Europäische Union

Beschluss CHAD/4/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 2. September 2008 zur Änderung des Beschlusses CHAD/1/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik und des Beschlusses CHAD/2/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik

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16.9.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 247/54 BESCHLUSS CHAD/4/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 2. September 2008 zur Änderung des Beschlusses CHAD/1/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik und des Beschlusses CHAD/2/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (2008/731/GASP) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3, gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2007/677/GASP des Rates vom 15. Oktober 2007 über die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (1) (Operation EUFOR Tchad/RCA), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2, gestützt auf den Beschluss CHAD/1/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 13. Februar 2008 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (2) und auf den Beschluss CHAD/2/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 18. März 2008 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Beitrag der Republik Kroatien sollte im Anschluss an die entsprechenden Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation und des Militärausschusses der Europäischen Union über den Beitrag der Republik Kroatien angenommen werden. (2) Nach Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben — BESCHLIESST: Artikel 1 Artikel 1 des Beschlusses CHAD/1/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Beiträge von Drittstaaten Im Anschluss an die Truppengestellungskonferenzen und an weitere Konsultationen werden die Beiträge der Republik Albanien, der Russischen Föderation und der Republik Kroatien zu der militärischen Operation der EU in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik angenommen.“. Artikel 2 Der Anhang zum Beschluss CHAD/2/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees erhält folgende Fassung: „ANHANG LISTE DER DRITTSTAATEN NACH ARTIKEL 2 ABSATZ 1 — Republik Albanien — Russische Föderation — Republik Kroatien“. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 2. September 2008. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Die Vorsitzende C. ROGER (1)   ABl. L 279 vom 23.10.2007, S. 21. (2)   ABl. L 56 vom 29.2.2008, S. 64. (3)   ABl. L 107 vom 17.4.2008, S. 60.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.