Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/2868 des Rates vom 5. November 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 0, 10, 13, 13-H, 14, 16, 17, 21, 25, 29, 43, 46, 74, 80, 86, 94, 95, 100, 110, 114, 116, 118, 125, 127, 129, 134, 135, 137, 145, 147, 148, 149, 153, 157, 158, 166, 167 und 171, zu Vorschlägen für eine neue UN-Regelung über den Einbau von Sicherheitsgurten, Rückhaltesystemen, Kinderrückhaltesystemen, ISOFIX-Kinderrückhaltesystemen und i-Size-Kinderrückhaltesystemen, für eine neue UN-Regelung über Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen, für eine neue UN-Regelung über einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung der Beschleunigungsregelung bei fehlerhafter Pedalbetätigung sowie für eine neue UN-Regelung über Sichtfeldassistenten, zu Vorschlägen für Anpassungen der Globalen technischen Regelungen Nr. 6, 7 und 14 der Vereinten Nationen, zu einem Vorschlag für eine Änderung der Gesamtresolution über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien, zu einem Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 der UN und zu einem Vorschlag für ein Mandat der informellen Arbeitsgruppe zu periodischen technischen Inspektionen zu vertreten ist

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D2868. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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eine neue Regelung sollen spezifische Anforderungen und ein Genehmigungsverfahren für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich des Einbaus von Sicherheitsgurten und Kinderrückhaltesystemen auf der Grundlage der Anforderungen der UN-Regelung Nr. 16 eingeführt werden. ECE/TRANS/WP.29/2024/152 Neue Regelung Vorschlag für eine neue UN-Regelung über Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen ECE/TRANS/WP.29/GRSP/75, Absatz 12, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2024/3, geändert durch Anhang III dieses Berichts Mit diesem Vorschlag für eine neue Regelung sollen spezifische Anforderungen sowie das Genehmigungsverfahren für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich seiner Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen auf der Grundlage der Anforderungen der UN-Regelung Nr. 16 eingeführt werden. ECE/TRANS/WP.29/2024/153 Neue Regelung Vorschlag für eine neue UN-Regelung über einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung der Beschleunigungsregelung bei fehlerhafter Pedalbetätigung (Acceleration Control for Pedal Error, ACPE) ECE/TRANS/WP.29/GRVA/19, Absatz 58, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRVA/2024/24, geändert durch das informelle Dokument GRVA-19-29 Mit diesem Vorschlag für eine neue Regelung sollen neue Anforderungen eingeführt werden, die die Wirkung einer Betätigung des Gaspedals durch den Fahrer begrenzen, um Kollisionen durch unbeabsichtigte Beschleunigung zu verhindern. ECE/TRANS/WP.29/2024/154, WP.29-194-09 Neue Regelung Vorschlag für eine neue UN-Regelung über Sichtfeldassistenten ECE/TRANS/WP.29/GRSG/106, Absatz 37, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2024/27, geändert durch GRSG-127-20-Rev.3 Mit diesem Vorschlag für eine neue Regelung sollen neue Anforderungen eingeführt werden, mit denen sichergestellt wird, dass Sichtfeldassistenten den Fahrer beim Führen des Fahrzeugs unterstützen und gleichzeitig die durch sie bedingte Obstruktion und mögliche Ablenkung begrenzt wird. ECE/TRANS/WP.29/2024/155 GTR Nr. Tagesordnungspunkt — Titel Inhalt des Vorschlags Dokumentennummer 6 Vorschlag für die Änderung 4 der UN-GTR Nr. 6 (Sicherheitsverglasung) ECE/TRANS/WP.29/GRSG/106, Absatz 8, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSG/2024/20 Vorschlag für einen Abschlussbericht über die Ausarbeitung der Änderung 4 der Globalen technischen Regelung Nr. 6 der Vereinten Nationen (Sicherheitsverglasung), Änderung 2 der Globalen technischen Regelung Nr. 7 der Vereinten Nationen (Kopfstützen) und Änderung 1 der Globalen technischen Regelung Nr. 14 der Vereinten Nationen (Pfahl-Seitenaufprall) ECE/TRANS/WP.29/GRSP/75, Absätze 4 und 6, auf Grundlage von GRSP-75-20-Rev.1 wie in Anhang II des Berichts wiedergegeben Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen die Spezifikationen der 3D-H-Punkt-Maschine aktualisiert und auf die Gemeinsamen Entschließung M.R.1 übertragen werden. Es wurde ein Kalibrierverfahren hinzugefügt, um sicherzustellen, dass die 3-D-H-Punkt-Maschine, die für alle Prüfungen in UN-Regelungen und globalen technischen Regelungen der Vereinten Nationen verwendet wird, einheitlich ist und einheitliche Prüfergebnisse für alle Regelungen liefert. ECE/TRANS/WP.29/2024/161 ECE/TRANS/WP.29/2024/162 ECE/TRANS/WP.29/AC.3/61 7 Vorschlag für die Änderung 2 der UN-Regelung Nr. 7 (Kopfstützen) ECE/TRANS/WP.29/GRSP/75, Absatz 4, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2024/8 Vorschlag für einen Abschlussbericht über die Ausarbeitung der Änderung 4 der Globalen technischen Regelung Nr. 6 der Vereinten Nationen (Sicherheitsverglasung), Änderung 2 der Globalen technischen Regelung Nr. 7 der Vereinten Nationen (Kopfstützen) und Änderung 1 der Globalen technischen Regelung Nr. 14 der Vereinten Nationen (Pfahl-Seitenaufprall) ECE/TRANS/WP.29/GRSP/75, Absätze 4 und 6, auf Grundlage von GRSP-75-20-Rev.1 wie in Anhang II des Berichts wiedergegeben Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen die Spezifikationen der 3D-H-Punkt-Maschine aktualisiert und auf die Gemeinsamen Entschließung M.R.1 übertragen werden. Es wurde ein Kalibrierverfahren hinzugefügt, um sicherzustellen, dass die 3-D-H-Punkt-Maschine, die für alle Prüfungen in UN-Regelungen und globalen technischen Regelungen der Vereinten Nationen verwendet wird, einheitlich ist und einheitliche Prüfergebnisse für alle Regelungen liefert. ECE/TRANS/WP.29/2024/163 ECE/TRANS/WP.29/2024/162 ECE/TRANS/WP.29/AC.3/61 14 Vorschlag für die Änderung 1 der Globalen technischen Regelung Nr. 14 der Vereinten Nationen (Pfahl-Seitenaufprall) ECE/TRANS/WP.29/GRSP/75, Absatz 6, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2024/9 Vorschlag für einen Abschlussbericht über die Ausarbeitung der Änderung 4 der Globalen technischen Regelung Nr. 6 der Vereinten Nationen (Sicherheitsverglasung), Änderung 2 der Globalen technischen Regelung Nr. 7 der Vereinten Nationen (Kopfstützen) und Änderung 1 der Globalen technischen Regelung Nr. 14 der Vereinten Nationen (Pfahl-Seitenaufprall) ECE/TRANS/WP.29/GRSP/75, Absätze 4 und 6, auf Grundlage von GRSP-75-20-Rev.1 wie in Anhang II des Berichts wiedergegeben Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen die Spezifikationen der 3D-H-Punkt-Maschine aktualisiert und auf die Gemeinsamen Entschließung M.R.1 übertragen werden. Es wurde ein Kalibrierverfahren hinzugefügt, um sicherzustellen, dass die 3-D-H-Punkt-Maschine, die für alle Prüfungen in UN-Regelungen und globalen technischen Regelungen der Vereinten Nationen verwendet wird, einheitlich ist und einheitliche Prüfergebnisse für alle Regelungen liefert. ECE/TRANS/WP.29/2024/164 ECE/TRANS/WP.29/2024/162 ECE/TRANS/WP.29/AC.3/61 Sonstiges Tagesordnungspunkt — Titel Inhalt des Vorschlags Dokumentennummer Resolution Vorschlag für die Änderung 10 der Gesamtresolution über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien (R.E.5) ECE/TRANS/WP.29/GRE/90, Absatz 11, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRE/2024/2 Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll eine alternative Konfiguration für die LED-Ersatz-Lichtquellenkategorie H11 eingeführt werden, die auf dem Grundsatz der „intelligenten Gleichwertigkeit“ beruht. ECE/TRANS/WP.29/2024/156 Entschließung Vorschlag für die Änderung 5 der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 ECE/TRANS/WP.29/GRSP/75, Absatz 31, auf Grundlage von ECE/TRANS/WP.29/GRSP/2023/37, geändert durch Anhang VIII des Berichts Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Bestimmungen für die Spezifikationen und das Kalibrierverfahren für die 3D-H-Punkt-Maschine und das Verfahren zur Bestimmung des H-Punktes und des tatsächlichen Rumpfwinkels für Sitzplätze in Kraftfahrzeugen eingeführt werden, die in allen genannten UN-Regelungen und UN-GTR zu verwenden sind. ECE/TRANS/WP.29/2024/157 Mandat Vorschlag für ein Mandat der informellen Arbeitsgruppe zu periodischen technischen Inspektionen Durch den Vorschlag soll die Geschäftsordnung, in der die Möglichkeit einer Verlängerung des Mandats der informellen Arbeitsgruppe zu periodischen technischen Inspektionen vorgesehen ist, geändert, und — angesichts des Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine — der russische Ko-Vorsitz gestrichen und stattdessen ein einziger finnischer Vorsitz benannt werden. ECE/TRANS/WP.29/2024/159 Leitlinien Vorschlag für Leitlinien und Empfehlungen für Sicherheitsanforderungen, Bewertungen und Prüfverfahren hinsichtlich automatisierter Fahrsysteme, die in die Gestaltung von Rechtsvorschriften einfließen Mit dem Vorschlag sollen auf der Grundlage der Rückmeldungen der USA einige weitere Verbesserungen (zusätzlich zu den bereits von der WP.29 vom Juni gebilligten) aufgenommen werden. ECE/TRANS/WP.29/2024/39 (1)  Alle in der Tabelle genannten Dokumente sind unter folgendem Link abrufbar: (WP.29) Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (194. Sitzung) | UNECE. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2868/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.