Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/2182 der Kommission vom 6. März 2020 SA.41727 (2016/C) (ex 2016/NN) (ex 2015/CP) über Maßnahmen zugunsten von Empresa de Manutenção de Equipamento Ferroviário, S.A. (EMEF) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 1254) (Nur der portugiesische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021D2182. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

tuation, in der der Staat als am Erlass einer bestimmten Maßnahme beteiligt angesehen werden könnte. 6.3.3.   Keine Beteiligung der Behörde an der Gewährung der Maßnahmen (106) Portugal zufolge war die Entscheidung von CP, in EMEF zu investieren, der portugiesischen Regierung weder mitgeteilt noch von der portugiesischen Regierung beschlossen oder genehmigt worden. Die Entscheidungen über die Maßnahmen wurden von CP im Rahmen seiner Autonomie und Unabhängigkeit getroffen. (107) Gemäß Artikel 2 Absatz 4 und Artikel 26 Absatz 1 der Satzung von CP war CP, wie in Erwägungsgrund 65 beschrieben, berechtigt, eine Tochtergesellschaft zu gründen und darüber zu entscheiden, wie die zur Erreichung des Unternehmensziels, d. h. die Erbringung von Schienenpersonenverkehrsdiensten in Portugal, erforderlichen Mittel zugewiesen werden. (108) Aus den vorgelegten Informationen geht hervor, dass die Investitionsmaßnahmen zugunsten von EMEF nicht in den PAO enthalten waren. Bis 2011 enthielten diese Unterlagen einen Verweis auf EMEF im Zusammenhang mit den von CP an EMEF gezahlten Wartungskosten für das rollende Material, da die Wartung vom EMEF erbracht wurde, aber keine Informationen über Finanzierungsmaßnahmen zugunsten von EMEF. Nach 2011 wies CP in den Jahresberichten darauf hin, dass Maßnahmen erforderlich seien, um „die Verluste der verbundenen Unternehmen von CP zu verringern“, und erwähnte die Aussichten von EMEF, zu einem wettbewerbsfähigen Unternehmen zu werden. (109) Laut den von Portugal vorgelegten Protokollen der Sitzungen des Leitungsorgans von CP gingen den auf diesen Sitzungen gefassten Beschlüssen Informationen, Ersuchen und Hinweise voraus, die von EMEF erstellt und übermittelt worden waren. Auf einen möglichen staatlichen Eingriff wurde nicht Bezug genommen. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die Initiative für den Erlass der in Rede stehenden Maßnahmen von EMEF ausgegangen war. (110) Dieser Standpunkt wird auch dadurch gestützt, dass das finanzielle Gewicht von EMEF im Vergleich zur CP-Gruppe relativ gering war: Der Umsatz von EMEF (55 Mio. EUR im Jahr 2014) und die Gesamtvermögenswerte (45 Mio. EUR im Jahr 2014) waren im Vergleich zur CP-Gruppe (320 Mio. EUR Umsatz und ein Gesamtvermögen in Höhe von 975 Mio. EUR der konsolidierten CP-Gruppe im Jahr 2014 (28)) sehr gering. (111) Die Investitionsentscheidungen von CP wurden vom Leitungsorgan von CP getroffen. (112) Demzufolge gelangt die Kommission auf der Grundlage der von den portugiesischen Behörden vorgelegten Informationen zu dem Schluss, dass angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Falls die Maßnahmen von den portugiesischen Behörden weder beschlossen noch genehmigt worden waren und dass nichts darauf hindeutet, dass die Regierung oder eine andere Behörde in irgendeiner Weise an der Entscheidung von CP, Maßnahmen zugunsten von EMEF zu ergreifen, beteiligt war. 6.3.4.   Ernennung der Mitglieder des Leitungsorgans von CP und der Mitglieder des Verwaltungsrats von EMEF (113) In dem Zeitraum, in dem die Maßnahmen gewährt wurden, wurde das Leitungsorgan von CP gemäß der Satzung von CP durch Verwaltungsbeschlüsse („resolução“) des portugiesischen Ministerrates ernannt. (114) Auf der Grundlage der Informationen in den Erwägungsgründen 61 bis 67 handelte es sich bei den Mitgliedern des Leitungsorgans, trotz ihrer Ernennung durch den Staat, um Führungskräfte, denen es nicht gestattet war, während ihrer Amtszeit unterschiedliche Führungsfunktionen zu akkumulieren. Das bedeutet, dass Mitglieder der Regierung oder einer anderen Behörde nicht gleichzeitig Mitglied des Leitungsorgans von CP sein konnten, während sie öffentliche Positionen bekleideten; gleichermaßen konnten sie nicht dem Verwaltungsrat von EMEF angehören. (115) Seit 2011 unterliegt die Ernennung von Führungskräften von öffentlichen Unternehmen, wie die Führungskräfte von CP, und die Ernennung anderer leitender Beamte in Portugal der unverbindlichen Genehmigung ihrer Lebensläufe durch eine unabhängige Bewertungsstelle, die Kommission für die Einstellung und Auswahl von Bediensteten im öffentlichen Dienst. (116) Portugal hat für den Untersuchungszeitraum eine Liste aller Mitglieder des Leitungsorgans von CP sowie ihrer Lebensläufe vorgelegt. Die Kommission stellt fest, dass diesen Lebensläufen zufolge nur zwei Mitglieder des Leitungsorgans über umfangreiche frühere Erfahrungen in der portugiesischen Zentralverwaltung verfügten (entweder auf politischer Ebene oder als leitende Beamte in Ministerien). Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Mehrheit der Mitglieder des Leitungsorgans nicht aufgrund ihrer politischen oder administrativen Verdienste im Zusammenhang mit ihrer früheren Erfahrung in der portugiesischen öffentlichen Verwaltung ernannt wurde. (117) Die Mitglieder des Verwaltungsrats von EMEF werden auf der Hauptversammlung von EMEF gewählt und werden mit den Verwaltungsbefugnissen des Unternehmens betraut. (118) Aus den vorgelegten Informationen geht hervor, dass weder Regierungsmitglieder noch Vertreter einer Behörde in die Entscheidungsgremien von CP oder EMEF berufen worden waren. Die Auswahl und Ernennung der Mitglieder des Leitungsorgans von CP wirkte sich nicht auf die Fähigkeit von CP aus, seine finanzielle und operative Autonomie auszuüben. Da keine konkreten Verbindungen zwischen CP und Behörden nachgewiesen wurden, gelangt die Kommission daher zu dem Schluss, dass es keine Hinweise auf eine Beteiligung der Behörden am Erlass der in Rede stehenden Maßnahmen gibt. 6.3.5.   Dem Erlass der Maßnahmen zugrunde liegende Umstände (119) CP stützte sich bei der Erfüllung seiner gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen auf seine Tochtergesellschaft EMEF in einer Situation, in der die einzigen Kunden von EMEF im Wesentlichen CP (die Muttergesellschaft von EMEF) und CP Carga, die (damalige) Tochtergesellschaft von CP, waren (29). Die Tatsache, dass CP EMEF Vergütungen unter Marktpreisen für die von EMEF erbrachten Dienstleistungen zahlen konnte, wie in Erwägungsgrund 27 dargelegt, ist ein weiterer Grund für das Interesse von CP, die Geschäftstätigkeit von EMEF aufrechtzuerhalten. Die Entscheidungen von CP, die Maßnahmen zugunsten von EMEF zu gewähren, beruhten auf kaufmännischen Erwägungen. Wie bereits erwähnt, wurden diese Maßnahmen auf Ebene von CP ohne konkrete Beteiligung des Staates ergriffen. Schlussfolgerung zur Zurechenbarkeit (120) In Anbetracht der Umstände und des Kontexts des vorliegenden Falls ist die Kommission auf der Grundlage der insgesamt geprüften direkten und indirekten Indikatoren der Auffassung, dass es keine Anhaltspunkte für eine konkrete Beteiligung der portugiesischen Behörden an der Gewährung der Maßnahmen gibt. Der Staat hat die Maßnahmen nicht eingeleitet, nicht genehmigt und wurde auch nicht von den konkreten Maßnahmen und deren Einzelheiten in Kenntnis gesetzt. Aus den vorgelegten Nachweisen geht hervor, dass die Aufsicht des Staates über die Tätigkeit von CP darauf abzielte, sicherzustellen, dass CP seine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllte und seinen Berichtspflichten nachkam, und sich nicht auf die EMEF von CP gewährten Maßnahmen bezog. In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen gelangt die Kommission in Ermangelung ausreichender Indizien für die tatsächliche Einflussnahme oder Kontrolle durch den Staat zu dem Schluss, dass die Maßnahmen nicht dem portugiesischen Staat zuzurechnen sind. 7.   SCHLUSSFOLGERUNG (121) Die Kommission stellt fest, dass die Maßnahmen nicht dem portugiesischen Staat zuzurechnen sind. Da die in Artikel 107 Absatz 1 AEUV festgelegten Kriterien für die Feststellung, ob eine Maßnahme eine Beihilfe darstellt, kumulativ sind, braucht die Kommission nicht zu prüfen, ob die übrigen Bedingungen erfüllt sind. (122) Daher gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen keine staatliche Beihilfe darstellen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Maßnahme 1 (Kapitalerhöhungen zugunsten von EMEF), Maßnahme 2 (EMEF gewährte Kredite) und Maßnahme 3 (EMEF gewährte Garantien) stellen keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet. Brüssel, den 6. März 2020 Für die Kommission Margrethe VESTAGER Mitglied der Kommission (1)   ABl. C 284 vom 5.8.2016, S. 36. (2)  Vgl. Fußnote 1. (3)  Dies lässt sich aus der 2004 von SaeR (Sociedade de Avaliação de Empresas e Risco), einem externen Beratungsunternehmen, erstellten Studie über die Geschäftstätigkeit von EMEF mit dem Titel „Plano de Viabilização Económico-Financeira da EMEF“ (Plan für die wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit von EMEF) schließen. (4)  2016 beliefen sich die Einnahmen von EMEF auf 63 Mio. EUR. (5)  EMEF erbringt keine Dienstleistungen mehr für CP Carga, inzwischen MEDLOG, die Güterverkehrstochter von CP, die 2015 privatisiert wurde. (6)  Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 9). (7)  S. 5-16 des Vorbringens vom 1. Juni 2017. (8)  Decreto-Lei Nr. 133/2013 vom 3. Oktober (Diário da República, 1.a série, Nr. 191, 3. Oktober 2013). (9)  Decreto-Lei Nr. 137-A/2009 vom 12. Juni (Diário da República, 1.a série, Nr. 112, 12. Juni 2009). (10)  Ziel von CP ist die Erbringung von Schienenpersonenverkehrsdiensten im nationalen Schienennetz. (11)  Decreto-Lei Nr. 558/99 vom 17. Dezember (Diário da República Nr. 292/1999, Série I-A von 1999-12-17). (12)  E.P.E steht für „entidade pública empresarial“, d. h. ein öffentliches Unternehmen. (13)  S. 8 des Vorbringens vom 27. Januar 2017. (14)  Decreto-Lei Nr. 464/82 vom 27. März (Diário da República Nr. 283/1982, Série I von 1982-12-09). (15)  Decreto-Lei Nr. 71/2007 vom 27. März (Diário da República Nr. 61/2007, Série I von 2007-03-27). (16)  Artikel 8 und 9 des Gesetzesdekrets Nr. 464/82 und Artikel 10, 12, 20 und 22 des Gesetzesdekrets Nr. 71/2007. (17)  Artikel 10 des Gesetzesdekrets Nr. 464/82 und Artikel 20 des Gesetzesdekrets Nr. 71/2007. (18)  Bis Februar 2013 bestand das Leitungsorgan von CP aus fünf Mitgliedern, ab Februar 2013 aus vier Mitgliedern. (19)  SaeR — Sociedade de Avaliação de Empresas e Risco ist ein portugiesisches Beratungsunternehmen, das EMEF und CP bei der Umstrukturierung von EMEF beraten hatte. (20)  Due-Diligence-Bericht vom 25. Juni 2004 und Plan EMEF/SaeR für den Dreijahreszeitraum 2006-2008 vom Dezember 2005, einschließlich einer Überprüfung vom August 2006. (21)  Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, ECLI:EU:C:2002:294. (22)  Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 2017, Kommission/TV2/Danmark, C-656/15 P, ECLI:EU:C:2017:836, Rn. 47. (23)  Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, ECLI:EU:C:2002:294, Rn. 52. (24)  Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, ECLI:EU:C:2002:294, Rn. 55. (25)  Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, ECLI:EU:C:2002:294, Rn. 55 und 56; siehe auch Urteil des Gerichts vom 25. Juni 2015, SACE und Sace BT/Kommission, T-305/13, ECLI:EU:T:2015:435, Rn. 46, und Urteil des Gerichtshofs vom 23. November 2017, SACE und Sace BT/Kommission, C-472/15 P, ECLI:EU:C:2017:885, Rn. 36. (26)  Siehe Erwägungsgründe 28 bis 30 des vorliegenden Beschlusses. (27)  Wie in Erwägungsgrund 29 des vorliegenden Beschlusses dargelegt, wurde die letzte in Rede stehende Maßnahme im Januar 2014 gewährt. (28)  Quelle: Orbis/Bureau van Dijk. (29)  Siehe Fußnote 5.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.