Europäische Union

78/732/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 1978 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG- Vertrag (IV/26.186 - Centraal Stikstof Verkoopkantoor) (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31978D0732. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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in der Form eines verwandten Düngemittels zu liefern , und zwar nach Befragung aller Kaufinteressenten , um die verfügbaren Mengen der nachgefragten Produkte so gerecht wie möglich zu verteilen ( Artikel 6 ) . c ) Die Verkaufspreise werden zu Beginn eines jeden Landwirtschaftsjahres festgesetzt ; sie sind für jede Düngemittelkategorie einheitlich , unabhängig von der Herkunft des Erzeugnisses ( Artikel 8 ) . Je nachdem , in welchem Monat der Käufer die Ware bezieht , werden ihm Rabatte gewährt ( " staffelkorting " ) ; sie sind am Anfang eines Düngemitteljahres ( Oktober ) am höchsten und danach degressiv gestaffelt ( Artikel 11 ) . d ) Aufträge , die CSV in bestimmten , durch die vereinbarten Verkaufsbedingungen festgelegten Zeitabschnitten zugehen und vom CSV angenommen und bestätigt worden sind , werden nach Maßgabe einer bestimmten Menge je Monat oder Zeitraum entsprechend einer in den Verkaufsbedingungen enthaltenen Tabelle geliefert . Diese Lieferungen erfolgen zu den in Artikel 8 festgesetzten Preisen , unter Abzug des in Artikel 11 festgesetzten Staffelrabatts ( Artikel 20 ) . Diese Artikel enthalten ausserdem eine Tabelle , die für die Haupterzeugnisse anhand des Auftragsdatums festlegt , zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang der abnehmende Großhändler seine Auftragsmenge abzurufen hat , wenn er in den Genuß dieser Rabatte kommen will . e ) Senkt CSV im Verlaufe eines Landwirtschaftsjahres seine Preise , so erstattet es den Käufern , die die Verkaufsbedingungen beachtet haben , für die eingelagerten Erzeugnisse , deren Preis gesenkt worden ist und die noch mit Gewißheit als von CSV geliefert identifiziert werden können , den Unterschiedsbetrag zwischen dem vereinbarten und dem gesenkten Preis ( Artikel 7 ) . Seit 1970 müssen Käufer , die in den Genuß dieser Bestimmung kommen wollen , eine ordnungsmässige Buchhaltung nachweisen und den Prüfern von CSV weitestgehende Untersuchungsmöglichkeiten einräumen . Die Lieferung erfolgt ab Werk , und zwar nach Verladung entweder in den Lagerräumen oder an Bord des Leichters ( Artikel 12 ) . Seit 1970 gewährt CSV den Käufern bestimmter Mengen bzw . den Bestellern von Sammellieferungen für Schiffs - oder Eisenbahnlieferungen erhöhte Preisnachlässe . Dagegen werden Käufer , die den Lieferplan nicht eingehalten haben , mit zusätzlichen Transportkosten belastet . Einsenbahnlieferungen über 25 Tonnen erfolgen franko niederländischer Bahnhof ( Artikel 15 ) . G . Beschreibung der praktischen Anwendung des CSV-Abkommens 21 . Vor Beginn eines jeden Landwirtschaftsjahres stellen die CSV-Mitglieder ihre Produktions - und Verkaufsvorausschätzungen ( " productie raming " , " afzetraming " ) für das gesamte kommende Jahr auf und teilen diese dem CSV mit . Dabei machen sie für jedes einzelne Erzeugnis ( Kalkammonsalpeter , Magnesammon , Kalkstickstoff , Harnstoff , Salpetersäure , Urean , Ureak ) Monat für Monat Angaben über : a ) die von ihnen geplanten Produktionsmengen ; b ) die von ihnen zum Eigenverkauf vorgesehenen Mengen einfacher Düngemittel - zur technischen Verwendung in den Niederlanden , - zur technischen Verwendung in der EWG ( ohne Unterscheidung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten ) , - zur landwirtschaftlichen Verwendung in der EWG und in den USA ( wohin sie nicht mehr gemeinsam verkaufen ) , c ) ihre Lagervorräte und die zum Verkauf über das CSV noch verfügbaren Mengen . 22 . Diese Angaben werden im Planungsausschuß ( " planning commissie " ) erörtert . Sie werden in einem einzigen Dokument zusammengefasst und den Herstellern zugeleitet . Allmonatlich berichtigen diese die zahlenmässigen Angaben , teilen diese dem CSV mit und erhalten dafür ein Dokument , das für jedes Erzeugnis und jeden Hersteller die Produktionsmengen und die nach den einzelnen Bestimmungen aufgeschlüsselten Verkaufsmengen für den abgelaufenen Monat sowie die für die folgenden Monate des Jahres berichtigten Vorausschätzungen angibt . Allmonatlich tritt der Planungsausschuß zusammen , um über die Vorratslagerung , die Produktion und den Verkaufsmengen für den abgelaufenen Monat sowie die einstimmung mit den Vorausschätzungen zu prüfen . CSV teilt den Herstellern mit , welche Schwierigkeiten sich bei den Verkäufen ergeben oder welche Möglichkeiten für eine Steigerung dieser Verkäufe bestehen , um ihnen so zu erlauben , diese Faktoren bei ihrer künftigen Produktion zu berücksichtigen . 23 . Eine der Folgen des Systems ist , daß es praktisch ausgeschlossen ist , die Exporte in andere Mitgliedstaaten , die in der Abrechnung zum Jahresende bei der Festlegung der jedem Hersteller zugewiesenen Mengen berücksichtigt werden , über das zu Beginn des Landwirtschaftsjahres vorgesehene Niveau hinaus anzuheben . Denn die zusätzlichen Mengen , die in den Vorausschätzungen noch nicht für einen bestimmten Markt verplant sind , stehen automatisch dem CSV zur Verfügung , damit - wie CSV betont hat - vermieden wird , daß sie zweimal verkauft werden , und zusätzliche Mengen zur Befriedigung von im Laufe eines Landwirtschaftsjahres hereinkommenden Lieferaufträgen aus anderen Mitgliedstaaten kön * - vor allem in Zeiten voller Auslastung der Kapazitäten der Hersteller wie 1973/74 - nicht aus dem Produktionsprogramm abgezweigt oder hinzugefügt werden . Was die Verkäufe in Drittländern angeht , die CSV ebenso wie andere europäische Hersteller von einfachen Stickstoffdüngemitteln über die NITREX abwickelt , ist der Verwaltungsrat der NITREX aus dem gleichen Grunde - zu vermeiden , daß bestimmte Mengen zweimal verkauft werden - berechtigt , die ihr für die Staatshandelsländer zur Verfügung gestellten Mengen für unwiderruflich zu erklären . 24 . UKF und NSM prüfen ebenfalls sowohl auf nationaler Ebene als auch im Rahmen der NITREX den von ihnen geplanten Produktentausch zwischen Herstellern ( " productenruil " ) sowie die etwa mit anderen Herstellern oder Importeueren zu tätigenden Käufe oder Verkäufe . Was die Lieferungen zwischen Herstellern betrifft , so erfolgen sie einerseits zwischen den CSV-Mitgliedern selbst , insbesondere für die Produkte , die von beiden hergestellt werden , der eine Hersteller liefert die anderen Produkte , die dieser nicht in den erforderlichen Mengen verfügbar hat , oder er liefert an Stelle des anderen , um Frachtkosten zu sparen . Andererseits wird ein Mengentausch auch zwischen CSV-Mitgliedern und anderen Herstellern vereinbart , mit denen sie durch gemeinsame Tochtergesellschaften ( UKF-BASF über Ammoniak Unie ) oder durch eine finanzielle Beteiligung ( NSM-Montedison/ICI ) verbunden sind . 25 . Alle zwei Monate tritt die Leitungsgruppe ( " Stuurgröp " ) zusammen , um über alle sich stellenden technischen oder wirtschaftlichen Fragen zu beraten : Verkäufe in den Niederlanden , Transport , Preise , Nachlässe , Verkaufsbedingungen , Vergleich zwischen den verfügbaren Mengen und den Verkaufsvorausschätzungen und -ergebnissen , Lieferungen an Konkurrenten oder an NPK-Hersteller ( z.B . Zuid-Chemie ) , Einfuhren , Ausfuhren innerhalb und ausserhalb von NITREX , Verwendung fluessiger Düngemittel , Fragen der Sicherheit bei der Herstellung , Marktanalysen usw . 26 . Aus den Niederschriften der vorgenannten Gremien ergibt sich , daß CSV über diese Gremien den Herstellern an Hand seiner Verkaufsvorausschätzungen in regelmässigen Abständen Empfehlungen zukommen lässt , die die Hersteller bei ihren Entscheidungen über Lagermengen , Produktion und herstellende Düngemittelsorten nicht unbeachtet lassen können . Es lässt sich sogar feststellen , daß in Mangellagen wie im Jahre 1973/74 CSV nicht gezögert hat , auf die Hersteller Druck auszuüben , um von diesen genaue Angaben über ihre EWG-Verkäufe zu erlangen , oder um sie zu veranlassen , ihre Verkaufsmengen zu verringern , sie zu einem erhöhten Preis abzusetzen oder keine weiteren Verkaufsverträge für die Ausfuhr in die EWG abzuschließen , ohne vorher CSV sowie den anderen Hersteller befragt zu haben , oder aber bei diesen Ausfuhren einzelne Erzeugnisse gegen andere unterschiedlicher Qualität auszutauschen . Es ist auch vorgekommen , daß die Hersteller , die auf diesen Sitzungen durch CSV mit dem durch seine Verkaufsvorausschätzungen bedingten Bedarf konfrontiert wurden , abgesprochen haben , eine bestimmte Erzeugnismenge für die Ausfuhren innerhalb der EWG vorzubehalten und unter sich aufzuteilen . 27 . Die hergestellten und verkauften Mengen werden von CSV im Laufe des Kalenderjahres mehrfach auf vorläufiger Grundlage errechnet ; die endgültige " Poolabrechnung " erfolgt nach Jahresende . Die Verkäufe innerhalb der Niederlande werden von CSV so eingerichtet , daß die von UKF und NSM gelieferten Mengen genau den Quoten entsprechen , die in der " producentenovereenkomst " für den nationalen Markt und im Falle der Überproduktion für Drittstaaten vorgesehen sind . Die Einhaltung dieser Quoten wird dadurch ermöglicht , daß CSV und die Hersteller im Laufe eines jeden Jahres regelmässig die Liefervorausschätzungen und die bereits erfolgten Lieferungen jedes Herstellers auf den neuesten Stand bringen und mit ihren Quoten vergleichen , um die Produktion der Auffuellung der Quoten anpassen zu können . 28 . Bei der Poolabrechnung wird ein Bruttodurchschnittspreis pro Tonne und Produkt errechnet , und zwar getrennt nach den Verkäufen auf dem Inlandsmarkt , auf Drittlandsmärkten und nach den Verkäufen als Halbfabrikat . Dieser Durchschnittspreis wird jedem Hersteller nach den ihm auf diesen verschiedenen Märkten zustehenden Lieferrechten entrichtet . Ferner werden die Abpackungs - und Vertriebskosten ( opzakkosten und overslagkosten ) sowie die Transportkosten zwischen UKF und NSM aufgeteilt . Von Hoogovens ( einer der Muttergesellschaften von UKF ) stammende Lieferungen von Salpetersäure fallen ebenfalls in die " Poolabrechnung " , werden aber getrennt verrechnet . 29 . Die Einhaltung der der Abrechnung zugrunde gelegten Quoten wird dadurch erreicht , daß der Hersteller , der seine Quote nicht erreicht hat , an den Hersteller , der sie überschritten hat , zu dem durchschnittlichen Bruttoverkaufspreis die Differenzmenge liefert , und zwar in einer zu vereinbarenden Stickstoffdüngemittelsorte ( diese Verträge werden in der Abrechnung " switch-Absprachen " genannt ) . Auf diese Weise wird - gegebenenfalls über zwei Jahre verteilt - der positive oder negative Saldo der Hersteller ausgeglichen , der sich aus dem Unterschied zwischen der am Jahresanfang verfügbaren Menge an einfachen Stickstoffdüngemitteln ( Produktion zuzueglich Lagerhaltung einschließlich der Berichtigungen aus dem vorangegangenen Jahr ) einerseits und dem Gesamtabsatz ( einschließlich der Verkäufe der Hersteller in anderen EWG-Mitgliedstaaten ) und dem Lagervorrat am Jahresende ( " eindvoorraden " ) andererseits ergibt . 30 . Die Endvorräte sind die Düngermengen , die CSV nicht verkaufen konnte . Sie werden in der Abrechnung auf die Hersteller im Verhältnis zu denjenigen Mengen verteilt , die sie im Laufe des Jahres den einzelnen Düngemittelsorten , sei es über das CSV , sei es individuell , verkauft haben . 31 . Bei der Poolabrechnung werden im Falle von UKF auch die Lieferungen von Mehrnährstoffdüngemitteln nach ihrem N-Gehalt berücksichtigt , obwohl CSV in diese Verkäufe nicht eingeschaltet ist . Sowohl bei NSM wie bei UKF werden auch deren Lieferungen von Halbfabrikaten einbezogen , die für andere Unternehmen der Düngemittelindustrie , z.B . Zuid-Chemie , bestimmt sind . Die Verkäufe von Stickstoff für technische Zwecke ( seit 1974 einschießlich der Lieferungen in Drittstaaten ) werden ebenfalls in die Abrechnungen einbezogen . Diese Verkäufe werden zwar von den Herstellern theoretisch individuell getätigt , praktisch aber durch einen technischen Koordinierungsauschuß ( " Technische Ureum Commissie " ) beeinflusst , der jeden Monat zusammentritt und mit der Marktinformation und der Koordinierung der von den Herstellern anzuwendenden Verkaufspreise betraut ist . H . Vertrieb und Beförderung der Düngemittel in den Niederlanden 32 . Die Vertriebstruktur für einfache Stickstoffdüngemittel in den Niederlanden ist durch das gleichzeitige Bestehen von in COCON und CEBECO vertretenen Genossenschaften einerseits und von Großhändlern , die sich in den ANK zusammengeschlossen haben , andererseits gekennzeichnet . Nach dem Wortlaut der Verkaufsbedingungen von CSV spielen CEBECO , COCON und ANK wie bereits oben unter Nr . 20 a ) dargelegt , die Rolle von " Vertretern " bei den von den eigenen Mitgliedern bei CSV getätigten Käufen . Die Genossenschaften verkaufen an örtliche Genossenschaften , die Großhändler an Einzelhändler , die ihrerseits schließlich den Endverbraucher beliefern . 33 . CSV schließt jährlich zu Beginn des Landwirtschaftsjahres , also im Oktober , Verkaufsverträge mit Genossenschaften und Großhändlern ab . Diese Verträge sehen , wie bereits oben dargelegt , eine Monat für Monat über das ganze Jahr gestaffelte Lieferung der gekauften Düngemittel vor . 34 . Die Lieferungen werden von CSV in der Weise durchgeführt , daß die in jedem Werk verfügbaren Düngemittelsorten und -mengen sowie der Standort der Empfänger berücksichtigt werden . CSV bestimmt auch die von den Herstellerwerken zu den Lägern der Großhändler und Zentralgenossenschaften erforderlichen Beförderungsmittel ( Schiff , Eisenbahn , Lastwagen ) . Die Empfänger sorgen für die Lagerung ( im Falle der späteren Verteilung an regionale und örtliche Genossenschaften und Einzelhändler ) oder für die Direktlieferung an die Verbraucher . 35 . Kredite werden von CSV nur insgesamt acht Großhändlern und Zentralgenossenschaften gewährt , wobei es diesen überlassen bleibt , ihrerseits rund 2 000 regionale und örtliche Genossenschaften mit Krediten zu unterstützen . 36 . Die CSV-Lieferungen in den Niederlanden erfolgen fast stets zu Frankopreisen . Ausnahmen gelten für Lieferungen von Harnstoff und Ammoniumanhydrit , die in geringen Mengen oder aufgrund von Einzelgeschäften getätigt werden , d.h . ausserhalb eines Jahresvertrages , wobei es sich meistens um Käufer in der Nähe eines Lieferwerkes handelt . Die Transportkosten sind je nach Lieferumfang und je nach Transportmittel - Schiff , Bahn oder Lastwagen , wobei der Transport zu Wasser der billigste und häufigste ist - äusserst unterschiedlich . Nach dem CSV-Geschäftsbericht für die Monate April bis Juni 1976 erfolgten 80 % der Lieferungen auf dem Wasserwege ( NSM benutzt ausschließlich dieses Beförderungsmittel ) , 14,7 % per Bahn und nur 4 % per Lkw ( die restlichen sind Ab-Werk-Lieferungen ) . I . Preise und Preispolitik 37 . Zum Preisniveau ist zu bemerken , daß ungeachtet aller mit einem solchen Vergleich verbundenen Schwierigkeiten die von CSV in den Niederlanden praktizierten Preise im allgemeinen unter den in Deutschland angewandten , jedoch über den französischen und belgischen Preisen blieben . 38 . Sieht man von einigen Ausnahmen ab , die übrigens auf einige Monate bestimmter Landwirtschaftsjahre beschränkt sind , so liegen die belgischen Preise um ca . 7 % unter den niederländischen . Für die französischen Preise erreichte der Unterschied 16 % . Die deutschen Preise liegen im allgemeinen um rund 6 % über den niederländischen Preisen . Hierbei ist zu berücksichtigen , daß bei einer im allgemeinen 2,5 % betragenden Großhandelsspanne die Ausfuhren in ein Land mit höheren Preisen interessant bleibt . Die Preise für Ausfuhren ausserhalb der EWG liegen im allgemeinen erheblich niedriger , wie sich aus den Jahresabrechnungen der Beteiligten ergibt . Die einzige Ausnahme war das Landwirtschaftsjahr 1974/75 . Als Folge der Energiekrise erhöhten sich die Preise für Ausfuhren ausserhalb der EWG derart , daß sie die auf den EWG-Märkten praktizierten Preise überschritten . Zur Zeit liegen sie jedoch wieder unter ihnen . 39 . Zu den niederländischen Preisen ist zu bemerken , daß Windmill Holland B.V . , die als Wiederverkäuferin der von Esso Chemie erzeugten Stickstoffdüngemittel auftritt , in der Regel ihre Preise an denen des CSV ausrichtet , während sie sich bei der Ausfuhr ( nach Belgien , Deutschland , Frankreich und ausserhalb der EWG ) an die um 2 bis 3 % verringerten Preise der ausländischen Hersteller anpasst . 40 . Bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten wenden die Hersteller nicht die für Lieferungen im Inland geltenden Preise ( franko Bestimmungsort ) an , sondern passen sie den im Bestimmungsland geltenden Preisen an ( mehr oder weniger 2 % ) . Sie liefern entweder franko Bestimmungsort oder franko Grenze , wobei im letzteren Fall der Käufer die Transportkosten ab Grenze zu tragen hat . 41 . Auch Importe aus Drittstaaten werden an den Letztverbraucher tatsächlich nur zu geringfügig niedrigeren Preisen als den in den Niederlanden angewandten Preisen angeboten . 42 . Die einheitliche Anwendung eines Franko-Preises durch alle Hersteller hat als unmittelbare Folge , daß alle Abnehmer unabhängig von der Entfermung zu dem jeweiligen Herstellerwerk und also unabhängig von den tatsächlich vom Hersteller gezahlten Transportkosten den gleichen Preis zahlen . Das macht sich gerade im zwischenstaatlichen Handel bemerkbar , wenn z.B . ein niederländischer Abnehmer in der Nähe zu einem ausländischen Herstellerwerk den im Ausland geltenden Franko-Preis und zusätzlich die Transportkosten ab Grenze zu zahlen hat , wodurch Preisunterschiede , die von dem einen zum anderen Land bestehen , zum Vorteil der Hersteller künstlich reduziert werden . 43 . Die einheitliche Anwendung von Franko-Preisen führt ferner zu einer Angleichung der Preise innerhalb eines Mitgliedstaats . Unterschiede gibt es allerdings bei Gewährung von Geheimrabatten . Dies gilt nicht nur für die Herstellerpreise , sondern auch für die Verbraucherpreise , da die Hersteller die letzteren festsetzen und auf sie Großhandelsrabatte gewähren , die von dem Großhandel dem Einzelhandel teilweise weitergegeben werden . Die Verbraucherpreise sind , obwohl nicht gebunden , weitgehend einheitlich ( von Geheimrabatten abgesehen ) . 44 . Die Anwendung von gestaffelten Rabatten oder gestaffelten Preisen bringt zwei Probleme für die Hersteller mit sich . 45 . Zum einen muß die Preisstaffel ausbalanciert sein , um sicherzustellen , daß die Lieferungen auf alle Monate verteilt und - trotz der Zusammenballung des Verbrauchs auf nur wenige Monate - an die Entwicklung der Produktion angepasst werden . Da diese Feineinstellung sehr schwierig ist , wird sie in der Praxis dadurch ergänzt , daß bei dem Vertragsschluß die Gesamtbezugsmenge nach bestimmten Quoten auf die zwischen Vertragsschluß und Ende des Landwirtschaftjahres liegenden Monate verteilt wird . 46 . Zum anderen müssen die Staffelpreise im eigenen Interesse der Hersteller eingehalten werden . Denn sie sind nicht nur ein Anreiz für eine Frühbestellung des Endverbrauchers , sondern allgemein ein Mittel zur Finanzierung der Lagerhaltung . Eine solche Lagerhaltung lohnt sich nur , wenn die Händler die Ware im Zeitpunkt des Verbrauchs zu einem höheren , die Lagerkosten deckenden Preis weiterverkaufen können oder die Verbraucher ohne die Frühbestellung einen solchen Preis zahlen müssen . Änderungen der Staffelpreise innerhalb eines Landwirtschaftsjahres müssen von dem Hersteller durch rückwirkende Preisermässigungen ausgeglichen werden . Die Hersteller sind dann zu Änderungen ihrer Staffelpreise gezwungen , wenn Wettbewerber - nicht nur vorübergehend - bedeutende Mengen zu einem spürbar niedrigeren Preis anbieten . Angebote aus Drittländern haben in der Vergangenheit selbst dann keinen nachhaltigen Einfluß auf die Preise in der Gemeinschaft ausgeuebt , wenn die Preise unter denen der Hersteller der Gemeinschaft lagen , denn deren Importen fehlte die von den Abnehmern erwartete Regelmässigkeit . Solange sie nicht mit einer Fortsetzung der günstigen Bezuege rechnen können , werden sie nicht auf eine sichere Bezugsquelle im Inland - selbst bei höheren Preisen - verzichten . Was die Hersteller aus anderen Mitgliedstaaten angeht , so müssen sie - in dem Bestreben , eventuelle Gegenreaktionen zu vermeiden - darauf achten , daß ihre Lieferungen auf dem niederländischen Markt nicht zu einem spürbar niedrigeren Preis als dem von den niederländischen Herstellern angewandten Preis erfolgen . 47 . Gestaffelte Franko-Preise führen demnach zu einheitlichen und starren Preisen . J . Der Absatz von Stickstoffdüngemitteln 48 . Die CSV-Mitglieder haben in den Jahren 1971 bis 1977 die folgenden Anteile am niederländischen Markt gehabt : * Niederl , Verbrauch ( in 1 000 Tonnen N ) * Verkauf des CSV ( in 1 000 Tonnen ) * Verkauf UKF * NPK ( in 1 000 Tonnen ) * Marktanteil ( in % ) * 1971/1972 * 370 * 237,5 * 26 * 71,2 * 1972/1973 * 395 * 253,4 * * * 71,2 * 1973/1974 * 415,7 * 298,3 * 27 * 78,2 * 1974/1975 * 432 * 286,4 * 22,7 * 71,5 * 1975/1976 * 434 * 268,2 * 26,7 * 67,9 * 1976/1977 * 430 * 255,8 * 30 * 66,5 * Die über CSV abgesetzten Mengen einfacher Düngemittel und die von UKF verkauften stickstoffenthaltenden Mehrnährstoffdüngemittel stellten 1971/72 71,2 % des niederländischen Verbrauchs dar . Der Anteil ist 1976/77 auf 66,5 % zurückgegangen . Hierbei sind die von Stickstoffdüngemitteln als Halbfabrikat zur Herstellung von Mehrnährstoffdünger - insbesondere an die Zuidchemie - nicht berücksichtigt ( 20 000 - 30 000 t N pro Jahr , was 7 % des Verbrauchs entspricht ) . 49 . Von den restlichen Verkäufen entfallen 20 - 25 % auf die Esso Chemie , 7 % auf die anderen Hersteller von Mehrnährstoffdüngemitteln ( Zuidchemie , Windmill ) und nicht mehr als 5 % auf Importe ( im Jahre 1973/74 waren die Importe ungewöhnlich gering und beliefen sich auf wenig mehr als 1 % ) . Die Importe von einfachen Stickstoffdüngemitteln in die Niederlande waren zu Beginn der 60er Jahre ebenso unbedeutend wie die Importe in andere Mitgliedstaaten . Sie haben seitdem zugenommen , jedoch geben die statistischen Angaben ein unvollständiges Bild . In den statistisch ausgewiesenen Importen sind enthalten : - die Lieferungen von einem Hersteller an einen Wettbewerber ( Kollegenlieferungen zur Aushilfe oder zum Austausch verschiedener Sorten ) , - die von den Herstellern selbst getätigten Importe ( zum Zwecke der Weiterverarbeitung oder des Weiterverkaufs ) , - die Mengen , die wieder ausgeführt werden ( insbesondere Importe auf dem Seewege , die im Seehafen umgeladen und in andere Mitgliedstaaten weiterbefördert werden ) . Die statistisch ausgewiesenen Importe in die Niederlande von 60 000 t N im Jahre 1975/76 und von 81 000 t N im Jahre 1976/77 waren demnach entsprechend nur zu einem kleinen Teil unmittelbar für niederländische Verbraucher bestimmt . Diese Importe haben nach den eigenen Angaben der Beteiligten nur eine " regionale " Bedeutung und sind zudem sehr unregelmässig . Auch im Jahre 1976/77 dürfte der Anteil dieser Importe kaum mehr als 5 % des Inlandsverbrauchs ausgemacht haben . 50 . In anderen Mitgliedstaaten , in denen einfache Stickstoffdüngemittel hergestellt werden , ist der Importanteil bedeutend grösser , insbesondere in Belgien ( etwa 1/4 des Inlandsverbrauchs ) , aber auch in Frankreich und in Deutschland . 51 . Die relativ geringen Importe lassen sich nicht auf technische oder andere Handelshemmnisse zurückführen . Sieht man von einigen Düngemitteln wie Harnstof ab , die besonders in heissen , ausserhalb der EWG liegenden Ländern benutzt werden , so handelt es sich um Erzeugnisse , die unterschiedslos in jedem beliebigen Lande zur Verwendung kommen können . Wenn es auch stimmt , daß die technischen Vorschriften von einem Land zum anderen unterschiedlich ausfallen können , so ist dennoch unzweifelhaft , daß ein Düngemittel wie beispielsweise Kalkammonsalpeter , das in Frankreich in einer Zusammensetzung hergestellt und verwendet wird , deren Stickstoffgehalt grösser ist als in den übrigen EWG-Ländern ( 33,5 % gegenüber 26 % ) ,

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.