Europäische Union

97/610/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Dezember 1996 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlußvorhabens mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Sache Nr. IV/M.774 - Saint-Gobain/Wacker-Chemie/NOM) (Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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ungen in bezug auf chemische Reinheit, SiC-Gehalt und Korngrößenverteilung in Übereinstimmung mit dem FEPA-P-Standard zu genügen. Die FEPA-P-Körnungen sind durch sehr strenge Spezifikationen in bezug auf Siebanalyse, Kornform und andere physikalische und chemische Eigenschaften gekennzeichnet. Die meisten Anbieter aus Osteuropa und China stellen SiC-Qualitäten mit einem niedrigen SiC-Gehalt und starker Verunreinigung her, und sind nicht in der Lage, die ganze Palette der für Schleifanwendungen geeigneten SiC-Qualitäten zu liefern. (118) Es bestehen erhebliche Unterschiede in der Produktpalette bei den Lieferungen von innerhalb und außerhalb des EWR. Die von den Einführern angebotene Produktpalette erfuellt die Kundenanforderungen nicht vollständig, was durch die Aussage der Parteien indirekt bestätigt wurde, wonach die Hersteller außerhalb des EWR die Qualität ihrer Verarbeitungsanlagen und damit ihrer Produkte beständig verbessern. Die Parteien gehen davon aus, daß diese Hersteller in den kommenden Jahren mit dem Ziel expandieren werden, die gesamte Palette der Produkte und Spezifikationen anbieten zu können (52). Auch verfügen die meisten Hersteller außerhalb des EWR nicht über inländische Normen für sämtliche der von den EWR-Kunden nachgefragten Einteilungen. Wollten sie die gesamte Produktpalette anbieten, so müßten zusätzliche Kapazitäten aufgebaut und besondere Produktionslinien für die EWR-Kunden errichtet werden. Deshalb wären die Hersteller außerhalb des EWR nicht in der Lage, sich den Änderungen bei der Kundennachfrage schnell anzupassen. Unzuverlässige Lieferungen nichteuropäischer Anbieter (119) Den Antworten auf die Kommissionsumfrage zufolge sind die Schleifmittelhersteller der Auffassung, daß eine beständige Qualität der Lieferungen und die Lieferzuverlässigkeit für die Produktion ihrer Enderzeugnisse wichtig sei (53). Besonders wichtig sei die Beständigkeit bei der Belieferung des SiC-Kornmaterials. Da diese beiden Faktoren noch wichtiger als der Preis sind, ist es für Anbieter außerhalb des EWR insbesondere in Osteuropa und China schwierig, den Anforderungen der EWR-Abnehmer zu genügen. Obwohl nichteuropäische Anbieter zeitweilig bestimmte Mengen von SiC-Kornmaterial für Schleifanwendungen gemäß den FEPA-Standards anbieten, erachten die EWR-Abnehmer derartige Angebote nicht als annehmbare Versorgungsalternativen. Angebote dieser Art erfolgen gegenwärtig nur gelegentlich und stellen daher langfristig keine zuverlässige Versorgungsquelle dar. Trotz der voranschreitenden Harmonisierung der Normen erwarten EWR-Abnehmer gegenwärtig nicht, daß die Anbieter von außerhalb in der Lage sind, die FEPA-Standards zu erfuellen. Die Einfuhr von SiC aus Nicht-EWR-Ländern würde den Abnehmern vielmehr zusätzliche Risiken und Kosten dadurch verursachen, daß die chemische Zusammensetzung und die Klassifizierung des Materials geprüft werden müssen. Verbrauchernähe (120) Anläßlich der Anhörung vom 9. Oktober 1996 haben die Parteien erklärt, daß die Verbrauchernähe als ein wichtiger Wettbewerbsvorteil angesehen werden müsse. Ihren Angaben zufolge ist die Korngrößenverteilung, die sich aus der Zerkleinerung und Klassifizierung von Roh-SiC ergibt, nicht vorgegeben, sondern kann dem Bedarf der Kunden angepaßt werden. Innerhalb bestimmter Grenzen kann ein Verarbeitungsunternehmen bereits klassifizierte Makrokörnungen zu feineren Körnungen zermahlen. Deswegen hat ein Anbieter mit Verarbeitungskapazitäten innerhalb des EWR einen bedeutenden Vorteil gegenüber Anbietern von außerhalb, da er seinen Produktionsprozeß auf das von den Kunden kurzfristig verlangte Produkt abstellen kann. Der Kommissionsumfrage zufolge erachten 95,5 % der Schleifmittelhersteller eine "kurzfristige Lieferung bei Bestellung" für die Auswahl ihrer SiC-Lieferanten als wichtig. Für nur 2,9 % von ihnen war dieser Aspekt "ziemlich unwichtig". Darüber hinaus stuften rund 78 % der Schleifmittelhersteller die "Dauer der Zusammenarbeit" mit ihren Lieferanten und die gegenseitige Kenntnis als wichtige Faktoren ein. Nur 8,8 % von ihnen hielten diesen Aspekt bei der Auswahl ihrer Lieferanten für "ziemlich unwichtig". Diese Ergebnisse bestätigen, wie wichtig die Nähe der Lieferanten zu ihren Kunden ist, und müssen als zusätzliche Faktoren angesehen werden, die den räumlichen Erfassungsbereich des Marktes einschränken. Einfuhrzölle (121) Die gegenwärtigen Zölle auf SiC-Einfuhren von außerhalb des EWR belaufen sich auf 4,5 % für die Entwicklungsländer mit Ausnahme Chinas und auf 6,5 % für China und die Industrieländer. Antidumpingmaßnahmen bei SiC-Einfuhren (122) Der Rat nahm am 12. April 1994 eine Verordnung an, mit der auf SiC-Einfuhren aus der Volksrepublik China, aus Polen, der Russischen Föderation und der Ukraine ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt wurde (54). Der auf den unverzollten Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft anwendbare Zollsatz beträgt für Einfuhren aus China 52,6 %, für Einfuhren aus Rußland und der Ukraine 23,3 % und für Einfuhren aus Polen 8,3 %. In bezug auf die Lieferungen der staatlichen V/O Stanko-Import hat die Russische Föderation der Kommission eine mengenmäßige Zusage gegeben. Die Antidumpingmaßnahmen gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren und werden im April 1999 auslaufen, es sei denn, die Industrie der Gemeinschaft beantragt deren Überprüfung und weist hinreichend nach, daß nach dem Auslaufen Dumping und Schädigung wieder auftreten würden. Die Maßnahmen können aber auch während ihrer Geltungsdauer überprüft werden, sofern glaubhaft nachgewiesen werden kann, daß sich die Umstände geändert haben. Die Maßnahmen gegenüber den Lieferungen aus der Ukraine werden gegenwärtig überprüft. Die noch nicht abgeschlossene Überprüfung betrifft lediglich die Dumpingspanne. (123) Nach Aussage der Parteien sind die Antidumpingmaßnahmen der hauptsächliche Grund für die gegenwärtig nur geringen Einfuhren von hochwertigem verarbeitetem SiC in die Gemeinschaft mit Ursprung in den betroffenen Ländern (Antwort, SS. 38, 40). Nach ihrer Ansicht ist der gegenwärtige Antidumpingzoll von 52,6 % das Haupthindernis für chinesische Einfuhren von verarbeitetem SiC für Schleif- und Feuerfestanwendungen in die Gemeinschaft. In ihrer Anmeldung haben die Parteien jedoch vorgebracht, daß "den jüngsten Einfuhrzahlen zufolge selbst die Antidumpingzölle den Strom von Billigimporten in den EWR nicht eindämmen konnten" (55). (124) Die große Mehrheit der von der Kommission befragten Schleifmittelhersteller hat erklärt, daß die Erhebung von Antidumpingzöllen auf SiC-Einfuhren aus den vorerwähnten Ländern die Umlenkung der Bestellungen von Anbietern innerhalb des EWR auf Anbieter in den besagten Ländern erschwert und damit die Preise erhöht habe. Außerdem haben einige Anbieter und Händler die Ansicht vertreten, daß Antidumpingzölle und Einfuhrquoten die Einfuhr von SiC für Schleifanwendungen in den EWR behindern (56). Nach Aussage der Abnehmer hat sich die Erhebung von Antidumpingzöllen auf SiC-Einfuhren aus den vorerwähnten Ländern vor allem auf die Märkte für SiC für metallurgische Anwendungen und für kristallines Roh-SiC ausgewirkt. Auf den Märkten für verarbeitetes SiC-Kornmaterial habe sich die Erhebung von Antidumpingzöllen nur in beschränkten Maße ausgewirkt, da dieses Material in verhältnismäßig geringen Mengen eingeführt wird und die nachgefragten Qualitäten in China und Osteuropa noch nicht in großen Mengen angeboten werden. Dies wurde in der Erhebung der Kommission zu den Zusagen der Parteien bestätigt (siehe Abschnitt g) und Anlage 3). Einfuhr- und Preisdaten (125) Unterschiede bei absoluten Preisen: Die Parteien vertreten die Auffassung, daß der räumlich relevante Markt der weltweite Markt sei, da die Preise für SiC-Produkte in verschiedenen Anwendungsbereichen keine großen Abweichungen aufweisen und in der ganzen Welt homogen seien. Doch selbst aus den Marktdaten der Parteien geht hervor, daß erhebliche Unterschiede bei den absoluten Preisen für SiC-Kornmaterial für Schleifanwendungen zwischen dem EWR und anderen Teilen der Welt bestehen. Im Jahr 1995 belief sich der durchschnittliche Preis für SiC für Schleifanwendungen im EWR auf [. . .] ECU je Tonne gegenüber [. . .] ECU in Osteuropa, [. . .] in China und [. . .] ECU im übrigen Europa (57). Die Parteien behaupten, daß diese Unterschiede auf den unterschiedlichen SiC-Gehalt und unterschiedliche SiC-Qualitäten zurückzuführen seien. Nach den von den Parteien vorgelegten Informationen aber sind die Preise für dieselben SiC-Normen recht unterschiedlich. Die japanischen Preise für dieselbe SiC-Qualität lagen um mehr als 20 % über den Preisen wichtiger Kunden im EWR. (126) Unterschiedliche Preisentwicklung: Außerdem haben sich die Preise in den verschiedenen Gebieten unterschiedlich entwickelt. Im EWR ist der von den Parteien für SiC für Schleifanwendungen berechnete Durchschnittspreis seit 1994 um rund [5-10] % gestiegen, während der Durchschnittspreis in Nord- und Südamerika um 6,7 % und um 0,6 % in Osteuropa zurückgegangen und in China konstant geblieben ist. (127) Die Kommission hat auch die Preise für bestimmte SiC-Qualitäten für Schleifanwendungen in Nordamerika und im EWR miteinander verglichen. Die Preise für schwarzes SiC-Kornmaterial gemäß der europäischen FEPA-Norm F 60-120 liegen weit über den Preisen für schwarzes SiC-Kornmaterial nach dem entsprechenden amerikanischen Standard. Den Untersuchungsergebnissen zufolge lagen die Preise im EWR im Jahr 1986 um 96 % über den Preisen für entsprechendes Kornmaterial in Nordamerika (beide Preise wurden in DM berechnet). Dieser Unterschied hat in den folgenden Jahren zugenommen und erreichte 1991 einen Höhepunkt (Preisdifferenz von 184 %). Danach ist er bis 1994 zurückgegangen (141 %), erreichte aber 1996 erneut einen Höhepunkt (191 %). Dieser bedeutende, anhaltende Preisunterschied weist darauf hin, daß zumindest Nordamerika und der EWR verschiedenen räumlichen Märkten angehören. Die Preisdifferenz hat die Abnehmer nicht in größerem Maße veranlaßt, nordamerikanische Quellen den EWR-Anbietern zu bevorzugen. (128) Geringere wettbewerbliche Auswirkungen der Einfuhren im EWR Nach den Angaben der Parteien beliefen sich die Einfuhren von verarbeitetem SiC für Schleifanwendungen in den EWR im Jahr 1995 auf [> 10] Mio. ECU. Dies entspräche [15-20] % des von den Parteien veranschlagten Marktwerts. Anhand der Ergebnisse ihrer Umfragen bei europäischen Schleifmittelherstellern und ihrer Untersuchung der Kaufdaten sämtlicher großen SiC-Anbieter setzt die Kommission die Einfuhren von verarbeitetem SiC für Schleifanwendungen in den EWR jedoch mit nur rund 8,2 Mio. ECU an. Dies entspräche rund 14,4-15 % des von ihr berechneten Marktwerts (20 % des Umfangs) (siehe unten). Die vorliegenden Schätzungen beruhen nicht nur auf den Direkteinfuhren von verarbeitetem Schleifkorn durch Endverbraucher, sondern tragen auch der Tatsache Rechnung, daß das eingeführte Kornmaterial von den Verarbeitungsunternehmen und Händlern häufig ohne Angabe des tatsächlichen Ursprungs unter ihrer eigenen Marke verkauft wurde. Da die Kommission die Verarbeitungsunternehmen und Händler gebeten hat, ihre Versorgungsquellen anzugeben, konnten deren Verkäufe von verarbeitetem SiC-Schleifkorn mit Ursprung in Ländern außerhalb des EWR ermittelt werden. Die einzigen Hersteller außerhalb des EWR, die erhebliche Mengen an SiC-Schleifkorn direkt an Abnehmer im EWR verkauft haben, waren Moravitkarbo, Timcal und Washington Mills. Die übrigen Einfuhren verteilen sich auf mehrere Unternehmen, insbesondere Verarbeitungsunternehmen und Händler. (129) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte haben die Parteien erklärt, daß sich nach dem Ausscheiden des italienischen Herstellers Samatec SA als SiC-Lieferant im Jahr 1994 seine italienischen Schleifmittelabnehmer an osteuropäische Hersteller in Tschechien, Polen, Rumänien und der Ukraine gewandt haben (Antwort Seiten 35, 68). Die Eurostat-Einfuhrstatistik zeigt für Italien, daß in den Jahren 1994 und 1995 die Einfuhren aus Rumänien, Tschechien, Rußland und den USA ebenso zugenommen hatten wie die Einfuhren aus anderen EWR-Ländern. Auch das Umfrageergebnis der Kommission bestätigt nicht die Aussage der Parteien. Die von der Kommission befragten italienischen Schleifmittelhersteller bezogen im Jahr 1994 5,2 % ihres gesamten SiC-Schleifkornbedarfs von Anbietern in der Schweiz, in Rußland, Tschechien, Venezuela und Mexiko. Im Jahr 1995 stiegen diese Einfuhren auf 9,9 % an. Allerdings ist zu bedenken, daß Samatec Schleifkorn von geringer Qualität geliefert hat, das vor allem für Drahtsägeanwendungen in der steineverarbeitenden Industrie verwendet wird. Die Parteien haben angegeben, welche Anbieter die SiC-Verkäufe von Samatec an die italienischen Abnehmer übernommen haben (Antwort Anhang 11). Demnach haben die meisten Abnehmer einen EWR-Anbieter gewählt (Orkla-Exolon, Navarro, Norton, ESK). (130) Bei der Beurteilung, ob die Einfuhren ein Indikator für einen größeren räumlichen Markt sind, genügt es nicht, den Umfang des Einfuhranteils zu bewerten. Die entscheidende Frage ist die wettbewerbliche Auswirkung der Einfuhren und insbesondere, ob die Einfuhren ein Indikator für eine größere Marktintegration hinsichtlich Preisfestsetzung und allgemeinen Wettbewerbsbedingungen sind. Ein Einfuhranteil von 14,4-15 % ist aber im vorliegenden Fall kein Indikator für einen größeren Markt. Zum einen ist zu bedenken, daß sich die Einfuhren stark auf mehrere Unternehmen verteilen, von denen keines (wertmäßig) mit über 2-3 % am EWR-Markt beteiligt ist. Zum anderen hat kein Importeur ein komplettes Produktsortiment geliefert. Die vorerwähnten Preisunterschiede und Preisentwicklungen zeugen von der beschränkten Wirkungskraft der Einfuhren. Die Einfuhren und Handelsströme hatten nicht genügend Einfluß, um die Preisunterschiede zwischen Japan, Nordamerika und dem EWR ausräumen zu können. Schlußfolgerung (131) Erhebliche Unterschiede in den Produktmerkmalen, der Produktqualität, den Industriestandards, den Preisen und der Preisentwicklung sind häufig Hinweise dafür, daß die untersuchten Gebiete nicht demselben räumlichen Markt angehören. Auch haben sich die Einfuhren im EWR nicht auf die Preisbildung von SiC für Schleifanwendungen ausgewirkt und lassen keine größere Marktintegration erkennen. Die große Mehrheit der von der Kommission befragten Schleifmittelhersteller haben aber erklärt, daß sie mit Preiserhöhungen rechnen, wenn das geplante Vorhaben durchgeführt wird. Als räumlich relevanter Markt für verarbeitetes SiC-Kornmaterial für Schleifanwendungen kann demnach der EWR angesehen werden. B.4. Verarbeitetes Siliciumkarbid für Feuerfestanwendungen (132) Nach Angaben der Parteien beliefen sich die Einfuhren von verarbeitetem SiC für Feuerfestanwendungen in den EWR im Jahr 1995 [> 5] Mio. ECU. Dies entspräche [10-15] % des von den Parteien veranschlagten Marktwerts. Anhand der Ergebnisse ihrer Umfragen bei den europäischen Abnehmern, Händlern und Wettbewerbern von SiC für Feuerfestanwendungen schätzt die Kommission jedoch die Einfuhren 1995 auf rund 3 Mio. ECU. Dies entspräche rund 6,6-6,9 % des von ihr berechneten Marktwerts (rund 9 % des Umfangs) (siehe oben). (133) Nach Auffassung der Parteien stoßen die Hersteller von Feuerfestprodukten bei der Beschaffung von Feuerfestmaterial außerhalb des EWR nicht auf große Hindernisse. Sie haben Beispiele von EWR-Herstellern von Feuerfest-Endprodukten genannt, die im Jahr 1996 auch Material in Brasilien gekauft und bereits Material aus China getestet und gutgeheißen haben. Dieselben von der Kommission befragten Hersteller erklärten jedoch, daß die Quellen außerhalb des EWR unzuverlässig seien. (134) Außerdem ist zu bedenken, daß dieser Markt offensichtlich noch weniger geöffnet ist als der Markt für SiC für Schleifanwendungen. SiC für Feuerfestanwendungen wird im Gegensatz zu SiC für Schleifanwendungen häufiger nach Kundenwünschen als nach dem FEPA-Standard hergestellt. Verarbeitetes SiC für Feuerfestanwendungen ist daher als Produkt weniger genormt als SiC-Schleifkorn. Verbrauchernähe könnte daher bei Feuerfestanwendungen wichtiger sein als bei Schleifanwendungen. (135) Aus denselben Gründen wie bei Schleifanwendungen ist der EWR auch der Markt für verarbeitetes SiC für Feuerfestanwendungen. Deswegen wird hier auf Abschnitt B.3 verwiesen. B.5. Verarbeitetes Siliciumkarbid für sonstige industrielle Anwendungen (136) In diesem Markt braucht der räumliche Markt nicht abgegrenzt zu werden, weil bei der Definition auch des kleinstmöglichen Marktes keine Wettbewerbsprobleme bestehen. C. WÜRDIGUNG C.1. Umfang sämtlicher SiC-Märkte zusammengenommen (137) Im Jahr 1995 belief sich der SiC-Absatz an gewerbliche Endabnehmer im EWR auf insgesamt 156 Mio. ECU bei 210 000 Tonnen. Hiervon entfielen auf SiC für metallurgische Anwendungen mengenmäßig 50 % und wertmäßig 29 %. Verarbeitetes kristallines SiC machte davon mengenmäßig 51 % und wertmäßig 71 % aus. Der Absatz mit verarbeitetem SiC für Schleifanwendungen erreichte einen Anteil von 37 % des gesamten SiC-Absatzes, von verarbeitetem SiC für Feuerfestanwendungen 29 % und von verarbeitetem SiC für sonstige gewerbliche Anwendungen 5 % des Gesamtabsatzes. (138) Deutschland ist bei weitem der größte SiC-Markt im EWR. Im Jahr 1995 entfielen [40-45] % des EWR-Absatzes mit SiC auf Deutschland. Italien war der nächstfolgende Markt mit einem Verbrauchsanteil von [10-15] %, gefolgt vom Vereinigten Königreich mit [10-15] %, Frankreich mit [10-15] % und Spanien mit [5-10] %. C.2. Herkunft des im EWR verbrauchten SiC Die SiC-Herstellung im EWR (139) Zur SiC-Herstellung werden Schmelzöfen verwendet, deren einfache Technik allgemein bekannt und leicht zugänglich ist. Die Gesamtkosten für die Errichtung einer Schmelzofenanlage auf der grünen Wiese einer Kapazität [einer mittelgroßen Anlage] wurden von den Parteien im EWR mit rund [> 40] Mio. ECU ohne Grundstückskosten angegeben (58). Der überwiegende Teil dieses Betrags entfällt auf die Kosten zur Erfuellung der Umweltauflagen im EWR. Angesichts der für die SiC-Herstellung auferlegten Umweltnormen sind die Marktzutrittsschranken bei der Herstellung von Roh-SiC in Westeuropa nach Auffassung der Parteien relativ hoch (59). Dies treffe jedoch nicht auf die Länder Mittel- und Osteuropas und die Länder der dritten Welt einschließlich Chinas zu. (140) Die SiC-Industrie im EWR hat in den vergangenen 10 bis 15 Jahren einen Ausleseprozeß in Form von Werksschließungen und Übernahmen durchgemacht. Im Jahr 1987 erwarb Norton das Arendal Smelteverk A/S und fügte damit eine Jahreskapazität von [> 40 000] Tonnen seiner in Lillesand bestehenden Kapazität von [> 20 000] Jahrestonnen hinzu. Der italienische Hersteller Samatec SA, eine Tochtergesellschaft des ENI-Konzerns, legte im Jahr 1992 seine zwei Schmelzanlagen einer Kapazität von 30 000 Tonnen still und beschränkte seine Tätigkeiten auf die Herstellung von Roh-SiC, die er im Jahr 1994 aber vollständig aufgab, um sich nur noch seinem Kerngeschäft zu widmen. Im Jahr 1992 stellte das französische Unternehmen Péchiney Electrométallurgie seine gesamte SiC-Produktion einer Kapazität von 18 000 Jahrestonnen ein. Das schweizerische Unternehmen Alusuisse-Lonza zog sich im Jahr 1995 mit der Stillegung seiner Produktionsanlage in Waldshut mit einer Kapazität von 20 000 Jahrestonnen und dem Verkauf seiner Tochtergesellschaft Lonza G+T an Timcal AG aus dem Markt zurück. (141) Nach den Untersuchungsergebnissen der Kommission ist es unwahrscheinlich, daß Hersteller, die ihre SiC-Produktion bereits eingestellt haben, wieder in den Markt eintreten, da sie ihre Produktionsanlagen verkauft bzw. verschrottet haben. Außerdem ist die Kommission der Auffassung, daß in absehbarer Zeit nicht mit dem Markteintritt neuer Wettbewerber für die Herstellung von Roh-SiC zu rechnen ist, was auch von den Parteien bestätigt wurde (60). Für den Ausleseprozeß in der SiC-Industrie im EWR ist eine Kombination von Faktoren einschließlich höherer Umweltschutzauflagen und billiger SiC-Einfuhren aus China und Osteuropa für metallurgische Anwendungen verantwortlich zu machen. (142) Die Stillegung von Schmelzofenkapazitäten hat dazu geführt, daß die SiC-Produktion im EWR kleiner ist als die Gesamtnachfrage. Trotz dieser industriellen Verschlankung werden im EWR weiterhin rund 85 % des dort verbrauchten kristallinen SiC hergestellt. In der Anlage (61) sind die Produktionskapazitäten der wichtigsten Hersteller aufgeführt. Im Jahr 1995 betrug die Schmelzofenkapazität in Westeuropa (EWR und Schweiz) [> 175 000] Tonnen. Hiervon entfielen [> 60] % auf die Parteien. Die Anlage I zeigt auch, daß in Osteuropa und China erhebliche SiC-Produktionskapazitäten vorhanden sind. Die wichtigsten Hersteller des im EWR verbrauchten SiC (143) Saint-Gobain betreibt Schmelz- und Verarbeitungsanlagen in Norwegen (Norton) und eine Verarbeitungsanlage für Feuerfestsorten in Belgien (Intermat). Es ist weltweit der größte und erfindungsreichste Hersteller und Verarbeiter von SiC. Auf Saint-Gobain entfallen [> 30] % der westeuropäischen Produktionskapazität. Saint-Gobain ist auch außerhalb Europas in erheblichem Umfang vertreten. Es ist der größte SiC-Hersteller in Nordamerika und betreibt eine Schmelzanlage in Venezuela (Industrial Norton de Venezuela), die überwiegend für den nordamerikanischen Markt produziert. Gegenwärtig errichtet es eine Verarbeitungsanlage in China, deren Produktion für die Länder im pazifischen Raum bestimmt ist; hinzu kommen eine Beteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen Grindwell Norton in Indien und Pläne zur Errichtung einer Schmelzanlage in China. Saint-Gobain verfolgt für sein SiC-Geschäft eine weltweite Strategie und zielt mit seinem Strategieplan darauf ab, zum weltweit größten SiC-Hersteller zu werden. (144) Saint-Gobain ist ein technisch anspruchsvoller hersteller von SiC-Spezialprodukten einer hohen Qualität. Es ist ihm gelungen, trotz des seit Beginn der 90er Jahre einsetzenden Rückgangs der SiC-Preise in den niedrigen Qualitätsstufen mit seinem SiC-Geschäft Gewinne zu erzielen. Saint-Gobain ist vertikal integriert, da es auch auf der nachgeordneten Stufe Schleif- und Feuerfestprodukte herstellt. Innerhalb Europas zählt es zu den wichtigsten Herstellern dieser Endprodukte. (145) Wacker-Chemie (ESK) betreibt im niederländischen Delfzijl die größte europäische Schmelzanlage und hat Verarbeitungsanlagen in Grefrath und Kempten. Die Verarbeitungsanlagen von ESK für SiC in Mikrokörnungen in Kempten sollen dem neuen Gemeinschaftsunternehmen über eine Gebühren-Produktionsvereinbarung zugänglich gemacht werden. Im Zeitpunkt der Produktionsaufnahme des Gemeinschaftsunternehmens wird seine Beteiligung an dem amerikanischen Hersteller Exolon-ESK verkauft worden sein (siehe Abschnitt II). Auf ESK (ohne Orkla-Exolon) entfallen [< 40] % der westeuropäischen Produktionskapazitäten. (146) Ebenso wie Saint-Gobain ist ESK ein Hersteller von technisch hochwertigem SiC. Wegen der in seiner Delfzijler Schmelzanlage eingesetzten Produktionstechnik fällt jedoch ein großer Anteil seiner Produktion auf metallurgisches SiC. Dies ist einer der Gründe, warum die Gesamtrentabilität des SiC-Geschäfts von ESK seit Beginn der 90er Jahre dem von billigen SiC-Einfuhren für einfache metallurgische Anwendungen aus China und Osteuropa ausgehenden Druck ausgesetzt ist. ESK kann durch Billigeinfuhren leichter als Saint-Gobain verletzt werden, da mit dem in seinem Werk Delfzijl angewandten Herstellungsverfahren [. . .] % des Ausstoßes aus metallurgischem SiC besteht, während dieser Anteil in den übrigen europäischen Produktionsanlagen mit ihren herkömmlichen Acheson-Hochöfen rund 20 % beträgt. (147) Ein Vorsprung von ESK gegenüber den übrigen europäischen Herstellern besteht darin, daß es seine Umweltschwierigkeiten bereits überwiegend bewältigt hat. Schon im Jahr 1972 hat ESK SiC-Hochöfen entwickelt, in denen die beim Schmelzen entste

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.