Europäische Union

95/373/EG: Entscheidung der Kommission vom 31. Januar 1995 in einem Verfahren nach den Artikeln 85 und 86 EG- Vertrag (IV/33.375 - PMI-DSV) (Nur der deutsche und der französische Text sind verbindlich)

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genstandslos geworden. Nach Aufhebung der unter Artikel 85 EG-Vertrag fallenden Klauseln steht es dem DSV künftig insbesondere frei, im Konzessionsgebiet Unterlizenzen an alle Buchmacher, unabhängig von ihrer Rechtsstellung, zu vergeben. Der Vertrag zwischen PMI und DSV ist deshalb nicht mehr als unter die Artikel 85 und 86 des Vertrags fallend anzusehen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Auf Grundlage der ihr bekannten Tatsachen sieht die Kommission keine Veranlassung, im Fall des Vertrags zwischen Pari Mutuel International SA und dem Deutschen Sportverlag Kurt Stoof GmbH & Co vom 4. Dezember 1990 aufgrund der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag einzuschreiten. Artikel 2 Diese Entscheidung ist gerichtet an: - Pari Mutuel International SA, Paris (Frankreich), - Deutscher Sportverlag Kurt Stoof GmbH & Co, Köln (Deutschland). Brüssel, den 31. Januar 1995 Für die Kommission Karel VAN MIERT Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. 13 vom 21. 2. 1962, S. 204/62. (2) ABl. Nr. C 246 vom 24. 9. 1992, S. 3. (3) ABl. Nr. L 78 vom 21. 3. 1989, S. 43. (4) Dies entspricht den prozentualen Abgaben in Frankreich; in Belgien beträgt die Steuer die Hälfte des französischen Satzes. (5) In Frankreich und im Vereinigten Königreich wird ausschließlich auf die nationalen Pferderennen gewettet, in Deutschland zu 88,6 % auf nationale Rennen und zu 11,4 % auf französische und englische Rennen, während in Belgien nur zu 31,5 % auf nationale Rennen, zu 63 % auf französische und weniger als 5 % auf englische Rennen gewettet wird.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.