Europäische Union

2004/237/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 2001 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.2187 — CVC/Lenzing) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3121)

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Quellenkennung: 32004D0237. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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939 - Rexam (PLM)/American National Can (Rdnr. 12). (83) Die Kommission hat zu diesem Zweck Kointegrationstests durchgeführt (siehe Fußnote 84). Demnach ist ein hoher Korrelationsgrad zwischen beiden Erzeugnissen auf einen gemeinsamen Trend und nicht auf eine konkurrenzielle Wechselwirkung zwischen Standard-VSF und Polyester zurückzuführen. (84) Ziff. 2.2 (Punkt 3), Ziff. 2.16 ff. und Ziff. 3.11. (85) Ziff. 2.19 der Erwiderung. (86) Ziff. 2.16 der Erwiderung, Anlage 4 ("NERA-Papier", insbesondere Ziff. 3.1). (87) Ziff. 2.16 der Erwiderung, Anlage 4 ("NERA-Papier", insbesondere Ziff. 3.2). (88) Ziff. 2.16 der Erwiderung, Anlage 4 ("NERA-Papier", insbesondere Ziff. 3.4). (89) Siehe Fußnote 83. (90) Siehe Rndr. 76. (91) Die drei VSF-Produktmärkte, deren Korrelationen mit anderen Fasern (sowie untereinander) untersucht wurden, sind nicht die einzigen VSF-Teilmärkte (siehe Rdnrn. 104-105). Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Preise auf diesen anderen VSF-Produktmärkten bis zu einem gewissen Grad auf die VSF-Gesamtpreisreihen ausgewirkt haben. (92) Siehe Einzelheiten in Rdnr. 40. (93) [...]*. (94) Ziff. 4.2. (95) Siehe Entscheidung 94/811/EG der Kommission vom 8. Juni 1994 in der Sache IV/M.269 - Shell/Montecatini (ABl. L 332 vom 22.12.1994, S. 48 (Rdnr. 44)); Entscheidung der Kommission vom 13. März 1995 in der Sache IV/M.550 - Union Carbide/Enichem (Rdnr. 36); Entscheidung der Kommission vom 23. Oktober 1997 in der Sache IV/M.1007 - Shell/Montell (Rdnr. 7); siehe auch Entscheidung der Kommission vom 29. März 2000 in der Sache COMP/M.1751 - Shell/BASF/JV-Project Nicole (Rdnr. 15). (96) Ziff. 4.2 Punkt 3. (97) [Bezugnahme auf die Erwiderung und interne Dokumente]*. (98) Ziff. 4.2 Punkt 2 der Erwiderung. (99) [Bezugnahme auf ein internes Dokument]*. (100) Ziff. 4.2 Punkte 2 und 3. (101) Dies ist von den Parteien in ihrer Erwiderung bestätigt worden (Ziff. 4.2). (102) Im Anmeldungsentwurf (S. 44) vom 20. März 2001 wurden für 1995-2000 folgende Zahlen angegeben: [alle < 10 %]*. (103) [Bezugnahme auf ein internes Dokument]*. (104) Ziff. 2.21 ff. (105) [Bezugnahme auf ein internes Dokument]*. (106) Rechtssache 85/76 - Hoffmann-La Roche, EuGH Slg. 1979, S. 461, Rdnrn. 38 und 39; siehe auch GEI, Rechtssache T-102/96 - Gencor, EuGH Slg. 1999, S. II-753, Rdnr. 200. (107) Siehe EuGH, Rechtssache 85/76 - Hoffmann-La Roche, oben zitiert, Rdnr. 39; siehe auch GEI, Rechtssache T-102/96 - Gencor, oben zitiert, Rdnrn. 201 und 202. (108) [Bezugnahme auf ein internes Dokument]*. (109) Siehe auch die von der anmeldenden Partei in der Anmeldung zum Ausdruck gebrachte Ansicht (S. 60): "Die einzigen Unternehmen, die neue Viskose-Stapelfaser-Betriebe errichten dürften, befinden sich in China und im Fernen Osten." (110) In einer solchen Situation werden allerdings nur diejenigen Teile bereits bestehender Produktionsanlagen ersetzt, die den Produktionsanstieg verhindern. (111) [...]*. (112) [...]*. (113) [Bezugnahme auf ein internes Dokument]*. Ein Grund für die längeren Rückgänge ist der allgemeine Rückgang bei VSF-Textilien während dieses Zeitraums. (114) [Bezugnahme auf ein internes Dokument]*. (115) VSF wird häufig als Trägermaterial für künstliche Lederbeschichtungen verwendet. (116) Für eine Vielzahl von Erzeugnissen, u. a. Krankenhausbetttücher und -vorhänge, Schwämme, Wattebäusche, Kompressen, Gesichtsmasken, OP-Tücher, Totenhemden, Kittel, Hauben, Schürzen, Lätzchen, Überschuhe und andere Sanitärkleidung. (117) Erfrischungstücher, z. B. für Babys, Wischtücher für den privaten und professionellen Gebrauch. (118) Dies wird in einem für CVC erstellten geschäftsinternen Strategiedokument bestätigt:[...]*. (119) Siehe beispielsweise den folgenden Auszug aus dem für CVC erstellten geschäftsinternen Strategiedokument: "[...]*". (120) Schätzungen der anmeldenden Partei. Ein Wettbewerber schätzt die Einfuhren im Jahr 2000 auf etwas weniger als 17 kt. Wie weiter oben erwähnt wurde, lauten die Einfuhrzahlen in der Anmeldung (S. 44) vom 20. März 2001 für 1995-2000 [alle < 10 %]*. (121) [Bezugnahme auf ein internes Dokument]*. (122) CIRFS: Informationen über Chemiefasern; 37. Band, 2000 (nachstehend: "CIRFS-Handbuch 2000"), S. 118 ff. Das CIRFS-Handbuch 2000 enthält Daten für sämtliche cellulosischen Stapelfasern und Kabel, also auch für Lyocell. (123) Die Kapazitätsauslastung in Asien betrug im Jahre 2000 laut Anmeldung (S. 53) [...]* %. Im Gegensatz zur Auffassung der anmeldenden Partei deutet diese Rate nach Ansicht der Kommission nicht auf erhebliche ungenutzte Kapazitäten hin. (124) CIRFS-Handbuch 2000, S. 118 ff. (125) Ziff. 2.21. (126) Nach Auffassung der Kommission ist die von den Parteien in der Erwiderung bezifferte US-Einfuhrmenge größer. Die Angaben decken sich jedenfalls nicht mit früheren Informationen der Parteien über Ausfuhren ihrer US-Betriebe nach Westeuropa (Antwort auf das Auskunftsersuchen der Kommission vom 7. Juli 2001). (127) Was die Bemerkungen der Parteien in ihrer Erwiderung (Ziff. 2.25) und der Bank Austria in ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte bezüglich der Zunahme der Einfuhren der indischen Birla-Grasim-Gruppe in die Türkei im Jahre 2000 betrifft, siehe die Ausführungen der Kommission zu den Erpressungsmaßnahmen von Birla und Lenzing in Rdnr. 175. (128) [Bezugnahme auf eine vertrauliche Erklärung und interne Dokumente]*. (129) Wettbewerber verweisen auf Raten zwischen 74 und 88 %; die zusammen mit der Anmeldung unterbreiteten CIRFS-Daten sprechen von durchschnittlich [ > 80 %]*. (130) Umweltbelange bestehen allerdings nicht nur in Europa. PT Inti Indorayon, die indonesische Muttergesellschaft des finnischen Unternehmens Säteri Oy, musste auf Beschluss der Regierung im Mai 2000 eine (erst kürzlich errichtete) Fabrik in Indonesien schließen, weil sie nicht den Umweltschutzanforderungen entsprach. Die Fabrik ist immer noch geschlossen. (131) Auf die Zellstoffpreise entfielen [...]* % der Gesamtkosten der Acordis-Produktion in seinen europäischen Betrieben im Jahr 2000. (132) Laut Acordis [...]* %. (133) Laut Acordis [...]* %. (134) Laut Acordis [...]* %. (135) Die Schätzung beruht auf Daten der Parteien und Wettbewerber über die eigene Produktion und den eigenen Absatz. Aus Gründen der Vertraulichkeit auch zwischen den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen werden daher die genauen Prozentsätze nicht bekannt gegeben. (136) Auch wenn Säteri einen höheren Anteil als Acordis am Markt für Standard-VSF hält, ist dies richtig, da die Abnehmer nachdrücklich erklärt haben, dass Lenzing und Acordis die hochwertigsten Produkte anbieten und in allen Standard-VSF-Marktsegmenten gleichermaßen präsent sind (siehe Rdnr. 171). (137) [Bezugnahme auf ein internes Dokument]*. (138) Dies ist kurzfristig auch durch Produktionseinschränkungen ohne Kapazitätseinschränkungen möglich. Wegen der ständigen Festkosten kann aber ein solches Verhalten mittel- bis langfristig zum Scheitern verurteilt sein. (139) Möglicherweise wegen der Konjunkturbedingtheit des Verbrauchs von VSF für den textilen Einsatz, der im Jahr 2000 einen Hoechstwert erreichte (siehe Rdnrn. 144 und 146). (140) [Bezugnahme auf ein internes Dokument]*. (141) Dies wird in einem für CVC erstellten geschäftsinternen Strategiedokument für das Jahr 2000 bestätigt: [...]*. (142) Zur Versorgungslage in den USA: Die Kapazitätsauslastung in den beiden US-Betrieben von Acordis und Lenzing war sehr gering (1999 insgesamt [...]* %). [...]*. Das neue Unternehmen plant eine Kapazitätserhöhung in Lowland, Tennessee, um [...]* % (von rd. [...]* kt.). Der Lenzing-Betrieb in Lowland könnte also die gesamte US-Nachfrage im Jahr 2002 mit ganz wenigen zusätzlichen Einfuhren decken. Trotz der kürzlichen Schließung des Acordis-Werks in Mobile, Alabama, wären sogar amerikanische Kapazitäten im Bedarfsfall, d. h. bei einem weiteren Rückgang des US-Verbrauchs oder einem Anstieg der Einfuhren in die USA, im Lenzing-US-Betrieb ab 2003 wieder verfügbar [...]*. (143) Ziff. 2.31 ff. (144) Siehe Fußnote 144. (145) Zum Beispiel haben "OE-Spinnereien" (solche, die "Open-End"-Technologien anwenden) erklärt, dass sie eine Faserqualität von hoher Festigkeit benötigen, die nicht alle Hersteller am Markt anbieten. (146) [Bezugnahme auf ein internes Dokument]*. (147) Dies wird in einem für CVC erstellten geschäftsinternen Strategiedokument bestätigt: [...]*. (148) Siehe Kommissionsentscheidung vom 19. Dezember 1991 in der Sache IV/M.113 - Courtaulds/Snia (Rdnrn. 14 und 26). (149) Siehe auch D. Morris, Internationale Chemiefaservereinigung: Myths and Realities of Interfibre Competition, ein Bericht, der der Internationalen Wolltextilorganisation anlässlich ihrer 65. Internationalen Konferenz in Kapstadt, Südafrika, im April 1996 vorgelegt wurde: "Der Viskose-Stapelfaser-Verbrauch ist aus Modegründen in den späten 80er Jahren gestiegen." Hinsichtlich der wichtigen Faktoren für den Wettbewerb zwischen den Fasern heißt es dort: "Offensichtlich sind die Hauptgründe für einen Wechsel der Faser Veränderungen des Verwendungszwecks, Produktinnovation und Verbraucherreferenzen, nicht aber Preisrelationen." (150) [...]*. (151) Lenzing ist gegenwärtig das Unternehmen mit den höchsten Forschungs- und Entwicklungsausgaben im VSF-Sektor [...]*. (152) Aus den in dieser Rdnr. und in der Rdnr. 171 dargelegten Gründen würde das neue Unternehmen im Wettbewerb ebenso stark sein, wenn die Produktmärkte auf einen engeren Markt als den Markt für Standard-VSF begrenzt würden. (153) Siehe auch Kommissionsentscheidung 93/9/EWG vom 30. September 1992 in der Sache IV/M.214 - DuPont/ICI (ABl. L 7 vom 13.1.1993, S. 13 (Rdnr. 45 ff.)). (154) Die anmeldende Partei gibt für 2000 einen Handelsbilanzüberschuss bei reinen Viskose- und Viskosemischgeweben von 5 % an. (155) Diese Zahlen werden im CIRFS-Handbuch bestätigt. Demnach beläuft sich die Handelsbilanz bei Viskose-Stapelfasern und -Kabel im Textilsektor 1999 auf [< 20]* kt, während die Handelsbilanz für sämtliche Chemiefasern ein Defizit von [600-700]* kt ausweist. (156) In einem CIRFS-Dokument ist sogar von einer möglichen Zunahme der Gesamtnachfrage nach Textilerzeugnissen im EWR die Rede, wodurch die negative Wirkung einer Zunahme der Nettoeinfuhren im Textil- und Bekleidungssektor auf den Faserverbrauch der EWR-Spinnmühlen ausgeglichen würde. (D. Morris, Internationale Chemiefaservereinigung: Myths and Realities of Interfibre Competition, April 1996, Tabelle 4). (157) 1999 war Westeuropa mit nicht weniger als 33,8 % an der weltweiten Herstellung nichttextiler Erzeugnisse beteiligt, während nicht einmal 30 % von außerhalb der USA (wo Lenzing inzwischen der einzige VSF-Hersteller ist) und Westeuropas stammten (Quelle: EDANA, http://www.vliesstoffe.org/ nonwovens/statistics.html). (158) Ziff. 2.23. (159) Zu einer derartigen Standortverlagerung käme es auch zum Teil in andere Gebiete wie Osteuropa, die Türkei und andere Mittelmeerländer außerhalb des EWR, wo Acordis und Lenzing durch Ausfuhren ihrer EWR-Betriebe die Hauptlieferanten von Standard-VSF sind. (160) Ziff. 2.13. (161) 6,6 % bei einer Preiserhöhung von 5 %, 12,7 % bei einer Preiserhöhung von 10 %. Die Beantwortungsquote auf diesen Fragebogen war besonders hoch. Außerdem haben Abnehmer geantwortet, auf die über zwei Drittel des Absatzvolumens der Parteien im EWR entfallen. (162) Auch wenn nicht ausdrücklich danach gefragt wurde, haben die Abnehmer die ihre Produktion teilweise einstellen würden, dies ohne Weiteres angegeben und wurden als Abnehmer angesehen, die die Produktion reduzieren würden. (163) Abnehmer allerdings, die erklären, dass ihr etwaiges Verhalten "von den Marktverhältnissen abhängt", erzeugen keinen Wettbewerbsdruck. Ihre Reaktion hängt nämlich von Verhältnissen ab, die ebenso eine Herabsetzung des Produktionsvolumens als eine Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Absatzvolumens zur Folge haben könnten. (164) Siehe D. Morris, Internationale Chemiefaservereinigung: Myths and Realities of Interfibre Competition, ein Bericht, der der Internationalen Wolltextilorganisation anlässlich ihrer 65. Internationalen Konferenz in Kapstadt, Südafrika, im April 1996 vorgelegt wurde: "Im Gegensatz zur weitverbreiteten Ansicht ist der Preis im Wettbewerb zwischen Fasern kein wesentlicher Faktor, und zwar wegen der Länge der Produktions- und Verarbeitungsprozesse, des Konservatismus in der Textilindustrie und der Rohstoffpreiskomponente in den endgültigen Kosten des Erzeugnisses. (...) Ein bekanntes Beispiel sind Strumpfhosen. Die Kosten für das in Strumpfhosen verwendete teilverstreckte Polyamidgarn machen weniger als 2 % des Einzelhandelsverkaufspreises aus. Ein anderes Beispiel sind die Faserkosten in einem Baumwollhemd: Auf sie entfallen 3 % des Einzelhandelsverkaufspreises." (165) Siehe D. Morris, Internationale Chemiefaservereinigung: Myths and Realities of Interfibre Competition, ein Bericht, der der Internationalen Wolltextilorganisation anlässlich ihrer 65. Internationalen Konferenz in Kapstadt, Südafrika, im April 1996 vorgelegt wurde: "(...). Die Behauptung aber, es gäbe keinen Preiswettbewerb, wäre übertrieben; doch gibt es ihn nur bei sehr großen Preisentwicklungen und großen Veränderungen der Preisrelationen in Höhe von rund 20 %." (166) Dies wird in einem für CVC erstellten geschäftsinternen Dokument bestätigt: [...]*. (167) [Bezugnahme auf ein internes Dokument]*. (168) Ziff. 2.30. (169) Die Rechtsberater der Birla-Grasim-Gruppe haben sich zu dieser Frage in einem Schreiben vom 10. September 2001 geäußert (S. 7232-7234 der Kommissionsakte); der anmeldenden Partei ist eine Kopie hiervon vorgelegt worden. In dem vorerwähnten Schreiben wurde eine frühere im Namen der Birla-Grasim-Gruppe abgegebene Erklärung (S. 4862 und 4863 der Kommissionsakte) wiederholt. (170) Für diese Unterscheidung siehe Rdnr. 42. (171) Svenska Rayon stellt auch Viskose-Kabel her (siehe Rdnr. 105). (172) [Bezugnahme auf ein internes Dokument]*. (173) Ziff. 2.8. ff. (174) S. 3089-3098, identisch mit S. 4124-4134 der Kommissionsakte. (175) Der VSF-Markt für Tampons ist vergleichsweise klein (siehe Rdnr. 208). Der einzige andere europäische VSF-Hersteller ist zu klein, um wirksam zu konkurrieren. (176) Ziff. 3.18 ff. (177) Siehe Ausführungen von Birla auf S. 2077 der Kommissionsakte. (178) Fehlende Informationen über potenzielle Markteintritte können nicht durch Verweise auf der Kommission zur Kenntnis gebrachte Ankündigungen auf den Webseiten ersetzt oder hinreichend kompensiert werden. (179) [Bezugnahme auf ein internes Strategiedokument]*. (180) [Bezugnahme auf ein internes Strategiedokument]*. (181) Ziff. 3.1, Ziff. 3.7 ff. und Ziff. 3.16-3.17. (182) Ziff. 3.7 ff. (183) Was die Umstellung alleine betrifft, siehe Rdnrn. 67 und 68. (184) Ziff. 3.16. (185) Ziff. 3.18 ff. der Erwiderung. (186) [Bezugnahme auf interne Dokumente]*. (187) 3,9 % bei einem Preisanstieg von 5 %, 5,3 % bei einem Preisanstieg von 10 %. (188) Ziff. 4.1 ff. (189) Galaxy, die qualitativ beste Viskose-Stapelfaser für Tampons, ist patentrechtlich besonders im Vereinigten Königreich und in den USA geschützt. (190) Nordamerikanische Freihandelsvereinbarung. (191) Nur zwei Unternehmen könnten diese Lizenzen kaufen. Allerdings wäre das schwedische Unternehmen Svenska Rayon sogar mit einer Galaxy-Lizenz zu klein, um auf das beherrschende Unternehmen Wettbewerbsdruck in einem Umfang auszuüben, der gegenwärtig sowohl von Lenzing als auch von Svenska Rayon ausgeht. Der andere potenzielle Käufer, nämlich das finnische Unternehmen Säteri Oy, war auf diesem Markt bisher noch nicht tätig. (192) Dies stimmt unabhängig von der verwendeten Extrusionstechnologie (die Gegenstand der Galaxy-Patente ist), da die Qualifikationsprüfung den gesamten Produktionsprozess, insbesondere dessen hygienische Aspekte, betrifft. (193) Diese Verlangsamung der technologischen Entwicklung wäre durch zwei Faktoren bedingt: Erstens würde der unmittelbare Anreiz für das neue Unternehmen, in technologische Entwicklungen zu investieren und auf diese Weise die Entrittsschranken zu senken, durch das mögliche "Trittbrettfahrer"-Problem mit dem Lizenznehmer eingeschränkt. Auch wenn dieses Problem im gegenwärtigen Wettbewerb zwischen Acordis und Lenzing besteht, wird es durch die zu Innovationen reizende technologische Rivalität zwischen beiden Unternehmen aufgefangen. Nach dem Zusammenschluss bestuende daher ein geringerer Anreiz zu Innovationen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.