Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion (Text von Bedeutung für den EWR.)

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Quellenkennung: 32019R2018. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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aktor für die Klimaklasse ist. Die Werte für Tc sind in Tabelle 7 aufgeführt. Die Werte für CC sind in Tabelle 8 aufgeführt. Tabelle 7 Temperaturklassen und entsprechende durchschnittliche Fachtemperaturen (Tc) für Speiseeis-Gefriermaschinen Temperaturklasse Tc (°C) Temperatur des wärmsten M-Pakets in allen Prüfungen (außer in der Prüfung zum Öffnen des Deckels) niedriger oder gleich (°C) Höchster in der Prüfung zum Öffnen des Deckels zulässiger Temperaturanstieg des wärmsten M-Pakets (°C) – 18 2 – 18,0 – 7 2 – 7,0 Tabelle 8 Betriebsbedingungen und entsprechende CC-Werte für Speiseeis-Gefriermaschinen   Minimale Maximale CC Umgebungstemperatur (°C) Relative Feuchtigkeit der Umgebung (%) Umgebungstemperatur (°C) Relative Feuchtigkeit der Umgebung (%) Speiseeis-Gefriermaschine mit durchsichtigem Deckel 16 80 30 55 1,00 35 75 1,10 40 40 1,20 Speiseeis-Gefriermaschine mit nicht durchsichtigem Deckel 16 80 30 55 1,00 35 75 1,04 40 40 1,10 c) für gekühlte Verkaufsautomaten: Y ist der Nettorauminhalt des gekühlten Verkaufsautomaten, ausgedrückt in Litern (l) und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet, und entspricht der Summe aus den Rauminhalten aller Fächer, in denen sich die direkt für den Verkauf verfügbaren Waren befinden, und des Rauminhalts, den die Waren während des Abgabevorgangs durchlaufen; d) für alle anderen Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion: Y ist die Summe der Warenpräsentationsflächen aller Fächer des Kühlgeräts mit Direktverkaufsfunktion, die zur gleichen Temperaturklasse gehören, ausgedrückt in Quadratmetern (m2) und auf zwei Dezimalstellen gerundet. (5) Die Werte für P sind in Tabelle 9 aufgeführt. Tabelle 9 P-Werte Art des Kühlmöbels P Steckerfertige Kühlmöbel für Supermärkte 1,10 Andere Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion 1,00 (*1)  Bei Verkaufsautomaten mit Bereichen unterschiedlicher Temperaturen ist TV der Mittelwert von TV1 (höchste gemessene Warentemperatur im wärmsten Fach) und TV2 (höchste gemessene Warentemperatur im kältesten Fach). (*2)  Kategorie 1 = gekühlte Dosen- und Flaschenautomaten mit geschlossener Vorderseite, in denen die Waren gestapelt werden; Kategorie 2 = gekühlte Dosen- und Flaschen-, Süßwaren- und Snackautomaten mit Glasfront; Kategorie 3 = gekühlte Automaten mit Glasfront für ausschließlich verderbliche Lebensmittel; Kategorie 4 = gekühlte Automaten mit Glasfront und Bereichen unterschiedlicher Temperaturen; Kategorie 6 = kombinierte Automaten mit mehreren Automatenkategorien im selben Gehäuse, die mit einem gemeinsamen Kühlsystem betrieben werden. n. a. = nicht anwendbar. ANHANG V Produktdatenblatt Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b muss der Lieferant die Angaben gemäß Tabelle 10 in die Produktdatenbank eingeben. Tabelle 10 Produktdatenblatt Name oder Handelsmarke des Lieferanten: Anschrift des Lieferanten  (2) : Modellkennung: Verwendung: Präsentation und Verkauf Art des Kühlgeräts mit Direktverkaufsfunktion: [Getränkekühler/Speiseeis-Gefriermaschinen/Verkaufskühlmöbel für Speiseeis/Kühlmöbel für Supermärkte/gekühlte Verkaufsautomaten] Code der Kühlmöbelfamilie gemäß den harmonisierten Normen oder anderen zuverlässigen, genauen und reproduzierbaren Verfahren im Einklang mit Anhang IV Zum Beispiel: [HC1/…/HC8], [VC1/…/VC4] Produktspezifische Parameter (Getränkekühler: bitte Felder unter Nummer 1 ausfüllen; Speiseeis-Gefriergeräte: bitte Felder unter Nummer 2 ausfüllen; Verkaufskühlmöbel für Speiseeis: bitte Felder unter Nummer 3 ausfüllen; Kühlmöbel für Supermärkte: bitte Felder unter Nummer 4 ausfüllen; gekühlte Verkaufsautomaten: bitte Felder unter Nummer 5 ausfüllen. Enthält das Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion Fächer mit unterschiedlichen Betriebstemperaturen oder ein Fach, das auf unterschiedliche Temperaturen eingestellt werden kann, so sind die Zeilen für jedes Fach bzw. jede Temperatureinstellung zu wiederholen.): 1. Getränkekühler: Bruttorauminhalt (dm3 oder l) Umgebungsbedingungen, für die das Gerät geeignet ist (gemäß Tabelle 6) Höchste Temperatur (°C) Relative Feuchtigkeit (%) x x x 2. Speiseeis-Gefriermaschine mit [durchsichtigem Deckel/nicht durchsichtigem Deckel]: Nettorauminhalt (dm3 oder l) Umgebungsbedingungen, für die das Gerät geeignet ist (gemäß Tabelle 8) Temperaturbereich (°C) Bereich der relativen Feuchtigkeit (%) Minimale Maximale Minimale Maximale x x x x x 3. Verkaufskühlmöbel für Speiseeis Warenpräsentationsfläche (m2) Temperaturklasse (gemäß Tabelle 4 Buchstabe b) x,xx [G1/G2/G3/L1/L2/L3/S] 4. [Steckerfertiges/Nicht steckerfertiges] [horizontales/vertikales (ausgenommen halbhohes)/halbhohes/kombiniertes] Kühlmöbel für Supermärkte; Containerregal: [ja/nein]: Warenpräsentationsfläche (m2) Temperaturklasse (gemäß Tabelle 4 Buchstabe a) x,xx [Kühlschrank: [M2/H1/H2/M1]/Gefrierschrank: [L1/L2/L3]] 5. Gekühlte Verkaufsautomaten, [gekühlte Dosen- und Flaschenautomaten mit geschlossener Vorderseite, in denen die Waren gestapelt werden/gekühlte Dosen- und Flaschen-, Süßwaren- und Snackautomaten mit Glasfront/gekühlte Automaten mit Glasfront für ausschließlich verderbliche Lebensmittel/gekühlte Automaten mit Glasfront und Bereichen unterschiedlicher Temperaturen für [bitte Art der Lebensmittel eintragen, für die der Automat bestimmt ist]/kombinierte Automaten mit mehreren Automatenkategorien im selben Gehäuse, die mit einem gemeinsamen Kühlsystem betrieben werden, für [bitte Art der Lebensmittel eintragen, für die der Automat bestimmt ist]]: Rauminhalt (dm3 oder l) Temperaturklasse (gemäß Tabelle 4 Buchstabe c) x Kategorie [1/2/3/4/6] Allgemeine Produktparameter: Parameter Wert Parameter Wert Jährlicher Energieverbrauch (in kWh/a) (4) x,xx Empfohlene Temperatur(en) für eine optimierte Lebensmittellagerung (in °C) (Diese Einstellungen dürfen nicht im Widerspruch zu den Temperaturbedingungen gemäß Anhang IV Tabellen 4, 5 bzw. 6 stehen.) x EEI x,x Energieeffizienzklasse [A/B/C/D/E/F/G] (3) Lichtquellenparameter  (1)  (2): Art der Lichtquelle [Art] Energieeffizienzklasse [A/B/C/D/E/F/G] (3) Mindestlaufzeit der vom Lieferanten angebotenen Garantie  (2): Weitere Angaben: Weblink zur Website des Lieferanten, auf der die Informationen gemäß Nummer 3 des Anhangs II der Verordnung (EU) 2019/2024 der Kommission (5)  (2) zu finden sind: (1)  Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission (1). (1)  Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission (siehe Seite 68 dieses Amtsblatts). (2)  Änderungen dieser Einträge gelten nicht als relevante Änderungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/1369. (3)  Wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird, darf der Lieferant diese Daten nicht eingeben (4)  Verfügt das Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion über mehrere Fächer mit unterschiedlichen Betriebstemperaturen, ist der jährliche Energieverbrauch des eingebauten Kühlsystems anzugeben. Werden einzelne Fächer desselben Kühlmöbels mit getrennten Kühlsystemen gekühlt, ist außerdem jeweils der Energieverbrauch der einzelnen Teilsysteme anzugeben, soweit möglich (5)  Verordnung (EU) 2019/2024 der Kommission vom 11. März 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (siehe Seite 313 dieses Amtsblatts). ANHANG VI Technische Dokumentation 1.    Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d genannte technische Dokumentation muss Folgendes umfassen: a) die Angaben gemäß Anhang V; b) die Angaben gemäß Tabelle 11; Tabelle 11 Zusätzliche in die technische Dokumentation aufzunehmende Angaben Eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung ausreichende Beschreibung des Kühlgerätemodells mit Direktverkaufsfunktion: Produktspezifikationen Allgemeine Produktspezifikationen: Parameter Wert Parameter Wert Jährlicher Energieverbrauch (in kWh/a) x,xx Standardmäßiger jährlicher Energieverbrauch (in kWh/a) x,xx Täglicher Energieverbrauch (kWh/24h) x,xxx Umgebungsbedingungen [Set 1/Set 2] M x,x N x,xxx Temperaturkoeffizient (C) x,xx Y x,xx P x,xx     Faktor für die Klimaklasse (CC) (1) x,xx Zieltemperatur (Tc) (°C) (1) x,x Weitere Angaben: Die Fundstellen der verwendeten harmonisierten Normen oder anderer angewandter zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren: Gegebenenfalls den Namen und die Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person; Eine Liste der gleichwertigen Modelle, einschließlich der Modellkennungen: 2.    Wurden die in der technischen Dokumentation enthaltenen Angaben für ein bestimmtes Modell a) anhand eines Modells ermittelt, das in Bezug auf die relevanten bereitzustellenden Informationen dieselben technischen Merkmale aufweist, aber von einem anderen Hersteller hergestellt wird, oder b) durch Berechnung anhand der Bauart oder durch Extrapolation auf der Grundlage der Werte eines anderen Modells des gleichen oder eines anderen Herstellers oder beides, so sind in die technische Dokumentation die Einzelheiten dieser Berechnung, die vom Hersteller vorgenommene Überprüfung der Genauigkeit der Berechnung und gegebenenfalls die Erklärung zur Identität der Modelle verschiedener Hersteller aufzunehmen. (1)  Nur für Getränkekühler und Speiseeis-Gefriermaschinen. ANHANG VII In visuell wahrnehmbarer Werbung, in technischem oder anderem Werbematerial und im Fernabsatz (mit Ausnahme des Internets) bereitzustellende Informationen 1.    Zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 4 Buchstabe c sind in visuell wahrnehmbarer Werbung für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen gemäß Nummer 4 dieses Anhangs anzugeben. 2.    Zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 4 Buchstabe d sind in technischem oder anderem Werbematerial für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen gemäß Nummer 4 dieses Anhangs anzugeben. 3.    Im papiergestützten Fernabsatz von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion sind die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen gemäß Nummer 4 dieses Anhangs anzugeben. 4.    Die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der Energieeffizienzklassen sind gemäß Abbildung 1 wie folgt anzugeben: a) Die Angabe erfolgt als Pfeil mit dem Buchstaben der Energieeffizienzklasse in weißer Farbe in Calibri (Fettdruck) und in einer Schriftgröße, die mindestens der Schriftgröße des Preises entspricht, wenn dieser angegeben wird, in allen anderen Fällen in einer gut sichtbaren und leserlichen Schriftgröße; b) die Farbe des Pfeils muss der Farbe der Energieeffizienzklasse entsprechen; c) das Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen ist in zu 100 % schwarzer Farbe anzugeben und d) die Größe ist so zu wählen, dass der Pfeil gut sichtbar und leserlich ist. Der Buchstabe des Pfeils der Energieeffizienzklasse ist in der Mitte des rechteckigen Teils des Pfeils zu positionieren, und der Pfeil mit dem Buchstaben der Energieeffizienzklasse muss eine 0,5 pt starke schwarze Umrandung aufweisen. Wird für die visuell wahrnehmbare Werbung, das technische oder andere Werbematerial oder den papiergestützten Fernabsatz ein einfarbiger Druck verwendet, kann der Pfeil abweichend von vorstehender Bestimmung einfarbig sein. Abbildung 1 Nach links/rechts zeigender mehrfarbiger/einfarbiger Pfeil mit dem Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen 5.    Im Fernabsatz über Telemarketing sind die Kunden ausdrücklich über die Energieeffizienzklasse des Produkts und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen sowie über die Tatsache zu informieren, dass die Kunden das vollständige Label und das Produktdatenblatt auf einer frei zugänglichen Website abrufen oder als gedruckte Exemplare anfordern können. 6.    In allen Fällen gemäß den Nummern 1 bis 3 und 5 muss es den Kunden möglich sein, das Label und das Produktdatenblatt auf Anfrage als gedruckte Exemplare zu erhalten. ANHANG VIII Beim Fernabsatz über das Internet bereitzustellende Informationen 1.    Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g bereitgestellte Label ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen, wenn dieser angegeben wird, in allen anderen Fällen in der Nähe des Produkts. Die Größe ist so zu wählen, dass das Label gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der in Anhang III unter Nummer 4 festgelegten Größe entsprechen. Das Label kann mithilfe einer geschachtelten Anzeige angezeigt werden, wobei das für den Zugang zum Label verwendete Bild den Vorgaben unter Nummer 3 entsprechen muss. Bei einer geschachtelten Anzeige muss das Label beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen. 2.    Das für den Zugang zum Label genutzte Bild muss bei einer geschachtelten Anzeige gemäß Abbildung 2 a) ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produkts auf dem Label sein, b) auf dem Pfeil die Energieeffizienzklasse des Produkts in Weiß in Calibri (Fettdruck) in einer Schriftgröße enthalten, die der des Preises entspricht, wenn dieser angegeben wird, in allen anderen Fällen in einer gut sichtbaren und leserlichen Schriftgröße und c) das Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen in zu 100 % schwarzer Farbe enthalten und d) eines der beiden folgenden Formate aufweisen, wobei die Größe so zu wählen ist, dass der Pfeil gut sichtbar und lesbar ist. Der Buchstabe des Pfeils der Energieeffizienzklasse ist in der Mitte des rechteckigen Teils des Pfeils zu positionieren, und der Pfeil mit dem Buchstaben der Energieeffizienzklasse muss eine sichtbare, zu 100 % schwarze Umrandung aufweisen. Abbildung 2 Beispiel für einen nach links/rechts zeigenden mehrfarbigen Pfeil mit dem Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen 3.    Bei einer geschachtelten Anzeige muss die Abfolge, in der das Label angezeigt wird, folgenden Vorgaben entsprechen: a) Das unter Nummer 2 genannte Bild ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen, wenn dieser angegeben wird, in allen anderen Fällen in der Nähe des Produkts; b) das Bild ist mit einem Link zum Label gemäß Anhang III zu versehen; c) das Label wird nach einem Mausklick auf das Bild, nach einem Maus-Rollover über das Bild oder nach dem Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen angezeigt; d) das Label wird in einem Pop-up-Fenster, auf einer neuen Registerkarte, auf einer neuen Seite oder als Einblendung angezeigt; e) für die Vergrößerung des Labels auf Touchscreens gelten die Gerätekonventionen für die Vergrößerung durch Berührung eines Touchscreens; f) die Anzeige des Labels wird mithilfe einer Option zum Schließen oder mit einem anderen Standard-Schließmechanismus beendet; g) der alternative Text für die Grafik, der anzuzeigen ist, wenn das Label nicht angezeigt werden kann, muss die Energieeffizienzklasse des Produkts in einer Schriftgröße angeben, die der des Preises entspricht, wenn dieser angegeben wird, in allen anderen Fällen in einer gut sichtbaren und leserlichen Schriftgröße. 4.    Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe h bereitgestellte elektronische Produktdatenblatt ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen, wenn dieser angegeben wird, in allen anderen Fällen in der Nähe des Produkts. Die Größe ist so zu wählen, dass das Produktdatenblatt gut sichtbar und leserlich ist. Das Produktdatenblatt kann in einer geschachtelten Anzeige oder durch Verweis auf die Produktdatenbank angezeigt werden, wobei der Link für den Zugriff auf das Produktdatenblatt in letzterem Fall klar und leserlich die Angabe „Produktdatenblatt“ enthalten muss. Bei einer geschachtelten Anzeige muss das Produktdatenblatt beim ersten Mausklick auf den Link, beim ersten Maus-Rollover über den Link bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Links auf einem Touchscreen erscheinen. ANHANG IX Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen gelten nur für die Nachprüfung der angegebenen Parameter durch die Behörden der Mitgliedstaaten und dürfen vom Lieferanten keinesfalls als zulässige Toleranzen für die Angabe der Werte in der technischen Dokumentation verwendet werden. Die auf dem Label und dem Produktdatenblatt angegebenen Werte und Klassen dürfen für den Lieferanten nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation vermerkten Werte. Wurde ein Modell so gestaltet, dass es erkennen kann, dass es geprüft wird (z. B. durch Erkennung der Prüfbedingungen oder des Prüfzyklus), und dass es während der Prüfung automatisch durch eine gezielte Änderung seiner Leistungsmerkmale reagiert, um einen günstigeren Wert in Bezug auf einen der Parameter zu erzielen, die in dieser Verordnung festgelegt, in der technischen Dokumentation angegeben oder in die beigefügte Dokumentation aufgenommen werden, so erfüllen das Modell und alle gleichwertigen Modelle die Anforderungen dieser Verordnung nicht. Wenn die Behörden der Mitgliedstaaten prüfen, ob das Modell eines Produkts den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen entspricht, wenden sie folgendes Verfahren an: 1. Die Behörden der Mitgliedstaaten prüfen ein einziges Exemplar des Modells. 2. Das Modell erfüllt die geltenden Anforderungen, wenn a) die Werte in der technischen Dokumentation gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 (angegebene Werte) und die gegebenenfalls zur Berechnung dieser Werte verwendeten Werte für den Lieferanten nicht günstiger sind als die entsprechenden Werte in den Prüfberichten und b) die auf dem Label und im Produktdatenblatt veröffentlichten Werte für den Lieferanten nicht günstiger sind als die angegebenen Werte, und die angegebene Energieeffizienzklasse für den Lieferanten nicht günstiger ist als die aufgrund der angegebenen Werte ermittelte Klasse, und c) bei Prüfung des Exemplars des Modells durch die Behörden der Mitgliedstaaten die ermittelten Werte (bei der Prüfung gemessene Werte der relevanten Parameter und die aufgrund dieser Messungen berechneten Werte) den in Tabelle 12 angegebenen Prüftoleranzen entsprechen. 3. Werden die unter Nummer 2 Buchstaben a und b geforderten Ergebnisse nicht erreicht, so erfüllen das Modell und alle gleichwertigen Modelle die Anforderungen dieser Verordnung nicht. 4. Wird das unter Nummer 2 Buchstabe c genannte Ergebnis nicht erreicht, wählen die Behörden der Mitgliedstaaten drei weitere Exemplare des gleichen Modells für die Prüfung aus. Alternativ können drei weitere Exemplare eines oder mehrerer anderer gleichwertiger Modelle ausgewählt werden. 5. Das Modell erfüllt die geltenden Anforderungen, wenn für diese drei Exemplare das arithmetische Mittel der ermittelten Werte innerhalb der in Tabelle 12 angegebenen Prüftoleranzen liegt. 6. Wird das unter Nummer 5 geforderte Ergebnis nicht erreicht, so erfüllen das Modell und alle gleichwertigen Modelle die Anforderungen dieser Verordnung nicht. 7. Nach der Entscheidung, dass das Modell die Anforderungen gemäß den Nummern 3 und 6 nicht erfüllt, übermitteln die Behörden des Mitgliedstaats den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission unverzüglich alle relevanten Informationen. Die Behörden der Mitgliedstaaten wenden die in Anhang IV beschriebenen Mess- und Berechnungsmethoden an. Die Behörden der Mitgliedstaaten wenden nur die in Tabelle 12 aufgeführten Prüftoleranzen und in Bezug auf die in diesem Anhang genannten Anforderungen nur das unter den Nummern 1 bis 7 beschriebene Verfahren an. Auf die in Tabelle 12 aufgeführten Parameter finden keine anderen Toleranzen Anwendung, die etwa in harmonisierten Normen oder für andere Messverfahren festgelegt sind. Tabelle 12 Prüftoleranzen für gemessene Parameter Parameter Prüftoleranzen Nettorauminhalt und gegebenenfalls Nettorauminhalt des Fachs/der Fächer Der ermittelte Wert (1) darf den angegebenen Wert um nicht mehr als 3 % oder 1 l unterschreiten, je nachdem, welcher Wert der größere ist. Bruttorauminhalt und gegebenenfalls Bruttorauminhalt des Fachs/der Fächer Der ermittelte Wert (1) darf den angegebenen Wert um nicht mehr als 3 % oder 1 l unterschreiten, je nachdem, welcher Wert der größere ist. Warenpräsentationsfläche und gegebenenfalls Warenpräsentationsfläche des Fachs/der Fächer Der ermittelte Wert (1) darf den angegebenen Wert um nicht mehr als 3 % unterschreiten. Edaily Der ermittelte Wert (1) darf den angegebenen Wert um nicht mehr als 10 % überschreiten. AE Der ermittelte Wert (1) darf den angegebenen Wert um nicht mehr als 10 % überschreiten. (1)  Werden gemäß Absatz 4 drei zusätzliche Exemplare geprüft, so ist der ermittelte Wert der arithmetische Mittelwert der bei diesen drei zusätzlichen Exemplaren ermittelten Werte.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.