Europäische Union

Beschluß des Rates vom 14. Juli 2025 zur Ernennung des Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe C C/2025/4088 18.7.2025 BESCHLUß DES RATES vom 14. Juli 2025 zur Ernennung des Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (C/2025/4088) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (1), insbesondere auf Artikel 166 Absatz 1, in Erwägung nachstehenden Grundes: Am 5. Juni 2025 hat der Verwaltungsrat des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) dem Rat eine Kandidatenliste für das Amt des Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des EUIPO vorgelegt — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Frau Cinzia NEGRO wird für eine Amtszeit von fünf Jahren zur Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des EUIPO ernannt. (2)   Der Tag, an dem die in Absatz 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des EUIPO festgelegt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 14. Juli 2025. Im Namen des Rates Der Präsident J. JENSEN (1)   ABl. L 154 vom 16.6.2017, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/1001/oj. ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4088/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.