Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/211 des Rates vom 30. Januar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/211 31.1.2025 BESCHLUSS (GASP) 2025/211 DES RATES vom 30. Januar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 23. Januar 2023 den Beschluss (GASP) 2023/162 (1) angenommen, mit dem eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) für einen Zeitraum von zwei Jahren ab ihrem Beginn eingerichtet wurde. (2) Der Rat hat am 20. Februar 2023 den Beschluss (GASP) 2023/386 (2) zur Einleitung der EUMA angenommen, mit dem die Mission mit einem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum vom 23. Januar 2023 bis zum 19. Februar 2025 ausgestattet wurde. (3) Im Rahmen der strategischen Überprüfung der EUMA ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, die EUMA mit demselben Mandat bis zum 19. Februar 2027 zu verlängern. (4) Der Beschluss (GASP) 2023/162 sollte daher entsprechend geändert werden. (5) Die EUMA wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss (GASP) 2023/162 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Der zweite Satz wird gestrichen. b) Der folgende Unterabsatz wird angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUMA für den Zeitraum vom 20. Februar 2025 bis zum 19. Februar 2027 beläuft sich auf 44 199 520 EUR.“ 2. Artikel 18 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2)   Er gilt bis zum 19. Februar 2027.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 30. Januar 2025. Im Namen des Rates Der Präsident A. SZŁAPKA (1)  Beschluss (GASP) 2023/162 des Rates vom 23. Januar 2023 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) (ABl. L 22 vom 24.1.2023, S. 29, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/162/oj). (2)  Beschluss (GASP) 2023/386 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Einleitung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162 (ABl. L 53 vom 21.2.2023, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/386/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/211/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.