Europäische Union

2002/753/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Juni 2002 über Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2144)

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Quellenkennung: 32002D0753. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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999 auf jährlich [...] Mio. DEM(40). Der Betrieb von 33 Frachtzentren in verkleinerter Ausgabe habe somit jährlich zurechenbare Kosten in Höhe von [...] Mio. DEM(41) verursacht. (30) Die Zustellbasen hingegen können, so die Bundesregierung, an die jeweiligen Sendungsmengen bzw. an die Zahl der zur Bearbeitung eines bestimmten Sendungsvolumens erforderlichen Auslieferungstouren in der Regelzustellung angepasst werden(42). Von den insgesamt 476 Zustellbasen, die seitens der DPAG zwischen 1994 und 1999 betrieben wurden, seien für die Vorhaltung von Haus-zu-Haus-Paketdiensten aufgrund ihres Sendungsaufkommens(43) die folgende Zahl von Zustellbasen erforderlich gewesen, die folgende Ausgaben verursachen hätten: 1994: [...] Zustellbasen(44), die insgesamt Ausgaben in Höhe von [...] Mio. DEM verursachen(45), zzgl. der Kosten für die Frachtzentren in Höhe von [...] Mio. DEM = [...] Mio. DEM; 1995: [...] Zustellbasen; Kosten: [...] Mio. DEM, zzgl. der Kosten für die Frachtzentren in Höhe von [...] Mio. DEM = [...] Mio. DEM; 1996: [...] Zustellbasen; Kosten: [...] Mio. DEM, zzgl. der Kosten für die Frachtzentren in Höhe von [...] Mio. DEM = [...] Mio. DEM; 1997: [...] Zustellbasen; Kosten: [...] Mio. DEM, zzgl. der Kosten für die Frachtzentren in Höhe von [...] Mio. DEM = [...] Mio. DEM; 1998: [...] Zustellbasen; Kosten: [...] Mio. DEM, zzgl. der Kosten für die Frachtzentren in Höhe von [...] Mio. DEM = [...] Mio. DEM; 1999: [...] Zustellbasen; Kosten [...] Mio. DEM, zzgl. der Kosten für die Frachtzentren in Höhe von [...] Mio. DEM = [...] Mio. DEM. (31) Die Personalkosten in den Einlieferungs- und Zielfrachtzentren können, so die Bundesregierung, auf das jeweils zu bearbeitende Paketaufkommen umgelegt werden. Die für die einzelnen Bearbeitungsschritte in den Einlieferungs- und Zielfrachtzentren erforderlichen personellen Ressourcen könnten somit in direkte Relation zum Volumen der Haus-zu-Haus-Paketdienste gesetzt werden. Gleiches gelte für die zur Bearbeitung der Pakete in den Zustellbasen nötigen Mannstunden. Die nachstehende Kostenrechnung basiert auf den Angaben der DPAG zu den jährlichen Mannstunden, die für die Bearbeitung des von ihr ermittelten jährlichen Haus-zu-Haus-Paketaufkommens erforderlich sind(46). Die zugrunde gelegten Stundenlöhne basieren auf Angaben der Bundesregierung(47). Die auf den einzelnen Bearbeitungsstufen insgesamt anfallenden Personalkosten wurden wie folgt berechnet: Mannstunden für die stationäre Bearbeitung im Einlieferungszentrum × Stundenlohn, Mannstunden für die stationäre Bearbeitung im Zielfrachtzentrum × Stundenlohn + Mannstunden für die Bearbeitung in den Zustellbasen × Stundenlohn. Für die Jahre 1994 bis 1999 ergibt sich damit folgendes Ergebnis: 1994: [...] Std. (Einlieferungsfrachtzentrum)(48) + [...] Std. (Zielfrachtzentrum)(49) + [...] Std. (Bearbeitung in den Zustellbasen)(50) × [...]DEM (Stundenlohn)(51) = DEM [...]Mio + [...] Mio. + [...] Mio. DEM = [...] Mio.; 1995: [...]Std. + [...] Std. + [...] Std. × [...] DEM (Stundenlohn) = [...] Mio. DEM + [...] Mio. DEM + [...] Mio. DEM = [...] Mio. DEM; 1996: [...] Std. + [...] Std. + [...] Std. × [...] DEM (Stundenlohn) = [...] Mio. DEM + [...] Mio. DEM + [...] Mio. DEM = [...] Mio. DEM; 1997: [...] Std. + [...] Std. + [...] Std. × [...] DEM (Stundenlohn) = [...] Mio. DEM + [...] Mio. DEM + [...] Mio. DEM = [...] Mio. DEM; 1998: [...] Std. + [...] Std. + [...] Std. × [...] DEM (Stundenlohn) = [...] Mio. DEM + [...] Mio. DEM + [...] Mio. DEM = [...] Mio. DEM; 1999 [...] Std. + [...] Std. + [...] Std. × [...] DEM (Stundenlohn) = [...] Mio. DEM + [...] Mio. DEM + [...] Mio. DEM = [...] Mio. DEM 3. Fernverkehr (32) Der Fernverkehr umfasst den täglichen Transport der Sendungen zwischen den 33 Einlieferungs- und Zielfrachtzentren(52). Die durchschnittliche Entfernung zwischen den 33 Einlieferungs- und Zielfrachtzentren beträgt [...] km(53). Seit 1994 sind alle Transporte dieser Art ausgelagert(54). Für den Fernverkehr werden zwei Container eingesetzt (d. h. ein Lkw plus Anhänger)(55). Um eine flächendeckende Versorgung im angepeilten 24-Stunden-Takt sicherzustellen, muss zwischen jedem Frachtzentrum mindestens eine Nachtfahrt durchgeführt werden; das ergibt 32 Relationen von jedem Einlieferungsfrachtzentrum zu den restlichen Zielfrachtzentren (d. h. mindestens 32 × 33 = 1056 Fahrten täglich)(56). Die Beförderung im Fernverkehr erfolgt an fünf Wochentagen (= 250 Nachtfahrten jährlich)(57). Dies bedeutet, dass die Personal-, Betriebs- und Kapitalkosten für jährlich 264000 Fernfahrten (1056 × 250) den Haus-zu-Haus-Diensten zugerechnet werden können(58). Die den Fernfahrten im B-to-B-Segment jährlich zuzuordnenden Kosten lassen sich somit errechnen aus dem Preis pro Fahrt × 264000 jährlichen Fernfahrten. Für den Zeitraum 1994 bis 1999 ergeben sich damit folgende den Haus-zu-Haus-Diensten zurechenbare Kosten: 1994: [...] DEM pro Fahrt(59) × 264000 jährliche Fernfahrten = [...] Mio. DEM/Jahr; 1995: [...] DEM pro Fahrt × 264000 jährliche Fernfahrten = [...] Mio. DEM/Jahr; 1996: [...] DEM pro Fahrt × 264000 jährliche Fernfahrten = [...] Mio. DEM/Jahr; 1997: [...] DEM pro Fahrt × 264000 jährliche Fernfahrten = [...] Mio. DEM/Jahr; 1998: [...] DEM pro Fahrt × 264000 jährliche Fernfahrten = [...] Mio. DEM/Jahr; 1999: [...] DEM pro Fahr × 264000 jährliche Fernfahrten = [...] Mio. DEM/Jahr. (33) Zusätzlich zu den nächtlichen Fernfahrten erfolgt für die drei größten Versandhandelsunternehmen auch ein Direktabzug der Sendungen. Nach Schätzungen der DPAG wurden zwischen [...] (1990) und [...] % (1999) der Versandhandelspakete beim Kunden abgeholt und direkt zum Zielfrachtzentrum transportiert(60). Außerdem werden [...] % der Retourensendungen für den Versandhandel im Wege der Direktablieferung zugestellt(61). Wie bei den Direktauslieferungen im B-to-B-Segment werden auch der Direktabzug beim Versandhandel mit einem Lastwagen plus Anhänger (zwei Container) durchgeführt. Die Auslagerungskosten für den Direktabzug beim Versandhandel sind somit genauso hoch wie die Kosten für die Beförderung von Sendungen zwischen Geschäftskunden im Fernverkehr(62). Der Direktabzug erfolgt an fünf Tagen in der Woche. Den Angaben der Bundesregierung zufolge sind dem Versandhandelssegment zwischen 1994 und 1999 die folgende Anzahl von Fahrten und die folgenden Kosten zuzurechnen: 1994: [...] DEM pro Fahrt(63) × [...] zurechenbare Fernfahrten pro Jahr(64) = [...] Mio. DEM; 1995: [...] DEM pro Fahrt × [...] zurechenbare Fernfahrten pro Jahr = [...] Mio. DEM; 1996: [...] DEM pro Fahrt × [...] zurechenbare Fernfahrten pro Jahr = [...] Mio. DEM; 1997: [...] DEM pro Fahrt × [...] zurechenbare Fernfahrten pro Jahr = [...] Mio. DEM; 1998: [...] DEM pro Fahrt × [...] zurechenbare Fernfahrten pro Jahr = [...] Mio. DEM; 1999: [...] DEM pro Fahrt × [...] zurechenbare Fernfahrten pro Jahr = [...] Mio. DEM. 4. Regionalverkehr (34) Der Regionalverkehr umfasst Fahrten von durchschnittlich [...] km(65) zwischen den einzelnen Zielfrachtzentren und Zustellbasen. Beförderungen im Regionalverkehr erfolgen an sechs Tagen in der Woche (= 303 Arbeitstage)(66). Eine bestimmte Zustellbasis wird durchschnittlich mit fünf täglichen Fahrten mit einem Zielfrachtzentrum verbunden. Wie eingangs unter Randnummer 30 dargestellt, schätzt die Bundesregierung, dass eine bestimmte Anzahl der insgesamt 476 von der DPAG betriebenen Zustellbasen den Haus-zu-Haus-Paketdiensten zugerechnet werden kann(67). Durch indirekte Verknüpfung mit einer anderen Kostenkategorie (Zustellbasen) kann demnach eine entsprechende Zahl von Fahrten zu den Zustellbasen den Tür-zu-Tür-Paketdiensten zugerechnet werden. Die den im Wettbewerb erbrachten Haus-zu-Haus-Paketdiensten zuzuordnenden Fahrten im Regionalverkehr ergeben sich somit aus den täglichen Fahrten, die den Haus-zu-Haus-Paketdiensten pro Zustellbasis zuzurechnen sind × 303 Arbeitstage × der Zahl der den Haus-zu-Haus-Paketdiensten insgesamt zuzurechnenden Zustellungsbasen. Für den Zeitraum 1994 bis 1999 ergeben sich damit folgende Kosten: 1994: [...] Tagesfahrten(68) × 303 Arbeitstage = [...] jährliche Fahrten pro Zustellbasis × [...] zuzurechnende Zustellsbasen(69) = [...] zuzurechnende Fahrten pro Jahr × [...] DEM(70) pro Fahrt = [...] Mio. DEM; 1995: [...] Tagesfahrten × 303 Arbeitstage = [...] jährliche Fahrten pro Zustellbasis × [...] zuzurechnende Zustellbasen = [...] zuzurechnende Fahrten pro Jahr × [...] DEM pro Fahrt = [...] Mio. DEM; 1996: [...] Tagesfahrten × 303 Arbeitstage = [...] jährliche Fahrten pro Zustellbasis × zuzurechnende Zustellbasen = [...] zuzurechnende Fahrten pro Jahr × [...] DEM pro Fahrt = [...] Mio. DEM; 1997: [...] Tagesfahrten × 303 Arbeitstage = [...] jährliche Fahrten pro Zustellungsbasis × [...] zuzurechnende Zustellbasen = [...] zuzurechnende Fahrten pro Jahr × [...] DEM pro Fahrt= [...] Mio. DEM; 1998: [...] Tagesfahrten × 303 Arbeitstage = [...] jährliche Fahrten pro Zustellbasis × [...] zuzurechnende Zustellbasen = [...] zuzurechnende Fahrten pro Jahr × [...] DEM pro Fahrt = [...] Mio. DEM; 1999: [...] Tagesfahrten × 303 Arbeitstage = [...] jährliche Fahrten pro Zustellbasis × [...] zuzurechnende Zustellbasen = [...] zuzurechnende Fahrten pro Jahr × [...] DEM pro Fahrt = [...] Mio. DEM. 5. Auslieferung (35) Bei den hier zur Diskussion stehenden Haus-zu-Haus-Paketdiensten unterscheidet die DPAG drei verschiedene Auslieferungsformen: 1) Firmenzustellung für Kunden, deren tägliche Zustellmenge einen auf individuelle Großempfänger vorsortierten Rollbehälter ausmacht(71); 2) Retourenzustellung für den Versandhandel und 3) Regelzustellung für die gemeinsame Auslieferung von Versandhandelspaketen und denjenigen B-to-B-Paketen, die nicht mittels der Firmenzustellung ausgeliefert werden. (36) Firmenzustellung: Eine Firmenzustellung umfasst die Zustellung von Paketen in einzelnen Rollbehältern. Ein Behälter enthält ausschließlich Pakete für einen bestimmten Adressaten(72). Rund [...] % der B-to-B-Pakete werden im Wege der Firmenzustellung ausgeliefert. Die restlichen [...] % werden gemeinsam mit B-to-C-Paketen im Wege der Regelzustellung ausgeliefert(73). Die Formel zur Berechnung der reinen Firmenzustellung lautet: Kosten der Zustelltour × Anzahl der täglichen Touren × 250 Zustelltage pro Jahr. Für den Zeitraum 1994 bis 1999 ergibt sich damit folgendes Bild: 1994: [...] DEM pro Tour(74) × [...] zurechenbare Zustelltouren(75) × 250 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1995: [...] DEM pro Tour × [...] zurechenbare Zustelltouren × 250 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1996: [...] DEM pro Tour × [...] zurechenbare Zustelltouren × 250 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1997: [...] DEM pro Tour × [...] zurechenbare Zustelltouren × 250 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1998: [...] DEM pro Tour × [...] zurechenbare Zustelltouren × 250 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1999: [...] DEM pro Tour × [...] zurechenbare Zustelltouren × 250 Zustelltage = [...] Mio. DEM. (37) Retourenzustellung: Retouren-Pakete sind Sendungen von Versandhandelskunden, die vom Empfänger zurückgeschickt werden. Retourensendungen werden bei bestimmten Sammelstellen ("Agenturen") abgeholt und gebündelt an fünf Tagen in der Woche (= 250 Zustelltage im Jahr) an das jeweilige Versandhandelsunternehmen zurückgeschickt(76). [...] % der Retourensendungen werden im Wege einer spezifischen Retourenzustellung ausgeliefert(77), der Rest wird, wie eingangs erwähnt, im Direktabzug zugestellt. Eine durchschnittliche Tour der Retourenzustellung erstreckt sich über ca. [...] km(78) und verursacht somit [...] % der Kosten einer [...] km langen Abholtour für den Versandhandel(79). Die der Retourenzustellung jährlich zuzurechnenden Kosten ergeben sich somit aus den Kosten pro Fahrt × den den Retourenzustellungen zurechenbaren Fahrten × 250 Zustelltage. Für den Zeitraum 1994 bis 1999 ergeben sich für die Retourenzustellung somit folgende Kosten: 1994: [...] DEM pro Fahrt(80) × [...] zurechenbare tägliche Fahrten(81) × 250 Zustelltage(82) = [...] Mio. DEM; 1995: [...] DEM pro Fahrt × [...] zurechenbare tägliche Fahrten × 250 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1996: [...] DEM pro Fahrt × [...] zurechenbare tägliche Fahrten × 250 Zustelltage = [...] Mio. EUR; 1997: [...] DEM pro Fahrt × [...] zurechenbare tägliche Fahrten × 250 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1998: [...] DEM pro Fahrt × [...] zurechenbare tägliche Fahrten × 250 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1999: [...] DEM pro Fahrt × [...] zurechenbare tägliche Fahrten × 250 Zustelltage = [...] Mio. DEM. (38) Regelzustellung: Nach Schätzungen der Bundesregierung stellt die DPAG pro Regelzustellungstour durchschnittlich [...] Pakete zu (Montag: [...] Pakete, Dienstag: [...] Pakete, Mittwoch: [...] Pakete, Donnerstag: [...] Pakete, Freitag: [...] Pakete und Samstag: [...] Pakete)(83). Der Schnitt von [...] Paketen pro Fahrt ergibt sich aus der von der DPAG praktizierten sechstägigen Zustellwoche, was auf das Jahr bezogen 303 Zustelltagen entspricht(84). Den offiziellen Angaben zufolge dauert eine Auslieferungstour im Schnitt [...] Stunden (Montag bis Freitag, Samstags [...] Std.)(85). Ausgehend von diesen Angaben lässt sich eine betriebliche Zuordnung der Auslieferungstouren zum B-to-B-Segment nach folgender Formel vornehmen: jährliches im Wege der Regelzustellung ausgeliefertes B-to-B-Sendungsaufkommen(86) geteilt durch 303 Zustelltage pro Jahr, geteilt durch [...] Pakete pro Tour = Anzahl der dem B-to-B-Segment täglich zuzuordnenden Touren. Für den Zeitraum 1994 bis 1999 ergeben sich auf dieser Grundlage die folgenden Kosten: 1994: [...] Mio. - [...] Mio. (Firmenzustellung) = [...] Mio., geteilt durch 303 Zustelltage, geteilt durch [...] Pakete pro Tour = [...] zurechenbare Touren × [...] DEM(87) pro Tour × 303 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1995: [...] Mio. - [...] Mio. (Firmenzustellung) = [...] Mio., geteilt durch 303 Zustelltage, geteilt durch [...] Pakete pro Tour = [...] zurechenbare Touren × [...] DEM pro Tour × 303 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1996: [...] Mio. - [...] Mio. (Firmenzustellung) = [...] Mio., geteilt durch 303 Zustelltage, geteilt durch [...] Pakete pro Tour = [...] zurechenbare Touren × [...] DEM(88) pro Tour × 303 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1997: [...] Mio. - [...] Mio. (Firmenzustellung) = [...] Mio., geteilt durch 303 Zustelltage, geteilt durch [...] Pakete pro Tour = [...] zurechenbare Touren × [...] DEM pro Tour × 303 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1998: [...] Mio. - [...] Mio. (Firmenzustellung) = [...] Mio., geteilt durch 303 Zustelltage, geteilt durch [...] Pakete pro Tour = [...] zurechenbare Touren × [...] DEM pro Tour × 303 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1999: [...] Mio. - [...] Mio. (Firmenzustellung) = [...] Mio., geteilt durch 303 Zustelltage, geteilt durch [...] Pakete pro Tour = [...] zurechenbare Touren × [...] DEM pro Tour × 303 Zustelltage = [...] Mio. DEM. (39) Die Zahl der dem Versandhandelssegment zuzurechnenden Auslieferungstouren wurde nach dem gleichen Rechenmodus ermittelt. Bei der Berechnung des auf das Versandhandelsgeschäft entfallenden Sendungsvolumens ist zu berücksichtigen, dass nach Schätzungen der DPAG ca. [...] % aller Versandhandelspakete wegen Abwesenheit des privaten Empfängers nicht beim ersten Zustellversuch übergeben werden können(89), so dass ein zweiter Zustellversuch unternommen werden muss. Bei analoger Anwendung des obigen Berechnungsmodus ergibt sich folgendes Ergebnis: 1994: [...] Mio.(90) + [...] Mio. für den zweiten Zustellversuch = [...] Mio., geteilt durch 303 Zustelltage, geteilt durch [...] Pakete pro Tour = [...] zurechenbare Touren × [...] DEM pro Tour × 303 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1995: [...] Mio. + [...] Mio. für den zweiten Zustellversuch = [...] Mio., geteilt durch 303 Zustelltage, geteilt durch [...] Pakete pro Tour = [...] zurechenbare Touren × [...] DEM pro Tour × 303 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1996: [...] Mio. + [...] Mio. für den zweiten Zustellversuch = [...] Mio., geteilt durch 303 Zustelltage, geteilt durch [...] Pakete pro Tour = [...] zurechenbare Touren × [...] DEM pro Tour × 303 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1997: [...] Mio. + [...] Mio. für den zweiten Zustellversuch = [...] Mio., geteilt durch 303 Zustelltage, geteilt durch [...] Pakete pro Tour = [...] zurechenbare Touren × [...] DEM pro Tour × 303 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1998: [...] Mio. + [...] Mio. für den zweiten Zustellversuch = [...] Mio., geteilt durch 303 Zustelltage, geteilt durch [...] Pakete pro Tour = [...] zurechenbare Touren × [...] DEM pro Tour × 303 Zustelltage = [...] Mio. DEM; 1999: [...] Mio. + [...] Mio. für den zweiten Zustellversuch = [...] Mio., geteilt durch 303 Zustelltage, geteilt durch [...] Pakete pro Tour = [...] zurechenbare Touren × [...] DEM pro Tour × 303 Zustelltage = [...] Mio. DEM. G. Umfang des öffentlichen Versorgungsauftrages der DPAG im Paketbereich (40) Schließlich machte Deutschland einige allgemeine Angaben 1. zum Umfang des öffentlichen Versorgungsauftrages der DPAG im Paketbereich und 2. zu den von der DPAG als ehemaligem Staatsbetrieb übernommenen Altlasten. (41) Der öffentliche Versorgungsauftrag der DPAG beinhaltete laut Bundesregierung die Abholung, Bearbeitung, Beförderung und Zustellung sämtlicher Postpakete mit einem Gewicht von bis zu 20 kg. Diese Leistung war in der Fläche zu einheitlichen Tarifen nach dem Grundsatz der Tarifeinheit im Raum anzubieten. Gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 3 der Postdienst-Pflichtleistungsverordnung(91) ("PPfLV") von 1994 konnte die DPAG, in Abweichung des gesetzlich vorgeschriebenen Einheitstarifs, bestimmten Kunden, die ihre Sendungen selbst vorkodierten bzw. vorsortierten oder ein bestimmtes Mindestsendungsaufkommen hatten, Preisabschläge gewähren, doch entband dies die DPAG nicht von ihrer Verpflichtung, weiterhin alle Schalterpakete zum Einheitstarif zu befördern, gleich, ob der Kunde den Schalterdienst für seine Privat- oder Geschäftspost in Anspruch nahm. Nach Aussage der Bundesregierung hatten alle Kunden, denen Preisnachlässe gewährt wurden, weil sie Pakete vorsortierten oder eine bestimmte Mindesteinlieferungsmenge aufbrachten, nach wie vor das Recht, den Universaldienst am Postschalter zum bundesweiten Einheitstarif in Anspruch zu nehmen(92). Geschäftskunden seien somit keineswegs entgegen den Vorgaben der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften über die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität(93) vom Universaldienst ausgeschlossen worden(94). H. Die von der DPAG als ehemaligem Staatsbetrieb übernommenen Altlasten (42) Deutschland argumentiert, dass die in dem Beschluss über die Einleitung des Verfahrens ausgewiesenen Vollkosten der DPAG für den Betrieb ihrer Sparte "Frachtpost" durch eine Reihe von Altlasten in die Höhe getrieben worden seien, die sämtlich mit der Verpflichtung der DPAG zur Erbringung von Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zusammenhingen. Aufgrund der ihr in der Vergangenheit und Gegenwart auferlegten Verpflichtungen fielen die Kosten der DPAG höher aus, als dies bei Erbringung dieser Leistungen unter normalen Marktbedingungen der Fall wäre. Um festzustellen, ob die DPAG bei der Zustellung der Inlandspaketpost kostendeckend arbeitet, dürften, so Deutschland, den mit diesen Leistungen erzielten Erlösen nicht die Vollkosten der DPAG gegenübergestellt werden, sondern die von Altlasten bereinigten hypothetischen Kosten, die auf der DPAG lasten würden, wenn sie die Paketleistungen unter normalen Marktbedingungen erbringen könnte(95). Die "Altlasten" spiegelten somit den Unterschied zwischen den Kosten für die Erbringung von Paketdiensten unter normalen Marktbedingungen und den Sonderkosten wider, die nur der DPAG bei der Erbringung dieser Leistungen entstuenden(96). (43) Ein normaler Betrieb des Paketdienstes unter Marktbedingungen hieße, dass die DPAG eine Reihe von Sonderkosten nicht zu tragen hätte, wie etwa 1) Grundgehälter über dem am Markt üblichen Niveau, 2) Wohnungsbaudarlehen für Bedienstete zu Zinsen unterhalb des am Markt üblichen Niveaus, 3) Abfindungen, 4) Personalüberhang (Entlohnung von Beamten ohne eigentlichen Aufgabenbereich), 5) entgangene Investitionsbeihilfen für die neuen Bundesländer, 6) nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer (da die Posttätigkeiten der DPAG von der Mehrwertsteuer befreit sind), 7) Kosten für Zivilschutz und Unternehmenssicherheit, 8) atypische Kapitalkosten, 9) Kosten einer unüblichen Form der beschleunigten Abschreibung, 10) Kosten für den Eigenbetrieb von Postämtern anstatt Vergütung von Agenturen, 11) im Vergleich zu Wettbewerbern geringerer Zustellumfang pro Halt des Zustellfahrzeugs(97); 12) Samstagszustellung, 13) Wiedervereinigungskosten, 14) ineffiziente Frachtlogistik in den neuen Bundesländern, 15) Parallelbetrieb zweier Logistiksysteme in der Übergangsphase zwischen 1994 und 1995. (44) Diese Altlasten sind nach Ansicht der Bundesregierung unter anderem das Ergebnis politischer Entscheidungen eines Mitgliedstaats über die Art und Weise der Erfuellung eines öffentlichen Versorgungsauftrags. Da es an einer einschlägigen Regelung auf Gemeinschaftsebene fehle, sei die Kommission nicht befugt, über die Höhe der Kosten von im allgemeinem Interesse erbrachten Leistungen oder die Angemessenheit der von den nationalen Regierungen diesbezüglich getroffenen politischen Entscheidungen zu befinden(98). Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die DPAG mit ihrer Sparte "Frachtpost" Gewinne erwirtschaften würde, wenn diese Sparte unter normalen Marktbedingungen ohne die erwähnten Sonderkosten betrieben werden könnte. (45) Selbst wenn sich die Kommission auf den Standpunkt stellen würde, dass nach heutigem Stand längst nicht mehr alle mittels dieser Infrastruktur erbrachten Paketleistungen als im öffentlichen Interesse erbrachte Leistungen gelten können, so müssten, so die abschließende Argumentation der Bundesregierung, die Altlasten dennoch als "verlorene Investitionskosten" für Leistungen angesehen werden, die zum Zeitpunkt der Planung der jetzigen Infrastruktur im Jahr 1990 eindeutig im öffentlichen Interesse erbracht worden waren(99). III. STELLUNGNAHMEN DRITTER (46) Auf die Aufforderung zu Stellungnahmen gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrags äußerten sich die beiden Beschwerdeführer und zwölf weitere Dritte. (47) Nach Ansicht von UPS sind die Paketdienste, die seitens der DPAG im Allgemeininteresse erbracht werden Gewinn bringend. Die im Beschluss über die Einleitung des Verfahrens festgestellte Kostenunterdeckung sei auf die Erbringung von Haus-zu-Haus-Paketdiensten, die nicht am Postschalter abgewickelt werden, zurückzuführen. Staatliche Beihilfen zur Deckung von Verlusten in diesem gewerblichen Bereich seien nicht unter Hinweis auf Artikel 86 Absatz 2 EG-Vertrag zu rechtfertigen. Auch sei die Höhe der von der Bundesregierung ausgewiesenen Altlasten übertrieben. UPS bezweifelt, ob die Löhne der DPAG wirklich über dem im Wettbewerb üblichen Lohnniveau lägen. Die Kosten der Frühpensionierung seien keine im Markt unübliche Altlast, sondern Kosten, die von jedem Unternehmen selbst getragen werden müssten. Auch UPS stelle im Einzelfall Pakete am Samstag zu. Ferner sollten die Altlasten mit den Immobilien und Kapitaltransfers abgewogen werden, die der DPAG anlässlich der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft im Jahre 1995 gerade zum Ausgleich hierfür vom Staat gewährt wurden. (48) Nach Ansicht des BIEK, der Vereinigung privater Anbieter von Kurier- und Expressdiensten, sind die Verluste des Postdiensts und der DPAG allein auf das Haus-zu-Haus-Geschäft zurückzuführen. Diese Verluste wurden aus Transferzahlungen aus dem Fernsprechmonopol der Deutschen Telekom quersubventioniert. So sei gemäß § 7 PostUmwG die DTAG zum Verzicht auf Rückgriffsforderungen gegen die DPAG in Höhe von rund 5,4 Mrd. DEM gezwungen worden. (49) Nach Ansicht des BIEK ergeben sich aus den seitens der Bundesregierung v

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.