Europäische Union

97/610/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Dezember 1996 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlußvorhabens mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Sache Nr. IV/M.774 - Saint-Gobain/Wacker-Chemie/NOM) (Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31997D0610. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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tallurgische Anwendungen in bestimmten Fällen auf chemischem Weg zu SiC für Feuerfestanwendungen weiterverarbeitet werden kann. Sie haben daher argumentiert, daß "es die Angebotsumstellungsflexibilität rechtfertigt, auf einen einzigen SiC-Markt zu schließen, der sowohl SiC für metallurgische Anwendungen als auch kristallines SiC umfaßt" ("supply-side substitutability justifies to conclude one single SiC market comprising both metallurgical and crystalline SiC", Antwort, S. 22). Dies ist jedoch nicht dasselbe wie eine Substituierbarkeit auf der Angebotsseite, da eine Weiterverarbeitung erforderlich ist. Die Weiterverarbeitung von metallurgischem SiC zu kristallinem Roh-SiC bedingt zusätzliche Kosten, vor allem beim Energieverbrauch. Es wäre unvernünftig, SiC für metallurgische Anwendungen anzubieten, wenn es auf einfache Weise zu einträglicherem SiC für Feuerfestanwendungen weiterverarbeitet werden könnte. Bei einer Kuppelproduktion, bei der gleichzeitig SiC für metallurgische Anwendungen und kristallines SiC erzeugt werden und ein Anreiz besteht, den Anteil von SiC für metallurgische Anwendungen so weit wie möglich zu verringern, ist schwerlich einsehbar, wieso es eine spürbare Angebotsumstellungsflexibilität geben sollte. Wenn dem so wäre, wäre es vernünftiger, nur kristallines SiC zu erzeugen und damit die Erzeugung von SiC für metallurgische Anwendungen als Nebenprodukt zu vermeiden. Die Kuppelproduktion schränkt die Angebotsumstellungsflexibilität stark ein, was auch aus der Tatsache hervorgeht, daß SiC für metallurgische Anwendungen weiterhin erzeugt wird, obwohl es das weniger einträgliche Produkt ist. (30) Aus den obengenannten Gründen ist davon auszugehen, daß die Angebotsumstellungsflexibilität zwischen kristallinem Roh-SiC und SiC für metallurgische Anwendungen stark eingeschränkt und unzureichend ist, und daß die beiden Erzeugnisse zwei verschiedenen relevanten Produktmärkten angehören. Nachfrageseitige Überlegungen stützen diese Schlußfolgerung. Die Frage der Marktabgrenzung kann jedoch offengelassen werden, da auf diesen beiden Märkten keine Wettbewerbsprobleme bestehen. Weiterverarbeitetes kristallines SiC für Schleif- und für Feuerfestanwendungen als getrennte Produktmärkte (31) Weiterverarbeitetes SiC für Schleif- und für Feuerfestanwendungen wird fast ausschließlich aus kristallinem Roh-SiC hergestellt. Zuerst wird kristallines Roh-SiC nach seinem SiC-Gehalt getrennt und anschließend zerkleinert, gemahlen, enteisent und gesiebt. SiC-Kornmaterial für Feuerfest- und für Schleifanwendungen wird auf unterschiedliche Art klassifiziert. SiC-Schleifmittelkörnungen werden nach den FEPA-Standards klassifiziert, die von der europäischen Schleifmittelindustrie vereinbart wurden (10), wohingegen SiC-Kornmaterial für Feuerfestanwendungen nach den individuellen Kundenanforderungen klassifiziert wird. (32) Für Schleifmittel liegen zwei unterschiedliche FEPA-Standards vor, der P-Standard über Schleifmittel auf Unterlagen und der F-Standard über Schleifkörper aus gebundenem Schleifmittel. Zu den Schleifkörpern aus gebundenem Schleifmittel gehören Scheiben, Segmente, Steine und Stäbe, bei denen das Schleifmittel durch ein Bindemittel, in der Regel keramische Binder auf Glasbasis, Harz, Schellack oder Gummi, gebunden wird. Bei Schleifmitteln auf Unterlagen wird dagegen eine Schicht Schleifmittelkorn ohne Zusammenhalt der einzelnen Körner untereinander auf einer elastischen Unterlage, z. B. Papier, Leinen, Fasermaterial oder Tuch, fixiert. Beide FEPA-Standards umfassen eine Reihe von SiC-Körnungen, die die mittlere Korngröße und die Korngrößenvariation innerhalb einer Körnung festlegen. Bei P-Körnungen sind die Toleranzen kleiner als bei F-Körnungen. Jede Abweichung von der festgelegten Korngrößenverteilung beeinträchtigt die Schleifleistung des Schleifmittels, weil zu große Schleifmittelkörner die zu bearbeitende Oberfläche verkratzen und zu kleine Körnungen die Schleifwirkung beeinträchtigen. Daher halten alle von der Kommission befragten Schleifwerkzeughersteller die FEPA-Standards sowohl für die Herstellung ihrer Enderzeugnisse als auch für die Auswahl ihrer Zulieferer für wichtig. (33) Für Feuerfestprodukte sollen die SiC-Körner für Steine und Formen für Ofenzustellungen blockförmig sein, um eine größtmögliche Dichte zu erzielen, was die Festigkeit und Wärmeleitfähigkeit erhöht. Bei Brennhilfsmitteln müssen die Produkte so leicht wie möglich, dabei aber ausreichend fest sein, um das Gewicht des Brennguts während des Brennvorgangs aufzunehmen. Daher werden splittrige Körner mit einer geringeren Fülldichte gewählt. (34) Im allgemeinen ist Kornmaterial für Feuerfestanwendungen einfacher zu verarbeiten als Material für Schleifanwendungen, da SiC-Kornmaterial zur Herstellung von Schleifmitteln nicht nur zerkleinert, gesiebt und enteisent wird, sondern häufig auch chemisch behandelt, mit Wasser gewaschen und zum Teil naß klassifiziert wird (siehe Anhang 13 der Anmeldung). Die zusätzlichen Verarbeitungsschritte bedingen höhere Kosten für die Produktion von SiC-Material für Schleifanwendungen als bei der Produktion von Kornmaterial für Feuerfestanwendungen. Der Preisunterschied zwischen Kornmaterial für Schleifanwendungen und für Feuerfestanwendungen spiegelt die unterschiedlichen Kosten der Weiterverarbeitung in gewissem Umfang wider. Nach den Erkenntnissen der Kommission belief sich der Preis von SiC-Kornmaterial für Feuerfestanwendungen 1995 auf rund 835 ECU/Tonne, während SiC-Kornmaterial für Schleifanwendungen rund 1 255 ECU/Tonne kostete. (35) Das Kornmaterial für Feuerfestanwendungen wird nach individuellen Kundenanforderungen verarbeitet, Schleifkorn hingegen nach FEPA-Standard. Angesichts des allgemein geringeren SiC-Gehalts des Kornmaterials für Feuerfestanwendungen im Vergleich zu Schleifkorn und der andersartigen Klassifizierung von Schleifmittelkörnungen würden Schleifwerkzeughersteller nie in Erwägung ziehen, Kornmaterial für Feuerfestanwendungen zu kaufen, weil es ihre Anforderungen nicht erfuellt. Demgegenüber wäre es Herstellern von Feuerfestprodukten zwar theoretisch möglich, in bestimmten Fällen Schleifkorn zu verwenden, dies scheidet aber in der Praxis aufgrund der individuellen Anforderungen der Hersteller von Feuerfestprodukten und des wesentlich höheren Preises von Schleifkorn aus. Aus der Nachfragesicht stellen SiC-Kornmaterial für Schleifanwendungen und SiC-Kornmaterial für Feuerfestanwendungen daher zwei verschiedene relevante Produktmärkte dar. (36) SiC-Kornmaterial für Feuerfest- und für Schleifanwendungen wird mit denselben Anlagen zerkleinert, gesiebt und enteisent; die Anlagen werden dabei einfach auf das jeweilige Kornmaterial eingestellt, das produziert werden soll. Die bei vielen Arten von Schleifkorn erforderliche Weiterverarbeitung bedeutet jedoch, daß die Möglichkeiten einer Umstellung der Produktion von Feuerfest-Kornmaterial auf Schleifkorn begrenzt sind, wohingegen die Umstellung in umgekehrter Richtung möglich ist. Dabei ist jedoch zu bedenken, daß bei einer größeren Produktionsumstellung auf Schleifkorn die Anlagen zur Weiterverarbeitung von Schleifkorn, z. B. für die chemische Behandlung und die Naßklassifizierung, unausgelastet blieben, was den wirtschaftlichen Anreiz für eine Produktionsumstellung auf Schleifkorn einschränkt. (37) Hieraus kann geschlossen werden, daß weiterverarbeitetes SiC für Schleifanwendungen und weiterverarbeitetes SiC für Feuerfestanwendungen zwei verschiedenen relevanten Produktmärkten angehören. Dabei ist zu beachten, daß es sich bei den Abnehmern von Schleifkorn und den Abnehmern von Kornmaterial für Feuerfestanwendungen um zwei unterschiedliche Abnehmergruppen handelt, und daß eine Preisdifferenzierung zwischen diesen beiden Abnehmergruppen gemäß den Produktunterschieden möglich ist. Weiterverarbeitetes SiC für sonstige industrielle Anwendungen als ein von weiterverarbeitetem SiC für Schleif- und für Feuerfestanwendungen getrennter relevanter Produktmarkt (38) Von den genannten Anwendungen abgesehen werden vergleichsweise geringe Mengen SiC einer weiteren Verarbeitung zugeführt, z. B. zu SiC-Pulvern zermahlen oder in einer Reihe sonstiger industrieller Anwendungen eingesetzt. Dazu gehören SiC-Pulver für Metallmatrix-Verbundwerkstoffe und SiC für die Herstellung von Bodenbelägen, Heizelementen, Überspannungsableitern, spannungsabhängigen elektrischen Widerständen und für das Sandstrahlen. Schlußfolgerung zu den SiC-Produktmärkten (39) Auf der Grundlage des Vorstehenden sind die relevanten Produktmärkte: - SiC für metallurgische Anwendungen; - kristallines Roh-SiC; - weiterverarbeitetes SiC für Schleifanwendungen; - weiterverarbeitetes SiC für Feuerfestanwendungen; - weiterverarbeitetes SiC für sonstige industrielle Anwendungen. (40) Der von der Kommission im vorliegenden Fall verwendete Ansatz zur Marktabgrenzung entspricht dem Ansatz in früheren Fällen. So entspricht die Unterscheidung in fünf verschiedene SiC-Märkte dem Vorgehen der Kommission in der Sache Starck/Wienerberger (11) betreffend einen Zusammenschluß im Markt für Korund, einem ebenfalls in der Schleifmittel- und Feuerfestindustrie sowie für andere industrielle Anwendungen verwendeten Rohmaterial. In jener Entscheidung vertrat die Kommission die Auffassung, daß es für Korund keinen einheitlichen Markt, sondern verschiedene Produktmärkte gibt, die gemäß den Hauptanwendungen und den Unterschieden bei den Nachfragern und Distributionswegen, den nachgefragten Qualitäten, Preisen und möglichen Substitutionsprodukten zu unterscheiden sind. Auch im vorliegenden Fall haben die von der Kommission befragten Abnehmer und Wettbewerber fast einstimmig der obigen Unterscheidung in fünf verschiedene SiC-Märkte zugestimmt. (41) Ferner wurde in der Sache IV/M.619 - Gencor/Lonrho (12) festgestellt, daß die Metalle der Platingruppe (Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium und Ruthenium) auch in Kuppelproduktionstechnik erzeugt werden. Die Kommission kam dennoch zu der Schlußfolgerung, daß jedes Metall einen eigenen Produktmarkt darstellt, da sich die Metalle hinsichtlich der Preisfestsetzung, Preise und Anwendungen unterscheiden. (42) Die Parteien haben vorgebracht (Antwort, S. 22, Absatz 4), daß SiC für Schleif-, Feuerfest- und andere industrielle Anwendungen nicht verschiedenen Märkten, sondern einem SiC-Gesamtmarkt angehören. Wie bereits ausgeführt, wird SiC-Kornmaterial für Schleif- und für Feuerfestanwendungen aus kristallinem Roh-SiC hergestellt. Demnach würde das Rohmaterial denselben Produktmärkten wie das weiterverarbeitete Kornmaterial angehören. Diesem Argument wäre nur dann zuzustimmen, wenn die Weiterverarbeitung unwesentlicher Art wäre und die Preise in den Märkten des Rohmaterials und der Enderzeugnisse mehr oder weniger gleich wären, was aber nicht der Fall ist. Die Kommission hat bei ihrer Untersuchung festgestellt, daß sich im Jahr 1995 der Preis für kristallines Roh-SiC im EWR auf durchschnittlich 471 ECU/Tonne belief, während der Preis für SiC-Kornmaterial für Feuerfestanwendungen 835 ECU/Tonne und für Schleifanwendungen 1 255 ECU/Tonne betrug. (43) Die begrenzte Angebotsumstellungsflexibilität zwischen den verschiedenen SiC-Qualitäten wird auch in den unterschiedlichen Gewinnmargen der einzelnen Qualitäten deutlich. In ihrer Antwort auf die Beschwerdepunkte haben die Parteien eingeräumt, daß [. . .] (Antwort, S. 4). Ferner sei [. . .] (Antwort, S. 15). Solche Unterschiede bei den Gewinnspannen könnten bei einer maßgeblichen Angebotsumstellungsflexibilität nicht fortbestehen, die zu überwiegend einheitlichen Gewinnspannen für alle Qualitäten führen würde. Offensichtlich ist die Angebotsumstellungsflexibilität bei den verschiedenen SiC-Qualitäten daher gering. (44) In ihrer Antwort auf die Beschwerdepunkte haben die Parteien vorgebracht, daß in dem Antidumpingverfahren aus dem Jahr 1994 "die Kommission zu dem Schluß gekommen ist, daß angebotsseitige Argumente aussagekräftig genug sind, so daß eine Abgrenzung des Markts hinsichtlich der Endanwendungen im Fall von SiC nicht gerechtfertigt ist" ("the Commission reached the conclusion that supply-side arguments are strong enough that a definition of the market in terms of end-use applications is not justified in the case of SiC", Antwort, S. 19). Laut den Parteien würde die Kommission nicht im Einklang mit der Antidumpingverordnung des Rates vom April 1994 handeln, wenn sie die fünf genannten Märkte für die Zwecke dieses Verfahrens als die relevanten Produktmärkte definiert (13). (45) Es ist darauf hinzuweisen, daß ein Antidumpingverfahren andere Ziele verfolgt als ein Fusionskontrollverfahren. Durch ein Antidumpingverfahren sollen Verzerrungen im internationalen Warenhandel beseitigt werden, indem gegen ein Dumping, das den Herstellern in der Gemeinschaft materiellen Schaden zufügt, Maßnahmen ergriffen werden, um den erlittenen Schaden auszugleichen. (46) In einem Antidumpingverfahren dürfen Maßnahmen nur ergriffen werden, sofern feststeht, daß das von der Industrie in der Gemeinschaft hergestellte Produkt eine zu dem eingeführten Produkt "gleichartige Ware" darstellt. Die Definition der gleichartigen Ware kann aber in einem Antidumpingverfahren eine andere sein als die Definition der relevanten Produktmärkte gemäß der Fusionskontrollverordnung. (47) Bei einer Untersuchung nach der Fusionskontrollverordnung wird einer detaillierten Ermittlung unter anderem der Anwendungen eines Produkts in der Gemeinschaft, der Abnehmergruppen oder der Substitutionsprodukte größere Aufmerksamkeit gewidmet. Die relevanten Produktmärkte können dabei in größere oder kleinere Märkte als bei der Beurteilung nach den Antidumpingvorschriften abgegrenzt werden. (48) Im vorliegenden Fall wurde für notwendig erachtet, daß angemeldete Vorhaben auch auf die nachgeordneten Märkte des kristallinen SiC für Schleif-, Feuerfest- und sonstige industrielle Anwendungen hin zu untersuchen, während in der Verordnung des Rates über die Einführung von Antidumpingmaßnahmen die Schlußfolgerung lautete, daß - trotz verschiedener SiC-Qualitäten mit unterschiedlichen Einsatzgebieten - die ähnlichen physikalischen Eigenschaften, das ähnliche Herstellungsverfahren und ein gewisser Grad an Austauschbarkeit bei SiC für metallurgische Anwendungen und bei kristallinem Roh-SiC ausreichende Gründe dafür sind, SiC in der von den Herstellern in der Gemeinschaft verkauften Form als eine dem aus den betreffenden Ländern eingeführten Produkt gleichartige Ware anzusehen. Eine Angebotsumstellungsflexibilität wurde in dem Antidumpingverfahren jedoch nur insoweit berücksichtigt, als festgestellt wurde, daß kristallines Roh-SiC als Ersatz von SiC für metallurgische Anwendungen verwendet werden kann; daraus folgt, daß SiC für metallurgische Anwendungen kein Ersatz für kristallines SiC für Schleif-, Feuerfest- und sonstige industrielle Anwendungen ist. (49) Daher ist der Entschluß der Kommission gerechtfertigt, für die Zwecke dieses Fusionskontrollverfahrens von den fünf obengenannten Märkten auszugehen. Es trifft jedoch zu, daß die Märkte für Schleif- und für Feuerfestanwendungen differenzierte Produktmärkte sind, die jeweils aus einer Anzahl verschiedener Produktsegmente bestehen. Daraus läßt sich aber nicht der Schluß ziehen, daß jedes dieser Segmente als getrennte relevante Produktmärkte anzusehen sind, da sowohl in dem Schleif- als auch dem Feuerfestmarkt Angebotseinstellungsflexibilitäten vorhanden sind. (50) Die Parteien haben ferner vorgebracht, daß es für Schleif-, Feuerfest- und metallurgische Anwendungen Substitutionsprodukte für SiC gebe und diese Produkte in die relevanten Produktmärkte einzubeziehen seien. Wie im folgenden ausgeführt, wurde dies durch die Untersuchung der Kommission nicht erhärtet. A.2. Siliciumkarbid für metallurgische Anwendungen (51) Die Parteien haben die Auffassung vertreten, daß SiC für metallurgische Anwendungen durch 75 %iges Ferrosilicium (FeSi) mit normalem oder niedrigem Aluminiumgehalt ersetzt werden könne, da beide Materialien denselben Zwecken dienten. Nach Angabe der Parteien beruhen die Preise sowohl von SiC für metallurgische Anwendungen als auch von FeSi auf dem Siliciumgehalt des jeweiligen Materials. Von der Kommission befragte Endanwender haben SiC für metallurgische Anwendungen jedoch besondere Vorzüge zugeschrieben. Die Frage, ob SiC für metallurgische Anwendungen und FeSi ein und demselben relevanten Produktmarkt angehören, kann unbeantwortet bleiben, da der angemeldete Zusammenschluß weder in dem einen noch dem anderen Fall eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. A.3. Kristallines Roh-SiC (52) Kristallines Roh-SiC wird an Verarbeiter verkauft, die das Rohmaterial zu SiC-Qualitäten für Schleif-, Feuerfest- und sonstige industrielle Anwendungen weiterverarbeiten. Kein anderes Rohmaterial kommt auf dieser Produktionsstufe als Ersatz für SiC in Betracht, da nur Roh-SiC zu SiC für Schleif-, Feuerfest- und sonstige industrielle Anwendungen weiterverarbeitet werden kann. Die Frage der Marktabgrenzung kann jedoch offenbleiben, da keine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. A.4. Weiterverarbeitetes SiC für Schleifanwendungen (53) Die Parteien haben die Auffassung vertreten, daß trotz unterschiedlicher physikalischer Eigenschaften und der Präferenzen der Endanwender in der Schleifwerkzeugindustrie, die bestimmte Schleifmittel für bestimmte Anwendungen vorziehen, SiC mit anderen Rohmaterialien für Schleifanwendungen im Wettbewerb stehe. Nach Angabe der Parteien bilden einige dieser Materialien zusammen mit SiC einen einzigen Produktmarkt. Die Parteien sind daher der Auffassung, daß es keinen getrennten Produktmarkt für SiC für Schleifanwendungen gebe, sondern daß SiC als Teil eines Gesamtmarkts der Rohmaterialien für die Schleifwerkzeugindustrie unter Einschluß von Schleifmitteln wie synthetischen Diamanten, kubisch-kristallinem Bornitrid, Elektrokorund (weißer und brauner Korund), Zirkonkorund und "Seeded-Gel"-Korund anzusehen sei (14). Dabei haben sie eingeräumt, daß SiC nicht in allen Anwendungen vollständig, sondern nur zu einem gewissen Grad durch diese Werkstoffe ersetzt werden kann. Nach Angabe der Parteien kann SiC in 40 % seiner Anwendungen unmittelbar durch synthetische Diamanten und in 10 % seiner Anwendungen durch weißen Korund ersetzt werden (15). Deshalb sei es angebracht, 40 % des Absatzes von synthetischen Diamanten und 10 % des Absatzes von weißem Korund an die Schleifwerkzeugindustrie dem SiC-Marktvolumen für Schleifanwendungen hinzuzurechnen (16). Die Parteien haben hervorgehoben, daß der Markt nach ihrer Definition sehr eng abgegrenzt sei, was bei der Beurteilung der Wettbewerbswirkungen des Zusammenschlußvorhabens zu berücksichtigen sei. (54) Zur Überprüfung der Angaben der Parteien hat die Kommission eine Befragung der maßgebenden Schleifwerkzeughersteller im EWR durchgeführt. Von insgesamt 67 Herstellern, die auf die Anfrage antworteten, stellen 32 Schleifkörper aus gebundenen Schleifmitteln, 16 Schleifmittel auf Unterlagen und 19 entweder beide Arten von Schleifwerkzeugen her oder gaben nicht an, welche Art von Schleifwerkzeugen sie herstellen. Auf die Hersteller, die an der Befragung teilgenommen haben, entfiel im Jahr 1995 rund ein Drittel des EWR-Marktes (ausgenommen Eigenverbrauch) (17). Von den 67 Schleifwerkzeugherstellern, die auf den Fragebogen der Kommission antworteten, haben im Jahr 1995 10 (14,9 %) mehr als 500 Tonnen SiC, 19 (28,4 %) mehr als 250 Tonnen und 37 (55,2 %) mehr als 100 Tonnen gekauft. Die Schleifwerkzeughersteller bezogen im Jahr 1995 durchschnittlich 238 Tonnen SiC. Auf den größten Abnehmer entfielen 2,7 % des gesamten im EWR verkauften SiC für Schleifanwendungen. Schleifmittel - physikalische und chemische Eigenschaften (55) Die Größe des Schleifkorns ist für die Abnehmer von größter Bedeutung, da grobere Körnungen schneller und unter geringerer Wärmeentwicklung schneiden, während sich die Gratbildung durch Verwendung feinerer Körnungen minimieren läßt. Im allgemeinen werden Grobkörnungen für hochbeanspruchende Anwendungen, bei denen der schnelle Materialabtrag vom Werkstück mit grober Oberflächenbearbeitung im Vordergrund steht, und Feinkörnungen für die Endbearbeitung und das Polieren eingesetzt. Kristallform und Korngröße bestimmen das Schleifvermögen des Schleifkorns, während dessen chemische Reinheit das Verfahren zur Herstellung des Schleifwerkzeug-Endprodukts beeinflußt. Je chemisch reiner, desto besser reagiert das Schleifkorn mit dem Bindemittel (Harze, Keramiken). Besonders wichtig ist dies für die Hersteller von Schleifscheiben, die aus gebundenem Schleifmittel bestehen und den hohen Temperaturen beim Schleifen standhalten müssen, da ein starker Temperaturanstieg die chemische Reaktionsfähigkeit erhöht. (56) Außer der Korngröße, dem Bindemittel und der Kristallform sind die Art des Schleifmittels und seine Eigenschaften von entscheidender Bedeutung für Schleifvermögen und Schleifleistung des Schleifwerkzeug-Endprodukts. Kennzeichnend für Schleifmittel sind eine Reihe unterschiedlicher Eigenschaften wie Härte, Festigkeit (Bruchneigung), chemische Reaktionsträgheit, Wärmeleitfähigkeit und Schneidkantengeometrie. Je härter ein Schleifmittel beispielsweise ist, desto besser kann es in andere Werkstoffe eindringen und Material vom Werkstück abtragen. Je fester ein Schleifmittel ist, um so besser kann es einer längeren Einwirkung von Hitze, Druck, Stößen und Reibung standhalten. Schleifmittel mit einer hohen Sprödigkeit splittern nach dem Stumpfwerden und legen dadurch neue Schneidkanten zur Fortsetzung des Schleifens frei. Siliciumkarbid (57) SiC ist außergewöhnlich hart, hat eine gute Standzeit und widersteht einer Erhitzung auf rund 1 500 °C. Aufgrund seiner Härte und Sprödigkeit ist SiC ausgezeichnet für Schleifanwendungen geeignet, insbesondere - nach Angaben der Parteien - für das Schleifen mit Werkzeugmaschinen, das Walzenschleifen (Stahl und Papier), das Schleifen und Polieren von Injektionsnadeln und Schweißnähten sowie das Trennschleifen von Karbiden. SiC wird in großem Umfang für Grauguß, harte Nichteisenmetalle wie Weichbronze, Kupfer, Aluminium, Messing und nichtmetallische Werkstoffe wie Glas, Gummi, Holzteile, Naturstein, Marmor und Sinterkarbide verwendet (18). Die Hersteller von Schleifmitteln auf Unterlagen empfehlen SiC für Farben, Lacke, Kunststoffe und Gips (19). Grünes SiC ist härter, aber spröder als schwarzes SiC (20). Daher wird es hauptsächlich für das Präzisionsschleifen und Polieren von harten Nichteisenmetallen verwendet, wo die scharfen, nadelähnlichen Schneidkanten für das Abtragen von Material erforderlich sind, z. B. für das Entfernen von hartem Zunder auf Stahlwalzen in Stahlwerken. Schwarzes SiC wird dagegen hauptsächlich zum Schleifen nichtmetallischer Werkstoffe eingesetzt. Die Hersteller von Schleifkörpern aus gebundenen Schleifmitteln können wohl eher schwarzes SiC in größerem Maße durch grünes SiC ersetzen, doch kann grünes SiC aufgrund seiner hohen Reinheit und Härte in bestimmten Schleifanwendungen nicht durch schwarzes SiC ersetzt werden (21). (58) Nach den Antworten auf die Befragung durch die Kommission halten 95,7 % der Schleifwerkzeughersteller die Härte des SiC bei der Herstellung ihrer Enderzeugnisse für zumindest "ziemlich wichtig". 75,4 % halten sie für "sehr wichtig". Der Vergleich mit anderen Schleifmitteln zeigt, daß nur synthetische Diamanten, kubisch-kristallines Bornitrid (CBN) und Borkarbid härter als SiC sind. Weißer und brauner Korund sowie Zirkonkorund weisen jeweils eine erheblich geringere Härte als SiC auf (siehe Tabelle 1). (59) Nach der Umfrage der Kommission verwenden alle Schleifwerkzeughersteller bereits außer SiC noch andere Schleifmittel für die Herstellung ihrer Enderzeugnisse. Die meisten verwenden auch weißen und braunen Korund, einige setzen Zirkonkorund und "Seeded-Gel"-Korund ein, eine kleine Anzahl von Schleifwerkzeugherstellern auch synthetische Diamanten od

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.