Europäische Union

97/610/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Dezember 1996 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlußvorhabens mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Sache Nr. IV/M.774 - Saint-Gobain/Wacker-Chemie/NOM) (Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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hre Unterstützung zurückzögen und die Kommission eine Überprüfung einleiten würde. Außerdem müßten die Interessen der übrigen SiC-Hersteller, die im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 384/96 einen erheblichen Anteil an der gemeinschaftlichen SiC-Produktion halten, berücksichtigt werden. (263) Eine Aufhebung der Antidumpingmaßnahmen würde jedoch nicht die Wettbewerbsprobleme in diesem Fall beseitigen, da die SiC-Anbieter in den betroffenen Ländern im allgemeinen noch nicht in der Lage sind, die volle Pallette der SiC-Körnungen zu liefern und die Anforderungen der EWR-Kunden zu erfuellen. Bei diesen ist deshalb nicht davon auszugehen, daß sie sich in absehbarer Zukunft selbst bei einer Rücknahme der Antidumpingmaßnahmen zu wirksamen potentiellen Wettbewerbern entwickeln würden. Sie würden zumindest drei Jahre benötigen, um in die für die nachgefragten SiC-Körnungen erforderlichen Verarbeitungskapazitäten zu investieren und um sich als vollständige Anbieter der von den EWR-Kunden nachgefragten SiC-Körnungen im Markt zu festigen. (264) Abschließend läßt sich feststellen, daß eine unverzügliche Aufhebung der Antidumpingmaßnahmen zwar den Wettbewerb bei einigen SiC-Qualitäten für Schleif- und Feuerfestanwendungen erhöhen würde, die Wettbewerbsbedenken in diesen Märkten dadurch jedoch nicht ausgeräumt würden. Außerdem können auch die Zusagen nicht mit Sicherheit gewährleisten, daß die Antidumpingmaßnahmen beseitigt oder geändert werden würden, selbst wenn die Kommission eine Überprüfung einleiten würde. Aus diesen Gründen wäre die von den Parteien angebotene Zusage nicht geeignet, deren beherrschende Stellung auf den SiC-Märkten für Schleif- und Feuerfestanwendungen zu beseitigen. H. SCHLUSSFOLGERUNG (265) Aus den vorstehenden Gründen ist die Kommission zu der Schlußfolgerung gelangt, daß das angemeldete Vorhaben mit dem Gemeinsamen Markt nicht zu vereinbaren ist, da es eine beherrschende Stellung der Parteien auf den EWR-Märkten des SiC-Kornmaterials für Schleif- und Feuerfestanwendungen begründen würde, durch die ein wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung erheblich behindert würde - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das von SEPR, ESK und NOM angemeldete Zusammenschlußvorhaben zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens wird mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens für nicht zu vereinbaren erklärt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist gerichtet an: 1. Société Européenne des Produits Réfractaires Les Miroirs - 18, Avenue d'Alsace F-92096 Paris - La Défense Cedex 2. Elektroschmelzwerk Kempten GmbH Hanns-Seidel-Platz 4 D-81737 München 3. NV NOM Postbus Box 424 NL-9700 AK Groningen Brüssel, den 4. Dezember 1996 Für die Kommission Karel VAN MIERT Mitglied der Kommission (1) ABl. L 395 vom 30. 12. 1989, berichtigte Fassung in ABl. L 257 vom 21. 9. 1990, S. 13. (2) ABl. C 274 vom 10. 9. 1997. (3) Saint-Gobain hält direkt 20,5 % und indirekt über seine Tochtergesellschaft Vertec 79,4 % des Kapitals. (4) In der veröffentlichten Fassung der Entscheidung sind einige Angaben gemäß Artikel 17 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 betreffend die Nichtweitergabe von Geschäftsgeheimnissen weggelassen (nachstehend mit [. . .] dargestellt). Im Sinne eines besseren Textverständnisses wurden die genauen Zahlenangaben jedoch durch Größenordnungen ersetzt, oder es wurden einige allgemeine Angaben in einer Fußnote in den Fällen gemacht, wo dies möglich war, ohne gegen das Gebot der Nichtweitergabe von Geschäftsgeheimnissen zu verstoßen. (5) Wacker-Chemie gehören 99,67 % des ESK-Stammkapitals. (6) Siehe Sache IV/M.284 - Hoechst/Wacker, ABl. C 171 vom 22. 6. 1993, S. 4, Randnr. 3. (7) Der Stromverbrauch hängt von Größe und Form der Öfen ab und schwankt zwischen 6,3 kWh/kg (ESK-Werk in Delfzijl), 7,1 kWh/kg (Arendal) und 7,7 kWh/kg (Saporoschje). Siehe K.-H. Mehrwald: History and economic aspects of industrial SiC manufacture, Sonderdruck aus ceramic forum international/Berichte der DKG, Jg. 69 (1992), Nr. 3, S. 57. (8) K.-H. Mehrwald: History and economic aspects of industrial SiC manufacture, Sonderdruck aus ceramic forum international/Berichte der DKG, Jg. 69 (1992), Nr. 3, S. 54. Der Anteil verschiedener Kristalltypen im SiC-Material hängt wesentlich vom Aluminiumgehalt ab. Siehe Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, 1993: Silicon Carbide, S. 750, 752. (9) Nach der Umfrage der Kommission beläuft sich der durchschnittliche SiC-Gehalt von SiC-Kornmaterial für Feuerfestanwendungen auf 96 %, von SiC-Kornmaterial für Schleifanwendungen demgegenüber auf 98,4 %. (10) FEPA - Fédération Européenne des Fabricants de Produits Abrasifs: Standard über Körnungen aus Elektrokorund und Siliciumkarbid für Schleifmittel auf Unterlagen (1984) und Standard über Körnungen aus Elektrokorund und Siliciumkarbid für Schleifkörper aus gebundenen Schleifmitteln (1984). (11) Sache IV/M.702 - Starck/Wienerberger, ABl. C 102 vom 4. 4. 1996, S. 18, Randnr. 13. Bestätigt in der Sache IV/M.811 - Creditanstalt-Bankverein/Treibacher, ABl. C 8 vom 11. 1. 1997, S. 4. (12) ABl. L 11 vom 14. 1. 1997, S. 30. (13) Mit der Verordnung (EG) Nr. 821/94 des Rates, ABl. L 94 vom 13. 4. 1994, S. 21, wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Siliciumkarbid mit Ursprung in der Volksrepublik China, Polen, der Russischen Föderation und der Ukraine eingeführt. In dieser Verordnung wird das betroffene Erzeugnis ("Ware und gleichartige Waren") als SiC von sowohl kristalliner als auch metallurgischer Qualität definiert. Diese Definition beruht auf den grundlegenden physikalischen Eigenschaften des SiC, wobei jedoch ausdrücklich eingeräumt wurde, daß SiC in unterschiedlichen Qualitäten für unterschiedliche Anwendungen im gleichen Fertigungsprozeß hergestellt wird. (14) Seite 35 der Anmeldung. (15) Seite 37 der Anmeldung. (16) Seiten 37 und 55 der Anmeldung. (17) Die Zahl umfaßt nur Käufe von SiC, das im EWR produziert oder dorthin eingeführt wurde. Nur wenige Schleifmittelhersteller im EWR gehören einem Konzern an, der Schleifmittelwerke auch in anderen Teilen der Welt betreibt (3M, Tyrolit). (18) Siehe "Specification Manual" von Norton, "General information on conventional abrasives", Anhang 12 der Anmeldung, Dokument D.27, S. 85. Siehe auch den Norton-Katalog 400, Anhang 12 der Anmeldung, S. 10. William W. Wellborn: The expanding role of synthetic minerals in industry, Industrial Minerals, April 1991, S. 53. (19) Siehe Antwort von 3M (UK). (20) Siehe Bruce McMichael: Abrasive minerals. Taking the rough with the smooth. Industrial Minerals, Februar 1990, S. 26. (21) Nach der Umfrage der Kommission könnte eine zahlenmäßig starke Minderheit (30,2 %) der Schleifwerkzeughersteller, die zur Zeit grünes SiC verwenden, ihre Enderzeugnisse ohne grünes SiC herstellen und statt dessen schwarzes SiC einsetzen. 65,1 % der Hersteller gaben jedoch an, daß sie nur schwerlich wechseln könnten, und 69,8 % gaben an, daß sie grünes SiC selbst dann nicht durch schwarzes SiC ersetzen würden, wenn der Preis für grünes SiC um 5 bis 10 % steigen sollte. (22) Siehe "Specification Manual" von Norton, "General information on conventional abrasives", Anhang 12 der Anmeldung, Dokument D.27, S. 85. (23) Siehe "Specification Manual" von Norton, "General information on conventional abrasives", Anhang 12 der Anmeldung, Dokument D.27, S. 85. Siehe auch den Norton-Katalog 400, Anhang 12 der Anmeldung, S. 10. William W. Wellborn: The expanding role of synthetic minerals in industry, Industrial Minerals, April 1991, S. 53. (24) E. H. Peter Wacht: Feuerfest-Siliciumkarbid, Wien 1977, S. 7. Die Reaktionen beginnen bei rund 800 °C. Siehe auch Saint-Gobain/Norton Industrial Ceramics Corporation (Anhang 12 der Anmeldung): Study on SiC Abrasive Grain Opportunities, 1994, S. 3. (25) William W. Wellborn: The expanding role of synthetic minerals in industry, Industry Minerals, April 1991, S. 53. (26) Siehe das "Specification Manual" von Norton, "Conventional abrasives, cutting-off", Anhang 12 der Anmeldung, Dokument D.27, S. 111. (27) "Chemical Analysis of Silicon Carbide", FEPA-Standard 45-1986, R 1993. (28) "Chemical Analysis of Fused Aluminium Oxide", FEPA-Standard 46-1986, R 1993. (29) Laut Tyrolit könnte die Anpassung und Erprobung eines Bindemittelsystems für ein neues Schleifmittel bis zu einem Jahr dauern. Ein anderer Schleifwerkzeughersteller hat angegeben, daß der Ersatz von SiC in seinen größeren Produktlinien bestenfalls bis zu zwei Jahre dauern würde. (30) Seite 7 der Antwort der Parteien. (31) Siehe Sache IV/M.53 - Aerospatiale/Alenia/De Havilland, ABl. L 334 vom 5. 12. 1991, S. 42; Sache IV/M.214 - Du Pont/ICI, ABl. L 7 vom 13. 1. 1993, S. 13; Sache IV/M.190 - Nestle/Perrier, ABl. L 356 vom 5. 12. 1992, S. 1. (32) Zur Bedeutung der Umstellungskosten für die Produktmarktdefinition siehe Sache IV/M.603 - Crown Cork & Seal/Carnauld Metalbox, ABl. L 75 vom 23. 3. 1996, S. 38, Randnr. 19. Siehe auch Sache IV/M.214 - Du Pont/ICI, ABl. L 7 vom 13. 1. 1993, S. 13, Randnrn. 43/44. (33) Die große Spanne bei den erforderlichen Investitionen ist durch die unterschiedliche Zahl von SiC-Produktionslinien dieser Unternehmen begründet. (34) Siehe Sache IV/M.475 - Elf Atochem/Shell Chimie, ABl. C 35 vom 11. 2. 1995, S. 4. (35) Nach einem von GE Superabrasives vorgenommenen Vergleich der Gesamtstückkosten beim Schleifen ferrometallischer Werkstücke ist CBN um 30 % billiger als Elektrokorund. Siehe Anhang 6 des Schreibens der Parteien vom 11. Juli 1996. (36) Dies wird durch die Angabe der Parteien in einem anderen Zusammenhang bestätigt, wonach der Grund für den geringen Umfang von Investitionen in Forschung und Entwicklung von Stoffen wie Elektrokorund und SiC die Tatsache ist, daß diese Massengüter den Vorsprung der fortgeschritteneren Produkte wie "Seeded-Gel"-Korund, CBN und synthetische Diamanten auch bei höheren FuE-Ausgaben nicht aufholen würden. Siehe auch Seite 72 der Anmeldung. (37) Dies wurde durch die Studie von Saint-Gobain/Norton Industrial Ceramics Corporation "SiC Abrasive Grain Opportunities" (Anhang 12 der Anmeldung), S. 3, bestätigt, wo es heißt: ". . . die Einführung von CNC-Schleifmaschinen hat die Abnehmer zur Umstellung auf Diamantscheiben bewegt, die minimalem Verschleiß unterliegen. SiC-Schleifscheiben sind zwar billiger, erfordern jedoch ein ständiges Nachstellen der Maschinen und erhöhte Aufmerksamkeit des Bedieners, da die Schleifscheibe kontinuierlich verschleißt und sich die Abmessungen ändern." (". . . the introduction of CNC grinding equipment has converted customers to diamond wheels due to their negligible wear rate. SiC wheels, while less expensive, require continuous machine adjustments and increased operator attention due to continuous wheel wear and dimensional changes.") (38) In der Studie "SiC Abrasive Grain Opportunities" (siehe vorhergehende Fußnote), S. 3, heißt es: "Sofern keine dramatische Verbesserung der Standzeit von SiC-Produkten durch die Weiterentwicklung der Bindemittel oder Schleifmittel erreicht werden kann, ist unwahrscheinlich, daß sich SiC-Schleifmittel in diesem speziellen Marktsegment [Werkzeugmaschinen-Schleifanwendungen] wieder etablieren können." ("Unless a dramatic improvement in SiC product lifetime can be achieved through bond or abrasive development, it is unlikely that this particular market segment [toolroom grinding applications] ca be reclaimed by SiC abrasives.") (39) Siehe Bruce McMichael: Abrasive minerals. Taking the rough with the smooth. Industrial Minerals, Februar 1990, S. 19, 31. (40) Sache IV/M.811 - Creditanstalt-Bankverein/Treibacher, ABl. C 8 vom 11. 2. 1997, S. 4, Randnr. 18. (41) Siehe "Specification Manual" von Norton, "General information on conventional abrasives", Anhang 12 der Anmeldung, Dokument D.27, S. 85. Bruce McMichael: Abrasive minerals. Taking the rough with the smooth. Industrial Minerals, Februar 1990, S. 29. (42) Siehe Bruce McMichael: Abrasive minerals. Taking the rough with the smooth. Industrial Minerals, Februar 1990, S. 19, 29. (43) Sache IV/M.190 - Nestle/Perrier, ABl. L 356 vom 5. 12. 1992, S. 1, Randnr. 9. (44) Zur Bedeutung der Preisunterschiede für die Produktmarktdefinition siehe Sache IV/M.603 - Crown Cork & Seal/Carnauld Metalbox, ABl. L 75 vom 23. 3. 1996, S. 38, Randnr. 15. (45) William W. Wellborn: The expanding role of synthetic minerals in industry, Industrial Minerals, April 1991, S. 59. (46) Siehe Anmeldung, S. 44. (47) Diese Zahlen ergeben sich aus der Addition der in den Marktanteilstabellen für die jeweiligen Anwendungen ausgewiesenen Einfuhren. Nach der Marktanteilstabelle für den gesamten SiC-Markt ergab die Addition der Einfuhren sogar (> 90 000] Tonnen ([< 40] Mio. ECU). (48) Die Untersuchung der Kommission hat ergeben, daß verarbeitetes SiC für Schleif-, Feuerfest- und andere industrielle Anwendungen einen durchschnittlichen SiC-Gehalt von 96,9 % aufwies. Mengenmäßig nur rund 7,2 % und wertmäßig rund 4,6 % des 1995 an industrielle Endverbraucher im EWR verkauften verarbeiteten SiC hatte einen SiC-Gehalt von weniger als 94 %. Deswegen vertritt die Kommission die Auffassung, daß nur SiC mit einem SiC-Mindestgehalt von 94 % kristallines SiC ist. (49) Siehe Fédération Européenne des Fabricants de Produits Abrasifs (FEPA): Standard über Körnungen für Schleifkörper aus gebundenem Schleifmittel (F), 42-1984, R 1993 und Standard über Körnungen für Schleifmittel auf Unterlagen (P), 43-1984, R 1993. Die F-Norm definiert 26 verschiedene Makrokörnungen (F 4 bis F 220) und 11 verschiedene Mikrokörnungen (F 230 bis F 1 200). Die P-Norm definiert 15 verschiedene Makrokörnungen (P 12 bis P 220) und 13 verschiedene Mikrokörnungen (P 240 bis P 2 500). (50) Siehe ISO-Norm 8586: Schleifkörper aus gebundenem Schleifmittel - Bestimmung und Bezeichnung der Korngrößenverteilung. (51) Siehe ISO-Norm 6344: Schleifmittel auf Unterlagen - Korngrößenanalyse. (52) Seite 71 der Anmeldung. (53) Pünktliche Lieferung und absolute Zuverlässigkeit als Faktoren bei der Abgrenzung des räumlichen Marktes: Siehe Sache IV/M.603 - Crown Cork & Seal/Carnauld Metalbox, ABl. L 75 vom 23. 3. 1996, S. 38, Randnr. 43. (54) Siehe Verordnung (EG) Nr. 821/94 des Rates vom 12. 4. 1994, ABl. L 94 vom 13. 4. 1994, S. 21. (55) Anmeldung S. 50 und S. 62. (56) Siehe Antworten von Kuhmichel, Washington Mills, Timcal, Smyris abrasivi. (57) Demnach war der EWR-Preis mehr als doppelt so hoch als der Preis in Osteuropa und rund 80 % höher als in China. (58) Seite 71 der Anmeldung. (59) Seite 71 der Anmeldung. (60) Seite 70 der Anmeldung. (61) Die Anlage I enthielt Geschäftsgeheimnisse und wurde deshalb nicht in die veröffentlichte Fassung einbezogen. (62) Anmeldung, Anlage 39. (63) Anmeldung, Anlage 39. (64) Zahlenangaben der Parteien. (65) Schreiben der Parteien vom 14. Oktober 1996, Anlage 9. (66) Die Kommission hat zuerst die Absatzzahlen der Parteien und der anderen wichtigen Anbieter Orkla-Exolon, Navarro, MWK, Timcal, Washington Mills, H.C. Starck und Frank & Schulte zusammengezählt. In einer zweiten Stufe hat sie die zwischen den Anbietern getätigten Käufe davon abgezogen. Schließlich hat sie die gemäß dem im Abschnitt B erklärten Verfahren ermittelten Einfuhrzahlen hinzugefügt und dabei berücksichtigt, daß zu den Gesamteinfuhren die Verkäufe von Timcal im EWR zählen. (67) Orka-Exolon hat den Marktumfang für Schleifkörnungen mit rund 46 000 Tonnen im Jahr 1995 angegeben. Nach Treibacher beläuft sich dieser Betrag auf 45 000 Tonnen entsprechend 45 Mio. ECU. Navarro hat den Marktwert mit 44,6 Mio. ECU angegeben. (68) Es wird ein Fächer von Marktanteilen angegeben, da sich vorbringen ließe, daß der Marktumfang (Marktwert) bzw. die Gesamteinfuhren um 7,2 % (4,6 %) höher waren als die auf der Grundlage der Kunden- und der Anbietererhebungen ermittelten Zahlen (siehe Fußnote 47). (69) Die beiden Zahlen können zusammengezogen werden, da die Anlagen überwiegend sowohl für die Verarbeitung von FEPA-F- als auch von FEPA-P-Körnungen verwendet werden können. (70) Siehe Norton-Katalog 400, Einleitung, S. 1. (71) Mitchell Market Report: Silicon Carbide, 3rd edition, 1992, Vol. 1, S. 109. (72) Seite 71 der Anmeldung. (73) Siehe Antwort, Anlage 30. (74) Siehe Antwort, Anlage 25. (75) Siehe Schreiben der Parteien vom 14. Oktober 1996, Anlage 13. (76) Siehe Schreiben der Parteien vom 24. Oktober 1996, Anlage 4a. (77) ABl. L 211 vom 6. 9. 1995, S. 1. (78) Die Kommission hat zuerst die Absatzzahlen der Parteien und der anderen wichtigen Anbieter Orkla-Exolon, Navarro, MWK, Timcal, Washington Mills. H. C. Starck und Frank & Schulte zusammengezählt. In einer zweiten Stufe hat sie die zwischen den Anbietern getätigten Käufe davon abgezogen. Schließlich hat sie die gemäß dem im Abschnitt B erklärten Verfahren ermittelten Einfuhrzahlen hinzugefügt und dabei berücksichtigt, daß zu den Gesamteinfuhren die Verkäufe von Timcal im EWR zählen. (79) Nach den Angaben von Orkla-Exolon beträgt der Marktumfang für Feuerfestkörnungen rund 55 000 Tonnen im Jahr 1995. Nach Treibacher beläuft sich dieser Betrag auf 45 000 Tonnen entsprechend 45 Mio. ECU. Navarro hat den Marktwert ebenfalls mit 45 Mio. ECU angegeben. (80) Es wird ein Marktanteilsfächer angegeben, da sich vorbringen ließe, daß der Marktumfang (Marktwert) bzw. die Gesamteinfuhren um 7,2 % (4,6 %) höher waren als die auf der Grundlage der Kunden- und Lieferantenerhebungen ermittelten Zahlen (s. Fußnote 47). (81) Die Kommission hat zuerst die Absatzzahlen der Parteien und der anderen wichtigen Anbieter Orkla-Exolon, Navarro, MWK, Timcal, Washington Mills, H.C. Starck und Frank & Schulte zusammengezählt. In einer zweiten Stufe hat sie die zwischen den Anbietern getätigten Käufe davon abgezogen. Schließlich hat sie die Einfuhrzahlen gemäß der im Abschnitt B erklärten Schätzung hinzugefügt und dabei berücksichtigt, daß zu den Gesamteinfuhren die Verkäufe von Timcal im EWR zählen. (82) Schreiben der Parteien vom 22. Juli 1996, S. 3. (83) Geschäftsgeheimnisse. Die Parteien erwarten erhebliche Wirkungssteigerungen und Kosteneinsparungen mit der Umstrukturierung und Begradigung der Produktion im Werk Delfzijl, die in das europäische SiC-Geschäft von Saint-Gobain einbezogen werden soll. (84) ABl. L 186 vom 21. 7. 1994, S. 38, Randnr. 71. (85) ABl. L 56 vom 6. 3. 1996, S. 1. ANLAGE I [Anlage I zu dieser Entscheidung enthält Geschäftsgeheimnisse und wurde deshalb nicht in die veröffentlichte Fassung aufgenommen.] ANLAGE II >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Unter der Annahme, daß der Marktumfang (Marktwert) bzw. die Gesamteinfuhren um 7,2 % (4,6 %) höher waren als die anhand der Kunden- und Anbieterbefragungen ermittelten Werte (siehe Fußnote 47). ANLAGE III >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Unter der Annahme, daß der Marktumfang (Marktwert) bzw. die Gesamteinfuhren um 7,2 % (4,6 %) höher waren als die anhand der Kunden- und Anbieterbefragungen ermittelten Werte (siehe Fußnote 47).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.