Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/429 der Kommission vom 30. April 2024 über die von Tschechien geplante staatliche Beihilfe SA.58207 (2021/N) für den Bau und den Betrieb eines neuen Kernkraftwerks am Standort Dukovany (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 2858)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/429 12.3.2025 BESCHLUSS (EU) 2025/429 DER KOMMISSION vom 30. April 2024 über die von Tschechien geplante staatliche Beihilfe SA.58207 (2021/N) für den Bau und den Betrieb eines neuen Kernkraftwerks am Standort Dukovany (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 2858) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme nach den genannten Bestimmungen (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 15. März 2022 meldete Tschechien die Maßnahme zur Unterstützung für den Bau und den Betrieb eines neuen Kernkraftwerks (im Folgenden „KKW“) am Standort Dukovany (im Folgenden „Projekt“) bei der Kommission zur Genehmigung an. Im Anschluss an das Auskunftsersuchen der Kommission vom 21. April 2022 übermittelte Tschechien der Kommission mit Schreiben vom 5. Mai 2022 weitere Informationen. (2) Die Kommission unterrichtete Tschechien mit Schreiben vom 30. Juni 2022 über ihren Beschluss, wegen der Maßnahme das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzuleiten (im Folgenden „Einleitungsbeschluss“). Der Einleitungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten zur Stellungnahme auf. (3) Tschechien nahm am 31. August 2022 zum Einleitungsbeschluss Stellung. (4) Bei der Kommission gingen Stellungnahmen von Dritten ein. Die Kommission leitete diese an Tschechien weiter und das Land erhielt Gelegenheit, sich dazu zu äußern; die Stellungnahmen gingen mit Schreiben vom 21. Oktober 2022 bei der Kommission ein. (5) Weitere Informationen wurden von Tschechien am 30. Januar 2023, 16. März 2023, 4. April 2023, 11. April 2023, 24. April 2023, 9. Juni 2023, 21. Juni 2023, 3. Juli 2023, 14. Juli 2023, 2. August 2023, 8. September 2023, 14. September 2023, 22. September 2023, 6. Oktober 2023, 9. Oktober 2023, 18. Oktober 2023, 19. Oktober 2023, 22. Oktober 2023, 25. Oktober 2023, 8. November 2023, 20. November 2023, 16. Dezember 2023, 10. Januar 2024, 26. Januar 2024, 1. Februar 2024, 7. Februar 2024, 9. Februar 2024, 12. Februar 2024, 21. Februar 2024, 23. Februar 2024, 26. Februar 2024, 1. März 2024, 7. März 2024, 8. März 2024, 11. März 2024, 19. März 2024, 20. März 2024, 21. März 2024 und 15. April 2024 übermittelt. (6) Am 26. Januar 2024 verzichteten die tschechischen Behörden ausnahmsweise auf ihre Rechte gemäß Artikel 342 AEUV in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung 1/1958 und willigten in die Annahme und Notifizierung des vorliegenden Beschlusses in englischer Sprache ein. 2.   BESCHREIBUNG DES KONTEXTES 2.1.   Stromerzeugung in Tschechien (7) Wie in Abschnitt 2.1 des Einleitungsbeschlusses erläutert, machen Braunkohle und Kernenergie als Träger zur Stromerzeugung derzeit den größten Anteil am Energiemix in Tschechien aus. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Stromerzeugungskapazität und der Bruttostromerzeugung in Tschechien in der Zeit von 2000 bis 2022. Tabelle 1 Entwicklung der Stromerzeugungskapazität in Gigawatt (GW) und der Bruttostromerzeugung in Terawattstunden (TWh) in Tschechien, 2000-2022 Quelle: Tschechische Behörden. (8) In seinem aktualisierten Entwurf des nationalen Energie- und Klimaplans 2023 (im Folgenden „NEKP“) (2) bekräftigte Tschechien seine Absicht, sein Stromnetz zu dekarbonisieren und die Nutzung von Kohle für die Energie- und Wärmeerzeugung bis 2033 auslaufen zu lassen. (9) Dem aktualisierten Entwurf des NEKP zufolge werden Photovoltaik- und Onshore-Windkraftanlagen bis 2030 eine bedeutende Rolle bei der Dekarbonisierung der Stromversorgung spielen. Tschechien ist der Auffassung, dass das tschechische Energiesystem nicht allein durch intermittierende erneuerbare Energiequellen (im Folgenden „EEQ“) dekarbonisiert werden könne — trotz ihres voraussichtlich erheblichen Ausbaus —, da diese die erwartete Versorgungslücke nicht schließen könnten. Die tschechischen Behörden legten dar, dass diese intermittierenden Quellen in Tschechien relativ begrenzte Kapazitätsfaktoren von 11 % für Photovoltaik und 22 % für Onshore-Windenergie aufwiesen. Darüber hinaus habe sich gezeigt, dass das Potenzial für die Entwicklung von Windenergie in Tschechien aufgrund geringer öffentlicher Akzeptanz und dicht besiedelter Gebiete begrenzt sei. Tschechien verfüge zudem auch nicht über Offshore-Windenergie- oder großes Wasserkraftpotenzial, sodass die Möglichkeiten für große Kapazitäten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien begrenzt seien. (10) Tschechien ist der Auffassung, dass Erdgas aufgrund seines hohen Emissionsfaktors (499 t CO2e/GWh gegenüber 29 bei Kernenergie oder 85 bei Solarenergie innerhalb eines Lebenszyklus) und der Abhängigkeit von Gaseinfuhren kein geeigneter Ersatz für Stein- und Braunkohle sei. Die Abhängigkeit von Gas ist im Winter im Allgemeinen höher, da in diesem Zeitraum nicht genügend Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird und der Erdgasbedarf sich durch den Heizbedarf erhöht. Darüber hinaus wollen die tschechischen Behörden angesichts der derzeitigen geopolitischen Lage und ihrer Auswirkungen auf die Gasversorgung der Europäischen Union, insbesondere aus Russland, die Abhängigkeit von Gaseinfuhren verringern. (11) Im Oktober 2019 legte der tschechische Übertragungsnetzbetreiber ČEPS eine Prognose zur Angemessenheit der Ressourcen (3) vor, in der zwei Szenarien vorgestellt wurden — Szenario A: ein Basisszenario, bei dem angenommen wird, dass Strom in modernisierten Braunkohlekraftwerken (Prunéřov II, Tušimice, Mělník I und Ledvice PP) erzeugt wird, und Szenario B: ein CO2-armes Szenario, bei dem davon ausgegangen wird, dass alle Braunkohlekraftwerke außer Ledvice PP stillgelegt werden. Beide Szenarien führen zu Problemen bei Fragen der Angemessenheit. (12) Eine weitere neuere Studie, die ebenfalls von ČEPS durchgeführt wurde (4), zeigt auf, dass es aufgrund der Stilllegung von Braunkohlekraftwerken ab 2030 Probleme bei der Angemessenheit der Stromerzeugung geben wird, sodass steigende Einfuhren von über 20 % erforderlich sind, um die tschechische Nachfrage zu decken. Probleme mit Stromengpässen treten in allen Szenarien ab 2035 auf und sind besonders gravierend in Szenarien, in denen ein vollständiger Kohleausstieg entweder im Jahr 2033 (dem zentralen Szenario, das ČEPS für am wahrscheinlichsten hält) oder im Jahr 2030 (Dekarbonisierungsszenario) erfolgt. Diese Prognose (unter der Annahme einer maximalen Nettoeinfuhr von 20 TWh aufgrund technischer und sicherheitstechnischer Beschränkungen und unter Einbeziehung des neuen Kernkraftblocks in die Annahmen für die Zeit nach 2035) unterstreicht, dass die LOLE-Werte (5) nach wie vor unzureichend sind. Berechnungen für das zentrale Szenario belegen, dass die Erzeugungskapazität bereits 2030 nicht mehr ausreicht, um den Verbrauch zu decken. (13) In den von den tschechischen Behörden vorgelegten Studien sind die erwarteten grenzüberschreitenden Ströme zwischen Tschechien und seinen Nachbarländern berücksichtigt. Das tschechische Stromnetz ist gut an die Netze benachbarter Mitgliedstaaten angebunden, und diese Verbundkapazität soll in Zukunft weiter ausgebaut werden (6). Der tschechische Day-Ahead-Strommarkt ist durch multiregionale Kopplung (7) verbunden, bei der die grenzüberschreitende Kapazität implizit auf der Grundlage der Nettoübertragungskapazität zugewiesen wird. Im Juni 2022 startete das Projekt „Core (8) Flow-Based Market Coupling“ (9) (Lastflussbasierte Marktkopplung in der Core-Region), und Tschechien hat seine Day-Ahead- und Intraday-Strommärkte vollständig integriert und damit das Zielmodell des Strommarkts in der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement erreicht (10). (14) Derzeit ist Tschechien Nettoexporteur von Strom in mittel- und osteuropäische Länder, doch wird dies laut ČEPS in Zukunft nicht mehr so bleiben. Nach der Angemessenheitsprognose 2019 werden die Ausfuhren im Jahr 2025 auf 5,4 TWh zurückgehen, wobei die Gesamtbilanz für Tschechien 1,8 TWh beträgt. Die Bilanz würde 2030 mit Stromeinfuhren von 8,2 TWh und einer Gesamtbilanz von -5,4 TWh im Basisszenario negativ ausfallen. Nach dem CO2-armen Szenario für 2030 würde sich die negative Gesamtbilanz auf 9,2 TWh belaufen. (15) Während die Stromerzeugung voraussichtlich zurückgehen wird, dürfte der Verbrauch trotz der Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie (EU) 2018/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz leicht von derzeit etwa 67 TWh auf rund 77,5 TWh im Jahr 2040 steigen. Die Angemessenheitsprognose 2022 von ČEPS geht in allen prognostizierten Szenarien von einem messbaren Anstieg der Stromnachfrage in den nächsten 15 Jahren aus, wobei das zentrale Szenario einen Anstieg um 46 % auf 98 TWh jährlich gegenüber dem derzeitigen Niveau von rund 67 TWh aufweist. Tschechien rechnet zudem mit einem höheren Strombedarf, der zum Teil auf die Umstellung von gasbefeuerten Heizungen auf die Nutzung von Wärmepumpen sowie auf die allgemeine Ersetzung von Gas durch Strom zurückzuführen ist. (16) Obwohl Tschechien gut mit den umliegenden Ländern vernetzt ist, schwankt der Stromfluss zu verschiedenen Jahreszeiten erheblich. In der Angemessenheitsprognose 2019 wurde darauf hingewiesen, dass in der mitteleuropäischen Region (Core-Region für die Berechnung der Übertragungskapazitäten) aufgrund ähnlicher klimatischer Bedingungen, Kohleausstiegsplänen und Versorgungsengpässen in mehreren Ländern gleichzeitig mit Stromknappheit im Netz zu rechnen ist (11). Die tschechischen Behörden sind der Auffassung, dass der Rückgang der Industrieproduktion infolge der erwarteten Stromknappheit zu einer Schwächung des Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit der tschechischen Wirtschaft führen würde und somit erhebliche Einbußen auf der Einnahmenseite der öffentlichen Haushalte mit sich bringen könnte. Stromausfälle oder längerfristige Engpässe können somit erhebliche Auswirkungen auf die soziale Stabilität des Landes mit allen damit verbundenen negativen Folgen haben. (17) Aus den oben genannten Studien geht hervor, dass die Kernenergie eine sicherere Option für künftige Investitionen in dekarbonisierte Energie in Tschechien darstellt. Die tschechischen Behörden legten dar, dass die Entscheidung, in neue Kernenergiekapazitäten zu investieren, vor dem Hintergrund der Dekarbonisierungsziele des Landes sowie der Ergebnisse der Angemessenheitsprognose von 2019 getroffen worden sei, die eine wichtige Grundlage für die Quantifizierung des Bedarfs an neuen Investitionen in die Kernenergie darstelle. Die tschechische Regierung plant in der Zeit von 2036 bis 2050 einen Ausbau der neuen Kernenergiekapazitäten (einschließlich der angemeldeten Investition) um rund 4 GW. 2.2.   Ziele und Hintergrund (18) Die tschechischen Behörden beabsichtigen, die Stromerzeugung aus Kernenergie beizubehalten oder zu erhöhen, um zur Dekarbonisierung ihres Energiemixes, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur industriellen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen und die oben genannten Bedenken hinsichtlich der Versorgungssicherheit auszuräumen. Das Projekt sei Teil eines umfassenderen Programms zur Förderung CO2-armer Stromerzeugungsquellen, durch das der Anteil der Kernenergie an der gesamten Stromerzeugungskapazität in Tschechien auf etwa 50 % erhöht werden soll. Tatsächlich sei in dem im Juni 2015 angenommenen nationalen Aktionsplan für die Entwicklung der Kernenergie (12) in Tschechien bereits auf die Stärkung der Rolle der Kernenergie eingegangen worden. (19) Derzeit sind sechs Kernkraftblöcke in Tschechien in Temelín (13) und in Dukovany (14) in Betrieb. Tschechien zufolge würden die vier bestehenden Blöcke am Standort Dukovany voraussichtlich in der Zeit von 2045 bis 2047 abgeschaltet, sofern das Staatliche Amt für nukleare Sicherheit die Sicherheitsanforderungen des bestehenden Kernkraftwerks während der Betriebsdauer der Anlage alle zehn Jahre genehmigt. Die tschechischen Behörden teilen mit, dass derzeit keine spezifische Verpflichtung bestehe, sie über diesen Zeitraum hinaus zu betreiben. (20) Im Entwurf des aktualisierten NEKP (15) für Tschechien sind Ziele für die Diversifizierung der Energieversorgung festgelegt, die den Anteil der einzelnen Brennstoffe an i) den gesamten Primärenergiequellen (ohne Strom) und ii) an der Stromerzeugung betreffen. Die tschechischen Behörden gaben an, dass der Anteil der Kernenergie im Jahr 2022 15 % bzw. 37 % betrug, während für 2040 als Zielvorgabe 25-33 % für Primärenergiequellen (ohne Strom) und 46-58 % für die Stromerzeugung festgelegt wurde. (21) Laut NEKP sei eine Erhöhung des Anteils von Kernenergie und erneuerbaren Energiequellen als Ersatz für fossile Brennstoffe unerlässlich, um die langfristigen Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu erfüllen. Tschechien hat sich verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse sich die Struktur des tschechischen Energiemarkts und die Quellen zur Stromerzeugung erheblich verändern. Parallel zur Stilllegung veralteter Kapazitäten zur Erzeugung von Kernenergie müssten Kraftwerke zur Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen mit hohem CO2-Ausstoß außer Betrieb genommen werden. (22) Tschechien zufolge wird sich das Land bis 2030 zu einem Nettoimporteur von Strom entwickeln, und ohne Investitionen in neue Kernenergiekapazitäten würde sich die Abhängigkeit Tschechiens von Stromeinfuhren noch verschärfen. Tschechien gibt an, dass das Projekt eine entscheidende Rolle dabei spielen werde, die Energieversorgungssicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung zu gewährleisten, da damit eine wesentliche Voraussetzung für die Umstellung des Erzeugungsmixes geschaffen werde, um in Tschechien CO2-Neutralität zu erreichen. Tschechien gibt außerdem an, dass Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke, die den Markt mit Strom versorgen, derzeit stillgelegt würden, um ab 2025 einen importorientierten Stromsektor zu haben. (23) Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an Ersatzkapazitäten und der nationalen Ziele für die Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit sowie der Abhängigkeit der tschechischen Wirtschaft und der industriellen Basis von Energieressourcen ist Tschechien zu dem Schluss gelangt, dass erhebliche neue Ersatzkapazitäten im Bereich der Kernenergie erforderlich seien. Die tschechischen Behörden weisen darauf hin, dass Investitionen in CO2-arme Kernenergiequellen zusammen mit erneuerbaren Energiequellen und anderen klimaneutralen Energietechnologien dazu beitragen werden, die Nachhaltigkeits- und Umweltschutzziele der EU (16) zu verwirklichen. (24) Tschechien legte ferner dar, dass das Projekt auch unmittelbar zu den Zielen von REPowerEU beitragen werde, da es die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen, die Preisschwankungen und geopolitischen Risiken unterliegen, verringern und die Energieversorgungssicherheit stärken werde (17). 2.3.   Alternative Optionen zur Sicherstellung eines CO2-armen Energiemixes (25) Die tschechischen Behörden haben mehrere Optionen zur Sicherstellung eines CO2-armen Energiemixes geprüft, darunter Investitionen in erneuerbare Energiequellen, die Erzeugung von Gas, höhere Einfuhren, nachfrageseitige Steuerung und Kernenergie. Weitere Einzelheiten zu den in Betracht gezogenen Alternativen sind in den Erwägungsgründen 19 bis 21 des Einleitungsbeschlusses dargelegt. (26) Aufgrund der geografischen Besonderheiten und der Schwierigkeiten bei der Entwicklung groß angelegter Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien in Tschechien hat sich für die tschechischen Behörden die Kernenergie als bevorzugte Option herauskristallisiert (18), deren Hauptvorteile sie in der langen Betriebsdauer, den geringen CO2-Emissionen, dem hohen Auslastungsfaktor der Kapazität, der hohen Brennstoffkonzentration und dem stabilen, zuverlässigen und vorhersehbaren Betrieb sehen. Die beiden Kernkraftwerke in Dukovany und Temelín sind gut mit Industrie-, Forschungs- und Innovationsstandorten vernetzt. Die Entwicklung der Kernenergie wurde daher zum strategischen Ziel erklärt, das zu den anderen Zielen Tschechiens im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit und Nachhaltigkeit (Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien, Stilllegung von Braunkohlekraftwerken usw.) hinzukommt. 2.4.   Alternative Optionen für Mechanismen zur Finanzierung der Kernenergie (27) Am 1. Oktober 2021 verabschiedete Tschechien das Gesetz über Maßnahmen für den Übergang Tschechiens zu einem CO2-armen Energiesektor (19) (im Folgenden „CO2-Gesetz“). Im CO2-Gesetz wird der Rahmen für den Bau und den Betrieb von Kernkraftwerken mit einer Leistung von mehr als 100 Megawatt (im Folgenden „MW“) in Tschechien nach 2030 festgelegt, zu denen auch das Projekt gehört. (20) (28) Weitere Einzelheiten zu den in Betracht gezogenen Alternativen sind in den Erwägungsgründen 24 bis 31 des Einleitungsbeschlusses dargelegt. 3.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MAẞNAHMEN 3.1.   Nach dem Einleitungsbeschluss von Tschechien vorgenommene Änderungen der Maßnahmen (29) Als Reaktion auf die Zweifel, die die Kommission in ihrem Einleitungsbeschluss (siehe Abschnitt 3.13) geäußert hatte, änderte Tschechien bestimmte Elemente der ursprünglich geplanten Maßnahmen. (30) Diese Änderungen betreffen insbesondere: — Die Laufzeit des Strombezugsvertrags (im Folgenden „BV“), die von 60 Jahren auf 40 Jahre verkürzt wurde (siehe Erwägungsgründe 83 bis 85); — Die Formel für die Berechnung der Vergütung des Begünstigten im Bezugsvertrag, die geändert wurde, um weitere finanzielle Anreize für ein effizientes Vorgehen bei der Betriebs- und Instandhaltungsplanung zu schaffen (siehe Erwägungsgründe 83 bis 106); — Die Begründung für die angestrebte Höhe der Eigenkapitalrendite (im Folgenden „EKR“), bei der Tschechien die Risikoprämie für Atomrisiken/Risikoprämie für einzelne Großrisiken (im Folgenden „PEGR“) nicht berücksichtigt hat (siehe Erwägungsgründe 120 bis 140); — Den Gewinnbeteiligungsmechanismus, bei dem ein etwas höherer Beteiligungsfaktor nach dem Ende des Bezugsvertrags eingeführt wurde, um den erhöhten Risiken, insbesondere aufgrund der kürzeren Laufzeit des Bezugsvertrags, Rechnung zu tragen (siehe Erwägungsgründe 161 bis 169); — Die Einführung von Bedingungen für den Handel mit Strom, der während der gesamten Betriebsdauer des KKW erzeugt wird (siehe Erwägungsgründe 112 bis 118); — Aktualisierte Schätzungen der Bau- und Betriebskosten des KKW, um den Marktentwicklungen Rechnung zu tragen (siehe Abschnitt 3.6.6). (31) Die vorstehenden Änderungen werden im weiteren Abschnitt 3 dieses Beschlusses ausführlich dargelegt. 3.2.   Begünstigte 3.2.1.   ČEZ und EDU II (32) ČEZ ist der einzige Betreiber von Kernkraftwerken in Tschechien. Es handelt sich um ein an den Börsen von Prag und Warschau notiertes Unternehmen und die Muttergesellschaft der ČEZ-Gruppe, die in mehreren europäischen Ländern vertreten ist (insbesondere in Tschechien, Deutschland, Polen, der Slowakei, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Österreich). Die ČEZ-Gruppe ist in erster Linie in den Bereichen Stromerzeugung, Stromhandel, Stromverteilung und Verkauf von Strom und Wärme tätig. Die ČEZ-Gruppe ist in geringerem Umfang auch in den Bereichen Rohstoffhandel, Gasverteilung und -versorgung, Bergbau und Energiedienstleistungen tätig (21). Mehrheitsaktionär von ČEZ ist Tschechien mit 69,78 %, und die Aktionärsrechte werden vom Finanzministerium ausgeübt. (33) Das unmittelbar begünstigte Unternehmen der Maßnahme ist Elektrárna Dukovany II a. s. (im Folgenden „EDU II“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von ČEZ, die für den Bau und den Betrieb des neuen Kernkraftwerks am Standort Dukovany gegründet wurde. EDU II wird das begünstigte Unternehmen des mit der Zweckgesellschaft (im Folgenden „ZG“) (22) geschlossenen Bezugsvertrags und der rückzahlbaren Finanzhilfe (im Folgenden „RFH“) (23) sein. EDU II und ČEZ kommt außerdem der Investitionsschutz im Rahmen des Mechanismus zum Schutz vor Änderungen der Rechtsvorschriften oder sonstiger Vorgaben zugute. (34) Tschechien legte dar, dass das Projekt von zwei Ausschüssen (dem Lenkungsausschuss für strategische Projekte und dem Projektlenkungsausschuss) sowie einem Führungsteam mit Erfahrung im Bereich Kernkraftwerke und herkömmliche Kraftwerke überwacht werde. — Der Lenkungsausschuss für strategische Projekte (24) (einschließlich der Vertretung von ČEZ) ist das höchste Projektgremium innerhalb der ČEZ-Gruppe. Den Vorsitz hat der Vorstandsvorsitzende (CEO) von ČEZ inne; weiterhin sind Mitglieder des Vorstands von ČEZ und andere wichtige Führungskräfte von ČEZ und EDU II wie der Vorstandsvorsitzende von EDU II und der Projektleiter in diesem Gremium vertreten. — Der Projektlenkungsausschuss ist für das gemeinsam von ČEZ und EDU II durchgeführte Projektmanagement verantwortlich. Den Vorsitz hat der Vorstandsvorsitzende von EDU II inne. Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern von ČEZ und EDU II zusammen, die für einzelne Teile des Projekts zuständig sind. Die Mitglieder des Vorstands von ČEZ sind berechtigt, regelmäßig an den Sitzungen dieses Ausschusses teilzunehmen. (35) Während ČEZ der Projektträger ist, der für die strategische Kontrolle und Überwachung des Projekts zuständig ist, handelt es sich bei EDU II um ein separates Unternehmen, das alle Managementfunktionen unter der wirksamen Kontrolle und Aufsicht von ČEZ wahrnimmt. Die tschechischen Behörden weisen darauf hin, dass ČEZ und EDU II aus folgenden Gründen unabhängig voneinander geführt werden. (36) Erstens führt Tschechien an, dass es eine klare rechtliche und finanzielle Trennung zwischen EDU II und ČEZ geben werde. Die Leitungsstruktur (25) werde die Unabhängigkeit von EDU II von ČEZ sicherstellen und verhindern, dass ČEZ versucht sein könnte, sich unangemessen in den täglichen Betrieb von EDU II einzumischen. (37) Zweitens zielen die Bedingungen des Bezugsvertrags darauf ab, das Interesse des Staates im Hinblick auf die Sicherung der Versorgung zu wahren und Sanktionsmechanismen zu gewährleisten, sollte EDU II vertragliche Verpflichtungen verletzen. Der Staat könnte durch seine Beteiligung an ČEZ (26) in jedem Fall auch sicherstellen, dass der Vollbetrieb des Kraftwerks durch EDU II nicht behindert wird. (38) Drittens führt Tschechien an, dass es einen starken wirtschaftlichen Anreiz für EDU II gebe, auf dem Strommarkt leistungsorientiert zu agieren, was durch die Vergütungsformel im Bezugsvertrag sichergestellt werde. Maßnahmen, die darauf abzielen, die Einnahmen von EDU II zu verringern, würden dem wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens zuwiderlaufen. (39) Viertens legt Tschechien dar, dass das Projekt für das Erzeugungsportfolio und die finanziellen Ergebnisse der ČEZ-Gruppe von entscheidender Bedeutung sei, insbesondere nach dem Kohleausstieg und der Stilllegung von Dukovany I (mit der derzeit in der Zeit von 2045 bis 2047 gerechnet wird, siehe Erwägungsgrund 19). Nach dem von ČEZ ausgearbeiteten Geschäftsplan (siehe Erwägungsgrund 76) schätzt die ČEZ-Gruppe das durchschnittliche jährliche EBITDA von EDU II während der Laufzeit des Projekts auf rund [200 bis 500] Mio. EUR in realen Werten von 2020, was bei s

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.