Europäische Union

2007/353/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. März 2006 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3868 — DONG/Elsam/Energi E2) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 793) (Text von Bedeutung für den EWR)

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25.5.2007    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 133/24 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. März 2006 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.3868 — DONG/Elsam/Energi E2) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 793) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/353/EG) Am 14. März 2006 erließ die Kommission eine Entscheidung über einen Unternehmenszusammenschluss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (EG-Fusionskontrollverordnung) (1), insbesondere deren Artikel 8 Absatz 2. Eine nicht vertrauliche Fassung der vollständigen Entscheidung in der verbindlichen Sprachfassung kann auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter folgender Adresse eingesehen werden: http://ec.europa.eu/comm/competition/index_en.html I.   ZUSAMMENFASSUNG (1) Die vorliegende Sache betrifft den Erwerb der Kontrolle seitens DONG über Elsam, Energi E2, KE und FE. (2) DONG ist der ehemalige staatliche dänische Gasmonopolist. Elsam und Energi E2 („E2“) sind die ehemaligen dänischen Stromerzeugungsmonopolisten in West-Dänemark (Elsam) und Ost-Dänemark (E2). KE und FE sind die Stromversorger für Endverbraucher im Großraum Kopenhagen. (3) Die Entscheidung kommt zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs insbesondere durch die Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den folgenden Produktmärkten führt: — Gaslieferungen für Dänemark (und potenziell auch für Schweden) auf der Großhandelsebene; — Gasspeicherung und Gasflexibilitätsleistungen (unerheblich, ob nur für Dänemark oder auch für Schweden); — Gaslieferungen an industrielle Großabnehmer und dezentrale WKK-Kraftwerke in Dänemark, gleich ob als ein Markt oder als zwei getrennte Märkte betrachtet; — Gaslieferungen an kleine gewerbliche Abnehmer und/oder private Haushalte in Dänemark, gleich ob als ein Markt oder als zwei getrennte Märkte betrachtet. (4) Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass die von den Unternehmen vorgeschlagenen Verpflichtungen ausreichen, um die festgestellten Wettbewerbsprobleme zu beseitigen. Bei den Speicher-/Flexibilitätsleistungen, ergibt sich die Hauptwirkung der vorgeschlagenen Auflagen durch die Veräußerung der Speicherkapazitäten in Lille Torup, die sich auf den Wettbewerb in diesem Bereich in Dänemark positiv auswirken wird. In Bezug auf den Gasgroß- und -einzelhandelsmarkt gelangt die Entscheidung zu dem Schluss, dass das von DONG angebotene Gasfreigabeprogramm in Kombination mit der Veräußerung von Speicherkapazität ausreicht, um alle von der Kommission in Bezug auf diese Märkte geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen. (5) Dementsprechend erklärt die Kommission den angemeldeten Zusammenschluss gemäß Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung sowie Artikel 57 des EWR-Abkommens als mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar. II.   BEGRÜNDUNG 1.   DIE UNTERNEHMEN (6) DONG ist der ehemalige staatliche dänische Gasmonopolist, zu dessen Geschäftsbereich die Exploration von Erdöl- und Erdgaslagerstätten, die Förderung, der Offshore-Transport und der Vertrieb von Erdöl und Erdgas sowie die Speicherung und Verteilung von Erdgas gehört. DONG ist ferner in geringerem Umfang in der Stromerzeugung aus Windenergie und auf dem Gebiet der Strom- und Wärmeversorgung tätig. (7) Elsam und Energi E2 („E2“) sind die ehemaligen dänischen Stromerzeugungsmonopolisten in West-Dänemark (Elsam) und Ost-Dänemark (E2). Beide sind in der Stromerzeugung tätig und handeln (konkret und über Finanzinstrumente) mit Strom auf den Großhandelsmärkten und erzeugen außerdem Fernwärme. Seitdem Elsam 2004 den ostdänischen Stromeinzelhändler Nesa übernommen hat, erstrecken sich die Tätigkeiten des Unternehmens auch auf die Stromversorgung von privaten Haushalten und gewerblichen Kunden. Hauptanteilseigner an Elsam und E2 sind die Kommunalbehörden; darüber hinaus halten DONG und Vattenfall große Anteile an Elsam, während Nesa und KE in großem Umfang an E2 beteiligt sind. (8) KE und FE versorgen private Haushalte und Unternehmen im Großraum Kopenhagen mit Strom. Sie befinden sich gegenwärtig im Besitz der Stadt Kopenhagen bzw. der Stadt Frederiksberg. 2.   SACHVERHALT UND UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS (9) Dieser Teil der Entscheidung beschreibt den geplanten Zusammenschluss, wonach DONG, abgesehen von bestimmten an Vattenfall abzutretenden Produktionskapazitäten von Elsam und E2, die Kontrolle über Elsam, E2, KE und FE erlangt. Der Erwerb von Anteilen durch Vattenfall stellt einen eigenen Fusionssachverhalt dar. 3.   RECHTS- UND REGULIERUNGSRAHMEN (10) Die Entscheidung erörtert den anwendbaren Regulierungsrahmen für den Gas- und Strommarkt. (11) Der dänische Erdgasmarkt wurde am 1. Juli 2000 zunächst für Großkunden liberalisiert; seit 2004 können alle Abnehmer ihren Gaslieferanten frei wählen. Das Festlandsgasübertragungsnetz und der Betrieb des Übertragungssystems wurden 2004 vollständig für den Wettbewerb geöffnet und befinden sich heute im Besitz von Energinet.dk, einem unabhängigen öffentlichen Unternehmen des dänischen Staates, welches gleichzeitig als Betreiber fungiert. Der Betrieb des Festlandsgasübertragungsnetzes unterliegt einer TPA-Regelung (Zugangsregelung für Dritte). Die Erdgasspeicher und die Offshore-Pipelines, die die Erdgasfelder im dänischen Teil der Nordsee mit dem dänischen Festland verbinden, befinden sich alle im Besitz von DONG. Der Zugang zu diesen Infrastrukturen erfolgt über ausgehandelte Zugangsregelungen für Dritte (TPA). Die TPA-Regelungen werden von der dänischen Energieregulierungsbehörde (Danish Energy Regulatory Authority — DERA), einer unabhängige Aufsichtsbehörde für den Energiesektor, überwacht. 4.   RELEVANTE MÄRKTE A.   ERDGAS 1.   Die sachlich relevanten Märkte (12) Im Hinblick auf die sachlich relevanten Märkte für Gas konzentrierte sich die Untersuchung der Kommission schwerpunktmäßig auf die Abgrenzung der Märkte für Gasspeicherung/Flexibilität, Gasgroßhandel und Gaslieferungen. Der Markt für Gasspeicherung und Flexibilität (13) In Bezug auf die Gasspeicherung und/oder andere Flexibilitätsinstrumente nimmt die Entscheidung keine genaue Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes vor. (14) Die Unternehmen haben einen Markt für Flexibilitätsleistungen für das Gasgeschäft vorgeschlagen. Dazu gehören spezielle Speicheranlagen, Veränderungen in der Förderung, internationaler Handel, Systemspeicherleistungen (Line-Pack), Umstellung auf andere Brennstoffe, aussetzbare Verträge und Gashandelsplätze (Hubs) mit Terminmärkten. (15) Nach Auffassung der Kommission können diese Flexibilitätsinstrumente in fünf Gruppen unterteilt werden: — Speicherung in eigens dafür bestimmten Speicheranlagen; — unterbrechbare oder anders modulierbare Nachfrage der Abnehmer, z. B. der zentralen WKK-Kraftwerke; — flexible Lieferverträge (gleich, ob aufgrund von Einfuhren, heimischer Förderung oder von Versorgungsverträgen über den heimischen Sekundärmarkt); — flexibler Handel mit Gas über Gashandelsplätze (Hubs) oder bilateral (Termingeschäfte oder Ad-hoc-Geschäfte); — Line-Pack, d. h. Lagerung in den Übertragungsleitungen durch Erhöhung oder Senkung des Gasdrucks in diesen Rohrleitungen. (16) Die Marktuntersuchung der Kommission hat ergeben, dass für Dänemark keine der vier vorgenannten Flexibilitätsalternativen zur Speicherung in speziellen Speicheranlagen als wirklich brauchbar oder ausreichend entwickelt angesehen werden kann. Dennoch meint die Kommission, dass die Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes (entweder für Flexibilisierungsleistungen oder für Gasspeicherung) unerheblich ist. Der Großhandelsmarkt für Gaslieferungen (17) Hinsichtlich des dänischen Großhandelsmarktes für Gaslieferungen befindet die Entscheidung, dass in Dänemark ein Markt für Gaslieferungen auf der Großhandelsebene existiert, der sämtliche folgenden Verkäufe umfasst: — gleich, ob über die so genannte „Gas Transfer Facility“ (GTF) mittels Lieferverträgen oder aufgrund sonstiger Vereinbarungen vorgenommen, — die auf konkreten oder rein vertragsmäßig vorgenommenen Einfuhren durch Importeure (2), Re-Importeure (im Fall der Rückleitung von Gas), etwaige künftige Gaserzeuger und Händler basieren, — an andere Händler (wie Versorgungsgesellschaften) oder an zentrale WKK-Kraftwerke (dies jedoch nur in dem Ausmaß, wie diese zumindest einige der Dienste übernehmen, die bei Lieferung an einen bestimmten Standort normalerweise vom Lieferanten übernommen werden, oder aber das Gas weiterverkaufen wollen), soweit sie dem Bedarf dieser Kunden nach Zugang zum Großhandelsmarkt in Dänemark entsprechen. (18) Die Marktuntersuchung der Kommission erbrachte deutliche Anzeichen dafür, dass es einen eigenen Großhandelsmarkt für Erdgaslieferungen gibt. In seiner Antwort auf die Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c hat DONG anerkannt, „dass es Gasverkäufe und einen Gashandel auf der Großhandelsebene gibt“, und dies oder die vorstehende Definition des sachlich relevanten Marktes auf der Großhandelsebene auch in seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte nicht bestritten. (19) Die angemeldete Transaktion wirkt sich auch auf den Großhandel in Schweden aus. Die Entscheidung gelangt zu dem Schluss, dass ein separater Großhandelsmarkt für zum Verbrauch in Schweden bestimmte Gaslieferungen besteht. Das liegt daran, dass sich die Marktlage und die Bedingungen für Großhandelslieferungen in Schweden von denen in Dänemark unterscheiden. Der Markt für Erdgaslieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke (20) In der Entscheidung wird der Standpunkt vertreten, dass Lieferungen von Erdgas an zentrale WKK-Kraftwerke (d. h. große Kraftwerke mit Wärme-Kraft-Kopplung) einen separaten Markt darstellen, da sich Lieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke vom Großhandelsmarkt unterscheiden. Dennoch kann ein Betreiber eines zentralen WKK-Kraftwerks auf dem Großhandelsmarkt als Käufer oder Verkäufer auftreten, und die Zutrittsschranken für Großhändler, die zentrale WKK-Kraftwerke in einigen wenigen Segmenten des Einzelhandelsmarkts beliefern wollen, sind durchaus überwindbar. (21) Lieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke unterscheiden sich von anderen Lieferungen auf Einzelhandelsebene durch höhere Flexibilität und höheren Verbrauch, andere Verbrauchsmuster, Preise und Vertragsarten, andersartige Regulierungsrahmen und dadurch, dass sich zentrale WKK-Kraftwerke direkt auf dem Großhandelsmarkt engagieren können. Der Markt/Die Märkte für Erdgaslieferungen an dezentrale WKK-Kraftwerke und industrielle Großkunden (22) In der Entscheidung wird der Standpunkt vertreten, dass Erdgaslieferungen an dezentrale WKK-Kraftwerke (d. h. kleine Kraftwerke mit Wärme-Kraft-Kopplung) und Lieferungen an industrielle Großkunden einen einzigen, möglicherweise aber auch zwei verschiedene sachlich relevante Märkte bilden. (23) Kleine Unternehmenskunden gehören diesem sachlich relevanten Markt nicht an, da unter anderem Unterschiede in Preisen, Margen, Vermarktungs- und Vertriebskanälen, Speicherkosten, Marktstruktur, Umschaltraten und Vorschriften in Bezug auf Gaszähler bestehen. (24) In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass Lieferungen an industrielle Großkunden und dezentrale WKK-Kraftwerke einige Gemeinsamkeiten (Gasverbrauch, Arten der Gaslieferverträge), aber auch Unterschiede (Nachfrageregelmäßigkeit, unterschiedliche Besitzverhältnisse, Kundentreue und Umschaltraten) aufweisen. Der Markt/Die Märkte für Gaslieferungen an private Haushalte und kleine gewerbliche Abnehmer (25) In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass es einen oder möglicherweise auch zwei verschiedene Märkte für zählerfreie Kunden, d. h. Kunden mit einem Jahresverbrauch unter 300 000 m3 gibt. Verkäufe an kleine gewerbliche Abnehmer mit einem Verbrauch unter 300 000 m3 und an private Haushalte gehören daher entweder zum gleichen oder zu zwei verschiedenen sachlich relevanten Märkten. (26) Nachfrage und Lieferkonditionen dieser beiden Kundenkategorien sind sich in Dänemark in vielen Punkten sehr ähnlich (höhere Gaspreise, geringere Neigung zum Wechsel des Lieferanten, Erfordernis von Managementinstrumenten für den Kundenbestand, allgemeine standardisierte Angebote, Bedeutung des Markenimage, Marktstruktur, Speicherkosten und hohe Marktzutrittsschranken). Es bestehen auch einige maßgebliche Unterschiede (Durchschnittsverbrauch, Preise, Kosten und Margen sowie unterschiedliche Vermarktungsstrategien). (27) In der wettbewerbsrechtlichen Würdigung wird zwischen diesen beiden Kundengruppen kein signifikanter Unterschied festgestellt, und die Frage, ob Lieferungen an private Haushalte und Lieferungen an kleine gewerbliche Abnehmer verschiedene Segmente desselben relevanten Marktes oder vielmehr zwei verschiedene relevante Märkte bilden, wird daher offen gelassen. 2.   Die räumlich relevanten Märkte Der Markt für Gasspeicherung und Flexibilität (28) DONG vertritt die Auffassung, dass der räumlich relevante Markt über Dänemark hinausgeht und auch Schweden, Norddeutschland und die Niederlande umfasst. (29) Die Marktuntersuchung hat allerdings ergeben, dass der räumliche Markt für Speicher- und Flexibilitätsleistungen ungeachtet der genauen Bestimmung des sachlich relevanten Markts auf Dänemark beschränkt ist. Die Hauptgründe für diese Schlussfolgerung sind folgende: — Die meisten Flexibilitätsinstrumente sind nur auf nationaler Ebene vorhanden. — Grenzübergreifende Flexibilität scheint nur in Form von physischer Speicherung zur Verfügung zu stehen, wobei die Speicherkapazitäten in Schweden allerdings sehr begrenzt sind (Schweden ist fast vollständig von dänischen Speicherkapazitäten abhängig) und der Nutzung von Speicherkapazitäten in Deutschland durch die längeren Transportwege und höheren Transportkosten Grenzen gesetzt sind. Während der Marktuntersuchung der Kommission wurden erhebliche Zweifel hinsichtlich der Speicherung von Gas im Ausland geäußert. — Die Unternehmen selbst nutzen für ihre Geschäfte in den Niederlanden und Deutschland Speicherkapazitäten vor Ort. (30) Was den schwedischen Markt für Speicherleistungen oder andere Flexibilitätsleistungen betrifft, so kommt die Entscheidung zu dem Schluss, dass der Markt entweder auf Schweden beschränkt ist oder Dänemark und Schweden umfasst. Der Großhandelsmarkt für Gaslieferungen (31) DONG vertritt die Ansicht, dass der relevante geografische Markt über Dänemark (oder Dänemark und Schweden) hinausgeht und mindestens noch Deutschland umfasst. (32) Aus der Marktuntersuchung geht deutlich hervor, dass der Markt für Gaslieferungen auf der Großhandelsebene durchaus auf Dänemark beschränkt ist. Die Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass Schweden nicht zum für Dänemark relevanten Markt gehört, sondern einen eigenen Markt bildet, der vom Umfang her Schweden oder Schweden und Dänemark umfasst, da der Großhandelsmarkt in Schweden keinen großen Wettbewerbsdruck auf den Großhandelsmarkt für Gaslieferungen in Dänemark ausübt. Analog wird geschlossen, dass Deutschland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich nicht zum gleichen geografischen Markt wie Dänemark gehören. Dafür bestehen folgende Gründe: — Das gesamte in Dänemark verbrauchte Gas ist dänisches (Offshore-)Gas. — In den Jahren 2003—2005 machten die (kommerziellen) Einfuhren nur weniger als 12 % des gesamten dänischen Verbrauchs aus. — Betrachtet man Geschäfte, die den Gasbedarf in Dänemark auf der Großhandelsebene generell nicht betreffen (z. B. Geschäfte an den Hubs in den Benelux-Staaten, im Vereinigten Königreich oder in Emden), so scheinen die Preise kaum erkennbare Auswirkungen auf die Großhandelspreise in Dänemark zu haben. — Die verschiedenen Großhändler haben in den einzelnen aufgeführten Ländern sehr unterschiedliche Marktanteile. — Aus der Marktuntersuchung geht hervor, dass die dänischen Gaskunden kaum über die Großhandelspreise in Deutschland informiert sind und die Einfuhr von Gas kaum als attraktive Alternative zum Einkauf von Gas auf dem dänischen Großhandelsmarkt ansehen. — Großhändler, die Gas aus Deutschland nach Dänemark importieren wollen, sehen sich mit erheblichen Transportkosten, Kapazitätsengpässen und Verwaltungshindernissen konfrontiert. (33) In seiner Antwort auf die Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c vertritt DONG die Auffassung, dass Gaslieferungen auf der deutschen Seite der dänischen Übergabestation in Ellund dem dänischen Großhandelsmarkt zuzurechnen sind. Aufgrund der Ergebnisse der Marktuntersuchung lässt die Entscheidung offen, ob diese Lieferungen räumlich dem dänischen Gasgroßhandelsmarkt zugerechnet werden können. Der Markt für Erdgaslieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke (34) Der Markt für die Erdgasversorgung zentraler WKK-Kraftwerke weist wahrscheinlich nur eine nationale Dimension auf und schließt allenfalls Dänemark und Schweden ein, denn er kann nicht über den geografischen Umfang des Großhandelsmarktes hinausreichen. Außerdem kann nur ein Teil der von den zentralen WKK-Kraftwerken benötigten Lieferungen von benachbarten Ländern bezogen werden. Der Markt/Die Märkte für Gaslieferungen an dezentrale WKK-Kraftwerke und industrielle Großabnehmer (35) Der Markt bzw. die Märkte für die Gasversorgung dezentraler WKK-Kraftwerke und industrieller Großabnehmer weist/weisen eine nationale Dimension auf, weil es keine Direktimporte gibt. Außerdem unterscheiden sich die Marktstrukturen der Nachbarländer ganz erheblich voneinander. Die erheblichen Preisunterschiede zwischen Dänemark, Deutschland, Schweden und den Niederlanden sind ein weiterer Beleg für das Bestehen nationaler Märkte. Der Markt/Die Märkte für Gaslieferungen an private Haushalte und kleine gewerbliche Abnehmer (36) In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass sich der Markt/die Märkte für Lieferungen an gewerbliche Kunden und private Haushalte auf die nationale — möglicherweise sogar noch auf die regionale — Dimension beschränkt/beschränken. Ob der Markt/die Märkte nun national oder regional sind, kann offen bleiben. Einerseits erfordern Geschäfte auf diesem Markt ein nationales Verkaufs- und Kundendienstbüro, und alle Versorger zählerfreier Kunden in Dänemark sind dänische Unternehmen, während zwischen den nationalen Märkten große Preisunterschiede bestehen. Andererseits haben bisher weniger als 1 % der nicht zählerüberwachten Kunden den Gasversorger gewechselt. Daher haben die regionalen Gasverteilungsgesellschaften immer noch sehr große Marktanteile in ihren jeweiligen Gebieten, und die Preise für Endverbraucher sind in den drei Regionalbereichen unterschiedlich. Große Unterschiede in den Marktanteilen und den Preisen zwischen einzelnen Regionen sind in der Regel Anzeichen dafür, dass die Regionalmärkte nicht integriert sind. 3.   Schlussfolgerungen zu den relevanten Märkten für Erdgas (37) In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass folgende relevante Märkte bestehen: 1. der dänische Markt für Gasspeicherung oder alternativ dazu der dänische Markt für Flexibilitätsleistungen bei Erdgas; der schwedische Markt für Gasspeicherung oder alternativ dazu der schwedische Markt für Flexibilitätsleistungen bei Erdgas (entweder Schweden allein oder Schweden und Dänemark zusammengenommen); 2. der Großhandelsmarkt für Erdgaslieferungen für Dänemark (nur Dänemark); der Großhandelsmarkt für Erdgaslieferungen für Schweden (entweder Schweden allein oder Schweden und Dänemark zusammengenommen); 3. der dänische Markt für Erdgaslieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke; der schwedische Markt für Erdgaslieferungen an zentrale WKK-Kraftwerke (entweder Schweden allein oder Schweden und Dänemark zusammengenommen); 4. der Markt oder die Märkte für Erdgaslieferungen an industrielle Großabnehmer und an dezentrale WKK-Kraftwerke in ganz Dänemark; 5. der Markt oder die Märkte für Erdgaslieferungen an kleine gewerbliche Abnehmer oder private Haushalte in ganz Dänemark oder nach Regionen unterteilt. B.   ELEKTRIZITÄT 1.   Die sachlich relevanten Märkte Erzeugung von und Großhandel mit physischem Strom und damit verbundene Hilfsdienste (38) Ein umfangreicher Teil der auf der Großhandelsebene in Skandinavien getätigten Verkäufe und Einkäufe von Strom erfolgt über die Nordische Strombörse Nord Pool Spot ASA („Nord Pool“). Neben diesen auf Nord Pool basierenden Formen des Handels mit physischem Strom auf der Großhandelsebene gehen Erzeuger/Händler und Abnehmer auch bilaterale Verträge über Großhandelsgeschäfte mit physischem Strom ein. (39) Die unmittelbaren Abnehmer von Hilfsdiensten sind die TSO, die für die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts im Netz und für die Versorgungssicherheit in Notsituationen zuständig sind. Die Marktuntersuchung der Kommission hat klare Hinweise darauf zu Tage gefördert, dass Hilfsdienste/systembedingte Leistungen nicht so einfach durch andere Stromlieferungen auf der Großhandelsebene substituierbar sind. Außerdem kann der Anteil eines Betreibers an Regelenergie im Laufe der Zeit ohne erkennbaren Zusammenhang mit seiner Position auf dem Stromerzeugungsmarkt sehr stark schwanken. (40) Dennoch wird in der Entscheidung die Auffassung vertreten, dass die genaue Abgrenzung dieses Marktes/dieser Märkte offen bleiben kann. Bilaterale Lieferungen an Kunden ohne direkten Zugang zur Nord-Pool-Börse können, brauchen aber nicht einen gesonderten sachlich relevanten Markt darzustellen. Das gleiche gilt für die Hilfsdienste. Stromderivate (41) Die Entscheidung zieht einen gesonderten Markt für finanziellen Strom in Betracht, weil auf dem finanziellen Markt im Grunde mit Risiken und auf dem physischen Markt der zum Verbrauch bestimmte Strom gehandelt wird und beide daher nicht voll substituierbar sind. Ob das Finanzprodukt CfD (Contracts for Difference) dem gleichen oder einem gesonderten Markt zuzurechnen ist, wird offen gelassen. Der Stromeinzelhandel (42) In der Entscheidung wird ein Markt für Kunden mit und einer für Kunden ohne Stundenzählerüberwachung in Betracht gezogen. Diese Unterscheidung hat sich durch die Marktuntersuchung eindeutig bestätigt. Diese Kundengruppen zahlen verschiedene Preise, verbrauchen verschiedene Produkte und kaufen auf unterschiedliche Weise ein. 2.   Die räumlich relevanten Märkte Großhandel mit physischem Strom (43) In der Entscheidung wird die Auffassung vertreten, dass die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb für die separaten Nord-Pool-Preiszonen Ost- und West-Dänemark oder eine Kombination dieser beiden Preiszonen plus Schweden beurteilt werden sollten, da sich das skandinavische Geschäft der betroffenen Unternehmen fast ausschließlich auf Dänemark beschränkt. Wenn der Zusammenschluss in diesen Kombinationen von Preiszonen nicht zu negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb führt, kann diese Wirkung auch nicht in weiter reichenden Preiszonen eintreten. (44

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.