Europäische Union

2003/777/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. April 2003 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2861 — Siemens/Drägerwerk/JV) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1385)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32003D0777. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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fentscheidung eines Krankenhauses maßgeblichen Einfluss(12). [...]* (44) Die Ermittlungsergebnisse korrespondieren mit den Angaben der Parteien(13), wonach Kunden immer höhere Anforderungen an das Fachwissen der Vertriebs- und Servicemitarbeiter stellen und der Wandel von mechanischen hin zu softwaregesteuerten Lösungen bei den Therapiegeräten erhebliche Anforderungen sowohl an die Hersteller als auch an die Krankenhausmitarbeiter stellt, die zusätzliche Schulungen von außen benötigen. Die Parteien bestätigen in diesem Zusammenhang, dass die Vertriebskosten der Hersteller gestiegen sind. (45) Sieht man sich den Umsatz der Parteien im Bereich Service an, so wird deutlich, dass dieser Bereich neben dem Verkauf der Therapiegeräte ein ganz erhebliches Gewicht hat. Siemens schätzt seinen weltweiten Umsatz bei "After Sales Service" im Geschäftsbereich Intensivversorgung (Electromedical Systems) für 2001 auf [...]* EUR, was in Relation zu dem Umsatz in Höhe von [...]* EUR bei Beatmungsgeräten und [...]* EUR bei den Anästhesiegeräten erheblich ist(14). Dräger hatte 2001 einen weltweiten Umsatz im Bereich "Service" von [...]* EUR verglichen mit [...]* EUR bei Anästhesiegeräten und [...]* EUR bei Beatmungsgeräten. Auch [...]*, dass ein Großteil [...]* der jeweiligen Stückkosten auf einerseits Forschung und Entwicklung und andererseits Vertrieb und Service entfällt. (46) Schließlich veranschaulicht Drägers Beschreibung der einzelnen mitgliedstaatlichen Vertriebsorganisationen, dass eine klar strukturierte flächendeckende Präsenz für den Vertrieb und Service der Therapiegeräte erforderlich ist. Es gibt in jedem Mitgliedstaat eine separate Vertriebs- und die Servicestruktur. Innerhalb ausdifferenzierter Hierarchien betreuen Leiter, Kundenbetreuer, Ingenieure, Techniker, Verkäufer und Händler einen bestimmten geografischen Radius bzw. eine bestimmte Anzahl von Krankenhäusern innerhalb des Landes. Je nach Größe des Mitgliedstaates oder landesspezifischen Gegebenheiten unterscheidet sich die Vertriebs- und Servicestruktur von Dräger und ist mehr oder weniger untergliedert und spezialisiert. So machen in den meisten Mitgliedstaaten die beim Kauf eines neuen Gerätes für zumeist ein Jahr vereinbarten Service- und Wartungsverträge das Gros der Serviceleistungen aus. In anderen Ländern wiederum, wie in Schweden, sind Service Verträge nicht üblich. In den meisten Ländern gehört das Vertriebs- und Service-Personal zu Dräger, nur in Einzelfällen, wie etwa in Italien, wird der Vertrieb zusätzlich durch dritte Händler unterstützt(15). (47) Die Ermittlungen der Kommission hinsichtlich der Rolle der Vertriebs- und Servicestruktur haben insgesamt ergeben, dass ein lokales Netzwerk mit für den Therapiehersteller arbeitendem Fachpersonal vor Ort sowohl vor der Kaufentscheidung als auch bei der Betreuung, Schulung und Service nach dem Erwerb der Geräte unerlässlich für die Marktpräsenz in einem Mitgliedstaat ist. Ausschreibungsmärkte, EWR-weite Standards und geringe Transportkosten (48) Die Parteien tragen vor, dass ca. 75-80 % der von ihnen verkauften Beatmungsgeräte über Ausschreibungen verkauft werden und das Nachfrageverhalten sich an dem europaweiten Angebot orientiere. Die Vergleichbarkeit der Preise für Kunden würde zudem dadurch verstärkt, dass die Ergebnisse der Ausschreibungen häufig veröffentlicht würden. Die Geräte müssten EWR-weit einheitliche Standards erfuellen, wobei kleine Anpassungserfordernisse, etwa die Software für die Bedienung in der Landessprache, keinen größeren Umstellungsaufwand darstellten. Transportkosten seien bei den vergleichsweise teuren Geräten irrelevant und Schranken für den zwischenstaatlichen Handel nicht existent. (49) Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass ein Großteil der Therapiegeräte von den Krankenhäusern im EWR über Ausschreibungen beschafft wird. Da die Ausschreibungen, wie oben in Randnummer 43 ausgeführt, ganz grundlegend von den Ärzten mitgestaltet werden, die mit den Therapiegeräten arbeiten, spielen die Präferenzen der Ärzte bei der letztlichen Kaufentscheidung eine große Rolle. Die Ärzte bevorzugen überwiegend solche Geräte für eine Neuanschaffung, die ihnen bekannt und vertraut sind. Sie wollen damit den Umstellungsaufwand minimieren, der dadurch entsteht, dass Therapiegeräte unterschiedlicher Hersteller eine unterschiedliche Bedienung erfordern und damit eine größere Gefahr von Bedienungsfehlern durch das Krankenhauspersonal bergen. Da die hier untersuchten Therapiegeräte in extrem sicherheitskritischen Bereichen zum Einsatz kommen (wo es buchstäblich um Leben oder Tod geht), spielen die Präferenzen der Anwender eine entscheidende Rolle bei der Auswahl und die Bereitschaft, ein nicht bekanntes Gerät einzusetzen, ist äußerst gering. In der Tat werden Ärzte nur schwerlich ein Therapiegerät annehmen, mit dem sie noch keinerlei Erfahrungen haben und deren Hersteller ihnen nicht zumindest aus einem benachbarten klinischen Bereich bekannt ist. Es wurde der Kommission auch berichtet, dass die "richtigen" Funktionalitäten der Therapiegeräte eine Art "Glaubensfrage" - oder auch nur feste Gewohnheiten - sind und teilweise verschiedene medizinische Lehren widerspiegeln. (50) Soweit dennoch, etwa wegen eines günstigen Angebotes, ein anderes als das bislang vertraute Gerät erworben wird, muss in jedem Fall - wie oben in den Randnummern 43 und 44 dargestellt - eine hinreichende Schulung und der entsprechende Service durch einen lokal zur Verfügung stehenden Repräsentanten des Herstellers zur Verfügung stehen. (51) Schließlich mag die in einigen EWR-Ländern gesetzlich geforderte und von den Parteien angeführte Publikation der Ausschreibungsergebnisse grundsätzlich geeignet sein, mehr Transparenz für Kunden zu schaffen, sie vermag aber ganz offensichtlich nicht, die hier beschriebenen Kaufentscheidungskriterien der Krankenhäuser spürbar zu beeinflussen. Entsprechend werden die veröffentlichten Ausschreibungsdaten nach eigenen Angaben der Parteien weder im Vertrieb von Siemens noch im Vertrieb von Dräger gesammelt und ausgewertet(16). So sind die Ausschreibungsergebnisse offenkundig auch aus Sicht der Hersteller für die Kaufentscheidung der Kunden nicht erheblich und spielen entsprechend keine Rolle für die Vertriebsstrategie der Therapiegerätehersteller. (52) Die Annahme national abzugrenzender Märkte wird schließlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass Transportkosten und nationale medizinische oder technische Normen keine wesentlichen Hindernisse darstellen, die Therapiegeräte, wie im Fall von Siemens und Dräger, grenzüberschreitend von einer oder wenigen zentralen Produktionsstätten aus zu liefern. So verfügt Dräger über Fertigungsstätten in Lübeck, Deutschland, Telford, USA, und Shanghai, China. Siemens stellt seine Therapiegeräte in Solna, Schweden und die Patientenmonitore in Danvers, USA, her. Es bestehen auch keinen nennenswerten Schranken für den zwischenstaatlichen Handel. (53) Insgesamt ergibt sich aus dem Vorstehenden, dass Ausschreibungen und Kaufentscheidungen ganz überwiegend auf Geräte zielen, die für die anwendenden Ärzte eine ihnen vertraute Anwendungsphilosophie haben und für diese Reputation und Marktbekanntheit haben. Preisunterschiede in einzelnen Mitgliedstaaten (54) Die Parteien tragen vor, dass das Preisniveau in der Gemeinschaft relativ einheitlich sei und einheitliche Euro-Preislisten für Dräger und Siemens Beatmungsgeräte EWR-weit genutzt werden. Preisunterschiede seien auf Produktspezifikationen der Kunden und unterschiedliche Auftragsvolumina zurückzuführen. Allerdings räumt Siemens ein, dass die Endkundenpreise von seinen Regionalgesellschaften oder den Verkäufern vor Ort bestimmt werden(17). (55) Die Marktuntersuchung der Kommission hat ergeben, dass in der Tat Therapiegeräte nach individuellen Spezifikationen und Wünschen der Kunden angefertigt werden und daher Preislisten insgesamt eine nur untergeordnete Rolle spielen. (56) Demgegenüber haben einige befragte Wettbewerber angegeben, soweit sie in mehreren Ländern aktiv sind, dass bei ihnen Preisunterschiede existieren. Teilweise wurde darauf hingewiesen, dass mit Einführung des Euro eine Tendenz zur Vereinheitlichung der Preise spürbar sei. (57) Befragte Krankenhäuser hatten überwiegend keine Kenntnis über Preise im Ausland und kaufen die Geräte über ihre nationale Vertriebsorganisation ein. Einige niederländische Krankenhäuser erklärten, dass sie wüßten, dass Preise für Therapiegeräte in Deutschland spürbar niedriger als in den Niederlanden seien. Es gab auch Hinweise darauf, dass in größeren Staaten insgesamt günstiger eingekauft werden könnte. Ferner wurde auch ausgesagt, dass Krankenhäuser angehalten wurden, über die nationalen Niederlassungen der Hersteller, und nicht im Ausland, einzukaufen. (58) Aus den Ergebnissen der Befragung ist deutlich geworden, dass die Kunden lokal, beziehungsweise über eine in ihrem Land ansässige Niederlassung Beatmungs- und Anästhesiegeräte einkaufen. Selbst die teilweise eingeführten einheitlichen Euro-Preislisten im Gebiet des EWR führen nicht dazu, das die Käufer grenzüberschreitend einkaufen. Unterschiedliche Kundenpräferenzen (59) Die Parteien tragen vor, dass die relevanten Produkte von den wesentlichen Marktteilnehmern nach Art und Eigenschaft mindestens im gesamten EWR vergleichbar angeboten werden. (60) Hingegen hat die Marktuntersuchung ergeben, dass unterschiedliche Kundenpräferenzen, etwa unterschiedliche länderspezifische Ansätze bei der Anästhesie und der Beatmung existieren und entsprechend ausgerichtete Therapiegeräte nachgefragt werden. (61) Die Narkose kann grundsätzlich über ein Rückatemsystem oder ein Nichtrückatemsystem erfolgen. Bei dem Rückatemsystem wird die ausgeatmete Luft dem Patienten wieder zugeführt - ohne Kohlendioxid und mit frischem Sauerstoff angereichert. Beim Nichtrückatemsystem wird die Ausatemluft eliminiert und zur Fortführung der Narkose muss Frischgas zugeführt werden. Bei letzterer Methode liegt der Gasverbrauch wesentlich höher als bei den Rückatemsystemen. (62) Die Marktuntersuchung ergab, bestätigt durch die Auskünfte der Parteien(18), dass noch nationale Präferenzen für jeweils eines der Systeme bestehen. In Frankreich, Großbritannien und in den Niederlanden wird das Nichtrückatemsystem zu einem nicht unerheblichen Anteil eingesetzt. (63) Auch bei der Beatmung werden in den einzelnen Ländern unterschiedliche Modi bevorzugt. Wobei die Beatmungsgeräte in den letzten Jahren zunehmend auf unterschiedliche Beatmungsmodi umstellbar sind. (64) So ist nach Angaben der Parteien die sogenannte volumenkontrollierte Beatmung überwiegend in Spanien, Portugal Irland und Griechenland beliebt, die sogenannte druckkontrollierte Beatmung hingegen vor allem in Belgien, Dänemark, Deutschland, Italien, Österreich und Schweden. Die die Spontanatmung unterstützende volumenkontrollierte Beatmung hat wiederum, teilweise überlappend, ihre Anhänger in einzelnen Mitgliedstaaten. (65) Insgesamt ist daher festzustellen, dass Therapiegeräte auch aufgrund ihrer technischen Ausrichtung und Bedienungsphilosophie von in einem Land tätigen Anbietern nicht ohne weiteres in einem anderen Mitgliedstaat erfolgreich vertrieben werden können. 2. PATIENTENMONITORE (66) Die Parteien gehen davon aus, dass der geografische Markt für Patientenmonitore EWR-weit ist. Die Marktanteile von Siemens variieren jedoch auch bei Monitoren erheblich zwischen den verschiedenen EWR-Ländern. So beziffern die Parteien ihre Marktanteile EWR-weit auf [15-25]* %. In einzelnen EWR-Ländern erreicht Siemens nach eigenen Angaben einen Marktanteil von bis zu [35-45]* %. (67) Die Marktuntersuchung hat weiterhin ergeben, dass die Preise für Patientenmonitore in den einzelnen Mitgliedstaaten divergieren und die Vertriebs- und Servicestruktur vergleichbar mit der oben in den Randnummern 41 bis 47 beschriebenen Vertriebs- und Servicestruktur für Therapiegeräte ist. Dies gilt auch für die Produkteinführung und für die Rolle der Ärzte bei der Kaufentscheidung. Aus der Marktuntersuchung können deutliche Hinweise gezogen werden, dass kleinere, d. h. nationale, geografische Märkte abzugrenzen sind. (68) Vorliegend kann die genaue geografische Marktabgrenzung für Patientenmonitore offen gelassen werden, da die wettbewerbliche Beurteilung sowohl für einen EWR-weiten als auch für nationale Märkte zu demselben Ergebnis führt. 3. ZUSAMMENFASSUNG ZU DER GEOGRAFISCHEN MARKTABGRENZUNG (69) Die Marktermittlung der Kommission hat ergeben, dass die geografischen Märkte für Beatmungsgeräte und für Anästhesiegeräte national sind. Wesentliche Argumente hierfür sind, dass die Parteien in den einzelnen EWR-Ländern sehr unterschiedliche Marktanteile haben und jeweils unterschiedlichen Wettbewerbern gegenüberstehen. Die meisten Wettbewerber von Therapiegeräten sind nur in einem oder zwei EWR-Ländern aktiv. Die Ermittlungen haben ergeben, dass eine lokal präsente Vertriebs- und Servicestruktur von herausragender Bedeutung für den Markterfolg ist. Therapiegeräte werden überwiegend über Ausschreibungen vertrieben, dabei spielen Kundenpräferenzen eine wichtige Rolle. Die mit den Therapiegeräten arbeitenden Intensivmediziner entscheiden sich zumeist für ihnen bekannte und in der Anwendungsphilosophie vertraute Geräte. Die Tendenz zur Einführung einheitlicher Euro-Preislisten und die Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse hat ebenso wie existierende EWR-Standards und die geringen Transportkosten für Therapiegeräte keinen signifikanten Einfluss auf das Nachfrageverhalten der Kunden. Vielmehr werden die konservativen Kundenpräferenzen durch noch existierende länderspezifische Ansätze hinsichtlich der präferierten Beatmungsmodi bei Beatmungsgeräten und der Art der Verabreichung von Narkosegasen bei der Anästhesie verstärkt. (70) Hinsichtlich der Patientenmonitore konnte die genaue Marktabgrenzung offen gelassen werden. Sie ist maximal EWR-weit, wobei einige Indikatoren dafür sprechen, dass auch hier nationale Märkte abzugrenzen sind. C. VEREINBARKEIT DES ZUSAMMENSCHLUSSES MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT C1. HORIZONTALE EFFEKTE (71) Der Zusammenschluss führt zu signifikanten Marktanteilsadditionen auf den meisten nationalen Märkten für Beatmungsgeräte und jenen für Anästhesiegeräte. (72) Bei den von dem Zusammenschluss betroffenen Intensivversorgungsgeräten handelt es sich um stark differenzierte Produkte. Kunden haben in der Regel eine Präferenz für ein bestimmtes Gerät und würden erst bei einer mehr oder weniger deutlichen Preisanhebung (relativ zum Wettbewerb) den Wechsel zu einem Konkurrenzprodukt in Betracht ziehen. Die relative "Nähe" der verschiedenen Produkte im Markt hinsichtlich ihrer Substituierbarkeit aus Kundensicht stellt daher ein wesentliches Wettbewerbsmerkmal in den betrachteten Märkten dar und bestimmt wesentlich die Marktmacht der jeweiligen Anbieter. Das gilt auch für die Fälle, in denen Krankenhäuser ihren Bedarf an Intensivversorgungsgeräten über Ausschreibungen decken, weil auch hier die Produktpräferenzen über detaillierte technische Spezifikationen zum Ausdruck gebracht werden und so den Kreis der in Frage kommenden Geräte entsprechend den Nachfragerpräferenzen einschränken. Generell besitzen nach Ermittlungen der Kommission die Anästhesieärzte bzw. die Intensivmediziner aufgrund der extrem sicherheitskritischen Rolle der Geräte eine Schlüsselrolle bei der Auswahl der Therapiegeräte einer Klinik. (73) Kapazitätsbeschränkungen sind dagegen für die Preis- und Mengensetzungsentscheidungen der Anbieter nur von untergeordneter Bedeutung. (74) Marktanteile bieten einen ersten Anhaltspunkt, um die relative Marktposition der verschiedenen Wettbewerber aus Kundensicht zu bestimmen. (75) Siemens/Dräger machen geltend, dass für die relevanten Märkte keine "amtlichen statistischen Angaben" existierten. Die Parteien stützen ihre Marktanteilsberechnungen daher nach eigenen Angaben auf "Analystendatenbanken, Geschäftsberichte, Angaben im Internet sowie eigene Recherchen und Schätzungen"(19). Für die Märkte der Gemeinschaft werden dabei externe Marktstudien von Frost & Sullivan ("F& S") und T for G zugrunde gelegt. Weiterhin geben die Parteien als Quellen drei Reports von IHS über verschiedene US-amerikanische Märkte, "The World Medical Market Fact File 1997" von MDIS, "Respiratory Devices World Markets 1998" von Clinica Reports sowie eine Studie der US-Investment Bank Bear Stearns über Viasys (2/2002) an. 1. Beatmungsgeräte Marktanteile (76) Nach Angaben der Parteien im Formblatt CO würde der Zusammenschluss bei Beatmungsgeräten zu den folgenden Marktanteilen führen: Beatmungsgeräte: Angaben der Parteien im Formblatt CO >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Siemens/Dräger schätzen demnach ihren gemeinsamen EWR Marktanteil in 2001 auf [45-55]* %, nach [45-55]* % in 2000 und [45-55]* % in 1999, wobei ein erheblicher Teil des Marktes ([15-25]* %) keinem Wettbewerber zugeordnet wird. In den einzelnen Mitgliedstaaten ergeben sich nach diesen Angaben teilweise deutlich höhere Marktanteile, auch wenn die Marktanteile (aber nicht die Identität der wesentlichen Wettbewerber) in den kleineren EWR-Ländern von Jahr zu Jahr erheblich schwanken. (77) Die Parteien wurden im Rahmen der vertieften Marktuntersuchung gebeten, für die zunächst nicht zugeordneten Marktanteile die entsprechenden Wettbewerber zu benennen bzw. das Zustandekommen des Residualwertes zu erklären. Dräger antwortete auf die entsprechende Frage: "Der Residualwert entsteht, wenn man versucht, die Gesamtumsätze der Wettbewerber in den einzelnen Mitgliedsstaaten abzubilden. Das geschätzte Marktvolumen fällt dabei oft kleiner (sic) aus, als die Zusammenfassung der Umsätze der Wettbewerber." Es würde sich demnach in der Tat um einen nicht erklärten Residualwert handeln. (78) Die dabei von Siemens aufgelisteten, aber nicht weiter quantifizierten Wettbewerber (Pulmonetic Systems, Bunell, Chirana-Prema, Cardiopulmonary Corp., Sechrist Industries, VersaMed, Takaoka, Tim Göttingen, e-vent, MUEFA AG und Medec) wurden in Rahmen der Marktuntersuchung jedoch weder von einem Kunden noch von einem Wettbewerber als Marktteilnehmer für den hier relevanten Markt für Intensivbeatmungsgeräte identifiziert. Die folgende Tabelle stellt daher die von den Parteien vorgelegten Marktanteile unter Eliminierung nicht identifizierter Marktanteile dar: Beatmungsgeräte: Adjustierte Daten der Parteien >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (79) Von den von den Parteien zitierten Drittstudien schätzen F& S(20) den gemeinsamen europaweiten Marktanteil von Siemens/Dräger auf 54 % (2000). Allerdings machen die Parteien geltend, dass den F& S Zahlen eine nicht vergleichbare Marktdefinition zugrunde liege, da die Beatmungskomponenten von Anästhesiegeräten dem Markt für Beatmungsgeräte zugeordnet würden. In der Tat listen F& S Datex-Ohmeda (eine Tochter des finnischen Unternehmens Instrumentarium Oyj) als signifikanten Wettbewerber für Beatmungsgeräte auf, obwohl das Unternehmen zwar Anästhesiegeräte, aber nicht in nennenswertem Umfang Intensivbeatmungsgeräte herstellt. (80) T for G(21) schätzen den gemeinsamen europaweiten Marktanteil der Parteien für Beatmungsgeräte für Intensivstationen auf 70 %. Der nächstgrößte Wettbewerber wäre danach Tyco/Puritan Bennett mit 13 %. T for G machen auch Marktanteilsangaben für die folgenden nationalen Märkte: Beatmungsgeräte für Intensivstationen: T for G >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (81) Der Siemens-Geschäftsbereich Electromedical Systems schätzt in seinen eigenen internen Unterlagen [...]* (82) Die Marktanteilsschätzungen der Parteien im Formblatt CO stellen die eigene Marktposition folglich als deutlich schwächer dar, als die der Kommission zugänglichen und von den Parteien als maßgeblich identifizierten Herausgeber von Drittstudien zum EWR-Markt. [...]* (83) Die Kommission hat daraufhin auf Basis von Umsatzangaben der wesentlichen Wettbewerber eigene Marktanteilsberechnungen durchgeführt. Die folgende Tabelle ergibt sich aus den von Siemens, Dräger, Tyco, Viasys, Hamilton, Respironics, Taema, Penlon und Stephan mitgeteilten eigenen Umsätzen. Die Marktanteile von Kontron, Newport und Siare konnten zum Zeitpunkt der Zusagenvorlage noch nicht verifiziert werden und beruhen auf den Schätzungen der Parteien im Formblatt CO. Daraus ergibt sich folgendes: Beatmungsgeräte: Ermittlungen der Kommission((Die im Rahmen der Marktuntersuchung erhobenen Wettbewerberumsätze sind Geschäftsgeheimnisse der jeweiligen Unternehmen.)) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (84) Das GU würde den größten und den zweitgrößten Anbieter von Beatmungsgeräten im EWR zusammenbringen. Der gemeinsame Marktanteil wäre weit höher als jene der in den jeweiligen nationalen Märkten folgenden Wettbewerber. Tyco wäre danach der einzige Wettbewerber mit einem breiten Portfolio von Medizintechnikprodukten, auch wenn der Schwerpunkt der Aktivitäten bei technisch vergleichsweise weniger anspruchsvollen und kapitalintensiven Produkten liegt (wie z. B. Verbrauchsmaterialien und Zubehörteilen). [...]* Dies manifestiert sich auch in dem nach Schätzung der Parteien zurückgehenden Marktanteil (EWR, 2001: [5-15]* %, 2000: [15-25]* %, 1999: [15-25]* %). Ebenso stellt Siemens im Business Plan 2001 der Electromedical Systems Division fest: [...]* Hamilton, Viasys und Taema sind zwar in mehreren nationalen Märkten aktiv, jedoch mit geringen Marktanteilen. (85) Daneben existieren eine Reihe von lokalen Fringe-Wettbewerbern, welche jedoch nur in einem oder in wenigen Mitgliedstaaten Marktanteile erzielen, während sie den Kunden in den übrigen nationalen Märkten praktisch unbekannt sind. Dazu gehören das Familienunternehmen Stephan (Deutschland), Respironics (Deutschland), Kontron (Frankreich), Newport (Großbritannien) und Siare (Italien). Einige dieser Wettbewerber besetzen Marktnischen mit Geräten, die keine direkten Substitute für die Geräte der Parteien darstellen. Dazu gehören zum Beispiel Stephan (Neugeborenenbeatmung) sowie Kontron (Nichtintensivbeatmung). In den internen Marktanalysen der Parteien zu Intensivbeatmungsgeräten werden diese Fringe-Wettbewerber ignoriert. (86) Sollten also die Marktanteile von Siemens/Dräger und die der wesentlichen Wettbewerber auch deren relative Marktpositionierung und Substituierbarkeit aus Kundensicht reflektieren, so ergäbe sich allein schon aus den Marktanteilen eine starke Vermutung einer marktbeherrschenden Stellung auf den Märkten für Beatmungsgeräte in Belgien, Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden und Norwegen. (87) Die Marktuntersuchung zeigt darüber hinaus, dass aus Kundensicht Dräger und Siemens die engsten Substitute hinsichtlich Produktqualität, Marktpositionierung und Unternehmensreputation auf dem Markt für Beatmungsgeräte herstellen, was die Marktmacht der Parteien noch weiter erhöht. Die Marktuntersuchung stützt sich dabei auf die folgenden Elemente: i) die Befragung von Kunden und Wettbewerbern, ii) interne Unterlagen der Parteien und iii) von den Parteien vorgelegte Ausschreibungsunterlagen. i) Befragung von Kunden und Wettbewerbern (88) Kunden und Wettbewerber wurden im Rahmen der Marktuntersuchung gebeten jeweils drei Substitute ("1./2./3. Alternative") zu Dräger-, Siemens- bzw. Tyco/Puritan Bennett-Beatmungsgeräten zu benennen. Die Kunden wurden dabei gebeten, die derzeit benutzten Modelle als Grundlage zu nehmen, während Wettbewerbern eine Liste mit den wichtigsten Geräten der Parteien (Dräger: Evita XL, Evita 4, Evita 2 dura, Savina; Siemens: Servo 300, Servo 300A, Servo 900c, Servo-i Basic, Servo-i Universal) vorgegeben wurde. Die Mehrheit der Kunden in allen nationalen Märkten und nahezu alle Kunden im deutschsprachigen Raum sowie in Dänemark, Schweden und Portugal bewerteten dabei Dräger als beste Alternative für das jeweilige Siemens-Produkt und umgekehrt. Ebenso werden Dräger und Siemens als beste Substitute für Tyco (Modelle PB 840 und PB 760) genannt. Allerdings wurde die entsprechende F

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.