Europäische Union

78/732/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 1978 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG- Vertrag (IV/26.186 - Centraal Stikstof Verkoopkantoor) (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31978D0732 78/732/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 1978 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG- Vertrag (IV/26.186 - Centraal Stikstof Verkoopkantoor) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 242 vom 04/09/1978 S. 0015 - 0036 ++++ ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20 . Juli 1978 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag ( IV/26.186 - Centraal Stikstof Verkoopkantoor ) ( Nur der niederländische Text ist verbindlich ) ( 78/732/EWG ) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 85 , gestützt auf die Verordnung Nr . 17 vom 6 . Februar 1962 ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 3 , im Hinblick auf das Verfahren , das die Kommission am 13 . März 1967 gegen das Centraal Stikstof Verkoopkantoor N.V . ( derzeit B.V . ) in Den Haag ( Niederlande ) sowie gegen dessen Gesellschafter , die N.V . Nederlandse Staatsmijnen in Heerlen ( Niederlande ) , die N.V . Maatschappij tot exploitatie van Kooksovengassen " MEKOG " , IJmuiden ( Niederlande ) ( diese beiden Gesellschaften haben ihre Tätigkeiten im Bereich des Stickstoffeinzeldüngers in der Unie van Kunstmestfabrieken B.V . ( UKF ) , Utrecht ( Niederlande ) , zusammengefasst ) und die N.V . Nederlandse Stikstofmaatschappij ( NSM ) in Brüssel ( Belgien ) von Amts wegen eingeleitet hat , im Hinblick auf den von den vorgenannten Unternehmen am 27 . Juni 1969 eingereichten Antrag auf Erteilung eines Negativattests nach Artikel 2 der Verordnung Nr . 17 und auf die von ihnen am 27 . März 1975 vorgenommene Anmeldung , nach Anhörung der beteiligten Unternehmen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr . 17 in Verbindung mit der Verordnung Nr . 99/63/EWG vom 25 . Juli 1963 ( 2 ) , im Hinblick auf die vom Beratenden Ausschuß für Kartell - und Monopolfragen am 23 . Mai 1978 gemäß Artikel 10 der Verordnung Nr . 17 abgegebene Stellungnahme , * Erwägung nachstehender Gründe : I . SACHVERHALT A . Gegenstand des Verfahrens 1 . Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Zusammenarbeit zwischen zwei niederländischen Herstellern von Stickstoffdüngemitteln , der Unie van Kunstmestfabrieken B.V . ( UKF ) und der Nederlandse Stikstof Maatschappij ( NSM ) im Rahmen des im Jahre 1948 gegründeten Centraal Stikstof Verkoopkantoor B.V . ( CSV ) für den Verkauf ihrer einfachen Stickstoffdüngemittel . B . Die Erzeugnisse 2 . Die wichtigsten stickstoffhaltigen Düngemittel - weit wichtiger als die natürlichen Düngemittel - sind die synthetischen Stickstoffdüngemittel , die auf der Grundlage von Ammoniak erzeugt werden . Letzteres Erzeugnis , das aus Stickstoff und Wasserstoff besteht , wird aus dem in der Luft enthaltenen Stickstoff ( N ) und dem in Naphtha oder Erdgas enthaltenen Wasserstoff gewonnen . Wie in Großbritannien stützt sich auch in den Niederlanden die Ammoniakerzeugung auf Erdgas . Ammoniak dient zur Herstellung von Stickstoffdünger , Kunstfasern , Sprengstoffen und Aminen . Es kann unverarbeitet ( 82 % N ) verkauft oder vom Hersteller selbst für verschiedene Verwendungszwecke weiterverarbeitet werden . Bei der Düngemittelherstellung wird Ammoniak zuerst zu Salpetersäure oder - durch Zusatz von Schwefelsäure - zu Ammoniaksulfat verarbeitet . Zusammen mit Ammoniak ist Salpetersäure der Grundstoff für Ammoniumnitrat ( Ammonsalpeter ) und dient - besonders in der Form einer AN ( Ammonitrat)-Lösung - der Herstellung nachstehender Produkte : - Ammoniumnitrat 33,5 % N , - Kalkammonsalpeter 26 % N ( in Europa das meist verwendete Düngemittel ) , - Magnesammon 22 % N , 8 % Mg , - Harnstoff ( 46 % N ) , - Mehrnährstoffdüngemittel . 3 . Harnstoff wird besonders in den heissen Ländern verwendet . In Europa dient er vor allem zur Herstellung von Mehrnährstoffdüngemitteln und ebenfalls in erheblichem Masse zu technischen Zwecken , insbesondere zur Herstellung von Viehfutter . Urean ist eine Mischung von Harnstoff und Ammoniumnitrat , Ureak eine Mischung von Harnstoff und Ammoniak . Ammoniumsulfat ist in Europa als einfaches Düngemittel überholt und wird meist zur Herstellung von Mehrnährstoffdüngemitteln verwendet . Es wird auch als Nebenprodukt von Kokereigas oder Caprolactam ( Zwischenprodukt zur Herstellung von Kunstfasern ) gewonnen . Weitere Zwischenprodukte für die Herstellung von Mehrnährstoffdüngemitteln sind Ammoniumwasser und Ammoniumanhydrit . C . Die Produktion von Stickstoffdüngemitteln 4 . Auf Weltebene haben sich die Herstellung und der Verbrauch dieser Erzeugnisse zwischen 1960 und 1975 vervierfacht ; sie sind von 10,97 auf 43,8 Millionen Tonnen Stickstoff gestiegen ( vgl . Anlage ) . In den marktwirtschaftlich orientierten Ländern hat sich die Erzeugung verlangsamt und weist mitunter sogar einen Rückgang auf . Die Erzeugung der EWG entspricht zur Zeit 15 bis 17 % der Welterzeugung ; die Vereinigten Staaten sind mit 21 % die grössten Erzeuger auf dem Weltmarkt . In der EWG war 1975/76 Frankreich mit 1,3 Mill . Tonnen N der grösste Hersteller , gefolgt von Deutschland mit 1,2 Mill . Tonnen , den Niederlanden mit 1,1 Mill . Tonnen , Italien und Großbritannien mit jeweils 1 Mill . Tonnen und Belgien mit 0,6 Mill . Tonnen . Während in Deutschland und Großbritannien die Produktion ungefähr dem Inlandsverbrauch entspricht , ist sie in den Niederlanden , in Italien und in Belgien weit höher als der Inlandsverbrauch . Die Niederlande sind bei weitem der grösste Exporteur der Gemeinschaft . 5 . Der Anteil der Stickstoffmengen , die in Form von Mehrnährstoffdüngemitteln verkauft werden , an dem Gesamtabsatz von Stickstoffdüngemitteln ist von Land zu Land unterschiedlich . In der Gemeinschaft ist dieser Anteil in Großbritannien am höchsten , nämlich ca . 70 % des Verbrauchs ; in Dänemark beträgt er 50 % , in Frankreich 40 % , in Belgien 30 % , in Italien und Deutschland 25 % , während in den Niederlanden kaum mehr als 15 % Stickstoffdünger in Form von Mehrnährstoffdünger verbraucht werden . Die Verwendung von Mehrnährstoffdüngemitteln ist allgemein rückläufig , weil sie teurer sind als die entsprechenden Nährstoffanteile in Einzeldüngemitteln . 6 . Stickstoffeinzeldünger wird in den einzelnen Mitgliedstaaten von einer kleinen Zahl von Unternehmen hergestellt . Die wichtigsten sind : a ) in Deutschland : BASF , Ruhrstickstoff AG ( diese war ursprünglich das Verkaufskontor für mehrere Erzeuger und ist inzwischen eine Tochtergesellschaft der staatlichen VEBA geworden ) , Hoechst ; b ) in Frankreich : Générale des Engrais ( GESA , gemeinsame Tochtergesellschaft von Rhône-Poulenc , Péchiney-Ugine Kuhlmann und von SOPAG/Gardinier ) , Entreprise Minière et Chimique ( EMC ) , Cie Française de l'Azote ( COFAZ ) , CdF-Chimie ( Tochtergesellschaft der Charbonnages de France ) ; diese vier Unternehmen waren in dem Comptoir Français de l'Azote ( CFA ) zusammengeschlossen , das 1968 aufgelöst wurde ; derzeit arbeiten sie bei den Exporten in Drittstaaten in dem Syndicat Professionel de l'Industrie des Engrais Azotés ( SPIEA ) zusammen ; c ) in Italien : Montedison und ANIC ( zum ENI-Konzern gehörend ) . Das SEIFA-Verkaufskontor , das die Erzeugnisse mehrerer Unternehmen vertrieb , die heute alle Montedison angegliedert sind , ist aufgelöst worden ; d ) in Großbritannien : ICI , Fisons und Albright and Wilson ; e ) in Belgien : Société Carbochimique ( die Société Chimique de Prayon übernommen hat ) , Société Belge de l'Azote , UCB/Fison ; was den gemeinsamen Verkauf angeht , ist Cobelaz seit 1968 nur noch die Ausfuhr in Drittländer übertragen ; f ) in Dänemark und in Irland : keine Hersteller von Bedeutung ; g ) in den Niederlanden : UKF , NSM ( in dem CSV-Verkaufskontor zusammengeschlossen , siehe weiter unten ) , Esso-Chemie und Zuidchemie . 7 . Die drei deutschen Hersteller sowie SPIEA , Montedison , Cobelaz und CSV sind neben anderen europäischen Herstellern in den beiden schweizerischen Gesellschaften NITREX und COMPLEX vertreten , die in den Verkauf von stickstoffhaltigen Einzel - und Mehrnährstoffdüngemitteln nach bestimmten Drittländern eingeschaltet sind . 8 . Die Produktion von UKF beträgt 8,7 % der Produktion der Gemeinschaft von für die Landwirtschaft bestimmtem Stickstoffdünger ( wenn man die Produktion ihrer britischen Tochtergesellschaft einbezieht etwa 10 % ) , die Produktion von NSM macht 6,4 % aus . Die Produktionsanteile der wichtigsten Wettbewerber , BASF , Ruhrstickstoff AG , GESA , ICI , Montedison und der belgischen Carbochimique-Gruppe , liegen jeweils zwischen 7 und 8 % der gesamten Gemeinschaftsproduktion . D . Struktur des Angebots von Stickstoffdüngemitteln in den Niederlanden 9 . Die Unie van Kunstmestfabrieken B.V . ( UKF ) vereinigt die Kunstdüngerinteressen der N.V . Nederlandse Staatsmijnen ( Dutch State-Mines-DSM ) seit Verschmelzung im Jahr 1972 von DSM und der Verenigde Kunstmestfabrieken ( VKF ) , wobei letztere selber aus der Fusion zwischen der NV Maatschappij tot exploitatie van Koksovengassen " MEKOG " und dem Phosphatdüngerhersteller Albatros hervorgegangen ist . UKF ist der grösste Hersteller von Stickstoffdüngemitteln der Gemeinschaft . Seine Herstellungszentren in den Niederlanden sind Geleen , IJmuiden , Pernis und Amsterdam . Über DSM kann sie die Hälfte der Produktion der Ammoniak Unie N.V . , einer gemeinsamen Tochtergesellschaft von DSM und BASF in Pernis , beanspruchen . Ausserhalb der Niederlande hat UKF eine Tochtergesellschaft in Großbritannien , UKF Fertilizers UK Ltd . ( ex Shellstar ) , mit einem Produktionszentrum in Ince/Marsh . In Irland setzt UKF seine Erzeugnisse über CFD Albatros , auf dem französischen Markt über ihre Tochtergesellschaft Lecöster SA , in Belgien über die Firma Moreels Guano , in Deutschland über UKF-Deutschland und in den Vereinigten Staaten über die Tochtergesellschaft von DSM Nypro Inc . Columbian Nitrogen Corporation , ab . Der Gesamtumsatz des DSM-Konzerns belief sich 1976 auf 9 934 Millionen Gulden , davon 1 683 Millionen im Düngemittelsektor . 10 . Nederlandse Stickstof Maatschappij ( NSM ) ist eine Gesellschaft , deren Kapital sich zu 69 % in Händen der Montedison und zu 25 % in Händen der ICI befindet . NSM ist ein sehr bedeutender Hersteller von Ammoniak , Salpetersäure , Ammonium-Nitrat und insbesondere von Harnstoff ; für Harnstoff wird NSM als weltgrösster Hersteller angesehen . Die Produktionsanlagen von NSM befinden sich in Sluiskil . NSM hat 1975 mit der Produktion von Ammonium-Nitrat 33,5 % N , einem speziell für den französischen und den britischen Markt gedachten Erzeugnis , begonnen , und die Gesellschaft hat die Produktion eines dem Magnesammon ähnlichen Erzeugnisses aufgenommen . NSM stellt keine Mehrnährstoffdüngemittel her , aber liefert im Rahmen von langfristigen Verträgen Ammonium-Nitratlösungen , die zu ihrem Fabrikationsprogramm gehören , an die Zuidchemie , eine Tochtergesellschaft der GESA , die Mehrnährstoffdüngemittel in den Niederlanden produziert . NSM hat 1976 einen Umsatz von 1 100 Millionen Gulden erzielt . 11 . UKF und NSM stellen folgende einfache Stickstoffdüngemittel her : * UKF * NSM * Ammoniak * X * X * Salpetersäure * X * X * Kalkammonsalpeter * X * X * 33,5 % N-haltiges Ammonium-Nitrat * * X * Magnesammon * X * X * Kalkstickstoff * X * * Ammonium-Sulfat * X * * Harnstoff * X * X * * UKF * NSM * Urean * X * X * Ureak * * X * AN-Lösung * X * X * NP-Lösung * * X * Ammoniumwasser * X * * Ammonium-Anhydrit * * X * 12 . Neben diesen beiden zum CSV gehörenden Herstellern UKF und NSM gibt es noch einen weiteren niederländischen Produzenten einfachen Stickstoffdüngers , nämlich die Esso-Chemie , eine Tochter des Esso-Konzerns . Dieses Unternehmen trat auf dem Markt im Jahre 1968 zunächst als Importeur , ab 1969 als Hersteller von Ammoniak auf . Es erzeugt auch einfache Stickstoffdüngemittel , die es ausschließlich über eine Abteilung der Windmill Holland B.V . , Eurofort , vermarktet , die sie auf dem niederländischen Markt neben den Mehrnährstoffdüngemitteln ihrer eigenen Produktion absetzt . Die Esso-Chemie hat einen Anteil von 20 - 25 % des niederländischen Marktes erlangt . Sie produziert Ammoniak , Salpetersäure , Harnstoff und Kalkammonsalpeter ( 26 % N ) . E . Geschichtliche Entwicklung der Abkommen 13 . Am 27 . August 1948 wurde in Den Haag unter der Bezeichnung " Centraal Stikstof Verkoopkantoor N.V . " ( CSV ) eine Aktiengesellschaft niederländischen Rechts gegründet , deren Zweck die Tätigung aller Handelsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Verkauf chemischer Düngemittel ist . Ihre Gründer : - N.V . Nederlandse Staatsmijnen , - N.V . Maatschappij tot exploitatie van Kooksovengassen " MEKOG " , - N.V . Nederlandse Stikstofmaatschappij , die die einzigen niederländischen Hersteller von einfachen Stickstoffdüngemitteln waren , hatten sich zur Gründung dieser Gesellschaft entschlossen , um den gemeinsamen Verkauf ihrer einfachen Stickstoffdüngemittel in den Niederlanden und im Ausland zu gewährleisten . Die finanziellen Beteiligungen der drei Gründungsgesellschaften betrugen damals 50 , 25 und 25 % . 14 . Am 11 . April 1963 schlossen die CSV-Gesellschafter die " Vereinbarung zwischen den Herstellern einfacher Stickstoffdüngemittel " , dem ein ähnliches , am 4 . April 1955 geschlossenes und am 30 . Juni 1962 abgelaufenes Abkommen vorausgegangen war , durch welches die Parteien eine Verstärkung ihrer Zusammenarbeit bei der Vermarktung der von ihnen hergestellten Stickstoffdüngemittel vereinbart hatten , " um so unter den wirtschaftlichsten Bedingungen die Versorgung von Landwirtschaft und Gartenbau durch eine grösstmögliche Förderung des Verbrauchs von Stickstoffdünger sicherzustellen " . Diese Vereinbarung wurde am 23 . Juni 1969 abgeändert und vorläufig verlängert . Die Präambel ihrer derzeitigen , von 1976 datierenden Fassung formuliert den Gesellschaftszweck wie folgt : " Die Hersteller sind bestrebt , ihre Zusammenarbeit unter Wahrung der gleichen Ziele auch in Zukunft durch gemeinschaftlichen Verkauf und gemeinsame Vermarktung ihrer einfachen Stickstoffdüngemittel auf dem niederländischen Markt und auf den Märkten ausserhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und durch eine gemeinsame Werbung auf diesen Märkten zu verstärken . " 15 . Ferner haben die CSV-Gesellschafter durch ein zwischen ihnen und dem CSV am gleichen Tage abgeschlossenes Abkommen , das sogenannte " CSV-Abkommen " , das CSV mit der " Vermarktung aller von ihnen erzeugten einfachen Stickstoffdüngemittel in den Niederlanden und auf Märkten ausserhalb des Gemeinsamen Markts " beauftragt . 16 . Nachdem die N.V . Nederlandse Staatsmijnen und die N.V . Maatschappij tot exploitatie van Kooksovengassen " MEKOG " sich zur Unie van Kunstmestfabrieken BV zusammengeschlossen haben , sind UKF und NSM die Parteien der Herstellervereinbarung geworden . Nach diesem Zusammenschluß sind UKF zu 75 % und NSM zu 25 % an CSV beteiligt . 17 . Diese Parteien haben , ohne das Abkommen selbst zu ändern , beschlossen , ab 1975 in die Vereinigten Staaten nicht mehr gemeinsam zu verkaufen . F . Der Inhalt der derzeit geltenden Absprachen 18 . Die Vereinbarung zwischen den Herstellern a ) Artikel 1 der Vereinbarung umschreibt die Vertragsprodukte wie folgt : " ( 1 ) Unter Stickstoffdüngemitteln sind alle auf der Grundlage von synthetischem Ammoniak hergestellten und mehr als 1 % N enthaltenden Erzeugnisse - auch wenn andere Nährstoffe mitenthalten sind - zu verstehen , die einem der Hersteller in den Niederlanden zur Verfügung stehen und zur Verwendung als Düngemittel bestimmt sind ( mit Ausnahme der Salpetersäure ) . Zu den einfachen Stickstoffdüngemitteln sind ferner Ammoniak und Ammoniakwasser zu rechnen , die zum landwirtschaftlichen Verbrauch in den Niederlanden bestimmt sind , sowie Ammoniak , Salpetersäure und Ammonium-Nitrat , die die beiden Hersteller an niederländische Produzenten von Mehrnährstoffdünger liefern . ( 2 ) Zu den einfachen Stickstoffdüngemitteln sind die Stickstoffdüngemittel - insbesondere Salpetersäure und Ammoniak - zu zählen , die weniger als 5 % Phosphor ( P2O5 ) und weniger als 5 % Kali ( K2O ) als Pflanzennährstoffe enthalten . b ) Die Hersteller verpflichten sich in Artikel 2 , ihre Erzeugnisse in den Niederlanden und ausserhalb der EWG nur gemeinsam über das CSV zu verkaufen . Unter diese Verpflichtung fallen nicht Lieferungen der Hersteller an das CSV sowie der Hersteller unter sich , Lieferungen an einen anderen Hersteller zur Weiterverarbeitung , Lieferungen an die Belegschaft der Unternehmen und Lieferungen von Abfallstoffen . Ausfuhren in Mitgliedstaaten der EWG sind den Herstellern individuell vorbehalten . Die CSV-Verkäufe auf dem niederländischen Markt müssen unter Einhaltung der von CSV festgelegten , von den Herstellern gebilligten Verkaufsbedingungen vorgenommen werden . Für Ausfuhren ausserhalb der EWG erteilen die Hersteller dem CSV allgemeine Richtlinien und notfalls besondere Weisungen . c ) Den Herstellern steht es nach Artikel 3 frei , ihre Produktionskapazitäten zu bestimmen und ihre bestehenden Produktionsanlagen durch andere zu ersetzen . Haben sie sich zur Aufnahme neuer Produktionseinheiten entschlossen , so teilen sie dies dem CSV mit , damit dieses die erforderlichen Vorkehrungen treffen kann , um die gemeinsamen Verkäufe zu steigern . Jeder Hersteller besummt frei und unabhängig die von ihm herzustellenden Mengen jedes einzelnen Stickstoffdüngemittels . Vor Jahresbeginn teilt CSV jeweils den Herstellern die Mengen mit , deren Verkauf es für die einzelnen einfachen Stickstoffdüngemittel in den nächstfolgenden Monaten sowohl auf dem niederländischen Markt als auf den Exportmärkten ausserhalb der EWG für möglich hält . Diese Angaben werden monatlich auf den neuesten Stand gebracht . d ) Artikel 4 der Vereinbarung räumt jedem der Hersteller ein Lieferrecht auf dem niederländischen Markt ein , das einerseits den Gesamtverkauf von CSV in den Niederlanden und andererseits die Lieferungen von zum Gebrauch in der niederländischen Landwirtschaft bestimmtem Ammoniak und von zur Verarbeitung zu Mehrnährstoffdüngemitteln in den Niederlanden bestimmten Stickstoffdüngemitteln als Bezugsgrundlage hat . Was die erstgenannten Verkäufe betrifft , sind die Lieferrechte 75 % für UKF und 25 % für NSM bis zu einem Hoechstbetrag von 300 000 Tonnen reinen Stickstoffs , 60 % für UKF und 40 % für NSM zwischen 300 000 und 450 000 Tonnen N und 70 % für UKF und 30 % für NSM bei Überschreitung dieser Menge . Was die letztgenannten Verkäufe angeht , hat die Verteilung so auszusehen , daß UKF insgesamt 75 % und NSM 25 % der Lieferungen erhält . e ) Die Hersteller verpflichten sich , jeweils vor Beginn des nächstfolgenden Jahres den jeweiligen Anteil der Lieferungen ihrer verschiedenen Erzeugnisse sowie die Aufteilung ihrer Verkäufe ausserhalb der EWG zu vereinbaren . Die Vereinbarung enthält ferner in Artikel 5 eingehende Bestimmungen über die Regelung vorzeitiger oder verspäteter Lieferungen , sowohl was die Mengen als auch was den Erlös angeht . Wenn sich gegen Jahresende herausstellt , daß die von einem der Teilnehmer gelieferten Stickstoffmengen nicht seiner Quote entsprechen , ist das CSV berechtigt , einen Ausgleich zwischen den Unterbzw . Überlieferungen dergestalt vorzunehmen , daß derjenige Hersteller , der die ihm zugeteilte Verkaufsmenge nicht erreicht hat , ermächtigt wird , an den anderen , der seine Verkaufsquote überschritten hat , zu einem mittleren Bruttopreis in der Form eines zu vereinbarenden Erzeugnisses diejenige Menge reinen Stickstoffs zu verkaufen , die dem Unterschied zwischen dieser Verkaufsquote und der tatsächlichen Liefermenge entspricht . Dieser Ausgleich kann unterbleiben , wenn der Lieferberechtigte die vom CSV angeforderten Mengen diesem nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat . Ferner ist in Artikel 6 vorgesehen , daß bei Überproduktion den Herstellern Lieferrechte für die Ausfuhr ausserhalb der EWG so zugeteilt werden , daß der Anteil eines jeden Herstellers am Gesamtverkauf des fraglichen Jahres für jedes einzelne Erzeugnis den von diesem Hersteller während der letzten zwei Jahre getätigten Verkäufe entspricht . f ) Artikel 7 der Vereinbarung ermächtigt das CSV , jedem Hersteller für jede gelieferte Tonne der einzelnen Düngemittelsorte einen mittleren Einheitspreis zu zahlen . Dieser Preis unterscheider danach , ob das Erzeugnis auf dem Binnenmarkt oder zur Ausfuhr ausserhalb des Gemeinsamen Marktes geliefert worden ist . g ) Der CSV-Verwaltungsrat ( Raad van Commissarissen ) besteht nach Artikel 11 aus 4 Mitgliedern , von denen drei von UKF und einer von NSM benannt wird . Nach Artikel 12 ist eine Leitungsgruppe ( " Stuurgröp " ) zu bilden , die aus Vertretern der einzelnen Hersteller besteht , die eine monatliche Verbindung zum CSV herstellen soll und berechtigt ist , dem CSV Weisungen zu erteilen , die verbindlich sind , sofern die Vertreter beider Hersteller mit ihnen einverstanden sind und die CSV-Geschäftsführung bei der Beschlußfassung anwesend ist . 19 . Das CSV-Abkommen a ) Das CSV-Abkommen , das gleichzeitig mit der Herstellervereinbarung zustande gekommen und verlängert worden ist , verpflichtet das CSV , die Bedingungen für den Verkauf in * erhalb der Niederlande und ausserhalb des Gemeinsamen Marktes mit Zustimmung der Hersteller festzulegen ( Artikel 2 ) . Der Verkauf der fraglichen Erzeugnisse erfolgt im Namen des CSV für Rechnung der Hersteller ; die Hersteller sind aber nach wie vor befugt , ihr Warenzeichen auf den Verpackungen der gelieferten Erzeugnisse anzubringen ( Artikel 3 ) . CSV verpflichtet sich zur Zahlung der jedem Hersteller aufgrund der Bestimmungen der Herstellervereinbarung und insbesondere der Klauseln über die Lieferkontingente ( Artikel 5 und 7 ) zukommenden Beträge . b ) Die Beratungen zwischen der CSV-Geschäftsführung und der Leitungsgruppe ( " Stuurgröp " ) des CSV über die Art der Durchführung der ihr von den Herstellern übertragenen Aufgaben finden grundsätzlich einmal im Monat statt . Die CSV-Geschäftsführung hat die ihr von der " Stuurgröp " erteilten Weisungen durchzuführen . Ist sie nicht damit einverstanden , so hat sie dies während der Sitzung selbst mitzuteilen , und die Entscheidung wird solange ausgesetzt , bis der CSV-Verwaltungsrat über den Streitfall entschieden hat ( Artikel 1 Absatz 4 ) . Ferner ist eine jährliche Kontrolle des CSV-Haushalts durch die " Stuurgröp " vorgesehen ( Artikel 8 ) . Ausser den mehr technischen Bestimmungen enthält das Abkommen ganz allgemein den Grundsatz , daß CSV alle Ausführungsmodalitäten der Herstellervereinbarung zu beachten hat . 20 . Die CSV-Verkaufsbedingungen a ) Der CSV-Verkauf von in den Niederlanden zum unmittelbaren Verbrauch durch die Landwirtschaft und den Gartenbau bestimmten Stickstoffdüngemitteln erfolgt über die Vertreter des CSV für die Niederlande , an die die Aufträge zu richten sind , nämlich : - CEBECO ( Nationale Coöperatieve Aan - en Verkoopvereniging vor Land - en Tuinbouw GA Cebeco-Handelsraad ) in Rotterdam , - COCON in Rotterdam , die für Cehave NV in Veghel und Coöperatieve Centrale Vereniging " Landbouwbelang " GA in Rörmond auftritt , - ANK ( BV Algemene Nederlandse Kunstmesthandelmaatschappij ) in Rotterdam , die nachstehend als " Vertreter " bezeichnet werden . Jeder Auftrag an CSV muß über einen dieser drei Vertreter laufen ( Artikel 1 ) . b ) CSV behält sich das Recht vor , Aufträge ganz oder teilweise unter Angabe der Gründe zu verweigern ( Artikel 2 ) . Sollte das CSV nicht in der Lage sein , die Bestellung einer oder mehrerer spezifischer Erzeugnisarten zu befriedigen , behält es sich das Recht vor , eine entsprechende Menge reinen Stickstoffs

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.