Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 145

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Avis juridique important | 11972B145 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 145 Amtsblatt Nr. L 073 vom 27/03/1972 S. 0044 ++++ ARTIKEL 145 DIE MITGLIEDER DES AUSSCHUSSES FÜR WISSENSCHAFT UND TECHNIK WERDEN UNMITTELBAR NACH DEM BEITRITT GEMÄSS DEM IN ARTIKEL 134 DES EAG-VERTRAGS VORGESEHENEN VERFAHREN ERNANNT . DER AUSSCHUSS NIMMT SEINE TÄTIGKEIT AM FÜNFTEN TAG NACH DER ERNENNUNG SEINER MITGLIEDER AUF . DIE AMTSZEIT DER ZUM ZEITPUNKT DES BEITRITTS IM AMT BEFINDLICHEN MITGLIEDER ENDET ZUR GLEICHEN ZEIT .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.