Europäische Union

2005/346/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 2004 über eine staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der MobilCom AG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 2641)Text von Bedeutung für den EWR.

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4.5.2005    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 116/55 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. Juli 2004 über eine staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der MobilCom AG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 2641) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/346/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (1), insbesondere auf Artikel 7 Absätze 3 und 4, nachdem der Mitgliedstaat und andere Beteiligte auf der Grundlage der vorerwähnten Bestimmungen zur Stellungnahme aufgefordert worden sind (2) und gestützt auf ihre Bemerkungen, in Erwägung nachstehender Gründe: I.   VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 18. Oktober 2002 informierte Deutschland die Kommission über die Gewährung einer so genannten Rettungsbeihilfe in Form einer staatlichen Bürgschaft für ein an MobilCom AG (hiernach „MobilCom“) durch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (hiernach „KfW“) gewährtes Darlehen in Höhe von 50 Mio. EUR. Das Darlehen war am 19. September 2002 ausgezahlt worden. (2) Mit Schreiben vom 21. Oktober 2002 und vom 30. Oktober 2002 forderte die Kommission zusätzliche Auskünfte an, die mit Schreiben Deutschlands vom 23. Oktober 2002, registriert am 23. Oktober 2002 und 24. Oktober 2002, bzw. Schreiben vom 5. November 2002, registriert am 5. November 2002, erteilt wurden. (3) Mit Schreiben vom 27. November 2002, registriert am 28. November, teilte Deutschland die Gewährung einer weiteren 80 %igen Ausfallbürgschaft für ein neues Darlehen in Höhe von 112 Mio. EUR mit. Am 10. Dezember 2002 fand eine Sitzung mit Vertretern der Kommission und Deutschlands statt. (4) Die Kommission teilte Deutschland mit Schreiben vom 21. Januar 2003 ihren Beschluss mit, die Darlehensbürgschaft über 50 Mio. EUR als Rettungsbeihilfe auf der Grundlage von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag und der Leitlinien der Gemeinschaft für Staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen im Schwierigkeiten (3) zu genehmigen. (5) Mit gleichem Schreiben unterrichtete die Kommission Deutschland über ihren Beschluss, hinsichtlich der 80 %igen Darlehensbürgschaft über 112 Mio. EUR das förmliche Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. (6) Der Beschluss der Kommission zur Eröffnung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (4). Die Kommission forderte die sonstigen Beteiligten zur Stellungnahme auf. (7) Mit Schreiben vom 24. Februar 2003, registriert am 25. Februar 2003 und 26. Februar 2003, nahm Deutschland zu dem Beschluss der Kommission über die Verfahrenseröffnung Stellung. (8) Mit Schreiben vom 14. März 2003, registriert am 14. März 2003, übermittelte Deutschland der Kommission weitere Informationen. Gleichzeitig meldete Deutschland der Kommission seine Absicht an, die Staatsbürgschaften für die MobilCom gewährten Kreditlinien über 50 Mio. EUR sowie 112 Mio. EUR bis zum Jahresende 2007 zu verlängern. Außerdem wies Deutschland darauf hin, dass der zweite Kredit lediglich in Höhe von 88,3 Mio. EUR an das Unternehmen ausgezahlt worden sei. (9) Mit Schreiben vom 10. April 2003 bat die Kommission um zusätzliche Auskünfte über die geplante Verlängerung der Staatsbürgschaften, die Deutschland mit Schreiben vom 9. Mai 2003, registriert am 12. Mai 2003, erteilte. Weitere Informationen übermittelte Deutschland mit Schreiben vom 21. Mai 2003, registriert am 21. Mai 2003. (10) Mit Schreiben vom 3. Juni 2003, registriert am 4. Juni 2003, gab MobilCom eine Stellungnahme zu dem Verfahren ab. (11) Die Kommission setzte Deutschland mit Schreiben vom 9. Juli 2003 darüber in Kenntnis, dass sie das laufende Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag bezüglich der geplanten Verlängerung der Darlehensbürgschaften bis Jahresende 2007 erweitere. (12) Die Entscheidung der Kommission zur Erweiterung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (5). Die Kommission forderte die sonstigen Beteiligten zur Stellungnahme auf. (13) Mit Schreiben vom 1. September 2003, registriert am 2. September 2003, nahm Deutschland zur Verfahrenserweiterung Stellung. Mit Schreiben vom 9. September 2003 forderte die Kommission zusätzliche Auskünfte an. Deutschland antwortete mit Schreiben vom 23. September 2003, registriert am 25. September 2003. Darin informierte Deutschland die Kommission außerdem darüber, dass MobilCom die ausstehenden Kreditlinien, für die Staatsbürgschaften gewährt worden waren, am 22. September 2003 vollständig getilgt hat und dass die Bürgschaftsurkunden an Bund und Land Schleswig-Holstein von der KfW (Konsortialführerin) zurückgegeben werden. (14) Mit Schreiben vom 5. November 2003, registriert am 6. November 2003, erklärte Deutschland den bei der Kommission gestellten Antrag, die Verlängerung der Bürgschaften für die Kredite bis 2007 zu genehmigen, vor dem Hintergrund für erledigt, dass die Kredite zurückgezahlt worden seien. (15) Mit Schreiben vom 25. September 2003, registriert am 25. September 2003, und mit Schreiben vom 2. Oktober 2003, registriert am 6. Oktober 2003, erhielt die Kommission Bemerkungen zweier Wettbewerber von MobilCom zur Verfahrenserweiterung, die zur Stellungnahme an Deutschland weitergeleitet wurden. Die Antwort Deutschlands ging mit Schreiben vom 5. November 2003, registriert am 6. November 2003, ein. (16) Am 9. Januar sowie am 21. Januar 2004 fanden Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung, des Landes Schleswig-Holstein sowie des Unternehmens und der Kommission zu der Frage statt, ob zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen erforderlich sind. Mit Schreiben vom 13. Februar 2004, registriert am 13. Februar 2004, unterrichtete Deutschland die Kommission, dass MobilCom grundsätzlich bereit sei, seinen Online-Direktvertrieb von MobilCom Mobilfunkverträgen für einen Zeitraum von sieben Monaten einzustellen. Mit Schreiben vom 16. Februar 2004 bat die Kommission um die Klarstellung einiger Punkte. Auf ein weiteres Schreiben der Kommission vom 26. März 2004 erklärte Deutschland mit Schreiben vom 2. sowie vom 28. April 2004, registriert am 2. April 2004 bzw. am 28. April 2004, dass es die Schließung der MobilCom Online-Shops nicht endgültig zusagen könne. Mit Schreiben vom 23. Juni 2004, registriert am 24. Juni 2004, übermittelte Deutschland der Kommission weitere Informationen zur aktuellen Kundenentwicklung der MobilCom. II.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN 1.   MobilCom AG (17) MobilCom AG wurde 1991 von Gerhard Schmid als MobilCom Communicationstechnik GmbH gegründet. Es hat seinen Sitz in Büdelsdorf, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein, einem Fördergebiet nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag. Neben der Zentrale in Büdelsdorf ist MobilCom mit verschiedenen Niederlassungen in Deutschland vertreten (Kiel, Karlstein, Erfurt und Hallbergmoos). (18) Größter Aktionär von MobilCom ist gegenwärtig France Télécom mit 28,3 % der Aktien. Der Rest der Aktien befindet sich in Streubesitz. (19) MobilCom begann die Geschäftstätigkeit als Wiederverkäufer von Mobilfunkdiensten der „zweiten Generation“ („2G“) für u. a. T-Mobile, Vodafone und E-Plus. Das Unternehmen ging 1996 an die Börse und wurde 1997 als eine der ersten Firmen am Neuen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Mit dem Einstieg in das deutsche Festnetz- und Internetgeschäft 1998 erschloss sich MobilCom weitere Geschäftsfelder. Geprägt vom Unternehmenswachstum während der Boomjahre des Mobilfunks konnte MobilCom schnell wachsen. (20) In den Jahren 1997 bis 2000 kaufte MobilCom weitere Unternehmen, darunter den Netzwerk-Service-Provider Topnet und den Mobilfunk-Service-Provider Cellway sowie die zu dieser Zeit größte deutschsprachige Internet-Suchmaschine DINO-Online. MobilCom ergänzte das Portfolio auch um das Telekommunikationsunternehmen TelePassport, dem Service-Provider D Plus und einer Mehrheitsbeteiligung an der Computerkette Comtech. Ebenfalls 1999 brachte MobilCom die Internet-Tochter Freenet.de AG, den zweitgrößten Online-Dienst in Deutschland, an den Neuen Markt in Frankfurt. (21) Im Jahr 2000 gründete MobilCom zusammen mit France Télécom das Gemeinschaftsunternehmen MobilCom Multimedia GmbH mit dem Ziel der Ersteigerung einer UMTS-Lizenz sowie des Einstiegs in den UMTS-Markt. France Télécom tauschte seinen Anteil am Gemeinschaftsunternehmen in eine Beteiligung an der MobilCom AG in Höhe von 28,3 % ein, so dass die MobilCom AG über alle Anteile an der MobilCom Multimedia GmbH verfügte. Für die Anteile an der MobilCom AG zahlte France Télécom einen Kaufpreis von 7,3 Mrd. EUR. Die erforderliche Fremdfinanzierung der UMTS-Lizenz sollte von einem internationalen Bankenkonsortium bereitgestellt werden. Die Grundlage der strategischen Partnerschaft im Bereich UMTS bildete ein Kooperationsabkommen („Cooperation Framework Agreement“), das die Parteien im März 2000 unterzeichnet hatten. (22) Im August 2000 ersteigerte die MobilCom Multimedia GmbH für 8,4 Mrd. EUR von der Bundesregierung eine UMTS-Lizenz. Im Jahr 2001 wurde D Plus mit Cellway verschmolzen, um die Vertriebsstruktur optimal auf das UMTS-Geschäft auszurichten. Ebenso wurde in diesem Jahr mit dem Aufbau des UMTS-Netzes begonnen. (23) Im Geschäftsbereich Mobilfunk/Service Provider sollte MobilCom mit dem Einstieg in das UMTS-Geschäft vom reinen Service Provider zum netzgestützten Mobilfunkanbieter entwickelt werden (6). (24) Das Geschäftsfeld Festnetz/Internet umfasste zum einen Sprachtelefonie, zum anderen das Internet-Zugangsgeschäft, das über die Internet-Tochter Freenet.de AG betrieben wurde, an der MobilCom mit 76,1 % beteiligt war. Im Festnetz-Bereich bediente MobilCom vor der Krise nahezu acht Millionen Kunden, davon rund 3,2 Millionen Internet-Kunden. (25) Der Konzernumsatz von MobilCom für das Geschäftsjahr 2001 betrug 2,59 Mrd. EUR. Das entsprach einer Steigerung von rund 10 % gegenüber dem Vorjahr. 1,919 Mrd. EUR des Umsatzes entfielen auf den Bereich Mobilfunk/Service Provider, 0,583 Mrd. EUR auf den Bereich Festnetz/Internet und 88 Mio. EUR auf Sonstiges. Im Bereich UMTS wurden keine Umsätze erzielt, da sich dieser noch im Aufbau befand. (26) Ende des Jahres telefonierten 5,01 Mio. Kunden mit einem Mobiltelefon von MobilCom — ein Zuwachs von 25 % gegenüber 4 Mio. Kunden im Vorjahr. Damit wuchs MobilCom beim Mobilfunk schneller als der Markt, der ein Wachstum von 17 % im Jahre 2001 aufwies. Zwei Drittel des Kundenstamms entfielen auf das Vertragskunden-Geschäft, während der Marktdurchschnitt bei 44 % lag. (27) Am 31. Juli 2002 beschäftigte MobilCom 5 175 Personen einschließlich Beschäftigen mit befristeten Verträgen. Das entsprach 4 463 Vollzeitstellen. 2.   Der Mobilfunk-Markt (28) MobilCom wird sich nach der Umstrukturierung auf das Geschäftsfeld Mobilfunk/Service Provider konzentrieren. Vor der Krise war MobilCom darüber hinaus im Bereich UMTS sowie Festnetz/Internet tätig. (29) Nach Auskunft Deutschlands und gemäß der dem übermittelten Umstrukturierungsplan beigefügten Marktstudie ist der Markt für Mobilfunkdienste Teil des Marktes für Telekommunikationsdienste, der auch Leistungen für Festnetzanschlüsse, Kabelfernsehen, Mietleitungen, Carrier-Geschäft und Sonstiges umfasst. Der Markt für mobile Telekommunikationsdienstleistungen („Markt für Mobilfunkdienste“) ist gegenüber den Märkten für andere Telekommunikationsdienste als ein eigenständiger sachlicher Markt anzusehen, da sich die Produkte deutlich von denen im Bereich der anderen Telekommunikationsdienste unterscheiden. (30) Bei den auf dem Mobilfunkmarkt tätigen Unternehmen lassen sich Netzbetreiber und reine Wiederverkäufer („Service Provider“) unterscheiden. Netzbetreiber besitzen und betreiben die zur Erstellung von mobilen Diensten erforderliche Infrastruktur. Sie vertreiben diese Dienste sowohl direkt als auch indirekt über Service-Provider. Service-Provider beschränken sich darauf, Mobilfunk-Dienste auf Basis eigener Preisgestaltung zu vertreiben. (31) Nach Angaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post („RegTP“) lag der Gesamtumsatz mit Telekommunikations-Diensten in Deutschland im Jahr 2002 bei etwa 61 Mrd. EUR. Festnetz-Dienste und Mobilfunk-Dienste sind gegenwärtig mit jeweils etwa 1/3 des Gesamtumsatzes die beiden umsatzstärksten Segmente des Gesamtmarktes für Telekommunikations-Dienste. (32) Die kumulierten Gesamterlöse der Mobilfunkunternehmen lagen Angaben der RegTP zufolge im Jahr 2002 bei 23,7 Mrd. EUR. Die jährliche Wachstumsrate der Mobilfunk-Dienste lag zwischen 1998 und 2002 bei durchschnittlich 25,7 % und damit deutlich über der durchschnittlichen Wachstumsrate des Gesamtmarktes für Telekommunikations-Dienste in Deutschland von 8,3 %. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des Umsatzes der Mobilfunk-Dienste lag dabei jedoch deutlich unter der durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate der Teilnehmerzahlen in diesem Bereich. Ursache dafür waren die stetig sinkenden monatlichen Durchschnittsumsätze pro Teilnehmer. In den Jahren 2001 und 2002 verlangsamte sich das Wachstum bei den Mobilfunk-Diensten merklich (2,8 % in 2002). (33) Allen der Kommission vorliegenden Prognosen und Studien zur Entwicklung des Mobilfunkmarktes in Deutschland (7) liegt die Erwartung zugrunde, dass sich die Anzahl der Mobilfunkkunden innerhalb der kommenden drei bis vier Jahre der natürlichen Sättigungsgrenze im Bereich von 80 bis 90 % der Bevölkerung Deutschlands nähert. Ende 2002 lag die Marktdurchdringung bei 72,4 % der Bevölkerung (2001 68 %). Zukünftig wird daher voraussichtlich nicht mehr das Erreichen hoher Kundenzahlen im Vordergrund stehen, sondern die Bindung bestehender profitabler Kunden sowie die Steigerung der durchschnittlichen Monatsumsätze. Der Wettbewerb wird sich zunehmend auf die wechselwilligen Kunden richten. Als Folge der Boomjahre 1999/2000 wird der Austauschbedarf des Endgerätes (und damit auch des Mobilfunkvertrages) in den kommenden Jahren in Deutschland weiter zunehmen. (34) Im Jahre 2002 stellten sich die Teilnehmer auf dem deutschen Mobilfunkmarkt wie folgt dar (Marktanteile auf Basis der Anzahl der Mobilfunkkunden)  (8) : T-Mobile D1 27,20 % Vodafone D2 25,60  % E-Plus E1 9,30  % O2 6,50  % Quam (9) 0,05  % Insgesamt (Netzbetreiber direkt) 68,65 % Debitel 13,60  % MobilCom 8,00  % Talkline 3,20  % Hutchison 1,40  % Victor Vox 1,60  % Drillisch 1,10  % Insgesamt (Service Provider) 31,35  % Gesamt (Digitaler Mobilfunk) 100,00 % (35) Marktführer im Bereich Mobilfunk der zweiten Generation sind T-Mobile und Vodafone, die auch jeweils über ein eigenes Mobilfunknetz verfügen. (36) Im Hinblick auf Anzahl der Kunden und Mitarbeiter sind drei Mobilfunkanbieter mit MobilCom vergleichbar: (37) O2 Deutschland betreibt in Deutschland Mobilfunknetze und bietet Mobilfunkdienste an. O2 Deutschland ist eine hundertprozentige Tochter von mmO2 plc, vormals Mobilfunk-Tochter der British Telecommunications plc. Das Unternehmen beschäftigt 3 500 Mitarbeiter. (38) Debitel ist ein Telekommunikationsunternehmen ohne eigene Netzinfrastruktur, das als Wiederverkäufer von Telefonminuten und Netzfunktionen von Mobilfunkdiensten der Zweiten Generation tätig ist. Das Unternehmen beschäftigt 3 544 Mitarbeiter. Im Jahr 2002 wurde ein Umsatz von 2,8 Mrd. EUR erzielt. (39) Talkline ist ein Wiederverkäufer von Mobilfunkdiensten der Zweiten Generation. Im Jahr 2001 wurde ein Umsatz von 1,26 Mrd. EUR erzielt. Nach unternehmenseigenen Angaben beschäftigt Talkline 1 000 Mitarbeiter. 3.   Finanzielle Schwierigkeiten und Umstrukturierung (40) Trotz einer erheblichen Ausweitung der Umsatzerlöse im Bereich Mobilfunk/Service Provider in den Jahren 1997 bis 2000 als Folge eines sehr starken Nettozuwachses an Kunden, nahmen die Betriebsergebnisse von MobilCom in diesem Bereich stetig ab. Dies war vor allem auf steigende Akquisitionskosten für Neukunden bei zugleich abnehmenden Margen im Bestandsgeschäft zurückzuführen. Ebenfalls von Bedeutung in diesem Zusammenhang war der Anstieg zweifelhafter Forderungen, die insbesondere in 2001 hohe Wertberichtigungen erforderlich machten. (41) Darüber hinaus gestalteten sich die externen Rahmenbedingungen im Bereich UMTS, insbesondere die Entwicklung von Markt, Content-Produkten und Endgeräten schlechter als geplant und mit deutlichem Zeitverzug. (42) Am 13. September 2002 erklärte France Télécom die Beendigung der Partnerschaft mit der MobilCom AG, da es die autonomen UMTS-Aktivitäten des deutschen Partners für nicht länger rentabel erachtete. Mit dem vollständigen Rückzug der France Télécom aus den gemeinsamen UMTS-Aktivitäten war die sofortige Einstellung jeglicher Zahlungen zur Finanzierung des UMTS-Geschäfts verbunden. (43) MobilCom hatte zu diesem Zeitpunkt Angaben in seinem Geschäftsbericht zufolge einen Schuldenstand von 7,1 Mrd. EUR und hohen laufenden Finanzmittelbedarf für weitere Netzwerkinvestitionen, laufenden Aufwand der Organisation sowie Zinsen. Da France Télécom bereits seit Monaten der einzige verbliebene Finanzierer von MobilCom war und keine Finanzierungsalternativen bestanden, war MobilCom unmittelbar von der Insolvenz bedroht. (44) Vor diesem Hintergrund gewährte der Bund eine Rettungsbeihilfe in Form einer Ausfallbürgschaft für ein Darlehen in Höhe von 50 Mio. EUR. Das Darlehen wurde von der bundeseigenen KfW bereitgestellt und am 21. September 2002 ausgezahlt. Dies ermöglichte dem Unternehmen seinen operativen Betrieb zunächst aufrechtzuerhalten. Diese Beihilfe ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, da sie von der Kommission bereits mit Entscheidung vom 21. Januar 2003 genehmigt wurde. (45) Zeitgleich versuchte MobilCom auf der Grundlage des Kooperationsvertrags mit France Télécom einen Ausgleichsanspruch geltend zu machen. (46) Am 22. November 2003 unterzeichneten die MobilCom AG, mobilcom Holding GmbH, Mobilcom Multimedia sowie France Télécom und Wirefree Services Belgium SA eine Vergleichsvereinbarung, das „MC Settlement Agreement“, mit der eine weitreichende Entschuldung von MobilCom erreicht werden konnte. (47) Kern der Vergleichsvereinbarung war die Übernahme der UMTS-Verbindlichkeiten des MobilCom-Konzerns durch France Télécom. Im Gegenzug verzichtete MobilCom — mit Ausnahme eines 10 %-Anteils — zugunsten von France Télécom auf mögliche Erlöse aus dem Verkauf oder der Nutzung sämtlicher UMTS-Vermögenswerte. (48) Im Einzelnen übernahm France Télécom Bankverbindlichkeiten (4,692 Mrd. EUR) sowie Lieferantenkredite (rund 1, 25 Mrd. EUR). Zugleich verzichtete France Télécom auf die Rückzahlung ihrer Gesellschafterdarlehen in Höhe von rund 1,009 Mrd. EUR. Insgesamt belief sich der Forderungsverzicht und die Übernahme der Verbindlichkeiten auf 6,9 Mrd. EUR zuzüglich der bis zum Zeitpunkt der Übernahme angefallenen Zinsen. (49) Weiterhin sagte France Télécom zu, die Mittel für den Rückzug aus dem UMTS-Geschäft zur Verfügung zu stellen, allerdings zeitlich bis zum 31. Dezember 2003 und in der Höhe bis zu einem Gesamtbetrag von 370 Mio. EUR begrenzt. Im Übrigen verzichteten die Parteien gegenseitig auf alle Ansprüche aus ihrer Geschäftsbeziehung (10). (50) Der Rückzug von France Télécom aus der Kooperation im UMTS-Geschäft hatte jedoch nicht nur Auswirkungen auf den Geschäftsbereich UMTS von MobilCom, sondern machte darüber hinaus auch die Umstrukturierung der anderen Geschäftsfelder, insbesondere des verlustträchtigen Kerngeschäftsfelds Mobilfunk/Service Provider notwendig. (51) France Télécom hatte es im Zuge der Vergleichsverhandlungen ausdrücklich abgelehnt, auch Mittel zur Reorganisation des Geschäftsfelds Mobilfunk/Service Provider zur Verfügung zu stellen. Um den weiteren Finanzierungsbedarf sicherzustellen, der bestand, um notwendige Reorganisationsmaßnahmen in diesem Geschäftsfeld zu finanzieren, gewährten Deutschland und das Land Schleswig-Holstein am 20. September 2002 eine weitere 80 %-Ausfallbürgschaft für ein Darlehen in Höhe von 112 Mio. EUR. 4.   Beschreibung des Umstrukturierungsplans (52) Deutschland legte einen umfassenden Umstrukturierungsplan für die MobilCom-Gruppe vor, der sich mit den Krisenursachen auseinandersetzte und ein Konzept zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität aufstellte. (53) Danach lagen die wesentlichen Ursachen für die andauernden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der MobilCom-Gruppe im Kerngeschäftsfeld Mobilfunk/Service Provider und dem bisherigen Geschäftsfeld UMTS. (54) Im Bereich UMTS gestalteten sich dem Umstrukturierungsplan zufolge die externen Rahmenbedingungen schlechter als geplant. Die ursprünglichen Gewinnerwartungen im Zusammenhang mit dem UMTS-Geschäft mussten korrigiert werden. Letztlich Auslöser für die Krise sei der den MobilCom-Konzern unerwartet treffende Rückzug von France Télécom aus dem Aufbau des UMTS-Geschäfts gewesen, wodurch angesichts des erheblichen Finanzbedarfs zur Entwicklung des UMTS-Geschäfts die Liquidität der MobilCom-Gruppe gefährdet worden sei. (55) Im Geschäftsfeld Service Provider/Mobilfunk nennt der Umstrukturierungsplan als übergeordnete Krisenursache die ausschließliche Ausrichtung auf Wachstum zulasten der Rentabilität. Der Fokus lag in diesem Geschäftsfeld, auch aus Gründen der Kundengewinnung für das künftige UMTS-Geschäft, in der Vergangenheit zu sehr auf Marktanteilswachstum. Da die Neukunden in der Vergangenheit häufig nur mit überproportional hohen Akquisitionskosten sowie primär in preisgünstigen Tarifen gewonnen werden konnten und gleichzeitig nur geringe Umsätze generiert wurden, waren die Rohertragsmargen gering. (56) Zudem ergaben sich signifikant hohe Belastungen aus dem unbefriedigenden Zahlungsverhalten vieler Kunden und daraus resultierenden Wertberichtigungen. Der Geschäftsbereich Mobilfunk/Service Provider erwirtschaftete zum damaligen Zeitpunkt dauerhaft Verluste. (57) Mit der Konzentration auf das UMTS-Geschäft waren darüber hinaus notwendige Anpassungen in den übrigen Geschäftsfeldern vernachlässigt worden. (58) Grundlage der im Umstrukturierungsplan vorgesehenen Strategie zur Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens war eine strikte Konzentration auf die ursprünglichen Kernkompetenzen als Service Provider im Bereich Mobilfunk. (59) Der unrentable UMTS-Betrieb sollte vollständig aufgelöst werden. Die Kosten für den Rückzug aus dem UMTS-Geschäft, also der Verkauf bzw. Rückbau aller UMTS-Vermögensgegenstände sowie der Abbau von 1 000 UMTS-Vollzeitstellen, wurden im Umstrukturierungsplan mit maximal 370 Mio. EUR beziffert. Laut Umstrukturierungsplan bestand damit im Bereich UMTS über den von France Télécom im Rahmen des „MC Settlement Agreements“ zugesagten Betrags von 370 Mio. EUR hinaus kein weiterer Finanzierungsbedarf. (60) Ferner war vorgesehen, dass sich MobilCom aus dem Bereich Internet/Festnetz zurückzieht. Dazu sollte die Festnetzsparte in Freenet.de AG integriert werden und die Beteiligung an Freenet.de AG später (teil-) veräußert werden. (61) Die Reorganisationsstrategie für den verlustträchtigen Bereich Mobilfunk/Service Provider sah als Kernelemente einen Stellenabbau von 850 Vollzeitstellen, die Konzentration der bisher an mehreren Standorten verteilten Vertriebs- und Kundenservice-Aktivitäten auf den Stammsitz Büdelsdorf und den Standort

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