Europäische Union

Beschluss 2013/517/GASP des Rates vom 21. Oktober 2013 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation in den Bereichen nukleare Sicherung und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32013D0517. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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SAC Advisory Service), und weitere Beratungsdienste sowie Ausrüstung und Schulung nach Maßgabe der dokumentierten Ergebnisse. — Erhöhung der Zahl der Staaten, die dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (CPPNM) und dessen Änderung beitreten und/oder die Absicht bekundet haben, die internationalen Übereinkünfte umzusetzen, die den Rahmen für nukleare Sicherung unterstützen. — Verbesserte nationale Verwaltungsstrukturen für den Strahlenschutz und die Sicherheit von radioaktivem Material in Einklang mit dem Verhaltenskodex für die Sicherheit und Sicherung radioaktiver Strahlenquellen und den Leitlinien für die Einfuhr und Ausfuhr radioaktiver Strahlenquellen. — Verbesserter nationaler Rechtsrahmen für die Durchführung der zwischen den Staaten und der IAEO geschlossenen Übereinkommen über Sicherungsmaßnahmen und der Zusatzprotokolle, insbesondere in Bezug auf die Einführung eines umfassenden Nationalen Bilanzierungs- und Kontrollsystems für Kernmaterial (SSAC). Bereich 4:   Stärkung der Systeme und Maßnahmen zur nuklearen Sicherung von Kernmaterial und anderem radioaktivem Material Strategieziel Die IEAO wird weiterhin dazu beitragen, die globale und nationale nukleare Sicherung durch Tätigkeiten zu verbessern, mit denen die Staaten bei ihren Bemühungen zur Reduzierung des Risikos, dass in der Verwendung, Lagerung und/oder Beförderung befindliches Kernmaterial und anderes radioaktives Material zu böswilligen Handlungen benutzt werden könnte, auf Antrag unterstützt werden. Die nationalen Systeme der nuklearen Sicherung müssen durch die Einrichtung von nationalen Unterstützungszentren für nukleare Sicherung unterstützt werden, mit denen eine Ressourcenbasis bereitgestellt, die systematische Durchführung von nationalen Schulungsmaßnahmen erleichtert und spezifische technische Unterstützung bereitgestellt wird, die für wirksame Nutzung und Wartung von Detektionsgeräten und anderen technischen Systemen der nuklearen Sicherung erforderlich sind. Zweck — Stärkung der ersten Verteidigungslinie des Staates in Form der Sicherheit von Kernmaterial und anderem radioaktivem Material und der dazugehörigen Einrichtungen und Transportsysteme. — in den ausgewählten Ländern Ortung und Identifizierung von Strahlenquellen, bei denen die Gegebenheiten es notwendig erscheinen lassen, die Strahlenquellen zu konditionieren und zu sicheren und gesicherten Lagerstätten zu transportieren; hierunter kann auch die Rückführung in das Herkunftsland oder zum Lieferanten fallen. — Verbesserung der technischen und administrativen Systeme, die zur Rechenschaft über Kernmaterial und zur Kontrolle von Kernmaterial geschaffen wurden, einschließlich der Verbesserung der bestehenden SSAC, die für die Durchführung von Übereinkommen über Sicherungsmaßnahmen und der Zusatzprotokolle eingeführt wurden, und dies auch in Staaten, deren Nuklearprogramme begrenzt sind und für die gemäß den ergänzend zu ihren Übereinkommen über Sicherungsmaßnahmen geschlossenen „Protokollen betreffend geringe Mengen“ eine eingeschränkte Berichtspflicht besteht. — Verbesserung der nationalen Register für radioaktive Stoffe, radioaktives Material und radioaktive Quellen in den ausgewählten Staaten oder gegebenenfalls Einrichtung solcher Register. Ergebnisse — Durchführung von Maßnahmen zum physischen Schutz im Zusammenhang mit Kernmaterial in ausgewählten kerntechnischen Anlagen und an ausgewählten Standorten sowie mit radioaktiven Quellen in nichtnuklearen Anwendungen (z. B. im medizinischen Bereich oder in der Industrie oder radioaktiver Abfall), gegebenenfalls auch durch einen verbesserten Austausch regionaler bewährter Verfahren. — Verringerung der von radioaktiven Quellen in ungeschütztem Zustand ausgehenden Gefahren durch einen wirksameren physischen Schutz oder gegebenenfalls Demontage und Transport der Strahlenquelle zu einer sicheren und gesicherten Lagerstätte in einem Staat oder in anderen ausgewählten Staaten. — Verringerung der Zahl der unkontrollierten und ungeschützten radioaktiven Quellen durch Unterstützung der nationalen Kampagnen ausgewählter Staaten zum Aufspüren und Sichern von Strahlenquellen. — Schaffung und Weiterentwicklung wirksamer technischer und administrativer Systeme zur Rechenschaftslegung über und Kontrolle der Sicherung von Kernmaterial, einschließlich Schaffung neuer und/oder Verbesserung bestehender nationaler Rechenschafts- und Kontrollsysteme für Kernmaterial (SSAC), durch die Übereinkommen über Sicherungsmaßnahmen und Zusatzprotokolle umgesetzt werden können, auch in Staaten, die ein „Protokoll betreffend geringe Mengen“ vereinbart haben. — Geschultes Personal in Staaten, das für eine Unterstützung in Frage kommt, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass ein wirksames System für den physischen Schutz aufgebaut und beibehalten wird. Bereich 5:   Stärkung der institutionellen Infrastruktur der Staaten und deren Fähigkeit, Kernmaterial und anderes radioaktives Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt, zu kontrollieren Strategieziel Die IAEO gewährt den Staaten weiterhin Unterstützung zur Verbesserung ihrer nationalen Kapazitäten zur nuklearen Sicherung zum Zweck des Schutzes von Menschen, Eigentum und der Umwelt vor für die nukleare Sicherung relevanten Ereignissen mit Kernmaterial oder anderem radioaktivem Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt. Die Unterstützung bei der Detektion von solchem Material und die Reaktion auf derartige Ereignisse gehört zu den wichtigen Aufgaben der IAEO, wobei dem Aufbau nationaler Kapazitäten für eine wirksame Grenzkontrolle und zum Schutz vor böswilligen Handlungen bei öffentlichen Großveranstaltungen und zur Abwehr von entsprechenden Risiken Vorrang zukommt. Zweck Stärkung der Kapazitäten von Staaten zur Verhütung und Aufdeckung von kriminellen oder vorsätzlichen unzulässigen Handlungen mit Kernmaterial oder anderem radioaktivem Material, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt, sowie zur Reaktion auf solche Handlungen und zum Schutz von Menschen, Eigentum, Umwelt und Gesellschaft vor solchen Handlungen, gegebenenfalls auch durch regionale Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau. Ergebnisse — Errichtung der institutionellen Infrastruktur zur Verwaltung des Materials, das nicht der Verwaltungskontrolle unterliegt. — Entwicklung und Einrichtung der nationalen Strukturen zur Detektion im Bereich der nuklearen Sicherung. — Schaffung einer wirksamen, inländischen Kapazität zur radiologischen Tatortarbeit und Ermittlung einer effizienten, kostenwirksamen Möglichkeit zur Nuklearforensik (die Erkenntnisse sind, soweit machbar, auch anderen Ländern der jeweiligen Region zur Verfügung zu stellen). Bereich 6:   Stärkung des Bewusstseins für und der Reaktions- und Widerstandsfähigkeit der Staaten gegenüber der Cyberkriminalität mit Folgen für die nukleare Sicherung Strategieziel Die IAEO ist bestrebt, den Staaten die erforderlichen Ressourcen und das erforderliche externe Fachwissen bereitzustellen, die/das sie benötigen, um Computersicherheits- und Informationsschutzprogramme zur Verbesserung der allgemeinen nuklearen Sicherung zu entwickeln und umzusetzen. Die Unterstützung konzentriert sich auf die Verhütung von mittels des Computers begangenen Handlungen, die mittelbar oder unmittelbar zu einer unbefugten Verbringung von Kernmaterial oder anderem radioaktivem Material, zu Sabotageakten gegen Kernmaterial oder radioaktives Material oder die zugehörigen Einrichtungen und zu Diebstahl von sensiblen Informationen im Nuklearbereich führen. Zweck — Gewährleistung, dass die Staaten über die erforderliche technische Unterstützung und die erforderliche personelle Kapazität verfügen, um die nationalen Programme zur Computer- und Netzsicherheit mit Blick auf sich abzeichnende Bedrohungen, die Auswirkungen auf die nationale nukleare Sicherung haben können, zu verbessern, indem sie Technologien nach dem neuesten Stand der Praxis zur Umsetzung von Maßnahmen der Verhütung, Detektion und Wiederherstellung im Cyberbereich einsetzen. — Stärkung der technischen und Verwaltungssysteme zum Schutz von Zielen im Bereich der kritischen Infrastruktur, zu der Kernmaterial und anderen radioaktive Material und die dazugehörigen Einrichtungen und Transporttätigkeiten gehören, vor kriminellen Cyberaktivitäten. — Aufbau nationaler Netze, die den Informationsaustausch und die Unterstützung von Abwehrmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Fragen im Zusammenhang mit der Computer- und Netzsicherheit fördern. Ergebnisse — Einrichtung eines effektiven nationalen Systems für ein technisches und Verwaltungsnetz zur Verhütung und Detektion von Cyberangriffen und zur Antwort auf solche Angriffe. — Verbesserung der regionalen und internationalen Systeme zum Austausch von Informationen über Aktivitäten der Cyberkriminalität im Zusammenhang mit bestehenden oder sich abzeichnenden Bedrohungen. — Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten bei der Festnahme und Verfolgung im Zusammenhang mit Vorfällen der Cyberkriminalität. — Einrichtung von Instrumenten zur Reduzierung der „Folgekosten“ der Cyberkriminalität in den Staaten, was die direkten und indirekten Kosten aufgrund der Offenlegung von geistigem Eigentum, die Kosten von Antwortmaßnahmen und die Kosten der Wiederherstellung anbelangt. — Stärkung der nationalen Systeme der nuklearen Sicherung durch eine Reduzierung der Aktivitäten der Cyberkriminalität und der von ihr ausgehenden Bedrohungen. — Verbesserung der Partnerschaft mit und zwischen Industriepartnern bei der Entwicklung von Technologien und Diensten, die ein höheres Maß an Abwehr und Belastbarkeit gegenüber der Cyberkriminalität bieten. Bereich 7:   Laborkapazität zur Bekämpfung von Cyberkriminalität im nuklearen Bereich Zweck Aufbau zusätzlicher Laborkapazitäten zur Unterstützung der Bewertung von Technologien auf Ebene der industriellen Kontrolle und auf Ebene elektronischer Systeme, die dazu eingesetzt werden, Schwachstellen, die durch Cyberkriminalität im nuklearen Bereich ausgenutzt werden könne, festzustellen, sowie Nutzung und Verstärkung der Sensibilisierung für diese Fragen, auch durch eine Teilnahme am regionalen Austausch, und Nutzung von entsprechenden Ausgleichs- oder Abhilfemaßnahmen. Ergebnis Aufbau einer Laborfähigkeit zur Bewertung von Technologien auf Ebene der industriellen Kontrolle und auf Ebene elektronischer Systeme in Bezug auf Schwachstellen, die von der Cyberkriminalität im nuklearen Bereich ausgenutzt werden könnten, zu Ausbildungs- und Schulungszwecken.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.