Europäische Union

2007/353/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. März 2006 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3868 — DONG/Elsam/Energi E2) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 793) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32007D0353. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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) Sämtliche weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Abgrenzung des räumlichen Marktes für den Stromhandel auf der Großhandelsebene werden offen gelassen. Hilfsdienste (45) Die Entscheidung hält Hilfsdienste ihrem Ausmaß nach für national, da sie von sofortiger und zuverlässiger Verfügbarkeit innerhalb einer bestimmten Preiszone abhängen und Engpässe im Verbundnetz bestehen. Stromderivate (46) Im Hinblick auf Stromderivate wird in der Entscheidung der Standpunkt vertreten, dass der Markt zumindest von panskandinavischem Ausmaß ist, weil der Handel mit finanziellem Strom an der Terminbörse von Nord Pool stattfindet, während der Markt für CfD auch allein aus der betreffenden Preiszone bestehen könnte, da es sich bei den mit diesen Produkten handelnden Unternehmen im Wesentlichen um die in diesen besonderen Preiszonen aktiven Großhändler und Großkunden handelt. Der Stromeinzelhandel (47) In Bezug auf die Strommärkte auf der Einzelhandelsebene betrachtet die Entscheidung den Markt für zählerüberwachte Kunden als national und den für nicht zählerüberwachte Kunden als national bzw. regional. Es hat keinen direkten Marktzutritt durch ausländische Versorgungsunternehmen gegeben, und viele der nicht zählerüberwachten Kunden sind bei ihrem lokalen Versorger mit Universalversorgungsauftrag geblieben. 3.   Zusammenfassung zu den relevanten Strommärkten (48) Die Entscheidung grenzt daher folgende Strommärkte ab: 1. Großhandel mit Strom (beschränkt auf Ost-Dänemark bzw. West-Dänemark oder darüber hinausgehend); 2. möglicherweise bilaterale Stromlieferungen auf der Großhandelsebene an Kunden ohne Zugang zur Nord Pool (beschränkt auf Ost-Dänemark bzw. West-Dänemark); 3. möglicherweise Hilfsdienste (beschränkt auf Ost-Dänemark bzw. West-Dänemark); 4. Stromderivate (im gesamten Nord-Pool-Preisbereich bei Ausschluss der CfD); 5. möglicherweise CfD (für die Preiszone Ost-Dänemark bzw. West-Dänemark); 6. Stromlieferungen an zählerüberwachte (Geschäfts-)Kunden (als nationaler dänischer Markt); 7. Stromlieferungen an nicht zählerüberwachte Kunden (überwiegend private Haushalte) (als nationaler dänischer Markt oder als regionale dänische Märkte). C.   SONSTIGE MÄRKTE (49) Vom beabsichtigten Zusammenschluss sind auch einige weitere Märkte betroffen, doch gibt es entweder aufgrund geringer Marktanteile oder mangels räumlicher Überschneidung keine negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb: Fernwärme (lokal), Produktion von Flugasche (regionales Ausmaß offen gelassen) und CO2-Handel (wahrscheinlich EU-weit). 5.   WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG VORBEMERKUNG ZU MINDERHEITSBETEILIGUNGEN (50) Die Entscheidung geht auf das von DONG vorgebrachte Argument hinsichtlich der Auswirkungen von vor dem Zusammenschluss bestehenden Kapitalverflechtungen zwischen den betreffenden Unternehmen bzw. zwischen den betreffenden Unternehmen und Dritten ein, kommt jedoch zu dem Schluss, dass derartige Auswirkungen in keinem Fall die negativen Effekte des Zusammenschlusses ausgleichen können. A.   ERDGAS 1.   Der Markt für Gasspeicherung und Flexibilität (51) Aufgrund der in dieser Sache durchgeführten Marktuntersuchung ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass DONG auf dem dänischen Markt für Speicherleistungen/Flexibilität gegenwärtig eine marktbeherrschende Stellung innehat. (52) In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass der Zugang zu Speicherkapazitäten/Flexibilität eine notwendige Ergänzung zu anderen Gasgeschäften darstellt und der Markt für Speicherung/Flexibilität an andere Gasmärkte angrenzt. Obwohl innerhalb von DONG zwei eigenständige Unternehmen für die Speicherung von bzw. den Handel mit Gas zuständig sind, ist die Kommission der Meinung, dass beide Aktivitäten dem gemeinsamen Ziel dienen, die Wirtschaftlichkeit der DONG-Gruppe zu steigern, und hat den dänischen Markt für Speicherleistungen/Flexibilität daraufhin untersucht. (53) Die Entscheidung geht davon aus, dass die Übernahme von E2 und Elsam als den wichtigsten unabhängigen Quellen für Flexibilität in Dänemark für DONG die Möglichkeit und den Anreiz bedeutet, seinen eigenen Speicherbedarf zu senken, indem E2 und Elsam als Flexibilitätsquellen die Nutzung der eigenen Speicheranlagen ersetzen. Gleichzeitig werden die Flexibilitätsalternativen für konkurrierende Gaslieferanten reduziert. Infolgedessen und aufgrund der Anwendungsweise der dänischen Speichertarife werden die Speicherkosten anderer Gaslieferanten steigen, was sie wiederum in ihren Möglichkeiten beschneidet, Wettbewerbsdruck auf DONG auszuüben. (54) Aus diesen Gründen kommt die Entscheidung zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss insbesondere durch die Stärkung der beherrschenden Stellung von DONG auf dem möglichen dänischen Markt für Speicherleistungen oder dem möglichen dänischen Markt für Speicherleistungen/Flexibilität zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf diesen Märkten führen würde. (55) Im Hinblick auf den schwedischen Markt für Speicherleistungen/Flexibilität gelangt die Entscheidung zu dem Schluss, dass die Feststellung einer potenziellen Beeinträchtigung des Wettbewerbs in Dänemark im Grunde auch auf Schweden übertragen werden kann, dass jedoch eine ausführliche Erörterung der besonderen Merkmale des schwedischen Marktes nicht erforderlich ist, da die Gesamteinschätzung des Zusammenschlusses unabhängig davon gilt. 2.   Der Großhandelsmarkt für Gaslieferungen (56) Im Rahmen der Untersuchung haben die Kommission und DONG unterschiedliche Positionen hinsichtlich der Relevanz einer Analyse der Gaslieferungen auf Großhandelsebene über das Jahr […] (*1) hinaus eingenommen. DONG hat in Frage gestellt, ob es überhaupt sinnvoll sei, über einen Zeithorizont von […] * Jahren hinauszublicken. Nach Auffassung der Kommission ist der Gasmarkt durch langfristige Investitionen in die Infrastruktur und langfristige Lieferverträge gekennzeichnet, was eine Analyse über […] * hinaus rechtfertigt. Allerdings kommt die Entscheidung zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss selbst ohne die Berücksichtigung der Marktsituation nach […] * aufgrund des Wegfalls der vom BGI-Projekt ausgehenden disziplinierenden Wirkung und der Tatsache, dass Marktzutrittsentscheidungen von Wettbewerbern von den 2008 beginnenden Verhandlungen mit Elsam und E2 über Lieferverträge abhängen werden, mit erheblichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs auf der Großhandelsebene in Dänemark einhergehen wird. (57) In Anbetracht dessen, dass der Marktanteil von DONG im Jahr 2004 mit [80—90 %] * beziffert wurde (3), schließt die Entscheidung, dass DONG auf dem dänischen Erdgasmarkt auf Großhandelsebene eine marktbeherrschende Stellung innehat. Laut der Analyse der Kommission könnte sich ein potenzieller Wettbewerbsdruck auf die beherrschende Stellung von DONG aus folgenden fünf Quellen ergeben: — Betreiber der dänischen Offshore-Felder, — Gasimporte aus Deutschland südlich der DEUDAN Pipeline, — in Ellund rückgeleitetes Gas, — ein liquider dänischer Großhandelsmarkt und — neue Pipeline-Kapazitäten oder sonstige Importmöglichkeiten. (58) Nach der Entscheidung ist dieser Wettbewerbsdruck entweder schwach oder aber auf kurze Sicht nicht sicher genug, um die Marktposition von DONG wirksam unter Druck zu setzen. (59) Anschließend untersucht die Entscheidung, ob der Zusammenschluss zu einer Stärkung der marktbeherrschenden Stellung von DONG auf dem Großhandelsmarkt für Gas durch Beseitigung der tatsächlichen und/oder potenziellen Konkurrenz führen wird. Mit Blick auf die wirtschaftlichen Interessen von E2 und Elsam, sich auf dem dänischen Erdgasmarkt auf Großhandelsebene als aktive Akteure zu etablieren, bestreitet DONG, dass E2 und Elsam potenzielle Wettbewerber seien, und weist darauf hin, dass von ihnen nicht der größte Wettbewerbsdruck auf DONG ausgeht. (60) Nach Auffassung der Kommission reicht es aus, dass E2 und Elsam einen spürbaren (und nicht notwendigerweise den größten) Wettbewerbsdruck ausüben, dessen Beseitigung zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken führen würde. (61) Die Kommission kommt in ihrer Untersuchung und der Entscheidung zu dem Schluss, dass durch den angemeldeten Zusammenschluss E2 als tatsächlicher und Elsam als glaubwürdiger potenzieller Konkurrent von DONG ausgeschaltet werden. Die von der Kommission vorgenommene Analyse der in Randnummer 57 aufgeführten fünf potenziellen Quellen für Wettbewerbsdruck ändert nichts an dieser Schlussfolgerung. Ferner kommt die Entscheidung zu dem Schluss, dass der Erwerb eines geringen Anteils an den gasbefeuerten Kraftwerken von E2 und Elsam durch Vattenfall nicht ausreicht, um den durch die Integration von Elsam und E2 in die DONG-Gruppe verloren gegangenen Wettbewerbsdruck aufzuwiegen. (62) Laut der Entscheidung führt der Zusammenschluss neben den horizontalen Wirkungen aufgrund der vertikalen Integration von DONG mit Elsam und E2 zum Ausfall dieser beiden Kunden, auf die ca. [20—30 %] * des dänischen Gesamtverbrauchs entfallen, und mithin zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines wirksamen Wettbewerbs. Den Mitbewerbern von DONG wird somit der Zugang zu den dänischen Gasmärkten sowohl auf Groß- als auch auf Einzelhandelsebene erschwert, d. h., die Zutrittsschranken für diese Märkte werden angehoben. (63) Die Unternehmen gaben zu bedenken, dass Elsam bisher Erdgas nur in begrenztem Umfang von Dritten bezogen hat, da es nur einige Swap- und kurzfristige Kaufvereinbarungen getroffen hat. Die Kommission ist allerdings der Auffassung, dass die Versorgung von Elsam durch Konkurrenten von DONG zumindest einen potenziellen Wettbewerbsdruck für DONG dargestellt hätte. (64) In der Entscheidung wird die Ansicht vertreten, dass, selbst wenn sich der Ausfalleffekt auf die ausbleibende Nachfrage von E2 beschränkt, dieser Ausfall zu einer erheblichen Stärkung der marktbeherrschenden Stellung von DONG auf dem dänischen Großhandelsmarkt führen würde, weil dadurch immer weniger Anreize für Dritte entstehen, in großem Stil in diesen Markt einzusteigen. Der Grund dafür ist, dass bislang fast die gesamte unabhängige (nicht monopolgebundene) Nachfrage von Dritten in Dänemark auf E2 entfiel. Der beabsichtigte Zusammenschluss wird somit zu höheren Marktzutrittsschranken auf dem dänischen Großhandelsmarkt führen, da er ein Unternehmen eliminiert, das bisher umfangreiche Erdgasmengen auf dem Großhandelsmarkt im Hinblick auf die interne Verwendung und die Gasversorgung anderer Abnehmer gekauft hat. (65) Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass der angemeldete Zusammenschluss den auf dem dänischen Gasgroßhandelsmarkt auf DONG ausgeübten Wettbewerbsdruck deutlich lockert. Angesichts der fest etablierten marktbeherrschenden Stellung von DONG auf diesem Markt dürfte der angemeldete Zusammenschluss eine beträchtliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs insbesondere dadurch bewirken, dass die marktbeherrschende Stellung von DONG zusätzlich gestärkt wird. (66) Auch auf dem schwedischen Großhandelsmarkt für Gaslieferungen hat DONG eine sehr starke Position inne (4). Die Entscheidung lässt offen, ob DONG in der Lage ist, einen schwedischen oder dänisch-schwedischen Markt für Großhandelslieferungen allein oder gemeinsam mit anderen zu beherrschen, da sich jedwede schädliche Auswirkung auf einen dieser Märkte aus den schädlichen Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den dänischen Großhandelsmarkt ergeben würde. 3.   Der Markt für Erdgaslieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke (67) In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass auf den Märkten für Erdgaslieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke in Dänemark und Schweden kein Kunden- oder Vorleistungsausfall eintreten kann, weil a) zumindest bis 2009 kein zentrales WKK-Kraftwerk auf dem dänischen oder dem schwedischen Markt für die Versorgung zentraler WKK-Kraftwerke Schaden erleiden würde und b) WWK-Kraftwerke nach 2009 geschützt wären, wenn die Funktionsweise des Großhandelsmarkts durch das von den Unternehmen vorgeschlagene Gasfreigabeprogramm gestärkt würde. (68) Im Hinblick auf den potenziellen Wettbewerb gelangt die Entscheidung zu der Ansicht, dass E2 und/oder Elsam schwerlich als potenzielle Marktteilnehmer für Lieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke in Frage kämen, da es unwahrscheinlich erscheint, dass andere zentrale WKK-Kraftwerke bereit wären, ihren Gasbedarf durch Lieferungen von ihren unmittelbaren Konkurrenten zu decken. (69) Daher wird in der Entscheidung die Auffassung vertreten, dass der Zusammenschluss weder in Dänemark noch in Schweden zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs auf den Märkten für Lieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke führt. 4.   Der Markt/Die Märkte für Lieferungen an industrielle Großkunden und dezentrale WKK-Kraftwerke (70) Die Entscheidung stellt fest, dass DONG mit einem Marktanteil von [60—70 %] * im Jahr 2004, dem letzten Jahr mit zuverlässigen Zahlen zu Marktanteilen, eine marktbeherrschende Stellung innehat and diese in absehbarer Zukunft auch behalten wird. Es besteht kein Grund zu der Annahme, dass der Marktanteil von DONG in absehbarer Zukunft unter 50 % sinken wird. (71) Die marktbeherrschende Stellung von DONG auf den vorgelagerten Märkten für Großhandel, Speicherung, Offshore-Gas und Einfuhr-Pipelines stärkt die Position von DONG auch auf diesem Markt/diesen Märkten für Lieferungen an große Unternehmenskunden und dezentrale WKK-Kraftwerke, da Speichereinrichtungen und Zugang zur Gasversorgung wichtige Wettbewerbsparameter im Zusammenhang mit der Belieferung dieser Kundengruppen darstellen. (72) Darüber hinaus können die Mitbewerber die marktbeherrschende Stellung von DONG nicht gefährden, weil HNG/MN und Statoil Gazelle kleine Unternehmen sind, HNG/MN ein finanziell schwacher Konkurrent ist und zwischen DONG und HNG/MN enge Beziehungen bestehen. (73) E.ON und Shell haben jeweils nur einen sehr bescheidenen Marktanteil am dänischen Markt/an den dänischen Märkten für Lieferungen an industrielle Großabnehmer und dezentrale WKK-Kraftwerke, und E.ON wird sich in Skandinavien wohl eher auf den schwedischen Markt konzentrieren. (74) Die Entscheidung findet noch weitere Hinweise auf eine tief verwurzelte marktbeherrschende Stellung von DONG vor dem Zusammenschluss: Der Anteil der Abnehmer, die den Versorger gewechselt haben, ist bei DONG von allen großen Marktteilnehmern am geringsten. DONG ist am besten platziert, um duale Energieversorgungsangebote zu unterbreiten, und konnte außerdem relativ enge Beziehungen zu einer Reihe von dezentralen WKK-Kraftwerken aufbauen. (75) Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass der angemeldete Zusammenschluss durch Erhöhung der Marktzutrittsschranken und die Ausschaltung potenzieller Mitbewerber die marktbeherrschende Stellung von DONG stärkt. (76) Der angemeldete Zusammenschluss erhöht die Marktzutrittsschranken, weil es für andere Marktteilnehmer schwieriger werden wird, eine kritische Masse in der Gasversorgung zu erreichen, wenn ca. 20 % des gesamten dänischen Gasverbrauchs vom Markt verschwinden. Darüber hinaus wird der ohnehin bereits privilegierte Zugang von DONG zu dezentralen WKK-Kraftwerken infolge des Zusammenschlusses noch weiter gefestigt. Der Zusammenschluss erhöht auch das Risiko, dass Mitbewerber vom Markt für Gasspeicherung ausgeschlossen werden oder die Speicherkosten der Konkurrenten steigen, was die Marktzutrittsschranken weiter erhöht. Ferner führt der Zusammenschluss wahrscheinlich zu einer Erhöhung der Marktzutrittsschranken auf dem Großhandelsmarkt, wodurch es für die Konkurrenten von DONG schwieriger wird, sich zu wettbewerbsfähigen Konditionen mit Gas zu versorgen. DONG wird nach dem Zusammenschluss in der privilegierten Lage sein, duale Energieversorgungsangebote zu unterbreiten, während es anderen Mitbewerbern schwer fallen dürfte, mit DONGs Angebot mitzuhalten. (77) Der beabsichtigte Zusammenschluss stärkt die marktbeherrschend Stellung von DONG durch die Ausschaltung der potenziellen Mitbewerber Elsam, E2, Nesa und KE. (78) Sowohl E2 als auch Elsam haben Zugang zu großen Erdgasmengen zu wettbewerbsfähigen Preisen. Beide haben außerdem Zugang zur Speicherung und zu Flexibilitätsinstrumenten. Darüber hinaus haben sie auch die erforderliche „Energiemarke“. Eine deutliche Mehrheit der im Rahmen der Marktuntersuchung der Kommission Befragten hat erklärt, dass Elsam und E2 zusätzliche Gasmengen an sie weiterverkaufen könnten. Schließlich hat die Kommission deutliche Hinweise auf solche Einstiegsmöglichkeiten und entsprechende Absichten von E2 gefunden, das in den Jahren 2003 und 2004 regionalen Großhandelsunternehmen in Schweden und Dänemark entsprechende Angebote unterbreitet hat. (79) NESA und KE haben starke Energiemarken und können Kostensynergieeffekte sowie durch duale Energieversorgungsangebote eine größere Loyalität ihrer Kunden erreichen. Sie haben Zugang zu einer breiten industriellen Abnehmerbasis. Auch DONG und Statoil Gazelle betrachteten KE, Elsam und Energi E2 als potenzielle Wettbewerber auf den dänischen Gasmärkten. (80) Aus diesen Gründen gelangt die Entscheidung zu dem Schluss, dass der beabsichtigte Zusammenschluss insbesondere aufgrund der Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf dem Markt oder den Märkten für Erdgaslieferungen an industrielle Großkunden und dezentrale WKK-Kraftwerke zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs führen wird. 5.   Der Markt/Die Märkte für Gaslieferungen an private Haushalte und kleine gewerbliche Abnehmer (81) Die Entscheidung stellt fest, dass DONG in zwei Regionen marktbeherrschendes Unternehmen mit einem Marktanteil über [90—100 %] * ist und diese Stellung durch hohe Marktzutrittsschranken, DONGs Kontrolle über Speichermöglichkeiten und den Zugang zu Offshore-Gas sowie ihre beherrschende Stellung auf dem Großhandelsmarkt gestärkt wird. (82) Geht man alternativ von einem nationalen Markt aus, so sind DONG und HNG/MN mit Marktanteilen von [25—35 %] * bzw. [55—65 %] * als gemeinsam marktbeherrschend zu betrachten. Zwischen diesen Unternehmen bestehen enge Verbindungen. Der Markt ist sehr transparent, und jede Abweichung von oligopolistischem Verhalten wäre daher leicht feststellbar. Die sehr homogene Beschaffenheit des Produkts erleichtert die stillschweigende Koordinierung. Die Kundenloyalität ist sehr hoch, was hohe Marktzutrittsschranken zur Folge hat. Darüber hinaus gibt es wirksame Vergeltungsmechanismen gegen einen abweichenden Oligopolisten und ein starkes gemeinsames Interesse an der Erhaltung des Status quo. (83) Die Entscheidung gelangt zu dem Schluss, dass sich die marktbeherrschende Stellung von DONG durch höhere Zutrittsschranken und, bis zu einem gewissen Grad, durch die Ausschaltung potenzieller Mitbewerber, weiter verstärken wird. (84) Durch den Zusammenschluss erhöhen sich die Zutrittsschranken, da die Speicherkosten steigen und es schwieriger wird, eine kritischen Masse und die für die finanzielle Tragfähigkeit des Marktzutritts erforderlichen Größen- und Verbundvorteile zu erreichen. Außerdem werden durch den Zusammenschluss große Kunden von anderen Märkten verschwinden, deren Flexibilität zum Ausgleich des Flexibilitätsbedarfs der privaten Haushalte und der kleinen gewerblichen Abnehmer genutzt werden könnte. Schließlich führt die voraussichtliche Verringerung der Liquidität auf dem dänischen Erdgasmarkt auf der Großhandelsebene dazu, dass DONG seinen Konkurrenten den Zugang zum Großhandelsmarkt verwehren kann. (85) Durch den Zusammenschluss werden einige potenzielle Konkurrenten, nämlich KE und NESA, Stromeinzelhändler, die beide eine Kundenbasis im Großraum Kopenhagen haben, ausgeschaltet. Sie haben bereits Verkaufsbüros, einen großen Mitarbeiterstab, IT-Ausrüstung und Fakturierungssysteme aufgebaut. Außerdem verfügt jeder von ihnen über einen umfangreichen Kundenstamm, der als Basis für den Einstieg in den Gasmarkt auf Einzelhandelsebene dienen könnte. Beide Unternehmen verfügen sowohl auf nationaler als auch insbesondere auf regionaler Ebene über einen guten Markennamen. Somit ergeben sich für NESA und KE nicht die hohen Marktzutrittsschranken, die bei den meisten anderen Marktzutritten ein Problem werden könnten. […] * (86) Andererseits haben viele KE-Kunden ihren Energiebedarf zum Kochen bereits durch Stadtgas und den zum Heizen bereits durch Fernwärme abgedeckt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass das Gros der Stromkundenbasis von NESA und KE nur dazu hätte genutzt werden können, um HNG/MN Konkurrenz zu machen, da sich deren Gasverteilungsgebiet räumlich mit dem von NESA und KE, nicht aber mit dem von DONG überschneidet. (87) Die Entscheidung gibt ferner zu, dass andere Stromversorgungsgesellschaften ebenfalls in den Gasversorgungsmarkt für kleine gewerbliche Kunden und private Haushalte einsteigen könnten, vertritt jedoch die Ansicht, dass KE und NESA beim Zugang zu Gas in einer besonders günstigen Ausgangsposition sind, die sich andere Stromversorgungsgesellschaften nicht so leicht verschaffen können. (88) Aus diesen Gründen gelangt die Entscheidung zu dem Schluss, dass der beabsichtigte Zusammenschluss den Wettbewerb auf dem Markt oder den Märkten für die Versorgung von privaten Haushalten und kleinen gewerblichen Abnehmern mit Erdgas durch die Stärkung einer marktbeherrschenden Stellung erheblich behindern würde, und dies unabhängig von der Frage, ob diese Märkte/dieser Markt in ihrer/seiner Dimension als regional oder national betrachtet werden/wird. 6.   Schlussfolgerung zur Untersuchung des Erdgasmarktes vor der Berücksichtigung von Änderungen am angemeldeten Zusammenschluss (89) Die Entscheidung gelangt zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs insbesondere durch die Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den folgenden Produktmärkten führt: — Gaslieferungen für Dänemark (und potenziell auch für Schweden) auf der Großhandelsebene; — Gasspeicherung und Gasflexibilitätsleistungen (unerheblich ob nur für Dänemark oder auch für Schweden); — Gaslieferungen an industrielle Großabnehmer und dezentrale WKK-Kraftwerke in Dänemark, entweder als ein Markt oder als zwei Märkte betrachtet; — Gaslieferungen an kleine gewerbliche Abnehmer und/oder private Haushalte in Dänemark, entweder als ein Markt oder als zwei Märkte betrachtet. B.   ELEKTRIZITÄT (90) In der Entscheidung wird festgestellt, dass der Zusammenschluss keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf irgendeinem Strommarkt aufwirft. 1.   Stromgroßhandel (91) Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass Elsam und E2 auf den ersten Blick immer dann eine marktbeherrschende Stellung in ihren jeweiligen Nord-Pool-Preiszonen haben, wenn diese von anderen Nord-Pool-Preiszonen isoliert sind, weil von Windenergie und dezentralen WKK-Kraftwerken nur ein geringer Wettbewerbsdruck ausgeht. (92) Die horizontalen Auswirkungen des angemeldeten Zusammenschlusses werden jedoch höchstwahrscheinlich durch den Ver

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.