Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2021/654 der Kommission vom 18. Dezember 2020 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung eines unionsweit einheitlichen maximalen Mobilfunkzustellungsentgelts und eines unionsweit einheitlichen maximalen Festnetzzustellungsentgelts (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32021R0654. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2021137DE.01000101.doc.html text/html
- 32021R0654-18eba8eddea66d7620fe.zip application/zip
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