85/359/EWG: Beschluß des Rates vom 16. Juli 1985 mit dem berichtigten Wortlaut des Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Ungarischen Volksrepublik über den Handel mit Hammel-, Lamm- und Ziegenfleisch
Amtsblatt Nr. L 191 vom 23/07/1985 S. 0050 - 0050
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 18 S. 0245
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 18 S. 0245
***** BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juli 1985 mit dem berichtigten Wortlaut des Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Ungarischen Volksrepublik über den Handel mit Hammel-, Lamm- und Ziegenfleisch (85/359/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Mit dem Beschluß 84/309/EWG (1) hat der Rat die Briefwechsel betreffend Nummer 2 der Selbstbeschränkungsvereinbarungen für Schaf- und Ziegenfleisch zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich, Bulgarien, Ungarn, Island, Polen, der Tschechoslowakei, Uruguay und Jugoslawien genehmigt. Wegen eines Übermittlungsfehlers enthält der Beschluß jedoch eine fehlerhafte Fassung des Briefwechsels mit der Ungarischen Volksrepublik, so daß eine Berichtigung erforderlich ist - BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Wortlaut des Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Ungarischen Volksrepublik über den Handel mit Hammel-, Lamm- und Ziegenfleisch im Anhang zu dem Beschluß 84/309/EWG erhält den dem vorliegenden Beschluß beigefügten Wortlaut. Geschehen zu Brüssel am 16. Juli 1985. Im Namen des Rates Der Präsident M. FISCHBACH (1) ABl. Nr. L 154 vom 9. 6. 1984, S. 36.