Europäische Union

92/608/EWG: Entscheidung des Rates vom 14. November 1992 zur Festlegung von Analyse- und Testverfahren für wärmebehandelte Milch, die zum unmittelbaren Genuß durch Menschen bestimmt ist

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Quellenkennung: 31992D0608. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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eines der Extraktionsgefässe (5.6) auf 1 mg genau eingewogen. Die Probeneinwaage ist so schnell wie möglich in die untere (kleinere) Blase des Extraktionsgefässes zu überführen. 6.3. Blindversuch Parallel zur Untersuchung wird ein Blindversuch durchgeführt; dabei sind die gleichen Reagenzien, jedoch anstelle der Probeneinwaage 10-11 ml Wasser zu verwenden. Der scheinbare Massenverlust des Fettsammelgefässes, berichtigt um den scheinbaren Massenverlust des Kontrollgefässes, darf höchstens 2,5 mg betragen. 6.4. Vorbereitung des Fettsammelgefässes Ein (zur Erzielung eines leichten Siedens bei dem anschließenden Austreiben des Lösungsmittels) mit einigen Siedesteinchen (5.10) beschicktes Gefäß (5.9) wird im Trockenschrank (5.4) 1 Stunde lang getrocknet. Das Gefäß (nicht im Exsikkator, aber staubgeschützt) auf Raumtemperatur abkühlen lassen (Glasgefässe mindestens 1 Stunde, Metallschalen mindestens 1/2 Stunde). Auf konstante Temperatur achten, das Gefäß mit Zangen auf die Waage stellen und auf 0,1 mg genau wiegen. 6.5. Bestimmung 6.5.1. Die Probeneinwaage in der kleinen Blase des Gefässes wird mit 2 ml Ammoniaklösung (4.1) oder einer entsprechenden Menge einer stärker konzentrierten Ammoniaklösung versetzt und gründlich vermischt. Sofort nach der Ammoniakzugabe wird die Bestimmung durchgeführt. 6.5.2. Die Probe mit 10 ml Ethanol (4.2) versetzt und durch vorsichtiges Schütteln gründlich vermischt, wobei der Gefässinhalt zwischen den beiden Blasen hin und her fließen muß; dabei darf die Flüssigkeit den Flaschenhals nicht benetzen. Wahlweise 2 Tropfen Kongorot- oder Kresolrot-Lösung (4.3) zugeben. 6.5.3. Die Probe wird mit 25 ml Diethylether (4.4) versetzt. Anschließend wird das Gefäß mit einem wassergesättigten Korkstopfen oder einem befeuchteten Stopfen (5.6) verschlossen und eine Minute lang in horizontaler Lage und mit obenliegender Öffnung der kleinen Blase gründlich aber vorsichtig geschüttelt (damit sich keine bleibenden Emulsionen bilden). Dabei muß die Flüssigkeit mehrmals zwischen der grossen und der kleinen Blase hin- und herfließen. Das Gefäß gegebenenfalls unter fließendem Wasser abkühlen lassen, anschließend den Korken bzw. Stopfen vorsichtig entfernen und diesen sowie den Gefäßrand mit ein wenig Lösungsmittelgemisch (4.6) unter Verwendung der Waschflasche (5.8) so spülen, daß die Spülfluessigkeit in das Gefäß fließt. 6.5.4. Die Proben werden mit 25 ml Petroleumbenzin (4.5) versetzt; anschließend wird das Gefäß mit dem erneut (durch Eintauchen in Wasser) befeuchteten Korken oder Stopfen verschlossen und, wie unter 6.5.3 beschrieben, 30 Sekunden lang vorsichtig geschüttelt. 6.5.5. Das geschlossene Gefäß sollte 1 bis 5 Minuten lang bei einer Drehzahl von 500-600 min 1 (5.2) zentrifugiert werden. Steht keine Zentrifuge zur Verfügung (5.2), so ist das geschlossene Gefäß im Gestell (5.7) mindestens 30 Minuten lang stehen zu lassen, bis sich der Überstand geklärt und vollständig von der wäßrigen Schicht getrennt hat. Das Gefäß ist erforderlichenfalls unter fließendem Wasser zu kühlen. 6.5.6. Der Korken oder Stopfen wird vorsichtig entfernt und ebenso wie die Innenseite des Gefäßhalses mit ein wenig Lösungsmittelgemisch (4.6) so abgespült, daß die Spülfluessigkeit in das Gefäß hineinfließt. Sofern die Trennungslinie zwischen den beiden Schichten unterhalb des unteren Gefäßhalses liegt, wird sie durch vorsichtiges Eingießen von Wasser an der Gefäßwand entlang auf die vorgesehene Höhe eingestellt, damit das Lösungsmittel ohne weiteres abgegossen werden kann. 6.5.7. Der Überstand wird möglichst vollständig in das mit Siedesteinchen (5.10) beschickte Fettsammelgefäß (6.4) dekantiert, wobei das Extraktionsgefäß an der kleinen Blase gehalten wird. Bei Verwendung von Gefässen (alternativ zu Metallschalen) ist darauf zu achten, daß kein Wasser mit abgegossen wird. 6.5.8. Der Hals des Extraktionsgefässes wird am Aussenende mit ein wenig Lösungsmittelgemisch gespült, wobei dieses im Fettsammelbehälter aufgefangen wird; dabei ist darauf zu achten, daß das Lösungsmittelgemisch (4.6) nicht aus dem Extraktionsgefäß überläuft. Das Lösungsmittel kann ganz oder teilweise aus dem Gefäß entweder durch Destillation oder Verdampfen gemäß 6.5.12 ausgetrieben werden. 6.5.9. Der Inhalt des Extraktionsgefässes wird mit 5 ml Ethanol (4.2) versetzt; dabei wird zunächst der Gefäßhals an der Innenseite mit Ethanol abgespült und dieses anschließend gemäß 6.5.2 untergemischt. 6.5.10. Es wird eine zweite Extraktion unter Wiederholung der Arbeitsgänge 6.5.3 bis 6.5.8 durchgeführt, dabei jedoch nur 15 ml Diethylether (4.4) und 15 ml Petroleumbenzin (4.5) verwendet; die Innenseite des Extraktionsgefäßhalses wird dabei mit Ether abgespült. Wenn notwendig, wird die Trennungslinie zwischen den beiden Schichten bis zur Mitte des Gefäßhalses eingestellt, damit das Lösungsmittel möglichst vollständig abgegossen werden kann. 6.5.11. Es wird eine dritte Extraktion unter erneuter Wiederholung der Arbeitsgänge 6.5.3 bis 6.5.8 durchgeführt, wobei jedoch nur 15 ml Diethylether (4.4) und 15 ml Petroleumbenzin (4.5) verwendet werden; die Innenseite des Extraktionsgefäßhalses wird dabei mit Ether abgespült. Wenn notwendig, wird die Grenzfläche zwischen den beiden Phasen bis zur Mitte des Gefäßhalses eingestellt, damit das Lösungsmittel möglichst vollständig abgegossen werden kann. Bei Magermilch kann auf die dritte Extraktion verzichtet werden. 6.5.12. Die Lösungsmittel (einschließlich Ethanol) werden aus dem Gefäß möglichst restlos abdestilliert bzw. aus dem Kochbecher oder der Schale durch Verdampfen (5.3) ausgetrieben, wobei vor der Destillation die Innenseite des Gefäßhalses mit ein wenig Lösungsmittelgemisch (4.6) abgespült wird. 6.5.13. Das Fettsammelgefäß wird (in Seitenlage zwecks leichterer Abführung der Lösungsmittelreste) im Trockenschrank (5.4) eine Stunde auf einer konstanten Temperatur gehalten. Anschließend wird es aus dem Trockenschrank genommen und in dem Raum, in dem die Wägung erfolgt (nicht in einem Exsikkator, jedoch vor Staub geschützt), auf Raumtemperatur abkühlen gelassen (bei Glasgefässen mindestens 1 Stunde, bei Metallschalen mindestens 1/2 Stunde); anschließend wird auf 0,1 mg genau gewogen. Das Gefäß darf unmittelbar vor der Wägung nicht abgewischt werden. Das Gefäß wird mit Hilfe von Zangen auf die Waage gestellt; dabei ist auf gleichbleibende Temperatur zu achten. 6.5.14. Der Arbeitsgang 6.5.13 wird so lange wiederholt, bis das Gewicht des Fettsammelgefässes um höchstens 0,5 mg zurückgeht oder zwischen zwei aufeinanderfolgenden Wägungen ansteigt. Als Gewicht des Fettsammelgefässes mit dem Extrakt wird der niedrigste Meßwert herangezogen. 6.5.15. Dem Fettsammelgefäß werden 25 ml Petroleumbenzin zugegeben, um zu prüfen, ob der Extrakt restlos löslich ist. Das Gefäß wird vorsichtig unter Schwenken erwärmt, bis alles Fett gelöst ist. Ist der Extrakt in Petroleumbenzin restlos löslich, so wird als Masse des Fetts die Differenz zwischen der Anfangs- (6.4) und der Endmasse des Gefässes mit dem Extrakt (6.5.14) herangezogen. 6.5.16. Ist der Extrakt in Petroleumbenzin nicht restlos löslich oder bestehen darüber Zweifel, wird das Fett durch mehrmaliges Spülen mit warmem Petroleumbenzin restlos aus dem Gefäß ausgezogen. Unlösliche Stoffe vollständig absetzen lassen und das Petroleumbenzin vorsichtig ohne Mitreissen der unlöslichen Stoffe abkippen. Dieser Arbeitsgang wird dreimal wiederholt, wobei die Innenseite des Gefäßhalses mit Petroleumbenzin abgespült wird. Zum Schluß wird das obere Ende des Gefässes aussen mit Lösungsmittelgemisch abgespült, wobei kein Lösungsmittel über die Aussenwand des Gefässes fließen darf. Das Petroleumbenzin wird aus dem Gefäß durch einstuendiges Verdampfen im Trockenschrank ausgetrieben. Anschließend wird abkühlen gelassen und gemäß 6.5.13 und 6.5.14 gewogen. Als Masse des Fetts wird die Differenz zwischen der nach 6.5.14 bestimmten Masse und dieser endgültigen Masse angesehen. 7. AUSWERTUNG 7.1. Berechnung Der Fettgehalt in Prozenten wird nach folgender Formel berechnet: F = (m1 m2) (m3 m4) m0 × 100 Hierin bedeuten: F = Fettgehalt, m0 = Probeneinwaage (6.2) in Gramm, m1 = Masse des Fettsammelgefässes mit Extrakt, bestimmt nach 6.5.14, in Gramm, m2 = Masse des vorbereiteten Fettsammelgefässes oder, bei Auftreten unlöslicher Stoffe, Masse des Fettsammelgefässes mit unlöslichem Rückstand, bestimmt nach 6.5.16, in Gramm, m3 = Blindwert des Fettsammelgefässes (6.3) mit Extrakt, bestimmt nach 6.5.14, in Gramm, m4 = Blindwert (6.3) des vorbereiteten Fettsammelgefässes (6.4) oder, bei Auftreten unlöslicher Stoffe, Masse des Fettsammelgefässes mit unlöslichem Rückstand, bestimmt nach 6.5.16, in Gramm. Das Ergebnis wird auf 0,01 % genau protokolliert. Nr. L 407/39 31. 12. 92 7.2. Zuverlässigkeit 7.2.1. Wiederholbarkeit (r) - bei Vollmilch und teilentrahmter Milch: 0,02 g Fett pro 100 g Produkt, - bei Magermilch: 0,01 g Fett pro 100 g Produkt. 7.2.2. Vergleichbarkeit (R) - bei Vollmilch: 0,04 g Fett pro 100 g Produkt, - bei teilentrahmter Milch: 0,03 g Fett pro 100 g Produkt, - bei Magermilch: 0,025 g Fett pro 100 g Produkt. III. BESTIMMUNG DES GESAMTGEHALTS AN FETTFREIER TROCKENMASSE 1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Diese Arbeitsvorschrift beschreibt das Referenzverfahren zur Bestimmung des Gesamtgehalts wärmebehandelter Milch an fettfreier Trockenmasse. 2. BEGRIFFSBESTIMMUNG UND BERECHNUNG Der Gesamtgehalt an fettfreier Trockenmasse wird als Massenanteil in Prozenten angegeben. Der Gehalt an fettfreier Trockenmasse ist definiert als: Trockenmassegehalt (vgl. Abschnitt I) minus Fettgehalt (vgl. Abschnitt II). IV. BESTIMMUNG DES GESAMTSTICKSTOFFGEHALTS DER MILCH 1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Diese Arbeitsvorschrift beschreibt das Referenzverfahren zur Bestimmung des Gesamtstickstoffgehalts von wärmebehandelter Vollmilch, teilentrahmter Milch und Magermilch. 2. BEGRIFFSBESTIMMUNG Gesamtstickstoffgehalt: Darunter ist der mit der beschriebenen Methode nach Kjeldahl bestimmte Stickstoffgehalt, ausgedrückt in Massenprozenten, zu verstehen. 3. KURZBESCHREIBUNG Eine Milchprobeneinwaage wird mit konzentrierter Schwefelsäure, Kaliumsulfat und in Gegenwart von Kupfer-(II)-Sulfat als Katalysator aufgeschlossen. Dabei wird der Aminostickstoff des Eiweisses in Ammoniumsulfat übergeführt. Durch Zugabe von Natriumhydroxidlösung wird Ammoniak freigesetzt, der durch Destillation in eine Borsäurevorlage übergetrieben wird. Diese wird mit einer Säurelösung titriert. 4. REAGENZIEN 4.1. Kaliumsulfat (K2SO4) 4.2. Kupfersulfatlösung. Es werden 5,0 g Kupfersulfat (CuSO4 7 5 H2O) in Wasser gelöst und in einem Meßkolben auf 100 ml (bei 20 oC) aufgefuellt. 4.3. Schwefelsäure (H2SO4), Massenanteil mindestens 98 %. 4.4. Natriumhydroxidlösung, Massenanteil 47 %, 704 g NaOH/l (20 oC). Anmerkung: Es kann auch eine weniger stark konzentrierte Natriumhydroxidlösung verwendet werden, z. B. Massenanteil 40 %, 572 g/l, 20 oC oder Massenanteil 30 %, 399 g/l, 20 oC. 4.5. Borsäurevorlage. 40 g Borsäure (H3BO3) werden in 1 l heissem Wasser gelöst, abkühlen gelassen und in einer Borsilikatglasflasche aufbewahrt. 4.6. Indikatorlösung. 0,01 g Methylrot, 0,02 g Bromothymolblau und 0,06 g Bromokresolgrün werden in 100 ml Ethanol gelöst. Die Lösung ist in einer verschlossenen braunen Flasche im Dunkeln und kühl aufzubewahren. 4.7. Titrierstandardlösung c (1/2 H2SO4) oder c (HCl) = 0,1 mol/l, auf 0,0001 mol/l genau eingestellt. Nr. L 407/40 31. 12. 92 4.8. Stickstofffreie Saccharose 4.9. Ammoniumsalz, rein, z. B. Ammoniumoxalat (NH4)2C2O4 7 H2O oder Ammoniumsulfat (NH4)2SO4. 4.10. Tryptophan (C11H12N2O2), Phenacetin (C10H7CH2CONH2) oder Lysinmono- oder -di-hydrochlorid (C6H14N2O2 7 HCl oder C6H14N2O2 7 2HCl). Anmerkung: Die unter 4.9 und 4.10 aufgeführten Reagenzien sollen reiner als analysenrein vorliegen. Es sollte nach Möglichkeit zertifiziertes Ammoniumsalz (4.9) verwendet werden. 5. GERÄTE UND HILFSMITTEL Übliche Laborausrüstung, insbesondere: 5.1. Kjeldahl-Kolben, 500 ml Nenninhalt. 5.2. Geeignete Siedesteinchen, z. B. Glaskügelchen mit etwa 5 mm Durchmesser, Hengargranulat, Bimsstein. 5.3 Bürette oder automatische Pipette, zum Abmessen von 1,0 ml. 5.4. Meßbecher mit Teilstrichen, aus Glas, Nenninhalt 50, 100 und 250 ml. 5.5. Aufschlussapparat (Schräglage etwa 45o), mit Elektroheizung oder Gasbrennern, bei denen eine Erhitzung der Kolben über den Flüssigkeitsspiegel hinaus ausgeschlossen ist, mit Rauchabzug. 5.6. Destillierapparat, aus Borsilikatglas, geeignet für Kjeldahl-Kolben (5.1), bestehend aus einem wirksamen Destillierkopf, angeschlossen an einem wirksamen Kühler mit geradem Innenrohr und Auslaßrohr am unteren Ende; Verbindungsschlauch und Stopfen (s) müssen dicht schließen und vorzugsweise aus Neoprengummi gefertigt sein. 5.7. Pipette oder automatische Pipette, zum Abmessen von 0,10 ml. 5.8. Erlenmeyerkolben, 500 ml Inhalt, mit Graduierung bei 200 ml. 5.9. Bürette, 50 ml Inhalt, 0,1-ml-Graduierung, maximaler Fehler ±0,05 ml. 5.10. Lupe, zum Ablesen der Bürette (5.9). 5.11. pH-Meßgerät 5.12. Automatische Bürette 6. VERFAHREN 6.1. Der Kjeldahl-Kolben (5.1) wird mit Siedesteinchen (5.2) (oder z. B. 3 Glaskügelchen), 15 g Kaliumsulfat (4.1), 1,0 ml Kupfersulfatlösung (4.2), etwa 5 g der Milchprobe (auf 0,001 g genau eingewogen) und 25 ml Schwefelsäure (4.3) beschickt. Mit der Säure werden Reste von Kupfersulfatlösung, Kaliumsulfat oder Milch vom Kolbenhals abgespült; anschließend wird der Kolbeninhalt vorsichtig vermischt. Anmerkung: Da die organischen Verbindungen beim Kochen Schwefelsäure verbrauchen, sind bei Milch mit einem Massenanteil von über 5 % Fett 30 ml H2SO4 (4.3) anstatt 25 ml für den Aufschluß zu verwenden. Gleiches gilt für den Blindversuch. 6.2. Jeder Kjeldahl-Kolben wird mit dem Destillierapparat (5.5) erwärmt, und zwar zunächst ganz vorsichtig, damit der ganze schwarze Schaum in der Blase zurückbleibt. Nachdem das anfängliche Schäumen aufgehört und sich reichlich weisser Dampf gebildet hat, wird hochgekocht (der Säuredampf kondensiert auf halber Höhe des Kolbenhalses), bis keine schwarzen Partikel mehr zurückbleiben und der Aufschluß eine klare blaßgelbe Farbe angenommen hat. Anschließend eineinhalb Stunden lang leicht siedenlassen. Folgende Voraussetzungen sind einzuhalten: a) Es darf höchstens eine Stunde vergehen, bis der Aufschluß eine klare Farbe angenommen hat. Der Aufschluß darf insgesamt höchstens 2,5 Stunden dauern. Wenn mehr als eine Stunde vergeht, bis der Aufschluß klar ist, muß die gesamte Aufschlußzeit entsprechend verlängert werden. b) Das zugegebene Kaliumsulfat fördert den Aufschluß durch Erhöhung der Siedetemperatur des Gemisches. Beträgt der H2SO4-Rest nach Ablauf der Aufschlußzeit weniger als etwa 15 ml, so ist eventuell mit einem Stickstoffverlust infolge einer lokalen Überhitzung zu rechnen. Bei Verwendung eines Gasbrenners ist der Kolben auf einer Platte aus wärmeisolierendem Material mit kreisförmiger Öffnung zu erhitzen, wobei der Durchmesser dieser Öffnung gerade so groß sein soll, daß die offene Flamme nur den Teil des Kolbens, über dem die Flüssigkeit steht (5.5), berührt. Nr. L 407/41 31. 12. 92 c) Gelangen schwarze Partikel in den Kolbenhals und werden nicht gleich zu Beginn des Hochkochens von dem Säurerückfluß in die Blase zurückgespült (was durch Schwenken des Kolbens unterstützt werden kann), so ist der Kolben lange genug abkühlen zu lassen und mit ein wenig Wasser sorgfältig zu spülen. Anschließend wird der Aufschluß wie vorstehend beschrieben fortgesetzt. 6.3. Nach dem Abkühlen wird jedem Kjeldahl-Kolben 300 ml Wasser (vgl. Anmerkung) zugesetzt und damit der Kolbenhals sorgfältig gespült; anschließend wird der Inhalt gründlich vermischt, bis die ausgefällten Kristalle gelöst sind. Einige Siedesteinchen (5.2) werden zugegeben, damit ein gleichmässiges Sieden gewährleistet ist. Schließlich wird die Probe mit 70 ml Natriumhydroxidlösung (4.4) (vgl. Anmerkung) versetzt, wobei die Lösung vorsichtig über den geneigten Kolbenhals einzugießen ist, so daß sie am Grunde der Blase eine Schicht bildet; das obere Ende des Halses darf von der Natriumhydroxidlösung nicht benetzt werden. Anmerkung: Wasser und Natriumhydroxidlösung müssen insgesamt ein Volumen von 370 ml ergeben, damit etwa 150 ml Destillat anfällt, bevor das unregelmässige Sieden (Stossen) einsetzt (6.4). Daher muß bei Verwendung einer grösseren Menge Natriumhydroxidlösung mit einem Massenanteil von weniger als 47 % die zugesetzte Wassermenge entsprechend verringert werden. So muß bei Verwendung von 85 ml 40 %iger oder 125 ml 30 %iger Natriumhydroxidlösung die zugesetzte Wassermenge 285 ml bzw. 245 ml betragen. 6.4. Jeder Kjeldahl-Kolben wird sofort an einem Destillationsapparat (5.6) angeschlossen. Es muß gewährleistet sein, daß der Kühlervorstoß in einen Erlenmeyerkolben mit 50 ml Borsäurelösung (4.5) und 0,20 ml (5 bis 6 Tropfen) Indikatorlösung (4.6) eintaucht. Der Inhalt jedes Kjeldahl-Kolbens wird gründlich durchmischt und allmählich zum Sieden gebracht, um ein Überschäumen zu vermeiden. Nach Austreiben von 100 bis 125 ml Destillat werden die einzelnen Erlenmeyerkolben etwas abgesenkt, damit der Kühlervorstoß etwa 40 mm über der 200-ml-Marke steht. Die Destillation wird so lange fortgesetzt, bis das unregelmässige Sieden (Stossen) einsetzt und dann sofort abgebrochen. Kjeldahl-Kolben abnehmen und Kühlervorstoß mit etwas Wasser spülen, wobei der Spülablauf im Erlenmeyerkolben aufgefangen wird. Dabei sind folgende Anforderungen zu erfuellen: a) Der Destillationsverlauf ist so zu wählen, daß bei Einsetzen des unregelmässigen Kochens (Stossens) etwa 150 ml Destillat ausgetrieben sind und in jedem Erlenmeyerkolben noch etwa 200 ml verbleiben. b) Der Wirkungsgrad der Kühler ist so zu wählen, daß die Temperatur des Erlenmeyerkolben-Inhalts während der Destillation höchstens 25 oC beträgt. 6.5. Jedes Destillat wird mit Standardlösung (4.7) unter Verwendung eines pH-Meßgeräts und einer automatischen Bürette auf einen pH-Wert von 4,6±0,1 eingestellt. Durch Zusatz eines Indikators kann geprüft werden, ob Korrektur titriert wird. Mit der Bürette wird auf 0,01 ml genau titriert. Dazu wird ein Vergrösserungsglas (5.10) verwendet; Parallaxenfehler sind zu vermeiden. Die Titration kann mit Hilfe eines einzigen Indikators durchgeführt werden. Sie erfolgt, bis die Farbe des Destillats der einer Lösung entspricht, die kurz vorher aus 150 ml Wasser mit 50 ml der Borsäurelösung und 0,2 ml des im Erlenmeyerkolben (5.8) enthaltenen Indikators aufbereitet wurde. 6.6. Es wird ein Blindversuch gemäß den Arbeitsvorschriften 6.1 bis 6.5 einschließlich durchgeführt, wobei bei diesem Verfahren anstelle der Milchprobe 5 ml destilliertes Wasser mit etwa 0,1 g Saccharose (4.8) zu verwenden ist. Anmerkung: Zur Titration des Blinddestillats ist nur eine ganz geringe Menge Titrierlösung (4.7) erforderlich. 6.7. Die Richtigkeit der Durchführung ist mit Hilfe zweier Wiederfindungsversuche gemäß den Arbeitsvorschriften 6.1 bis 6.5 einschließlich zu prüfen. 6.7.1. Das Verfahren wird mit einer Einwaage von 0,15 g Ammoniumoxalat oder -sulfat (4.9) auf 0,001 g genau sowie 0,1 g Saccharose (4.8) auf etwaige Stickstoffverluste infolge lokaler Überhitzung oder Leckverlusten während der Destillation geprüft. Der Anteil des wiedergefundenen Stickstoffs muß 99 bis 100 % betragen. Niedrigere oder höhere Ergebnisse weisen auf methodische Fehler und/oder auf ungeeignete Konzentration der Standardlösung (4.7) hin. 6.7.2. Das Aufschlußverfahren wird durch Verwendung einer Einwaage von 0,20 g reinem Tryptophan, 0,35 g Phenacetin oder 0,20 g Lysinhydrochlorid (4.10) daraufhin geprüft, ob der gesamte Eiweißstickstoff freigesetzt wird. Die Einwaage ist jeweils auf 0,001 g genau vorzunehmen. Die Stickstoffauswaage muß mindestens 98 bis 99 % betragen. 7. UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN Beim Umgang mit konzentrierter Schwefelsäure und Natriumhydroxid sowie mit Kjeldahl-Kolben sind immer Laborkittel, Sicherheitsschutzbrille und säurefeste Handschuhe zu tragen. Nr. L 407/42 31. 12. 92 Während der Destillation dürfen die Kjeldahl-Kolben niemals unbeaufsichtigt bleiben. Bei zu heftigem Stossen in den Kolben ist die Destillation aus Sicherheitsgründen sofort abzubrechen. Fällt der Strom für über 2 bis 3 Minuten aus, so ist das Sammelgefäß tiefer zu stellen, so daß der Destilliervorstoß nicht mehr in die Flüssigkeit eintaucht. 8. AUSWERTUNG 8.1. Berechnung Der Stickstoffgehalt (WN) in Gramm Stickstoff je 100 g Produkt wird nach folgender Formel berechnet: WN = 1,40 (V VO) c m Hier bedeuten: WN = Stickstoffgehalt, V = Volumen der bei der Bestimmung verwendeten Standardtitrierlösung in ml, VO = Volumen der beim Blindversuch verwendeten Standardtitrierlösung in ml, c = Konzentration der Standardtitrierlösung (4.7) in mol/l, m = Gewicht der Probeneinwaage in g. Das Ergebnis ist auf 0,001 g je 100 g zu runden. 8.2. Zuverlässigkeit 8.2.1. Wiederholbarkeit (r): 0,007 g je 100 g. 8.2.2. Vergleichbarkeit (R): 0,015 g je 100 g. 9. MODIFIZIERTE VERFAHREN 9.1. Anstelle des Aufschlußgeräts und der Kjeldahl-Kolben gemäß 5.5 und 5.1 wird eine Aufschlussapparatur mit zylindrischen Gefässen verwendet. In diesem Fall muß zur Bestimmung potentieller Fehlerquellen jeder Platz einzeln geprüft werden (6.7). 9.2. Wasserdampfdestillation anstelle der direkten Erwärmung der Kolben (6.4). Lässt das Gerät die Verwendung von destilliertem Wasser nicht zu, so ist dafür Sorge zu tragen, daß das Wasser keine Säure oder fluechtigen alkalischen Bestandteile enthält. 9.3. Anstelle einer Einwaage von 5 g (6.1) kann eine Probe von 1 g Milch (Semimakromethode nach Kjeldahl) verwendet werden, sofern - die Anteile der zur Mineralisierung (6.1) verwendeten Reagenzien H2SO4, CUSO4 7 5 H2O, K2SO4 entsprechend (1/5) verringert werden; - die Gesamtaufschlußzeit (6.2) auf 75 Minuten gesenkt wird; - der Anteil von Natriumhydroxidlösung (6.3) im gleichen Verhältnis (1/5) gesenkt wird; - eine Standardsäurelösung (4.7) geringerer Konzentration (0,02-0,03 mol/l) verwendet werden muß. Anmerkung: Die Verwendung eines oder mehrerer dieser wahlfreien Verfahren ist zulässig, sofern die gemäß dieser Arbeitsvorschrift festgesetzten Wiederholbarkeitsanforderungen (8.2.1) sowie die Anforderungen an die Richtigkeit in 2 Kontrolluntersuchungen (6.7) erfuellt sind. V. BESTIMMUNG DES EIWEISSGEHALTS 1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Diese Arbeitsvorschrift beschreibt das Referenzverfahren zur Bestimmung des Eiweißgehalts wärmebehandelter Milch (Artikel 3 Buchstabe A Nummer 3 der Richtlinie 85/397/EWG). 2. BEGRIFFSBESTIMMUNG Eiweißgehalt: Darunter ist der durch Multiplikation des Stickstoffgehalts (ausgedrückt in Massenprozenten und bestimmt nach den unter IV beschriebenen Verfahren) mit einem geeigneten Faktor (vgl. 3) erzielte Wert zu verstehen. 3. BERECHNUNG Eiweißgehalt der Milch in Massenprozenten = 6,38× Gesamtstickstoffgehalt der Milch in Prozent. Nr. L 407/43 31. 12. 92 VI. BESTIMMUNG DER DICHTE 1. UMFANG UND ANWENDUNGSBEREICH Diese Arbeitsvorschrift beschreibt das amtliche Verfahren zur Bestimmung der Dichte von wärmebehandelter Vollmilch, teilentrahmter Milch und Magermilch bei 20 oC. 2. BEGRIFFSBESTIMMUNG Die Dichte von Milch ist der Quotient aus der Masse eines bestimmten Volumens Milch bei 20 oC und der Masse des gleichen Volumens Wasser bei 20 oC. 3. KURZBESCHREIBUNG Die Dichte von Milch bei 20 oC wird mit einem Thermoaräometer gemessen. 4. GERÄTE UND HILFSMITTEL Übliche Laborausrüstung, insbesondere: 4.1. Thermoaräometer Das Thermoaräometer zur Bestimmung der Dich

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.