichts des stärkeren Wettbewerbs in Ost- und West-Dänemark aufgrund der Veräußerung der Kraftwerke an Vattenfall wahrscheinlich nicht in höheren Strompreisen niederschlagen. (94) Aufgrund der von Elsam im März 2004 im Zusammenhang mit der Übernahme von Nesa durch Elsam gegenüber der dänischen Wettbewerbsbehörde gegebenen Zusage, wonach Elsam und Nesa alle ihre Beteiligungen an dezentralen gasbefeuerten WKK-Kraftwerken veräußern müssen, wird DONG wahrscheinlich auch in Zukunft keinen direkten Einfluss auf dezentrale WKK-Kraftwerke nehmen können. (95) Ferner wird untersucht, wie sich der Zusammenschluss auf die ansonsten positive Wirkung des Stromverbunds Großer Belt, der ab 2010 Ost- und West-Dänemark verbinden soll, auswirkt. Es ergibt sich, dass der Wettbewerbsdruck, der ohne den Zusammenschluss durch diesen Verbund mit einer Leistung von wahrscheinlich 600 MW ausgeübt werden könnte, in jedem Fall geringer ist als der durch den Marktzutritt von Vattenfall in beiden Gebieten ausgeübte Druck. Dies hat sich auch in einer Modellsimulation bestätigt. (96) Diese Erwägungen und Erkenntnisse hinsichtlich der horizontalen und vertikalen Wirkungen des beabsichtigten Zusammenschlusses gelten auch für bilaterale Stromverkäufe auf der Großhandelsebene an Abnehmer innerhalb Ost- wie West-Dänemarks, sofern man einen gesonderten Markt für Großhandelskunden voraussetzt, die vielleicht keinen direkten Zugang zum Großhandelsmarkt an der Börse Nord Pool haben. (97) In der Nord-Pool-Zone und selbst in einem nur aus Schweden und den beiden Teilen Dänemarks bestehendem Markt werden die Unternehmen Marktanteile von weniger als 10 % haben. 2.   Hilfsdienste (98) Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass Elsam und E2 vor dem Zusammenschluss in ihren jeweiligen Gebieten mit wenig Wettbewerb zu rechnen hatten, während DONG nach dem Zusammenschluss in jedem Gebiet einen ernst zu nehmenden Konkurrenten haben wird — nämlich Vattenfall. Daher wird der Zusammenschluss nicht zu einem Wettbewerbsproblem auf den möglichen Märkten für Hilfsdienste in Ost- und West-Dänemark führen. 3.   Stromderivate (99) Auf dem skandinavischen Markt für den Handel mit Stromderivaten haben die am Zusammenschluss beteiligten Parteien einen kombinierten Marktanteil von weniger als 10 %. Durch diesen geringen Marktanteil werden alle Bedenken zu diesem Markt hinfällig. (100) Zu potenziellen Marktzonen für CfD für Ost- und West-Dänemark ist festzustellen, dass E2 und Elsam in ihren jeweiligen Gebieten eindeutig die Hauptanbieter von CfD sind. Doch ist damit zu rechnen, dass die Veräußerung von Produktionskapazitäten an Vattenfall dazu führen wird, dass auch Vattenfall als größerer Anbieter von CfD sowohl in Ost- als auch in West-Dänemark auftreten wird. 4.   Stromlieferungen an gewerbliche Abnehmer auf Einzelhandelsebene (101) Die Entscheidung stellt fest, dass auf dem dänischen Markt für Stromlieferungen an zählerüberwachte Kunden ein hohes Maß an Wettbewerb besteht. Das durch den Zusammenschluss entstehende Unternehmen wird einen Marktanteil von [20—30 %] * aufweisen. Nach dem Zusammenschluss wird das neue Unternehmen die derzeitige Lücke zur Nummer 1, EnergiDanmark, weitgehend schließen. Darüber hinaus werden einige weitere Wettbewerber von den Abnehmern als brauchbare Alternative betrachtet. 5.   Stromlieferungen auf der Einzelhandelsebene an kleine Kunden mit Standardlastprofil (102) Der Zusammenschluss wird auch dazu führen, dass sich einige Marktanteile auf dem Einzelhandelsmarkt für Stromlieferungen an kleine Kunden überschneiden. Der Wettbewerb auf diesem Markt in Dänemark ist stark fragmentiert, wobei bisher nur wenige Haushalte von ihrem traditionellen lokalen Stromversorger zu einem anderen gewechselt sind. Auf dem nationalen dänischen Markt wird DONG der größte Wettbewerber werden, wenn auch nur mit einem begrenzten Marktanteil von rund [25—30 %] *. (103) Obwohl NESA und KE zu den Hauptunternehmen gehören, zu denen Kunden gewechselt sind, weisen andere Wettbewerber vergleichbare Kundenakquisitionsraten auf. (104) In der Annahme des Bestehens regionaler Märkte stellt die Entscheidung fest, dass der Zusammenschluss nicht zu einer erheblichen Stärkung der Marktstellung von NESA, KE und FE in ihren jeweiligen angestammten Gebieten führen würde, da andere Wettbewerber wie OK und EnergiDanmark in den angestammten Gebieten der am Zusammenschluss beteiligten Parteien eine ebenso gute Wettbewerbsposition haben wie diese selbst. 6.   Schlussfolgerung zur wettbewerbsrechtlichen Würdigung der Auswirkungen auf den Strommärkten (105) Die Entscheidung gelangt zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs insbesondere durch die Schaffung oder Stärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf einem möglicherweise davon betroffenen Markt für den Stromgroßhandel, Hilfsdienste, Stromderivate, Einzelhandelslieferungen an gewerbliche Abnehmer oder Stromlieferungen an kleine Abnehmer führt. 6.   ZUSAGEN/VERPFLICHTUNGEN A.   BESCHREIBUNG DER VERPFLICHTUNGEN 1.   Veräußerung von Speicherkapazität (106) Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Markt für Speicherleistungen/Flexibilität auszuräumen, hat sich DONG bereit erklärt, seine größere Gasspeicheranlage in Lille Torup in Jütland vor dem 1. Mai 2007 zu veräußern. Während des Gasspeicherjahrs 2007/2008, das vom 1. Mai 2007 bis 30. April 2008 dauert, darf nur der Erwerber Gasspeicherkapazitäten an der Gasspeicheranlage Lille Torup verkaufen. DONG verpflichtet sich, für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags mit dem Erwerber ohne vorherige Zustimmung der Kommission weder direkt noch indirekt Einfluss über die gesamte Gasspeicheranlage oder einen Teil derselben zu erlangen. 2.   Programm zur Freigabe von Gasmengen (107) Um die erörterten wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen, hat sich DONG zu einem Programm zur Freigabe von Gasmengen verpflichtet, wonach Fremdunternehmen in Dänemark Erdgas zur Verfügung gestellt wird. Pro Jahr werden 400 Mio. m3 Gas (insgesamt 2,4 Mrd. m3) freigegeben, die in den Jahren 2006 bis 2011 versteigert und in den jeweils auf die Auktion folgenden Kalenderjahren geliefert werden. Die Mengen entsprechen etwa 10 % des dänischen Gesamtverbrauchs im Jahr 2005. Im Falle deutlicher Marktveränderungen kann DONG unter bestimmten Bedingungen bei der Kommission beantragen, das Gasfreigabeprogramm für die letzten beiden Versteigerungen einzustellen. Das Gasfreigabeprogramm soll in einem zweistufigen Auktionsverfahren ablaufen: Im Rahmen der „Primärauktion“ stellt DONG das Gas an einem virtuellen Handelsplatz in Dänemark zur Verfügung, und die erfolgreichen Bieter stellen — wie bei einem Swap — DONG das gleiche Volumen Gas an einem von vier festgelegten Gashandelsplätzen in Nordwesteuropa zur Verfügung. Alle Mengen, die in der Primärauktion nicht versteigert werden konnten, werden zu einem späteren Zeitpunkt im selben Jahr in einer herkömmlichen Gasauktion versteigert. Darüber hinaus sehen die Verpflichtungen eine Kundenfreistellungsklausel vor, wonach den heutigen Direktkunden von DONG, die an den Auktionen teilnehmen oder die Gas von einem Händler/Großhändler kaufen, der bei der Auktion den Zuschlag für bestimmte Lose bekommen hat, das Recht eingeräumt wird, ihre vertraglichen Abnahmeverpflichtungen gegenüber DONG zu verringern. B.   WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG DER ANGEBOTENEN VERPFLICHTUNGEN 1.   Auswirkungen der vorgeschlagenen Auflagen auf den Markt für Speicherleistungen/Flexibilität (108) Die Hauptwirkung der vorgeschlagenen Auflagen auf den Markt für Speicherleistungen/Flexibilität ergibt sich durch die Veräußerung von Speicherkapazität in Lille Torup. Darüber hinaus wird das Gasfreigabeprogramm für mehr Liquidität auf dem dänischen Großhandelsmarkt sorgen und damit auch neue Flexibilitätsquellen schaffen. (109) Die Veräußerung der größeren der beiden dänischen Speichereinrichtungen mit einer Kapazität von rund 400 Mio. m3 ohne Kapazitätsreservierungen über ein Jahr wird zu mehr Wettbewerb auf diesem Markt führen, unabhängig davon, ob er als Markt für Speicherleistungen oder als ein weiter reichender Markt für Flexibilität betrachtet wird. Diese Speicher-/Flexibilitätsvolumen machen mehr als 57 % der dänischen Speicherkapazitäten und somit einen sehr großen Teil der gesamten in Dänemark verfügbaren Flexibilität aus. (110) Von der Veräußerung der Speicheranlage in Lille Torup erwarten Marktteilnehmer allgemein eine positive Wirkung auf den Wettbewerb im dänischen Markt für Speicher-/Flexibilitätsleistungen. (111) Eine positive Wirkung auf die in Dänemark verfügbare Flexibilität wird auch das Gasfreigabeprogramm haben, das somit die durch die Veräußerung der Speicheranlage in Lille Torup entstehende Flexibilität am Markt ergänzt. (112) Beide Elemente der Verpflichtungen — d. h. die Veräußerung der Speicheranlage und das Gasfreigabeprogramm — werden sich auch positiv auf die schwedischen Märkte auswirken. Der Wettbewerb zwischen DONG und dem zukünftigen Speicheranlagenbetreiber in Lille Torup wird auch schwedischen Speicherkunden zugute kommen. Das Gleiche gilt für die Wirkung des Gasfreigabeprogramms. 2.   Auswirkungen der angebotenen Auflagen auf den Großhandelsmarkt für Erdgas (113) Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass das von DONG angebotene Gasfreigabeprogramm in Kombination mit der Veräußerung von Speicherkapazität ausreicht, um alle von der Kommission in Bezug auf den Großhandelsmarkt geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen. (114) Die im Rahmen des Gasfreigabeprogramms angebotenen Mengen von 400 Mio. m3 pro Jahr stehen für Swaps oder Verkäufe über Primär- oder Sekundärauktionen zur Verfügung und machen etwa 10 % der dänischen Gesamtnachfrage aus. (115) Was erstens den Nachfrageausfalleffekt anbelangt, so werden diese Mengen in Kombination mit der Kundenfreistellungsklausel die Mengen kompensieren, die E2 in den vergangenen Jahren sowohl innerhalb als auch außerhalb Dänemarks auf der Basis von kurzfristigen Verträgen bezogen hat und die etwa 5 % der dänischen Nachfrage ausmachten. Die freigegebenen Mengen kompensieren auch jegliche zusätzlichen Mengen, die Elsam und E2 vor dem Auslaufen ihrer langfristigen Lieferverträge mit DONG im Jahr 2009 möglicherweise gekauft hätten. (116) Zweitens werden diese Mengen den Wegfall potenziellen Wettbewerbs durch Elsam und insbesondere E2 kompensieren. Allerdings lässt sich nur schwer einigermaßen sicher ermitteln, welche Mengen von diesen Unternehmen in absehbarer Zukunft verkauft worden wären. Indes machten Einfuhren von und durch E2 plus sämtliche Marktanteile der Konkurrenten (mit Ausnahme […] *) zusammen (d. h. sämtliche unabhängigen Konkurrenten von DONG zusammengenommen) 2004 etwa 10 % der dänischen Nachfrage aus. (117) Darüber hinaus sollte bedacht werden, dass diese Mengen Flexibilitätsvorkehrungen enthalten, die dieses Gas für jeden Verwendungszweck auf dem dänischen Großhandelsmarkt attraktiv machen. (118) Von besonderer Bedeutung ist die Kundenfreistellungsklausel, die einen Anreiz für die Käufer dieses Gases darstellt, das Gas in Dänemark zu verwenden, die den Marktzutritt erleichtert und die Bedenken hinsichtlich des Nachfrageausfalls ausräumt. (119) Was die Dauer und den Umfang des Gasfreigabeprogramms anbelangt, so haben zahlreiche Marktteilnehmer dies als ausreichend bezeichnet, um die schädlichen Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den dänischen Großhandelsmarkt auszugleichen. (120) Auch die Veräußerung von Speicherkapazität wirkt sich als Auflage vorteilhaft auf den dänischen Großhandelsmarkt aus, da der Zugang zu von DONG unabhängiger, diskriminierungsfreier Speicherkapazität die Großhandelsgeschäfte von Dritten in Dänemark wesentlich erleichtert. 3.   Auswirkungen der vorgeschlagenen Verpflichtungen auf die Erdgasmärkte auf Einzelhandelsebene Der Markt/Die Märkte für Lieferungen an industrielle Großkunden und dezentrale WKK-Kraftwerke und der Markt/die Märkte für Lieferungen an kleine gewerbliche Abnehmer und private Haushalte i)   Anhebung der Marktzutrittsschranken (vertikale Probleme) (121) Die Entscheidung stellt fest, dass das Gasfreigabeprogramm sämtliche Bedenken bezüglich der Anhebung der Marktzutrittsschranken auf diesen Märkten ausräumt. (122) Im Einzelnen zerstreut das Gasfreigabeprogramm über seine Kundenfreistellungskomponente die Bedenken hinsichtlich des Nachfrageausfalleffekts und der Erreichung einer kritischen Größe. Das Auktionsvolumen von 400 Mio. m3 entspricht 17 % des gesamten Marktes für die Belieferung industrieller Großkunden und dezentraler WKK-Kraftwerke und 45 % des Marktes für Lieferungen an kleine gewerbliche Abnehmer und private Haushalte. (123) Die jährlich freizugebende Gasmenge wird eine starke Wirkung auf die Liquidität des dänischen Großhandelsmarkts ausüben und dazu beitragen, dass Wettbewerber, die auf diesen Märkten aktiv sind oder werden wollen, leichter duale Energieversorgungsangebote aus Gas und Stromlieferungen im Wettbewerb mit DONG unterbreiten können. (124) Jegliche angesichts des Wegfalls von Flexibilität bei zentralen WKK-Kraftwerken als Ausgleichsmöglichkeit für den Flexibilitätsbedarf von Lieferanten und des Vorleistungsausfalls entstandenen Bedenken werden durch die Flexibilitätsbestimmungen des Gasfreigabeprogramms sowie die Veräußerung der Speicheranlage in Lille Torup ausgeräumt, wodurch zwischen den beiden dänischen Speichereinrichtungen Wettbewerb entsteht. (125) Daher kommt die Entscheidung zu dem Schluss, dass aufgrund der vorgeschlagenen Verpflichtungen die Marktzutrittsschranken verglichen mit der Situation vor dem Zusammenschluss nicht angehoben werden. ii)   Ausschaltung potenziellen Wettbewerbs (126) In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass die allgemeine Absenkung der Marktzutrittsschranken auf diesen Märkten den Verlust an potenziellem Wettbewerb auf diesen Märkten wieder ausgleicht. (127) Im Hinblick auf das Gasfreigabeprogramm wird dies auf zweierlei Weise erreicht. Erstens erleichtert der verbesserte Zugang zu Gas im Rahmen des Gasfreigabeprogramms mit der damit verbundenen Flexibilität den Marktzutritt neuer potenzieller Wettbewerber. Zweitens gewährleistet der Kundenfreistellungsmechanismus, dass potenzielle Wettbewerber, die auf den/die dänischen Gasmarkt/Gasmärkte vorstoßen wollen und die Gas über das Gasfreigabeprogramm erworben haben, relativ leichten Zugang zu Abnehmern bekommen. (128) Außerdem wird die Veräußerung der Speicheranlage den Marktzutritt erleichtern, da zwischen den beiden dänischen Speichereinrichtungen Wettbewerb entsteht, das Risiko des Wegfalls von Vorleistungen beseitigt und das allgemeine Vertrauen in einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Speichereinrichtungen gestärkt wird. 7.   SCHLUSSFOLGERUNG (129) Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass der angemeldete Zusammenschluss in Verbindung mit den Auflagen den wirksamen Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben insbesondere durch Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung nicht wesentlich beeinträchtigen wird. (130) Dementsprechend erklärt die Kommission den angemeldeten Zusammenschluss gemäß Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung sowie Artikel 57 des EWR-Abkommens als mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar. (1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1. (2)  Hier sind mit „konkreten Einfuhren“ alle Lieferungen ins dänische Onshore-Übertragungsnetz zu verstehen. Ein dänischer Gaserzeuger im dänischen Teil des Nordsee-Kontinentalsockels wird damit nur zu einem Direktteilnehmer am dänischen Großhandelsmarkt, wenn er Gas ins dänische Onshore-Netz liefert. (*1)  Geschäftsgeheimnis. (3)  Für das erste Halbjahr 2005 ist mit [80—90 %] * zu rechnen. (4)  Nach der Absatzstrategie von DONG für 2005 mindestens [45—55 %] * und laut einer jüngeren Entscheidung (556/2004) der schwedischen Wettbewerbsbehörde [70—80 %] * im Jahr 2003.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.