Europäische Union

2003/739/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Mai 2003 über die Beihilferegelung, die Italien zur Förderung der Beschäftigung in der Region Sizilien durchführen will (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1484)

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Quellenkennung: 32003D0739. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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jenigen Arbeitsplätze erfasst, die im Anschluss an eine durch die Investition bewirkte höhere Kapazitätsauslastung geschaffen werden. (14) Siehe Fußnote 12. (15) Zu den Einstellungsbeihilfen für Arbeitnehmer, die seit mindestens 24 Monaten eine Lohnergänzung über eine "Cassa integrazione" (Lohnausgleichskasse) erhalten, hebt die Kommission hervor, dass ihre Situation vollkommen mit der von Arbeitslosen im eigentlichen Sinne vergleichbar ist, weil die "Cassa integrazione" nur im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen eintritt, die einen Personalabbau erforderlich machen, und es höchstwahrscheinlich ist, dass die seit mindestens 24 Monaten eine Lohnergänzung über eine solche Kasse erhaltenden Arbeitnehmer als Erste ihren Arbeitsplatz verlieren werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass die virtuelle Arbeitslosigkeit im Zusammenhang mit der "Cassa integrazione" im Falle eines Arbeitslosen, der länger als 24 Monate Bezüge über diese Kasse erhält, der Situation tatsächlicher Arbeitslosigkeit entspricht.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.