Europäische Union

92/157/EWG: Entscheidung der Kommission vom 17. Februar 1992 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag in der Sache IV/31.370 und 31.446 (UK Agricultural Tractor Registration Exchange) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31992D0157. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n Händlernetze (24) Zusätzlich zu den Angaben über den Absatz anderer Wettbewerber stellen ÄA und SIL den einzelnen Herstellern Daten über die firmeneigenen Händlerumsätze zur Verfügung. (25) Die Angaben zu den firmeneigenen Händlerumsätzen können ebenfalls dem Vordruck V55 anhand eines einfachen Vergleichs zwischen Auslieferung und Zulassung jedes einzelnen Traktors entnommen werden. In dem Formblatt sind für jeden Traktor die Serien-/Fahrgestellnummer, der Ersthändler, der Verkäufer (falls dieser ein anderer Händler ist) und die Postleitzahl des Endkäufers aufgeführt. (26) Das Formblatt V55 besteht in zwei Varianten: die vorausgefuellte Variante V55/1-4, die von den Händlern für die Zulassung der ihnen von britischen Herstellern gelieferten Traktoren verwendet werden muß, und die Variante V55/5, die von den Einführern für die Zulassung aller neuen in das Vereinigte Königreich eingeführten Traktoren zu verwenden ist. Die Formblätter V55/1-4 werden von SIL so ausgewertet, daß für jeden einzelnen Hersteller die folgenden Verkaufsdaten seines firmeneigenen Händlernetzes erkennbar sind: - Trendauswertung: Vergleich des Absatzes eines Unternehmens mit den Gesamtumsätzen dieses Sektors auf nationaler Ebene, den Gebieten des Landwirtschaftsministeriums, nach Grafschaft, Händlergebiet und Postleitzahlbereich, aufgeschlüsselt nach Fahrzeugen (PS-Gruppen) auf Monatsgrundlage. Auf der Ebene der Händlergebiete und Postleitzahlbereiche können sich für einzelne Erzeugnisgruppen sehr geringe Absatzzahlen ergeben, so daß ein Feststellen der Verkäufe der Wettbewerber auf dieser Ebene nicht auszuschließen ist; - Einfuhranalyse: Ermittlung der Anzahl der von anderen Händlern in einem bestimmten Händlergebiet eingeführten Traktoren und Vergleich dieser Einfuhren mit den von dem Händler in seinem eigenen Gebiet getätigten Verkäufen; - Ausfuhranalyse: Ermittlung der Anzahl der von einem Händler in Gebiete anderer Händler ausgeführten Traktoren und Vergleich dieser Ausfuhren mit den gebietseigenen Verkäufen des Händlers; - Händleranalyse: Ermittlung der in einem Postleitzahlbereich verkaufenden Händler und Vergleich der Umsätze dieser Händler mit den Gesamtabsatzzahlen in einem jeweiligen Postleitzahlbereich. (27) Bis 1. September 1988 wurden die für die Einfuhr neuer Traktoren in das Vereinigte Königreich verwendeten Vordrucke V55/5 von SIL an die einzelnen Hersteller weitergegeben. Anhand dieser Unterlagen können die Einführer, die Seriennummer des eingeführten Traktors, das Modell und die Herkunft des eingeführten Traktors, d. h. der verkaufende Händler in dem anderen Mitgliedstaat, bei Einfuhren aus der Gemeinschaft ermittelt werden. Mit diesen Formblättern können die Hersteller somit den Ursprung von Paralleleinfuhren auf dem britischen Markt feststellen. SIL stellte am 1. September 1988 die Versendung dieser Formblätter an die einzelnen Hersteller ein. (28) In einem Telefaxschreiben an John Deere beschrieb SIL das Austauschsystem im Jahr 1984 wie folgt: "Unsere Datenbank erfasst alle für die Strassenverwendung im Vereinigten Königreich zugelassenen Traktoren, d. h. 98 % der Traktoren über 30 PS jeglicher Herkunft. Für die am Austausch beteiligten Unternehmen speichern wir ferner Angaben zu den Verkäufen durch die einzelnen Händler und senden jedem Unternehmen die gespeicherten Unterlagen zurück. Damit hat z. B. John Deere Vereinigtes Königreich Einblick in die Unterlagen (Seriennummer usw.), wenn ein Traktor dieser Marke von einem EG-Händler eingeführt wird." (29) Massey-Ferguson hat das System in einem Vermerk vom 4. Mai 1981 wie folgt dargestellt: "Das Austauschsystem ermöglicht uns, für alle Traktoren unserer Marke die Zulassungsdaten zu verfolgen und zu überprüfen; dies gilt auch für einige andere an unsere britischen Vertriebshändler gelieferten Erzeugnisse. Ferner haben wir einen genauen Überblick über die Zulassungsdaten der vor einiger Zeit sowie über die Erstzulassung von kürzlich ausgelieferten Traktoren. Von besonderer Bedeutung im Hinblick auf die sich in jüngster Zeit ausbreitende graue Einfuhr wird es sein, daß wir Einblick in die V55/5-Zulassungsvordrucke bei MF-Erzeugnissen einschließlich deren Seriennummer haben werden." (30) Bei jüngst durchgeführten Nachprüfungen wurden Unterlagen aufgefunden, aus denen hervorgeht, daß einige Teilnehmer anhand der von SIL bereitgestellten V55/5-Vordrucke die Herkunft von Paralleleinfuhren verfolgt und, im Fall von dritten Ländern, solchen Einfuhren ein Ende gesetzt haben. Es handelt sich um die Unterlagen in der Anlage 3 zu den Beschwerdepunkten der Kommission und um die von der Kommission mit Schreiben vom 22. Mai 1989 den Parteien im Anschluß an die Anhörung zugesandten Dokumente (Dokumente Nrn. 1, 5 bis 8, 16 und 18 bis 48). Aussetzung der Funktionsweise des Austauschsystems (31) Am 24. November 1988 haben die Teilnehmer die Funktionsweise des Austauschsystems ausgesetzt, nachdem ihnen die Kommission ihre Beschwerdepunkte am 11. November 1988 übermittelt hatte. Der Einführer von Deutz-Traktoren, Watveare, zog sich im Dezember 1988 von dem Austausch zurück. (32) Im Anschluß an die Anhörung teilte die Kommission den Parteien mit Schreiben vom 25. Oktober 1989 ihre Stellungnahme mit. Dieser am 28. November in einigen Punkten klargestellten Stellungnahme stimmten die Teilnehmer Watveare und Case grundsätzlich zu. (33) Am 12. März 1990 meldeten die fünf Teilnehmer Ford, Fiat, John Deere, Renault und Massey-Ferguson ein geändertes Austauschsystem mit der Bezeichnung "UK Tractor Registration Data System" an. Am 9. Juli 1990 teilte Massey-Ferguson der Kommission mit, daß es ebenfalls deren Stellungnahme vom 28. November 1989 zustimme und seinen Antrag auf Negativattest bzw. Freistellung vom 12. März 1990 zurückzöge. Die vier verbleibenden Teilnehmer haben ein Informationsaustauschsystem angemeldet, das sie nicht zur Anwendung gebracht haben. Gemäß dieser neuen Anmeldung werden die den Teilnehmern bereitgestellten Angaben geringfügig eingeschränkt, jedoch weiterhin Informationen über Verkäufe und Marktanteile der Teilnehmer für Zeiträume bis zu einem Jahr, d. h. monatliche Informationen für das gesamte Vereinigte Königreich und die Regionen des Landwirtschaftsministeriums, untergliedert nach Verwendungszweck, Grafschaft, Händlergebiet und Postleitzahlbereichen und aufgeschlüsselt nach Modellen, bereitgestellt. In dem geänderten Austauschsystem werden ferner den einzelnen Teilnehmern Angaben zu den Fahrgestellnummern und Zulassungsdaten aller von einem Teilnehmer verkauften Traktoren bereitgestellt. Einzelangaben zu dem Austauschsystem in seiner geänderten Funktionsweise sind in Anlage 2 der neuen Anmeldung enthalten. II. RECHTLICHE WÜRDIGUNG A. Rechtliche Beurteilung der Funktionsweise des Austauschsystems vor und nach seiner Anmeldung vom 4. Januar 1988 nach Artikel 85 Artikel 1 (34) Der ÄA und die ursprünglich acht, jetzt sieben Teilnehmer an dem Austausch (3) sind Parteien einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag. Die Parteien haben sich auf ein gemeinsames System der Organisation von Händlergebieten geeinigt (vgl. Randziffer 6), und die ÄA darf Informationen über die Umsätze der einzelnen Teilnehmer nur auf der Grundlage einer gegenseitigen Anerkennung der Veröffentlichung durch jedes einzelne Mitglied herausgeben. Die Vereinbarung wurde mit der Anmeldung des Informationsaustauschsystems durch den ÄA im Januar 1988 förmlich in Kraft gesetzt. Auch die Weitergabe von Informationen über Umsätze der firmeneigenen Händlernetze an die einzelnen Teilnehmer wird durch eine Vereinbarung zwischen den Teilnehmern, ÄA und SIL geregelt. Für die Weitergabe dieser Daten werden von ÄA und SIl Gebühren erhoben. Während SIL seine EDV-Dienstleistungen dem ÄA und den acht Teilnehmern gegen Gebühr erbringt, liegt die Zuständigkeit für den Austausch überwiegend bei ÄA und den einzelnen Teilnehmern. Die Kommission hält es deshalb nicht für angebracht, SIL in dieses Verfahren weiter einzubeziehen. Datenangaben zu den Umsätzen der einzelnen Wettbewerber (35) Bei der Beurteilung des Bestandteils des Austauschsystems, mit dem die Umsätze der einzelnen Teilnehmer ermittelt werden, berücksichtigt die Kommission - die Marktstruktur, die gekennzeichnet ist durch: - hohe Konzentration, da vier Unternehmen ungefähr 80 % und sieben Unternehmen 87 % bis 88 % des Marktes auf sich vereinen und die Konzentration in kleineren räumlichen Einheiten und bei bestimmten Produktgruppen noch ausgeprägter ist. Ferner sind die Teilnehmer auch wichtige Anbieter in anderen EG-Märkten. Hinzu kommt der Abstand zu den Anteilen der Nichtmitglieder und deren weite Streuung, auf die zusammen lediglich etwa 12 % des Marktes entfallen, - hohe Zutrittsschranken: Erfordernis eines weitverzweigten Vertriebs- und Dienstleistungsnetzes, niedrige Absatzzahlen und stagnierender bzw. zurückgehender Markt, der Vorteil der Markentreue gegenüber angestammten Anbietern und die Auswirkungen des Informationsaustausches, - das Fehlen grösserer Einfuhren aus dritten Ländern von Zugmaschinen mit mehr als 30 PS; - die Art der ausgetauschten Informationen: genaue Zahlenangaben zu Umsätzen und Marktanteilen, bei denen es sich um Geschäftsgeheimnisse zwischen Wettbewerbern in einem hochkonzentrierten Markt handelt; - die Informationstiefe der ausgetauschten Angaben: eingehende Aufschlüsselung nach Erzeugnissen, Absatzgebieten und Zeiträumen unterhalb eines Jahres, d. h. tägliche, monatliche und vierteljährliche marktempfindliche Angaben über Wettbewerber, und - die Tatsache, daß die Teilnehmer regelmässig im Rahmen des ÄA-Ausschusses zusammentreffen, der ihnen als Forum für Kontakte dient. (36) Der Austausch bewirkt Wettbewerbsbeschränkungen aus zwei Gründen: a) Nichtentfaltung der Wettbewerbsreserven in einem hochgradig konzentrierten Markt (37) Der Austausch beschränkt den Wettbewerb insofern, als er ein Ausmaß an Markttransparenz zwischen Anbietern auf einem hochgradig konzentrierten Markt schafft, das die Entfaltung der verbliebenen Wettbewerbsreserven angesichts des Risikos und der Leichtigkeit der Offenlegung eines eigenständigen wettbewerblichen Vorgehens verhindert. In diesem hochkonzentrierten Markt bestehen die Wettbewerbsreserven im wesentlichen aus der Ungewißheit und Geheimhaltung zwischen den Hauptanbietern hinsichtlich der Marktbedingungen, die den erforderlichen Spielraum für ein wettbewerblich wirksames Vorgehen schaffen. Ungewißheit und Geheimhaltung zwischen Anbietern sind wesentliche Bestandteile zur Gewährleistung des Wettbewerbs auf dieser Art von Markt. Ein aktiver Wettbewerb ist unter diesen Marktbedingungen nur möglich, wenn es den einzelnen Wettbewerbern gelingt, ihr Vorgehen geheimzuhalten bzw. ihre Konkurrenten sogar zu täuschen. Diese Erwägungen sollen jedoch nicht den Blick auf die positiven Nutzwirkungen der Transparenz in einem Markt verstellen, der durch das Vorhandensein einer Vielzahl von Abnehmern und Anbietern gekennzeichnet ist. Bei einem geringen Maß an Konzentration kann durch Markttransparenz der Wettbewerb insofern gesteigert werden, als die Verbraucher bei umfassender Kenntnis des Marktangebots ihre Wahl treffen können. Der britische Traktorenmarkt zeichnet sich jedoch weder durch eine niedrige Konzentration aus, noch wird mit dem Austauschsystem Transparenz zugunsten der Verbraucher hergestellt. Vielmehr beseitigt die auf dem britischen Traktorenmarkt mit dem Austausch hergestellte Transparenz den mit dem Vorgehen eines Wettbewerbers verbundenen Überraschungseffekt, was zu kürzeren Reaktionszeiten führt und vorübergehende Vorteile weitgehend ausschaltet. Wenn ein Wettbewerbsvorsprung unmittelbar an den Absatzsteigerungen abgelesen werden kann, wird ein schnelles Reagieren auf die Preisnachlässe oder sonstigen Kaufanreize dieses Unternehmens möglich, wodurch der Vorsprung des Wettbewerbers eingeholt werden kann. Von dieser neutralisierenden und stabilisierenden Auswirkung auf die Marktstellung der Oligopolisten ist insofern auszugehen, als von ausserhalb kein Wettbewerbsdruck auf die Teilnehmer an dem Austausch mit Ausnahme der Paralleleinfuhren ausgeuebt wird, die jedoch, wie bereits erläutert, ebenfalls überwacht werden. (38) Der britische Traktorenmarkt zeichnet sich eindeutig durch einen hohen Konzentrationsgrad aus, auf dem der Wettbewerb aufgrund folgender Faktoren bereits geschwächt ist: - Vier Firmen beherrschen den Markt mit einem Marktanteil, der zusammengezählt etwa 80 % beträgt. - Diese vier Unternehmen haben einen Informationsaustausch mit vier anderen gut eingeführten Anbietern aufgebaut, die in der Lage wären, deren Marktstellung anzugreifen, so daß damit die Voraussetzungen für ein enges Oligopol zwischen den acht am besten auf diesem Markt eingeführten Unternehmen durch die Bereitstellung von Angaben über Veränderungen bei Umsätzen und Marktanteilen von Herstellern und Händlern geschaffen wurden. - Diese acht Anbieter sind auf allen übrigen EG-Märkten vertreten und kennen die Handelsstrukturen und die auf dem britischen Markt angebotenen Erzeugnisse schon seit langem. Es bereitet ihnen insbesondere keine Schwierigkeiten, die Preise der einzelnen Marktteilnehmer in Erfahrung zu bringen, da dieser Wirtschaftszweig Listenpreise verwendet und mit einer telefonischen Nachfrage die Höhe der von den einzelnen Herstellervertriebsnetzen gewährten Rabatte ohne weiteres in Erfahrung gebracht werden kann. Diese Angaben sind auch bei den Abnehmern verfügbar, die den Händler die Preise der Wettbewerber in ihrem Absatzgebiet mitteilen. - Der Markt wird durch die hohen Zutrittsschranken vor Wettbewerbern aus Ländern ausserhalb des Vereinigten Königreichs geschützt, so daß die Einfuhren aus dritten Ländern unerheblich sind. (39) Ferner ist zu bedenken, daß die Nachfrage weit gestreut ist. Es gibt eine Vielzahl von Kunden, die überwiegend nicht in der Lage sind, angesichts der Transportschwierigkeiten, Einfuhrförmlichkeiten, Zulassungsbestimmungen, Dienstleistungsprobleme usw. Traktoren in anderen Mitgliedstaaten zu erwerben. Somit ist die Beweglichkeit der Nachfrage in diesem Markt sehr gering, was den Wettbewerbsdruck von dieser Seite auf die begrenzte Anzahl der Anbieter auf dem britischen Markt schwächt und damit deren Wirtschaftskraft auf diesem Markt stärkt. (40) Auf dem britischen Traktorenmarkt beziehen sich deshalb die einzigen schwierig erhältlichen, jedoch sehr wichtigen Marktangaben auf die genauen Absatzzahlen jedes Herstellers/Händlers, mit denen Änderungen in den Absatzzahlen und Marktanteilen jedes Teilnehmers am Oligopol und jedes Händlers in bezug auf seine Absatzgebiete sofort erkannt werden können. Diese Marktkenntnis erlaubt es jedem Teilnehmer und Händler, unmittelbar zu reagieren und damit jegliche Initiative eines Teilnehmers/Händlers zur Steigerung seiner Umsätze zu neutralisieren (siehe Randziffer 37). Dies hat jedoch zur Folge, daß solche Initiativen kaum ergriffen werden, da jeder Anbieter die Lage seiner Wettbewerber genau kennt, und jegliche Initiative aufgrund der mit dem System geschaffenen Transparenz von den anderen Teilnehmern sofort entdeckt werden kann. (41) Die sehr eingehenden Umsatzzahlen in bezug auf die sachlichen und räumlichen Märkte, die auf Tages-, Monats- oder Quartalsebene verfügbar sind (siehe Randziffern 17 bis 23), verschaffen jedem Hersteller und Händler zuverlässige Marktkenntnisse; sie erlauben ihnen, - die Marktstellung und Leistungsergebnisse ihrer Wettbewerber sowie Änderungen darin genau zu ermitteln; - festzustellen, ob ein Wettbewerber seine Umsätze erhöht hat, in welchem Gebiet diese Absatzsteigerung erfolgt ist, mit welchen Modellen sie erzielt wurde und welche Preis- oder Absatzstrategien der Wettbewerber erfolgreich sind; - den Preiswettbewerb weitgehend einzuschränken, da die Anbieter und Händler auf Preisunterbietungen oder sonstige Marktstrategien selektiv reagieren können, indem sie ihre Antwort auf das absolut erforderliche Mindestmaß hinsichtlich Erzeugnissen und Gebieten beschränken und sich ihrer Zielgrössen gewiß sind; - schneller zu reagieren, wenn sich die Marktstellungen zu verändern beginnen. (42) Der Austausch ermöglicht ferner den angestammten Anbietern und Händlern mit erheblichen Marktanteilen, d. h. den vier grössten Unternehmen mit Anteilen von etwa 80 % am britischen Markt, ihre Marktstellung wirksamer zu verteidigen, als dies ohne die eingehenden Angaben über die Absatzzahlen ihrer Konkurrenten und Änderungen in deren Marktstellung möglich wäre. Aufgrund ihrer grösseren Marktbreite und ihrer Absatzzahlen verfügen diese Unternehmen und Händler bereits über bessere Marktkenntnisse, weshalb sie auf steigende Absatzzahlen der kleineren Wettbewerber umso wirksamer reagieren können. Diese Erkenntnis wird durch die Tatsache erhärtet, daß die vier Hauptlieferanten im Verlauf ihrer Teilnahme am Austausch ihren gemeinsamen Marktanteil im Vereinigten Königreich gegenüber den anderen Teilnehmern im wesentlichen halten konnten. (43) Ohne das Austauschsystem müssten die Unternehmen mit einem gewissen Maß an Ungewißheit hinsichtlich des Ortes, des Ausmasses und der Mittel eines möglichen Angriffs ihrer Wettbewerber vorgehen. Diese Unsicherheit ist ein übliches Wettbewerbsrisiko, das zur Stärkung des Wettbewerbs beiträgt, da die Reaktion und die Preissenkungen nicht auf das zur Verteidigung einer angestammten Stellung erforderliche Mindestmaß beschränkt werden können. Ungewißheit veranlasst die Unternehmen, wettbewerbsbewusster vorzugehen, da sie nicht genau wissen, welches Maß an Erwiderung erforderlich ist, um den Wettbewerb zu bestehen. Das Hinausgehen über eine Mindestreaktion würde z. B. darin bestehen, daß günstigere Rabatte zum Lagerabbau oder Rabatte für eine grössere Anzahl von Erzeugnissen und Händlergebieten gewährt werden. Der Austausch verringert die Ungewißheit, indem er das Vorgehen und die Reaktionen aller beteiligten Wettbewerber enthüllt, auf die 87 bis 88 % des britischen Marktes entfallen. Mit dem Austauschsystem kann somit die Entfaltung der Wettbewerbsreserven verhindert werden. b) Erhöhung der Zutrittsschranken für Nichtteilnehmer (44) Das Austauschsystem schwächt nicht nur den Wettbewerb zwischen den Teilnehmern und zwischen ihnen und ihren Händlern, es beschränkt auch den Wettbewerb zwischen Teilnehmern und Nichtteilnehmern, selbst wenn grundsätzlich alle Hersteller oder Einführer Mitglied werden können. (45) Ein an dem Austausch nicht beteiligter Anbieter ist insofern benachteiligt, als er nicht über die eingehenden und genauen Marktangaben über andere Anbieter verfügt. Eingehende Kenntnisse der Verkaufsstrukturen für Traktoren auf dem britischen Markt verbessern jedoch die Fähigkeit der Teilnehmer, ihre Stellung gegenüber den Nichtteilnehmern zu verteidigen. (46) Ein Anbieter, der dem Austauschsystem beitreten möchte, muß seine genauen Umsätze je Erzeugnis und geographischer Einheit mitteilen, die dann über das System den angestammten Anbietern mit erheblichen Marktanteilen und grossen Händlernetzen bekanntgemacht werden, so daß diese unverzueglich die Marktdurchdringung des neuen Mitglieds erfahren. Anhand der Marktinformationen über neue Mitglieder können die angestammten Lieferanten ihre Stellung verteidigen und selektive Maßnahmen treffen, um den neuen Teilnehmer in Schach zu halten. (47) Für einen kleinen Anbieter ist es deshalb weder von Vorteil, Teilnehmer an dem System zu werden, noch diesem fernzubleiben. In beiden Fällen bevorteilt der Austausch die bereits teilnehmenden Grossanbieter. Die Teilnahme der kleineren Lieferfirmen an dem Austausch ist ein Beweis dafür, daß diese Anbieter nicht in der Lage waren, die Stellung der vier Grossanbieter Ford, Case, Massey-Ferguson und John Deere anzugreifen, und dafür, daß eine Vergrösserung der Marktanteile nur durch den Erwerb von Wettbewerbern möglich ist, so wie die vor kurzem erfolgte Übernahme von Ford durch Fiat gezeigt hat. Die Teilnahme vier kleinerer Anbieter kann nur dadurch erklärt werden, daß der britische Informationsaustausch Bestandteil eines Netzes ähnlicher Systeme in anderen EG-Ländern ist und die acht Anbieter an verschiedenen Austauschsystemen auf gegenseitiger Grundlage beteiligt sind. Diese anderen Systeme werden gegenwärtig einer Prüfung unterzogen. (48) Mit dem Austauschsystem können seine Teilnehmer somit den Marktzutritt neuer Wettbewerber verhindern und die Ausdehnung anderer, am System nicht beteiligter Anbieter auf dem britischen Markt eindämmen. Hierbei handelt es sich um eine schwerwiegende Beschränkung der Entwicklung neuen Wettbewerbs auf einem übermässig konzentrierten, durch hohe Wettbewerbsschranken gekennzeichneten Markt, die dazu führt, daß die Teilnehmer an dem Austausch gemeinsam ihre Gewinne zum Nachteil der Abnehmer steigern können. Diese Beschränkung beeinträchtigt insbesondere die kleinen Anbieter aus anderen EG-Ländern, denen die Möglichkeit genommen wird, auf dem britischen Markt ihre Erzeugnisse abzusetzen oder ihren Absatz auf diesem Markt zu steigern. c) Die wichtigsten Argumente der Antragsteller (49) Die Antragsteller haben vorgebracht, daß der Informationsaustausch auf den vom britischen Verkehrsministerium bereitgestellten Zulassungsdaten beruhe und es sich bei diesen Angaben nicht um Geschäftsgeheimnisse handele. Diesem Argument kann nicht zugestimmt werden. Erstens benutzt der Informationsaustausch keine Schätzungen, sondern korrekte Zahlenangaben über die von jedem seiner Mitglieder und deren Händler abgesetzten Mengen und deren Marktanteile. Angaben dieser Art verleihen Geschäftsvorteile und sind dem Geschäftsgeheimnis zuzuordnen, weshalb sie nicht mit Wettbewerbern geteilt oder an diese weitergegeben werden dürfen (siehe Urteil in der Rechtssache 236/81 - Celanese Chemical Company Inc. (4); Rechtssache Nr. T-30/89 - Hilti (5); Siebter Bericht über die Wettbewerbspolitik, Kapitel I Absatz 2 Ziffern 5 bis 8; Entscheidungen der Kommission: Fettsäuren (87/1/EWG) (6); Cobelpa/VNP (77/592/EWG) (7); Bleiweiß (79/90/EWG) (8)). Im Unterschied zu Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen, die über telefonische Nachfragen oder Kundengespräche in Erfahrung gebracht werden können, zählen genaue Angaben über abgesetzte Mengen und Marktanteile als Kennziffern für die Marktstruktur und deren Veränderungen zu den am schwierigsten in Erfahrung zu bringenden Marktangaben. Zweitens haben die Parteien selbst Angaben dieser Art als empfindlich und vertraulich eingeordnet, indem diese nur auf einer gegenseitigen Grundlage und mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Unternehmen ausgetauscht werden dürfen (siehe Randziffer 22). Drittens könnten die Zulassungsdaten des britischen Verkehrsministeriums nicht auf die beschriebene Weise nur mit dem Austausch ausgewertet werden, selbst wenn sie jedem einzelnen Hersteller zugänglich gemacht werden. Das Austauschsystem schlüsselt die Angaben nach Erzeugnissen, Absatzgebieten und Zeiträumen in bezug auf die Umsätze und Marktanteile aller Teilnehmer auf, wodurch die Hersteller jederzeit die Entwicklung der Marktstellung jedes Teilnehmers verfolgen können. Ferner haben die Teilnehmer ihre Händlergebiete gemäß den Postleitzahleinheiten aufgebaut, wodurch der Vergleich der vorgelegten Angaben erleichtert wird. Hinsichtlich der verkauften, jedoch nicht zugelassenen Traktoren haben die Händler zugesichert, die ausgefuellten Formblätter V55 dem Hersteller zurückzugeben, der sie wiederum an SIL zur Verarbeitung weiterleitet. Damit sind die Zulassungszahlen nur mit der Zustimmung des Austauschs verwertbar, unabhängig davon, ob sie auch einzelnen bereitgestellt werden. Schließlich berührt die Tatsache, daß ein Ministerium Angaben über Umsätze einzelner Wettbewerber in einem gegebenen Markt im Gegensatz zu nicht aufgeschlüsselten Gesamtdaten f

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.