Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 358

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Avis juridique important | 11985I358 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 358 Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0129 ++++ Artikel 358 ( 1 ) Für die Sardinenerzeuger der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung wird in Verbindung mit der besonderen Regelung für die Preisannäherung , die nach Artikel 356 für diese Art gilt , unmittelbar nach dem Beitritt eine Ausgleichsentschädigungsregelung eingeführt . ( 2 ) Vor dem Ende des Zeitraums der Preisannäherung beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit , ob und gegebenenfalls inwieweit diese Regelung zu verlängern ist . ( 3 ) Der Rat erlässt auf Vorschalg der Kommission vor dem 31 . Dezember 1985 die Durchführungsvorschriften zu diesem Artikel .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.