Europäische Union

2011/818/EU: Beschluss des Rates vom 8. November 2011 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erzielt wurde

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32011D0818. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nischen oder industriellen Zwecken (ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, rohe Fette und Öle, Soja-, Erdnuss-, Oliven-, Palm-, Sonnenblumen-, Saflor-, Baumwollsamen-, Kokos-, Palmkern-, Babassu-, Rübsen- und Senföl, Lein-, Mais-, Rizinus-, Tung-, Sesam-, Jojoba- oder Oiticicaöl, Myrtenwachs, Japanwachs und Tabaksamenöl) 1515 90 91 Feste pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, in unmittelbaren Umschließungen von ≤ 1 kg, a.n.g. (ausgenommen zu technischen oder industriellen Zwecken und rohe Fett und Öle) 1515 90 99 Feste pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, in unmittelbaren Umschließungen von > 1 kg, a.n.g. (ausgenommen zu technischen oder industriellen Zwecken und rohe Fett und Öle) 1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet 1516 10 10 Tierische Fette, Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, in unmittelbaren Umschließungen von ≤ 1 kg 1516 10 90 Tierische Fette, Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, in unmittelbaren Umschließungen von > 1 kg oder anderen Aufmachungen 1516 20 91 Pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, in unmittelbaren Umschließungen von ≤ 1 kg (ausgenommen hydriertes Rizinusöl, sog. „Opal wax“ und nicht weiterverarbeitet) 1516 20 95 Raps-, Rübsen-, Lein-, Sonnenblumen-, Bassia-, Shea-, afrikanisches Mahagoni-, Carpasamen oder Babassuöl sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, zu technischen oder industriellen Zwecken, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von > 1 kg oder anders zubereitet (ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln) 1516 20 96 Erdnuss-, Baumwollsamen-, Soja- oder Sonnenblumenöl und deren Fraktionen (ausgenommen jene der Position 1516 20 95 ); andere Öle und deren Fraktionen mit einem Gehalt von < 50 GHT an freien Fettsäuren, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von > 1 kg oder anders zubereitet (ausgenommen Palmkern-, Bassia-, Kokos- oder „Kopra-“, Raps- oder Kopaivaöl und Öle der Position 1516 20 95 ) 1516 20 98 Pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, in unmittelbaren Umschließungen von > 1 kg oder in anderer Form (ausgenommen Fette und Öle sowie deren Fraktionen, weiterverarbeitet, hydriertes Rizinusöl sowie Position 1516 20 95 und 1516 20 96 ) 1517 Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516 1517 90 91 Genießbare Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, mit einem Milchfettgehalt von ≤ 10 GHT (ausgenommen Öle, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, und Mischungen von Olivenölen) 1517 90 99 Genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie genießbare Fraktionen verschiedener Fette oder Öle, mit einem Milchfettgehalt von ≤ 10 GHT (ausgenommen genießbare Mischungen von flüssigen, pflanzlichen Ölen oder zubereitete Trennöle und feste Margarine) 1518 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516 ; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen 1518 00 31 Mischungen von rohen, flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, ungenießbar, a.n.g., zu technischen oder industriellen Zwecken (ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln) 1518 00 39 Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, ungenießbar, a.n.g., zu technischen oder industriellen Zwecken (ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln) 1518 00 91 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516 1518 00 95 Ungenießbare Mischungen oder Zubereitungen von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen sowie deren Fraktionen 1518 00 99 Andere Kapitel 16:    Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht (ausgenommen Würste und ähnliche Erzeugnisse sowie Extrakte und Säfte von Fleisch) 1602 20 10 Lebern von Gänsen oder Enten 1603 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren 1603 00 10 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, in unmittelbaren Umschließungen von ≤ 1 kg Kapitel 20:    Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen 2003 Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 2003 20 00 Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 2003 90 00 Andere Pilze, ausgenommen Pilze der Gattung Agaricus, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 2005 40 00 Erbsen (Pisum sativum), anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, außer zur Verwendung als Futtermittel 2005 91 00 Bambussprossen, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen 2008 19 11 Kokosnüsse, Kaschunüsse, Paranüsse, Arekanüsse (Betelnüsse), Kolanüsse und Macadamianüsse, einschließlich Mischungen mit Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschuäpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Maracujas, Karambolen, Pitahayas, Kokosnüssen, Kaschunüssen, Paranüssen, Arekanüssen (Betelnüssen), Kolanüssen und Macadamianüssen mit >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von > 1 kg (ausgenommen mit Zucker haltbar gemacht) 2008 19 13 Geröstete Mandeln und Pistazien, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von > 1 kg 2008 19 19 Nüsse und andere Samen, einschließlich Mischungen, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen von > 1 kg (ausgenommen mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten eingelegt, durch Kochen hergestellt, Erdnüsse, geröstete Mandeln und Pistazien und Kokosnüsse, Kaschunüsse, Paranüsse, Arekanüsse (Betelnüsse), Kolanüsse und Macadamianüsse und Mischungen mit >= 50 GHT tropischen Früchten und Nüssen) 2008 19 91 Kokosnüsse, Kaschunüsse, Paranüsse, Arekanüsse (Betelnüsse), Kolanüsse und Macadamianüsse, einschließlich Mischungen mit Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschuäpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Maracujas, Karambolen, Pitahayas, Kokosnüssen, Kaschunüssen, Paranüssen, Arekanüssen (Betelnüssen), Kolanüssen und Macadamianüssen mit >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von > 1 kg, a.n.g. 2008 19 93 Geröstete Mandeln und Pistazien, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von ≤ 1 kg 2008 19 95 Geröstete Nüsse, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von ≤ 1 kg (ausgenommen Erdnüsse, Mandeln, Pistazien, Kokosnüsse, Kaschunüsse, Paranüsse, Arekanüsse (Betelnüsse), Kolanüsse und Macadamianüsse) 2008 19 99 Nüsse und andere Samen, einschließlich Mischungen, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen von ≤ 1 kg (ausgenommen mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten eingelegt, durch Kochen hergestellt, Erdnüsse, geröstete Nüsse und Kokosnüsse, Kaschunüsse, Paranüsse, Arekanüsse (Betelnüsse), Kolanüsse und Macadamianüsse und Mischungen mit >= 50 GHT tropischen Früchten und Nüssen) 2008 92 12 Mischungen mit Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschuäpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Maracujas, Karambolen und Pitahayas, einschließlich Mischungen mit >= 50 GHT dieser Früchte und Kokosnüssen, Kaschunüssen, Paranüssen, Arekanüssen (Betelnüssen), Kolanüssen und Macadamianüssen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und einem tatsächlichen Alkoholgehalt von ≤ 11,85 Masseeinheiten 2008 92 14 Mischungen aus Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und einem tatsächlichen Alkoholgehalt von ≤ 11,85 Masseeinheiten (ausgenommen Mischungen aus Nüssen, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen, die in den zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 aufgeführt sind, mit einem Nettoinhalt von >= 50 GHT, Erdnüsse und andere Samen) 2008 92 16 Mischungen mit Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschuäpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Maracujas, Karambolen und Pitahayas, einschließlich Mischungen mit >= 50 GHT dieser Früchte und Kokosnüssen, Kaschunüssen, Paranüssen, Arekanüssen (Betelnüssen), Kolanüssen und Macadamianüssen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und einem tatsächlichen Alkoholgehalt von > 11,85 Masseeinheiten 2008 92 18 Mischungen aus Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und einem tatsächlichen Alkoholgehalt von > 11,85 Masseeinheiten (ausgenommen Mischungen aus Nüssen, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen, die in den zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 aufgeführt sind, mit einem Nettoinhalt von >= 50 GHT, Erdnüsse und andere Samen) 2008 92 32 Mischungen mit Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschuäpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Maracujas, Karambolen und Pitahayas, einschließlich Mischungen mit >= 50 GHT dieser Früchte und Kokosnüssen, Kaschunüssen, Paranüssen, Arekanüssen (Betelnüssen), Kolanüssen und Macadamianüssen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem tatsächlichen Alkoholgehalt von ≤ 11,85 Masseeinheiten (ausgenommen mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT) 2008 92 34 Mischungen aus Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem tatsächlichen Alkoholgehalt von ≤ 11,85 Masseeinheiten (ausgenommen mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und Mischungen aus Nüssen, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen, die in den zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 aufgeführt sind, mit einem Nettoinhalt von >= 50 GHT, Erdnüsse und andere Samen) 2008 92 36 Mischungen mit Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschuäpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Maracujas, Karambolen und Pitahayas, einschließlich Mischungen mit >= 50 GHT dieser Früchte und Kokosnüssen, Kaschunüssen, Paranüssen, Arekanüssen (Betelnüssen), Kolanüssen und Macadamianüssen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem tatsächlichen Alkoholgehalt von > 11,85 Masseeinheiten (ausgenommen mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT) 2008 92 38 Mischungen aus Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem tatsächlichen Alkoholgehalt von > 11,85 Masseeinheiten (ausgenommen mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und Mischungen aus Nüssen, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen, die in den zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 aufgeführt sind, mit einem Nettoinhalt von >= 50 GHT, Erdnüsse und andere Samen) 2008 92 51 Mischungen mit Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschuäpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Maracujas, Karambolen und Pitahayas, einschließlich Mischungen mit >= 50 GHT dieser Früchte und Kokosnüssen, Kaschunüssen, Paranüssen, Arekanüssen (Betelnüssen), Kolanüssen und Macadamianüssen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von > 1 kg 2008 92 59 Mischungen aus Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von > 1 kg (ausgenommen Mischungen aus tropischen Früchten und tropischen Früchten und Nüssen der Gattungen, die in den zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 aufgeführt sind, mit >= 50 GHT, Erdnüsse und andere Samen und Müsli-Zubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken der Position 1904 20 10 ) 2008 92 72 Mischungen mit Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschuäpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Maracujas, Karambolen und Pitahayas, einschließlich Mischungen mit >= 50 GHT dieser Früchte und Kokosnüssen, Kaschunüssen, Paranüssen, Arekanüssen (Betelnüssen), Kolanüssen und Macadamianüssen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, bei denen das Gewicht einer Frucht nicht 50 % des Gesamtgewichts überschreitet, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von ≤ 1 kg 2008 92 74 Mischungen aus Früchten, bei denen das Gewicht einer Frucht nicht 50 % des Gesamtgewichts überschreitet, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von ≤ 1 kg (ausgenommen Mischungen aus Nüssen, tropischen Früchten und tropischen Früchten und Nüssen der Gattungen, die in den zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 aufgeführt sind, mit >= 50 GHT, Erdnüsse und andere Samen und Müsli-Zubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken der Position 1904 20 10 ) 2008 92 76 Mischungen mit Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschuäpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Maracujas, Karambolen und Pitahayas, einschließlich Mischungen mit >= 50 GHT dieser Früchte und Kokosnüssen, Kaschunüssen, Paranüssen, Arekanüssen (Betelnüssen), Kolanüssen und Macadamianüssen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von ≤ 1 kg (ausgenommen Mischungen, bei denen das Gewicht einer Frucht nicht 50 % des Gesamtgewichts der Früchte überschreitet) 2008 92 78 Mischungen aus Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von ≤ 1 kg (ausgenommen Mischungen aus Nüssen, tropischen Früchten und tropischen Früchten und Nüssen der Gattungen, die in den zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 aufgeführt sind, mit >= 50 GHT, Erdnüsse und andere Samen und Mischungen, bei denen das Gewicht einer Frucht nicht 50 % des Gesamtgewichts der Früchte überschreitet, und Müsli-Zubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken der Position 1904 20 10 ) 2008 92 92 Mischungen mit Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschuäpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Maracujas, Karambolen und Pitahayas, einschließlich Mischungen mit >= 50 GHT dieser Früchte und Kokosnüssen, Kaschunüssen, Paranüssen, Arekanüssen (Betelnüssen), Kolanüssen und Macadamianüssen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von >= 5 kg 2008 92 93 Mischungen aus Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von ≤ 5 kg, a.n.g. (ausgenommen Mischungen aus Nüssen, tropischen Früchten und tropischen Früchten und Nüssen der Gattungen, die in den zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 aufgeführt sind, mit >= 50 GHT, Erdnüsse und andere Samen und Müsli-Zubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken der Position 1904 20 10 ) 2008 92 94 Mischungen mit Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschuäpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Maracujas, Karambolen und Pitahayas, einschließlich Mischungen mit >= 50 GHT dieser Früchte und Kokosnüssen, Kaschunüssen, Paranüssen, Arekanüssen (Betelnüssen), Kolanüssen und Macadamianüssen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von >= 4,5 kg, jedoch < 5 kg 2008 92 96 Mischungen aus Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von >= 4,5 kg, jedoch < 5 kg, a.n.g. (ausgenommen Mischungen aus Nüssen, tropischen Früchten und tropischen Früchten und Nüssen der Gattungen, die in den zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 aufgeführt sind, mit >= 50 GHT, Erdnüsse und andere Samen und Müsli-Zubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken der Position 1904 20 10 ) 2008 92 97 Mischungen mit Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschuäpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Maracujas, Karambolen und Pitahayas, einschließlich Mischungen mit >= 50 GHT dieser Früchte und Kokosnüssen, Kaschunüssen, Paranüssen, Arekanüssen (Betelnüssen), Kolanüssen und Macadamianüssen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von < 4,5 kg 2008 92 98 Mischungen aus Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von < 4,5 kg, a.n.g. (ausgenommen Mischungen aus Nüssen, tropischen Früchten der Gattung, die in der zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kapitel 20 aufgeführt sind, Erdnüsse und andere Samen und Müsli-Zubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken der Position 1904 20 10 ) 2008 99 45 Pflaumen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von > 1 kg 2008 99 67 Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von ≤ 1 kg (ausgenommen mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten eingelegt, durch Kochen hergestellt, Erdnüsse und andere Samen, Ananas, Zitrusfrüchte, Birnen, Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche, Erdbeeren, Ingwer, Maracujas, Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschuäpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Karambolen und Pitahayas) 2008 99 72 Pflaumen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von >= 5 kg 2008 99 78 Pflaumen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Nettoinhalt von < 5 kg 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 2009 11 91 Gefrorener Orangensaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von ≤ 67 bei 20 °C, einem Wert von ≤ 30 EUR pro 100 kg, mit Zusatz von Zucker von > 30 % (ausgenommen mit Alkohol) 2009 11 99 Gefrorener Orangensaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von ≤ 67 bei 20 °C, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausgenommen mit Alkohol, mit einem Wert von ≤ 30 EUR pro 100 kg und mit Zusatz von Zucker von > 30 %) 2009 19 11 Orangensaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von > 67 bei 20 °C, einem Wert von ≤ 30 EUR pro 100 kg, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausgenommen mit Alkohol und gefroren) 2009 19 19 Orangensaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von > 67 bei 20 °C, einem Wert von > 30 EUR pro 100 kg, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausgenommen mit Alkohol und gefroren) 2009 31 11 Saft aus einer anderen Zitrusfrucht, nicht gegoren, mit einem Brixwert von ≤ 20 bei 20 °C, einem Wert von > 30 EUR pro 100 kg, mit Zusatz von Zucker (ausgenommen mit Alkohol, Mischungen, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits) 2009 31 51 Zitronensaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von ≤ 20 bei 20 °C, einem Wert von ≤ 30 EUR pro 100 kg, mit Zusatz von Zucker (ausgenommen mit Alkohol) 2009 31 91 Saft aus einer anderen Zitrusfrucht, nicht gegoren, mit einem Brixwert von ≤ 20 bei 20 °C, einem Wert von ≤ 30 EUR pro 100 kg, mit Zusatz von Zucker (ausgenommen mit Alkohol, Mischungen, Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits) 2009 39 91 Saft aus einer anderen Zitrusfrucht, nicht gegoren, mit einem Brixwert von mehr als 20, aber höchstens 67 bei 20 °C, einem Wert von ≤ 30 EUR pro 100 kg, mit Zusatz von Zucker von > 30 % (ausgenommen mit Alkohol, Mischungen, Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits) 2009 41 10 Ananassaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von ≤ 20 bei 20 °C, einem Wert von > 30 EUR pro 100 kg, mit Zusatz von Zucker (ausgenommen mit Alkohol) 2009 41 91 Ananassaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von ≤ 20 bei 20 °C, einem Wert von ≤ 30 EUR pro 100 kg, mit Zusatz von Zucker (ausgenommen mit Alkohol) 2009 41 99 Ananassaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von ≤ 20 bei 20 °C, einem Wert von ≤ 30 EUR pro 100 kg (ausgenommen mit Zusatz von Zucker oder mit Alkohol) 2009 80 11 Birnensaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von > 67 bei 20 °C, einem Wert von ≤ 22 EUR pro 100 kg, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausgenommen mit Alkohol) 2009 80 19 Birnensaft, nicht gegoren, mit einem Brixwert von > 67 bei 20 °C, einem Wert von > 22 EUR pro 100 kg, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausgenommen mit Alkohol) 2009 80 34 Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschuäpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Maracujas, Karambolen oder Pitahayas, nicht geg

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.