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92/157/EWG: Entscheidung der Kommission vom 17. Februar 1992 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag in der Sache IV/31.370 und 31.446 (UK Agricultural Tractor Registration Exchange) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31992D0157 92/157/EWG: Entscheidung der Kommission vom 17. Februar 1992 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag in der Sache IV/31.370 und 31.446 (UK Agricultural Tractor Registration Exchange) (Nur der englische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 068 vom 13/03/1992 S. 0019 - 0033 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 17. Februar 1992 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag in der Sache IV/31.370 und 31.446 (UK Agricultural Tractor Registration Exchange) (Nur der englische Text ist verbindlich) (92/157/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 - Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 EWG-Vertrag (1), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals, insbesondere auf Artikel 3, im Hinblick auf den Antrag auf Erteilung eines Negativattests und die Anmeldung vom 4. Januar 1988 durch die Agricultural Engineers Association Ltd einer Vereinbarung über den Austausch von Informationen mit der Bezeichnung "UK Agricultural Tractor Registration Exchange", die mit und zwischen acht im Bereich der landwirtschaftlichen Zugmaschinen tätigen Unternehmen geschlossen wurde, gestützt auf den Beschluß der Kommission vom 11. November 1988 über die Einleitung eines Verfahrens in diesem Fall, nachdem den betreffenden Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 und der Verordnung Nr. 99/63/EWG vom 25. Juli 1963 über die Anhörungen gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 (2) ihre Stellungnahme zu den von der Kommission beanstandeten Punkten vorzutragen, nach Konsultierung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Erwägung nachstehender Gründe: I. SACHVERHALT Einleitung (1) Am 4. Januar 1988 hat die Agricultural Engineers Association Ltd ( "ÄA"), die britische Vereinigung der Hersteller und Einführer von Landwirtschaftsmaschinen, der Kommission eine Vereinbarung über den Austausch von Informationen mit der Bezeichnung "UK Agricultural Tractor Registration Exchange" gemeldet. Inhalt der Vereinbarung ist der Austausch von Informationen über den Einzelhandelsabsatz und die Marktanteile von acht Herstellern und Einführern landwirtschaftlicher Zugmaschinen im Vereinigten Königreich. Die Verwaltung dieses Systems liegt in den Händen der Agricultural Engineers Association, die hierfür auf die Dienste des EDV-Hauses Systematics International Group of Companies Ltd ( "SIL") zurückgreift. (2) Das Austauschsystem besteht zumindest seit November 1975. Die Kommission hatte ihre diesbezueglichen Überprüfungen im Jahr 1984 aufgenommen. Im Verlauf von Untersuchungen aufgrund von Beschwerden betreffend Eingriffe in den Parallelhandel durch einzelne Hersteller hat die Kommission von dem Vorhandensein des Austauschsystems bei Nachprüfungen in den Geschäftsräumen einiger Mitglieder des Systems, des ÄA und von SIL Kenntnis erhalten. Im Anschluß an diese Untersuchung hat der ÄA das Austauschsystem angemeldet und ein Negativattest bzw. eine Freistellung nach Artikel 85 Absatz 3 EWG-Vertrag beantragt. Die Kommission übermittelte ihre Beschwerdepunkte betreffend das System am 11. November 1988, worauf sich eine mündliche Anhörung vom 25. bis 28. April 1989 anschloß. (3) Die Teilnehmer am Austauschsystem sind folgende Hersteller bzw. Alleineinführer von landwirtschaftlichen Zugmaschinen im Vereinigten Königreich: - Ford (Ford New Holland Ltd, vor kurzem von Fiat übernommen), - Massey-Ferguson (Massey-Ferguson United Kingdom Ltd), - Case (J. I. Case Europe Ltd), - John Deere (John Deere Ltd), - Renault (Renault Agriculture Ltd), - Watveare Ltd (Importeur von Deutz), - Fiatagri (Fiatagri UK Ltd), - Same-Lamborghini (Same-Lamborghini UK Ltd). Marktstruktur (4) Auf den britischen Traktorenmarkt gelangen jährlich rund 20 000 neue Zugmaschinen. Die im Vereinigten Königreich verkauften Traktoren stammen überwiegend aus Deutschland, Belgien, Frankreich und Italien. Die Traktoreneinfuhren aus den EG-Ländern nach dem Vereinigten Königreich machen mehr als 50 % des gesamten britischen Marktes aus. (5) Der britische Traktorenmarkt wird von vier Herstellern beherrscht, auf die zusammen zwischen 76 und 77 % des gesamten Marktes entfielen. Es handelt sich hierbei um die Unternehmen Ford, Case, Massey-Ferguson und John Deere. Seit der Übernahme von Ford New Holland durch Fiat haben diese vier Lieferfirmen einen Gesamtanteil an dem Markt des Vereinigten Königreichs von ungefähr 80 %. An diese Marktführer, von denen jeder einen Marktanteil zwischen 15 und 25 % hält, schließen sich Anbieter mit Marktanteilen zwischen 2 und 3 % an. Diese sind Renault, Deutz und Same-Lamborghini. Auf die ursprünglich an dem Austausch beteiligten Unternehmen entfallen zwischen 87 und 88 % des britischen Marktes, der verbleibende Marktanteil von 12 % teilt sich auf eine Anzahl kleiner Hersteller auf, die an dem System nicht teilnehmen. (6) Dieser hohe Konzentrationsgrad auf dem britischen Traktorenmarkt ist in kleineren Absatzgebieten, insbesondere auf der Ebene der Händlergebiete, noch ausgeprägter, da nicht alle Anbieter ein flächendeckendes Vertriebs- oder Vertreternetz unterhalten. Die kleineren Anbieter auf dem britischen Markt, d. h. Renault, Deutz und Same-Lamborghini, unterhalten ein beschränkteres Vertriebsnetz als die vier Grossanbieter. Ihr geringer Umsatz ermöglicht nicht den Aufbau eines flächendeckenden Vertriebsnetzes von 120 auf dem britischen Traktorenmarkt als dafür erforderlich angesehenen Verkaufsstellen. Das Austauschsystem ermöglicht die Zusammenfassung der Händlergebiete aller beteiligten Unternehmen auf der Grundlage der 8 250 Postleitzahleneinheiten im Vereinigten Königreich. Der bereits hohe Konzentrationsgrad (vier Unternehmen mit Marktanteilen von mehr als 70 bis ± 80 %) wird noch dadurch verschärft, daß in den höheren PS-Gruppen die Anzahl der Anbieter auf drei bis vier schrumpft, was zusammen mit der unausgewogenen Händlerdichte in bestimmten Gebieten und bei bestimmten PS-Gruppen dazu führen kann, daß lediglich zwei oder drei Anbieter in bestimmten räumlichen und/oder Produktmärkten im Wettbewerb miteinander stehen. (7) Die Anbieter auf dem britischen Markt sind ebenfalls auf den übrigen EG-Märkten vertreten, so daß die Einfuhren aus diesen Märkten nach dem Vereinigten Königreich weitgehend von denselben Anbietern kontrolliert werden. (8) Der Markt für landwirtschaftliche Zugmaschinen zeichnet sich aus folgenden Gründen durch hohe Zutrittsschranken aus: - Der Verkauf von Traktoren erfordert ein dichtes Vertriebs- und Servicenetz. Die Händler müssen in einem Radius von 25 bis 35 km von den Landwirten erreichbar sein, damit das Zuggerät bei Bedarf sofort repariert werden kann. Um ein flächendeckendes Vertriebsnetz im Vereinigten Königreich aufzubauen, muß ein Hersteller rund 120 Vertriebsstellen errichten. Bei geringen Umsätzen erhöhen sich die Schwierigkeiten der Finanzierung dieses optimalen Vertriebsnetzes; die Vertriebsnetze erfordern umfangreiche Investitionen und bringen erhöhte Geschäftsrisiken mit sich. - Der Traktorenmarkt ist durch geringe Umsätze, eine stagnierende bzw. zurückgehende Nachfrage und verbreitete Überschußkapazitäten gekennzeichnet; auf einem solchen Markt sind Neuinvestitionen seitens der Hersteller oder Händler unwahrscheinlich; die Händler sind wenig geneigt, für Vertriebsverhältnisse mit beschränkten Geschäftsaussichten zu investieren. - Die Markentreue ist auf dem Traktorenmarkt ein maßgebender Faktor bei der Kaufentscheidung der Verbraucher; die Landwirte bevorzugen in der Regel angestammte Marken mit einer Qualitätsgarantie, die den Wiederverkaufswert erhöht. Bei den Teilnehmern am System handelt es sich um Hersteller mit einem hohen Markenansehen; für einen neuen Wettbewerber würde der Aufbau eines gleichwertigen Ansehens sehr viel Zeit und umfangreiche Investitionen erfordern. Diese Schwierigkeit erhöht sich noch dadurch, daß die ursprünglich acht und jetzt sieben Teilnehmer am System fast neun Zehntel des Marktes auf sich vereinen. Dieser hohe Marktanteil hat sich seit 1976 kaum verändert und dazu geführt, daß fast neun von zehn im Vereinigten Königreich abgesetzten Zugmaschinen bei den Teilnehmern erworben wurden; dieser hohe Marktdurchdringungsgrad hat weitreichende Auswirkungen auf einem Markt, der überwiegend durch Ersatzkäufe gekennzeichnet ist. - Schließlich werden mit dem Informationssystem die Marktzutrittsschranken noch erheblich erhöht, indem es den angestammten Lieferanten die Möglichkeit gibt, Neuzugänge auf dem britischen Markt oder Absatzsteigerungen von Nichtmitgliedern unverzueglich zu erkennen, darauf zu reagieren und ihre Marktstellung zu verteidigen. Es ist hervorzuheben, daß seit dem Bestehen des Austauschsystems der Marktanteil der Nichtteilnehmer im wesentlichen unverändert geblieben ist. (9) Der Traktorenmarkt im Vereinigten Königreich und der Gemeinschaft insgesamt zeichnet sich ferner dadurch aus, daß im Gegensatz zum Kfz-Markt kein spürbarer Preis- oder Qualitätswettbewerb durch Einfuhren aus dritten Ländern vorhanden ist. Die Einfuhren landwirtschaftlicher Zugmaschinen aus Ländern ausserhalb der Gemeinschaft sind auf den Bereich der Traktoren einer Stärke von weniger als 30 PS begrenzt, die überwiegend ausserhalb der Landwirtschaft eingesetzt werden, bzw. auf Marken osteuropäischer Hersteller, die keine gleichwertigen Wettbewerber für die Qualitätserzeugnisse der EG-Hersteller sind. Dies gilt insbesondere für das Vereinigte Königreich, das überwiegend ein Markt für hochmotorige Zugmaschinen ist, in dem die osteuropäischen Anbieter noch stärker benachteiligt sind. Austausch von Informationen über den britischen Traktorenmarkt (10) Die ursprünglich acht und jetzt sieben Hauptanbieter auf dem britischen Traktorenmarkt haben mit Hilfe von ÄA und SIL einen Informationsaustausch aufgebaut, der die Angaben über Einzelhandelsumsätze und Marktanteile jedes Teilnehmers am britischen Markt, aufgeschlüsselt nach Erzeugnis, Gebiet und Zeiträumen, bereitstellt. (11) Seit der am 4. Januar 1988 erfolgten Anmeldung untersteht der Austausch unmittelbar dem ÄA. Bis zu jenem Zeitpunkt betrachtete sich der ÄA lediglich als Sekretariat des von den acht Mitgliedern des Austauschs innerhalb des ÄA gebildeten "Tractor Registration Exchange Committee". Dieser Ausschuß, dessen Bestehen in der angemeldeten Vereinbarung bestätigt wird, setzt sich aus je einem Vertreter jedes Mitglieds zusammen und ist für die Verwaltung des Austauschsystems zuständig. Er veranstaltet unter dem Vorsitz eines seiner Mitglieder zumindest eine jährliche Sitzung. (12) Der über ÄA und SIL laufende Informationsaustausch erfolgt hauptsächlich anhand des Vordrucks V55, der vom britischen Department of Transport für die Zulassung von Traktoren im Vereinigten Königreich verwendet wird. Bei Traktoren, die nicht auf öffentlichen Strassen verkehren und deshalb keiner Zulassung bedürfen, muß sich der Händler verpflichten, ein ausgefuelltes Formblatt V55 direkt an SIL zu senden, wo dessen Inhalt gemeinsam mit den Daten über die zulassungspflichtigen Traktoren in die Datenbank eingegeben wird. (13) Das Department of Transport hat sich bereiterklärt, seine Zulassungsunterlagen dem ÄA für die Zwecke der gewerblichen Auswertung bereitzustellen. Es gibt jedoch keine Unterlagen darüber, daß das Ministerium der Weiterleitung an Privatunternehmen von Zulassungsunterlagen zugestimmt hätte, aus denen der Absatz und die Marktanteile von Wettbewerbern in der eingehenden Form hervorgehen, wie sie von dem ÄA den Teilnehmern am Austausch zugeleitet wurden. Einem internen Vermerk des ÄA vom 31. August 1979, wonach "es zweifelhaft ist, ob die Zulassungsangaben vom Department of Transport einer Gruppe von Einzelunternehmen bereitgestellt würden, die nicht denselben Einfluß wie ein Berufsverband ausüben, dessen Aufgabe die Vertretung allgemeiner gewerblicher Interessen ist . . .", ist eher das Gegenteil zu entnehmen. (14) Die von SIL für seine Auswertung verwendeten Zulassungsvordrucke V55 enthalten folgende Angaben: - Hersteller (Marke), - Modellnummer, - Serien-/Fahrgestellnummer, - Ersthändler (Codenummer, Name, Anschrift und Postleitzahl), - verkaufender Händler (Codenummer, Name, Anschrift und Postleitzahl), - Postleitzahl des eingetragenen Fahrzeughalters, - Name und Anschrift des eingetragenen Fahrzeughalters (Angabe auf dem freiwilligen statistischen Abschnitt). (15) Diese Angaben werden den Teilnehmern von ÄA und SIL in Form der nachstehend beschriebenen Berichte und Auswertungen oder in Form des direkten EDV-Zugangs gemäß den jeweiligen Anforderungen bereitgestellt. Industrielle Gesamtdaten (16) Jeder Teilnehmer kann Angaben zu den Gesamtabsatzzahlen, aufgeschlüsselt nach PS-Gruppen oder Fahrzeugtyp, erhalten. Diese Gesamtdaten können nach Absatzgebieten wie z. B. den zehn Regionen des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, nach Einsatzzweck (Ackerland/Gartenbau - Viehzucht - gemischte Verwendung - Weideland - städtische Verwendung), Grafschaften, Händlergebieten und den Postleitzahleinheiten im Vereinigten Königreich untergliedert werden. Die Angaben sind für Jahres-, Vierteljahres-, Monats- und Wochenzeiträume erhältlich. Die Kommission hat die Bereithaltung der Gesamtdaten nicht beanstandet, da aus ihnen die Einzelhandelsumsätze der Teilnehmer an dem Austauschsystem nicht abzulesen sind. Die Kommission hat jedoch Bedenken gegen den Austausch der industriellen Gesamtdaten insoweit erhoben, als hinsichtlich bestimmter geographischer Gebiete, der Aufschlüsselung nach Produkten oder nach Zeiträumen die SIL-Berichte bis zu einer Grösseneinheit von weniger als zehn verkauften Traktoren gehen. Unterhalb dieser Mindestzahl für Verkäufe insgesamt besteht ein grosses Risiko, daß selbst zusammengefasste Daten direkt oder indirekt die Ermittlung des genauen Absatzes einzelner Wettbewerber erlauben. Datenangaben über den Absatz einzelner Wettbewerber (17) Zusätzlich zu diesen Gesamtindustriedaten kann jeder Teilnehmer Einzelangaben zu den Einzelhandelsumsätzen und Marktanteilen jedes anderen Mitglieds, aufgeschlüsselt nach Modellen, Produktgruppen (PS-Gruppen und Schleppertyp), nach räumlichen Gebieten (Grafschaften, Händlergebieten und Postleitzahleinheiten) und Jahres-, Vierteljahres-, Monats- und Tagszeiträumen, erhalten. (18) Die über ÄA und SIL zwischen den Teilnehmern ausgetauschten Daten enthalten für jedes einzelne Mitglied folgende Angaben: - die Einzelhandelsumsätze und Marktanteile jedes Mitglieds/Wettbewerbers auf dem britischen Markt auf nationaler und regionaler Ebene nach Grafschaften, Händlergebieten und Postleitzahleinheiten. Diese Untergliederung ermöglicht einen Vergleich der Marktdurchdringung und -leistung jedes einzelnen Anbieters bis zur kleinsten geographischen Einheit und einen Vergleich der Leistungsergebnisse der Hersteller sowie ihrer Händler in jedem einzelnen Händlergebiet; - die Absatzzahlen und Marktanteile für jedes einzelne von jedem Mitglied verkaufte Modell. Dies ermöglicht den Vergleich der Leistungsergebnisse für jedes von den einzelnen Mitgliedern verkaufte Modell. Der Vergleich erstreckt sich auch auf die von jedem Mitglied zu ermittelnden geographischen Gebiete; - die Absatzzahlen und Marktanteile nach PS-Gruppen für jedes einzelne Mitglied. Dies ermöglicht den Vergleich der Leistungsergebnisse und der Marktdurchdringung jedes Mitglieds/Wettbewerbers in bestimmten PS-Bandbreiten, die in der Regel in zehn PS-Gruppen unterteilt werden. Es kann auch nach Fahrzeugtyp (Zweirad-/Vierrad-/Gelenkfahrzeuge) aufgeschlüsselt werden; - die Tages- und Monatseinzelhandelsumsätze und Marktanteile im Vereinigten Königreich in bezug auf jedes Mitglied. Dies ermöglicht den Vergleich der jüngsten Verkaufsergebnisse jedes beteiligten Lieferanten auf dem britischen Markt und die Auswertung dieser Ergebnisse im laufenden Monat. (19) Diese Angaben werden auf Jahresgrundlage (Kalenderjahr, Geschäftsjahr, laufendes Jahr), für den jeweils abgelaufenen Teil eines Jahres, nach Quartalen und Monaten und, für die Gesamtabsatzzahlen im Vereinigten Königreich, sogar auf Tagesgrundlage bereitgestellt. Damit kann jedes Mitglied die Verkaufsergebnisse und die Marktdurchdringung jedes teilnehmenden Wettbewerbers auf Jahres-, Vierteljahres-, Monats- und Tagesgrundlage für alle Erzeugnisse und Spezialerzeugnisse innerhalb kleinster räumlicher Gebiete verfolgen. (20) Ferner überlassen die Teilnehmer ihren Händler diese Marktangaben hinsichtlich der Absatzgebiete der Händler, der verkauften Stückzahlen und der Marktanteile jedes Mitglieds auf nationaler Ebene. Diese empfindlichen Angaben werden nicht nur zwischen den Traktorenherstellern ausgetauscht, sondern auch den Einzelhändlern am Markt bereitgestellt. Dadurch wird eine vollständige Transparenz zwischen Wettbewerbern auf der Hersteller- und der Händlerebene innerhalb jedes einzelnen Händlergebiets hergestellt. (21) Schließlich werden mit dem Austauschsystem allen Teilnehmern Gesamtangaben über Einzelhandelsumsätze und Marktanteile von Nichtmitgliedern (als "andere" bezeichnet - rund 12 % Anteil am britischen Markt - siehe Randziffer 5) bereitgestellt. Die Absatzzahlen einzelner Nichtmitglieder werden nicht angegeben, die Teilnehmer am Austausch haben jedoch anhand des Systems Zugang zu aktuellen Angaben über Veränderungen in den Marktanteilen der "anderen" für dieselben Zeiträume wie im Fall der Teilnehmerangaben (Jahres-, Vierteljahres-, Monats- und Tagesangaben). (22) Wie aus den nachstehenden Dokumenten hervorgeht, stufen die Teilnehmer an dem Austausch die zwischen ihnen über ÄA und SIL ausgetauschten Informationen, aus denen die Umsätze jedes einzelnen Mitglieds hervorgehen, als empfindlich und vertraulich ein, weshalb diese nur auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ausgetauscht werden. Es handelt sich hierbei um folgende Unterlagen: - Strategiepapier des ÄA vom 12. Januar 1979: "Es ist die Politik des Verbandes, die Interessen der Unternehmen zu wahren, weshalb keine Untersuchung, die Einzelangaben über Erzeugnisse eines bestimmten Unternehmens enthält, ohne die Zustimmung der betroffenen Unternehmen vorgenommen wird . . . Die Unternehmen haben ferner die Möglichkeit, über den ÄA die weitergehende Auswertung ihrer eigenen Angaben gruppenweise zu vereinbaren. Die Angaben zu den Mitgliedern einer solchen Gruppe werden nach besonderen Anforderungen auf einer gegenseitigen Grundlage ausgewertet. Die Mitglieder einer solchen Gruppe werden zu keiner Zeit Zugang zu Einzelangaben (Marke oder Modell) über Erzeugnisse von Unternehmen, die an einer Gruppe nicht beteiligt sind, direkt oder auf dem Wege der Schlußfolgerung erhalten." - Von dem ÄA am 12. Januar 1979 erstellter Vermerk zu dem Austauschsystem: "Das EDV-Büro wertet daraufhin die Formblätter der an dem System beteiligten Unternehmen gemäß den Anweisungen der Unternehmen aus. Als vertraulich eingestufte Angaben (z. B. Marke und Modell) sind deshalb nur auf den Maschinen verfügbar, die von beteiligten Unternehmen bereitgestellt wurden . . . Die Teilnehmer erhalten keine vertraulichen Angaben über Unternehmen, die nicht der Gruppe angehören." - Bericht einer Zusammenkunft der Teilnehmer vom 8. November 1979, auf der die ausgetauschten Informationen in empfindliche und nichtempfindliche Angaben unterteilt wurden. Gesamtzulassungszahlen nach PS-Gruppen ohne Hinweis auf die Hersteller oder Modelle werden als nichtempfindliche Angaben angesehen, sofern sie auf der Ebene des Vereinigten Königreichs oder der Regionen des Landwirtschaftsministeriums auf jährlicher oder vierteljährlicher Grundlage ausgewiesen sind. Angaben, aus denen die Hersteller oder Modelle hervorgehen, werden hingehend als empfindlich eingestuft und nur auf vertraulicher und gegenseitiger Grundlage ausgetauscht. - Bericht einer Zusammenkunft der Teilnehmer vom 24. Juni 1980, auf der folgendes zur Weitergabe von Angaben an die Händler vereinbart wurde: "Die Teilnehmer sehen die Notwendigkeit, den Händlern deutlich zu machen, daß eingehende Zulassungsangaben nur als Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen den Herstellern verfügbar sind. Jeglicher Mißbrauch könnte die Vereinbarungen gefährden, weshalb die Informationen nur vertraulich auszutauschen sind." - Bericht einer Zusammenkunft der Mitglieder vom 28. Oktober 1980: "Der Firma Deutz gegenüber wurde klargestellt, daß die ausschließliche Grundlage des Systems der gegenseitige Austausch von Informationen ist . . ." - Schreiben von Massey-Ferguson an seine britischen Händler vom 30. April 1981: "Wir erhalten die Angaben über einen gegenseitigen und vertraulichen Austausch von Daten zwischen teilnehmenden Herstellern. Ein Teilnehmer kann sich zurückziehen, wenn z. B. die Vertraulichkeit nicht gewahrt bleibt. Die Erstellung der Daten ist angesichts der erforderlichen Verarbeitungskosten teuer, weshalb die Weitergabe an die dafür zahlenden Hersteller beschränkt ist . . . Sie sind deshalb aufgefordert, die Ihnen bereitgestellten Angaben über Ihr eigenes Gebiet und die britischen Gesamtdaten als äusserst vertraulich zu behandeln." - Schreiben von Ford an alle Teilnehmer: "Ich muß Sie nicht daran erinnern, welchen Wert diese statistischen Angaben für uns haben. Sie sind streng vertraulich und ausschließlich auf der Grundlage des gegenseitigen Vertrauens aller die Vertraulichkeit wahrenden Teilnehmer verfügbar." - Schreiben von International Harvester an seine Händler vom 22. April 1981: ". . . diese Angaben werden auf streng vertraulicher Grundlage weitergegeben und sind nur von International Harvester geschäftsintern zu verwenden. Formblätter, aus denen Stückzahlen und Marktanteile hervorgehen, sind als streng geheime Dokumente zu behandeln. Deren Weitergabe an die Presse oder an sonstige könnte zum Zusammenbruch des für Sie und für uns so vorteilhaften Systems führen." - Bericht einer Zusammenkunft der Teilnehmer vom 20. April 1983: der Vorsitzende spricht sich u. a. aus folgenden Gründen gegen die Weitergabe von Markenangaben aus: - "In jüngster Zeit hat ein statistischer Krieg im Kfz-Gewerbe stattgefunden, der durch die Veröffentlichung von Marktanteilen wahrscheinlich weiter angefacht würde. Das Austauschsystem wird nur fortbestehen, solange zwischen seinen Teilnehmern freundschaftliche Beziehungen bestehen." - "Die Grundlage des Systems besteht darin, daß z. B. Massey-Ferguson und International Harvester (von Case im Jahr 1985 übernommen) ihre Zulassungszahlen austauschen. Es kann deshalb als eine Sammlung von Austauschbeschlüssen beschrieben werden." - Schreiben des ÄA an den britischen Bauernverband vom 27. Mai 1983: "Was die Weitergabe anderer Angaben betrifft, stehen wir vor kaum überwindbaren Schwierigkeiten. Gewerbliche Angaben werden uns auf vertraulicher Grundlage bereitgestellt, weshalb es uns nicht freisteht, diese ohne die Zustimmung aller Teilnehmer weiterzugeben." (23) Die Teilnehmer haben erwogen, die Marktangaben auch an die Presse weiterzugeben, doch bis April 1987 wurden lediglich Gesamtangaben zum britischen Markt und den Regionen des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht. Von April 1987 bis Oktober 1988, als die Funktionsweise des Austauschsystems im Zuge der Eröffnung des Verfahrens ausgesetzt wurde, wurden Angaben über Marktanteile einzelner Teilnehmer in bezug auf die britischen Gesamtdaten auf Jahres- und Vierteljahresgrundlage mit einer Verzögerung von drei Monaten veröffentlicht. Alle sonstigen den Teilnehmern bereitgestellten Angaben werden weiterhin als vertraulich behandelt. Angaben über die Umsätze der firmeneigene

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.