Europäische Union

85/359/EWG: Beschluß des Rates vom 16. Juli 1985 mit dem berichtigten Wortlaut des Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Ungarischen Volksrepublik über den Handel mit Hammel-, Lamm- und Ziegenfleisch

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31985D0359. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 31985D0359 85/359/EWG: Beschluß des Rates vom 16. Juli 1985 mit dem berichtigten Wortlaut des Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Ungarischen Volksrepublik über den Handel mit Hammel-, Lamm- und Ziegenfleisch Amtsblatt Nr. L 191 vom 23/07/1985 S. 0050 - 0050 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 18 S. 0245 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 18 S. 0245 ***** BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juli 1985 mit dem berichtigten Wortlaut des Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Ungarischen Volksrepublik über den Handel mit Hammel-, Lamm- und Ziegenfleisch (85/359/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Mit dem Beschluß 84/309/EWG (1) hat der Rat die Briefwechsel betreffend Nummer 2 der Selbstbeschränkungsvereinbarungen für Schaf- und Ziegenfleisch zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich, Bulgarien, Ungarn, Island, Polen, der Tschechoslowakei, Uruguay und Jugoslawien genehmigt. Wegen eines Übermittlungsfehlers enthält der Beschluß jedoch eine fehlerhafte Fassung des Briefwechsels mit der Ungarischen Volksrepublik, so daß eine Berichtigung erforderlich ist - BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Wortlaut des Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Ungarischen Volksrepublik über den Handel mit Hammel-, Lamm- und Ziegenfleisch im Anhang zu dem Beschluß 84/309/EWG erhält den dem vorliegenden Beschluß beigefügten Wortlaut. Geschehen zu Brüssel am 16. Juli 1985. Im Namen des Rates Der Präsident M. FISCHBACH (1) ABl. Nr. L 154 vom 9. 6. 1984, S. 36.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.