Europäische Union

2011/202/EU: Beschluss des Rates vom 28. Februar 2011 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kongo über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32011D0202. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

wachungsinstanz über die getroffenen Maßnahmen sowie über alle SVL- oder überwachungsbezogenen Fakten; — er prüft Beschwerden über die Arbeit der unabhängigen Überwachungsinstanz; d) hinsichtlich der Einbeziehung der übrigen Akteure in die Verwaltung des Abkommens: — er formuliert ggf. Empfehlungen zum Bedarf an Kapazitätenaufbau und zur Beteiligung der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft an der Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Bewirtschaftung der kongolesischen Wälder; — er ergreift geeignete Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung der Organisationen der Zivilgesellschaft und anderer interessierter Gruppen an der Umsetzung des Abkommens.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.