Europäische Union

Beschluss 2013/730/GASP des Rates vom 9. Dezember 2013 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit

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11.12.2013    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 332/19 BESCHLUSS 2013/730/GASP DES RATES vom 9. Dezember 2013 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat hat am 13. Dezember 2003 eine Europäische Sicherheitsstrategie verabschiedet, in der fünf große Herausforderungen beschrieben werden, mit denen sich die Union konfrontiert sieht: Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, Staatsversagen und organisierte Kriminalität. Die Folgen der unerlaubten Herstellung, Verbringung und Verschiebung von konventionellen Waffen einschließlich Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SALW“) und ihre übermäßige Anhäufung und unkontrollierte Verbreitung sind für vier dieser fünf Herausforderungen von wesentlicher Bedeutung. Sie fördern Unsicherheit in Südosteuropa, den angrenzenden Regionen und vielen anderen Teilen der Welt, verschärfen Konflikte und untergraben die Friedenskonsolidierung nach Konflikten und stellen somit eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit dar. (2) Am 15. und 16. Dezember 2005 hat der Europäische Rat die Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „Strategie“) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im SALW-Bereich vorgegeben werden. Nach der Strategie zählen der Balkan und Südosteuropa zu den Regionen, die mit am stärksten von der übermäßigen Anhäufung und Verbreitung von SALW betroffen sind. Ferner soll die Union ihre Aufmerksamkeit vorrangig auf Mittel- und Osteuropa richten; im Zusammenhang mit dem Balkan wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Förderung eines wirksamen Multilateralismus sowie einschlägiger regionaler Initiativen ein wirksames Instrument zur Durchführung der Strategie darstellen wird. Insbesondere wird auf die Notwendigkeit verwiesen, die überschüssigen Bestände an SALW in Osteuropa – eine Altlast aus der Zeit des Kalten Krieges – abzubauen. (3) Auf der 2012 ausgerichteten zweiten Überprüfungskonferenz zu dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) haben alle VN-Mitgliedstaaten erneut ihre Entschlossenheit bekräftigt, den unerlaubten Handel mit SALW zu verhindern, und für Maßnahmen plädiert, durch die die wirksame Rolle, die regionale und subregionale Organisationen bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rechtsinstruments zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten (im Folgenden „Internationales Rückverfolgungsinstrument“) spielen können, noch weiter ausgebaut werden kann. (4) Die 2002 in Belgrad eingerichtete Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SEESAC“), die gemäß dem gemeinsamen Mandat des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats (zuvor Stabilitätspakt für Südosteuropa) tätig ist, unterstützt nationale und regionale Akteure bei der Kontrolle und Eindämmung der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW und Munition und leistet somit einen Beitrag zur Förderung von Stabilität, Sicherheit und Entwicklung in Südost- und Osteuropa. Die SEESAC legt besonderes Gewicht auf die Entwicklung regionaler Projekte, in deren Rahmen dem grenzüberschreitenden Umlauf von Waffen konkret entgegengewirkt wird. (5) Die Union hat die SEESAC bereits durch den Beschluss 2002/842/GASP des Rates unterstützt, der mit den Ratsbeschlüssen 2003/807/GASP (1) und 2004/791/GASP (2) verlängert und geändert wurde. In jüngerer Vergangenheit hat die Union die auf Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der SEESAC durch den Beschluss 2010/179/GASP des Rates (3) unterstützt. (6) Die Union möchte ein weiteres SEESAC-Projekt in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit finanzieren, um einen weiteren Beitrag zur Minderung des Risikos des illegalen Handels mit diesen Waffen zu leisten und somit die oben dargelegten Ziele zu erreichen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Zwecks Umsetzung der Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und zur Förderung von Frieden und Sicherheit werden für die von der Union zu unterstützenden Maßnahmen des Projekts in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit folgende spezifische Ziele festgelegt: — besserer Schutz der Bestände an SALW und zugehöriger Munition in Südosteuropa; — Verringerung der verfügbaren Bestände an SALW und zugehöriger Munition in Südosteuropa durch Vernichtungsaktionen; — Verbesserung der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit durch Hilfeleistung bei der Einführung neuer oder dem Ausbau bestehender elektronischer Waffenregistrierungs- und -nachweissysteme in Südosteuropa; — Ausbau der Kontrollen hinsichtlich SALW und zugehöriger Munition durch Förderung und Erleichterung von Wissens- und Informationsaustausch und durch Sensibilisierungsmaßnahmen im Wege eine engeren regionalen Zusammenarbeit in Südosteuropa; — Unterstützung der Einsammlung illegaler SALW, Sprengvorrichtungen, explosiver Kampfmittel und zugehöriger Munition, die sich im Besitz der Bevölkerung der südosteuropäischen Länder befinden. Die Union finanziert das Projekt, das im Anhang ausführlich umschrieben ist. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. (2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt die SEESAC. (3)   Die SEESAC nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt. Artikel 3 (1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beträgt 5 127 650 EUR. Die Mittel für das Gesamtprogramm belaufen sich insgesamt auf schätzungsweise 14 335 403 EUR. Das Programm wird von der Union, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Norwegen und dem Begünstigten kofinanziert. (2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür trifft sie die erforderliche Vereinbarung mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass die SEESAC zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird. (4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Quartalsberichte der SEESAC über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat. (2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts. Artikel 5 (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist. Geschehen zu Brüssel am 9. Dezember 2013. Im Namen des Rates Die Präsidentin A. PABEDINSKIENĖ (1)  Beschluss 2003/807/GASP des Rates vom 17. November 2003 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 39). (2)  Beschluss 2004/791/GASP des Rates vom 22. November 2004 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 348 vom 24.11.2004, S. 46). (3)  Beschluss 2010/179/GASP des Rates vom 11. März 2010 zur Unterstützung der auf die Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in den westlichen Balkanstaaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 80 vom 26.3.2010, S. 48). ANHANG Beitrag der Europäischen Union zum SEESAC-Projekt in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit 1.   Einleitung und Ziele Die historisch bedingte umfangreiche Anhäufung von Kleinwaffen, leichten Waffen und Munition in Südosteuropa, die unzureichende Zahl sicherer Lager und der anhaltende Mangel an ausreichenden Kapazitäten zur umfassenden Sicherung dieser Lager haben dazu geführt, dass gemäß der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit die Länder dieser Region Anlass zu besonderer Sorge geben und in diesen Ländern große Herausforderungen zu bewältigen sind. Daher ist die Weiterführung der bisherigen Unterstützung seitens der Union für die Bekämpfung der Gefahr, die von der Verbreitung von SALW und des unerlaubten Handels damit in und von Südosteuropa ausgeht, ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Union zur Verwirklichung der Ziele ihrer SALW-Strategie. Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist die Förderung von Frieden und Sicherheit weltweit durch kontinuierliche Unterstützung der Bemühungen, die Gefahren, die von der weit verbreiteten Anhäufung von SALW und zugehöriger Munition sowie dem unerlaubten Handel damit in Südosteuropa ausgehen, zu mindern. Insbesondere wird durch das Projekt die Verfügbarkeit überschüssiger SALW und zugehöriger Munition verringert, die Sicherung der Lagereinrichtungen verbessert, die Rückverfolgbarkeit von Waffen durch konsequentere Registrierung und Kennzeichnung verbessert, der Informations- und Wissensaustausch verstärkt und das Bewusstsein für die von SALW ausgehenden Gefahren geschärft. Zudem wird das Programm im Rahmen des Regionalen Kooperationsrats zur Stabilität in Südosteuropa beitragen. Dieses Nachfolgeprojekt, das auf der erfolgreichen Umsetzung insbesondere des Beschlusses 2010/179/GASP des Rates aufbaut und mit der SALW-Strategie der EU im Einklang steht, zielt demnach darauf ab, die nationalen Kontrollsysteme weiter zu stärken und auch den Multilateralismus durch die Schaffung regionaler Mechanismen zur Eindämmung des Angebots und der destabilisierenden Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition weiter zu fördern. Mit Blick auf eine umfassendere regionale Dimension werden bei diesem Nachfolgeprojekt auch die Republik Moldau und das Kosovo (*1) in den regionalen Prozess der SALW-Kontrolle einbezogen, um einen wirklich ganzheitlichen regionalen Ansatz mit langfristigen und nachhaltigen Auswirkungen zu gewährleisten. 2.   Auswahl der Durchführungsstelle und Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen Die SEESAC ist eine gemeinsame Initiative des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats (zuvor Stabilitätspakt für Südosteuropa) zurück und ist als solche die Anlaufstelle für SALW-bezogene Tätigkeiten in Südosteuropa. Als ausführendes Organ des für Südosteuropa geschaffenen regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) arbeitet die SEESAC seit nunmehr elf Jahren gemeinsam mit nationalen Akteuren in Südosteuropa an der Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung von SALW, indem sie unterschiedlichste Tätigkeiten durchführt, darunter Sensibilisierungskampagnen und Kampagnen zum Einsammeln von SALW, Bestandsverwaltung, Abbau überschüssiger Bestände, Stärkung der Kapazitäten für die Kennzeichnung und Rückverfolgung sowie verbesserte Kontrolle der Waffenausfuhren. Somit verfügt die SEESAC nunmehr über eine einzigartige Kompetenz und Erfahrung bei der Durchführung regionaler, von mehreren Akteuren getragener Interventionen („multi-stakeholder“) vor dem Hintergrund gleichartiger politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Länder der Region und unter Gewährleistung der nationalen und regionalen Eigenverantwortung sowie der Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten, und hat sie sich als die führende regionale Autorität im Bereich der Eindämmung von SALW etabliert. Die SEESAC verfügt über offene bilaterale und multilaterale Kommunikationskanäle zu allen wichtigen Akteuren und Organisationen. Sie fungiert zudem als Sekretariat der für Südosteuropa eingerichteten regionalen Steuerungsgruppe für Kleinwaffen und leichte Waffen (RSG). Darüber hinaus ist die SEESAC Mitglied des Leitungsausschusses der RASR-Initiative (Regional Approach to Stockpile Reduction – regionaler Ansatz für den Abbau von Beständen), in dem sie früher den Vorsitz innehatte. Die SEESAC wird regelmäßig zur Teilnahme an allen bedeutenden regionalen Foren eingeladen, so auch zu den Jahrestagungen der Justiz- und Innenminister der EU und der westlichen Balkanstaaten, dem strukturierten Informationsaustausch über SALW auf NATO-Ebene und dem Prozess auf der Ebene der Verteidigungsminister der südosteuropäischen Länder („South-East Europe Defence Ministerial Process“ – SEDM). Sie verfügt über ein umfassendes Netz förmlicher und informeller Partnerschaften mit Organisationen wie dem RACVIAC-Zentrum (Regional Arms Control Verification and Implementation Assistance Centre) für Sicherheitskooperation und dem OSZE-Forum für Sicherheitskooperation (FSC). Regelmäßige Koordinierungssitzungen mit anderen VN-Einrichtungen wie dem UNODC und dem UNODA werden über den VN-Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (CASA) sowie über andere Mechanismen ausgerichtet. Die SEESAC hat sich somit zu einer regionalen Drehscheibe für die unterschiedlichsten Fragen im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors entwickelt, wobei die Kontrolle und die Verwaltung der Lagerbestände von SALW besondere Schwerpunkte bilden. Gegenwärtig ist die SEESAC, die ihren Sitz in Belgrad hat, in weiten Teilen Südosteuropas tätig, so in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der Republik Moldau, Montenegro, Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM). Die regionale Eigenverantwortung wird durch den Regionalen Kooperationsrat sowie die Regionale Steuerungsgruppe für SALW gewährleistet, in denen Vertreter aller südosteuropäischen Staaten strategische Leitlinien und Initiativen ausarbeiten und Anträge für SEESAC-Tätigkeiten formulieren. Die Bewältigung gemeinsamer Probleme durch regionale Initiativen hat sich in Südosteuropa als vorteilhaft erwiesen, nicht nur aufgrund des unerlässlichen Informationsaustauschs und eines durch diese Vorgehensweise geförderten gesunden regionalen Wettbewerbs, sondern auch deshalb, weil auf diese Weise aussagekräftige und leicht messbare Ergebnisse im Wege einer ganzheitlichen Durchführung erzielt werden können. Die Teilnahme der SEESAC an allen wichtigen regionalen Prozessen und Initiativen (beispielsweise SEDM, RASR und RACVIAC) sorgt für einen rechtzeitigen und freimütigen Informationsaustausch, eine korrekte Lageerkennung und ermöglicht die Vorausschau, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass keine Überschneidungen auftreten und den aktuellen Bedürfnissen der Regierungen und Regionen sowie neu auftretenden Trends Rechnung getragen wird. Die SEESAC stützt alle ihre Tätigkeiten auf die erhobenen Bezugsdaten, sorgt für die Zustimmung und politische Unterstützung seitens der nationalen Akteure, da dies eine Vorbedingung für ihr Tätigwerden darstellt. Sie hat bei ihren bisherigen EU-finanzierten Projekten die in Betracht gezogenen Tätigkeiten in hohem Maße erfolgreich durchgeführt, wobei sie durch Ausbau und Förderung einer nationalen Eigenverantwortung für ihre Projekte und Tätigkeiten nachhaltige Ergebnisse geliefert und die Koordinierung sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren auf regionaler Ebene und die regionale Forschung gefördert hat. Aufgrund ihres Fachwissens im SALW-Bereich und ihrer eingehenden Kenntnis der regionalen Angelegenheiten und relevanten Akteure ist die SEESAC der am besten geeignete Partner für die Durchführung der vorliegenden Maßnahme. Das Projekt ergänzt zudem eine parallele SEESAC-Initiative über die Kontrolle von Waffentransfers, mit der die Fähigkeit zur Kontrolle des Waffenhandels durch mehr Transparenz und regionale Zusammenarbeit ausgebaut werden soll (1). Zudem ergänzt das Projekt gerade mit Blick auf Bosnien und Herzegowina insbesondere die beiden folgende Projekte: — das Projekt EXPLODE, das über die kurzfristige Komponente des Stabilitätsinstruments der EU finanziert und von dem UNDP-Büro in Sarajewo in Partnerschaft mit der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina durchgeführt wird; es soll durch einen Abbau der Bestände an instabiler Munition und durch größere Sicherheit der Lager für einen besseren Schutz der Menschen in Bosnien und Herzegowina sorgen; — das Projekt SECUP in Bosnien und Herzegowina für eine bessere Sicherung der Waffen- und Munitionslager, das von der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina und dem Ministerium für Verteidigung von Bosnien und Herzegowina durchgeführt wird, wobei die EUFOR eine fachkompetente Beratung und ein Monitoring der sicherheitsrelevanten Aspekte der Projektdurchführung bereitstellt; die SEESAC wird in regelmäßigem Kontakt mit EUFOR Althea, der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina und dem UNDP-Büro in Sarajewo stehen, um eine kontinuierliche Koordinierung und Komplementarität mit diesen Projekten sowie mit den laufenden Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zu gewährleisten, die darauf abzielen, das Problem der überschüssigen Bestände an konventioneller Munition im Besitz des Ministeriums für Verteidigung von Bosnien und Herzegowina auch mit Blick auf etwaige künftige Pläne für eine Kampagne zur Einsammlung illegaler konventioneller Waffen in Bosnien und Herzegowina einer Lösung zuzuführen. Was die anderen von dem Projekt betroffenen Länder anbelangt, so wird die SEESAC ihre Tätigkeit mit folgenden internationalen Unterstützungsmaßnahmen koordinieren: — In Montenegro dient das Projekt MONDEM, das vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen in Partnerschaft mit der OSZE verwaltet wird, der Reduzierung des Verbreitungsrisikos durch Entwicklung sicherer Lagerinfrastrukturen und Bestandsverwaltungsysteme für konventionelle Munition, der Verringerung von der von Sprengstoffen ausgehenden Gefahren für die Bevölkerung durch umweltgerechtes Unbrauchbarmachen der Munition, der Vernichtung giftiger und gefährlicher Abfälle (flüssiger Raketentreibstoff) und der Unterstützung der Verteidigungsreform durch die Zerstörung einer begrenzten Zahl schwerer Waffensysteme entsprechend den Vorgaben des Verteidigungsministeriums von Montenegro. — Im Kosovo (*1) war das Projekt KOSSAC (Kosovo Small Arms Control Initiative) ursprünglich dazu bestimmt, die Waffengewalt im Kosovo (*1) zu mindern und die Bevölkerung besser zu schützen, es hat sich jedoch im Laufe der Jahre zu einem umfassenden Projekt zur Verhütung von Waffengewalt entwickelt, das in erster Linie auf die Reform des Sicherheitssektors und den Kapazitätsaufbau ausgerichtet ist. — In Serbien soll das Projekt CASM (Conventional Ammunition Stockpile Management), das vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa finanziert wird, die Sicherheit und den Schutz vorab bestimmter Lagerstätten für konventionelle Munition und die Beseitigung gemeldeter überschüssiger Munitionsbestände verbessern. Die SEESAC unterhält zudem regelmäßige Kontakte zur OSZE, zur NATO, zur Norwegian Peoples Aid sowie zu anderen wichtigen Akteuren, um die Komplementarität der Maßnahmen und der Interventionszeiträume und eine kostenwirksame Nutzung der Mittel zu gewährleisten. 3.   Projektbeschreibung Die Durchführung des Projekts wird die Sicherheit und Stabilität in Südosteuropa und darüber hinaus erhöhen, indem gegen die Verbreitung von und den unerlaubten Handel mit SALW und zugehöriger Munition vorgegangen wird. Das Projekt wird einen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der Sicherheitsstrategie der EU, der SALW-Strategie der EU, des VN-Aktionsprogramms, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments und des VN-Feuerwaffenprotokolls leisten und wird insbesondere die regionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Gefahren, die von SALW und zugehöriger Munition ausgehen, verstärken. Das Projekt soll insbesondere zu folgenden Ergebnissen führen: — verbesserter Schutz und verbesserte Verwaltung der SALW-Bestände durch Verbesserung der Lager; — Reduzierung der überschüssigen und beschlagnahmten Bestände von SALW und zugehöriger Munition durch ihre Vernichtung; — verbesserte Kapazitäten für Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung im SALW-Bereich; — Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs; — Verringerung der Zahl illegal gehaltener Waffen in der Bevölkerung als Folge von Sensibilisierungskampagnen und Kampagnen zum Einsammeln von Waffen. Der geografische Geltungsbereich des Programms erstreckt sich auf Südosteuropa, wobei Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo (*1), die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und FYROM unmittelbar von dem Projekt profitieren. 3.1.   Verstärkter Schutz der Bestände durch bessere Infrastrukturen und Kapazitätsausbau Ziel Mit dieser Tätigkeit soll die Gefahr, die von der Verbreitung von und dem unerlaubten Handel mit SALW und zugehöriger Munition ausgeht, durch präzisere Sicherheitsvorschriften und eine angemessenere Bestandsverwaltung im Zusammenhang mit der Lagerung konventioneller Waffen- und Munitionsbestände in Bosnien und Herzegowina, im Kosovo (*1), in der Republik Moldau, in Montenegro, in Serbien und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien verringert werden. Beschreibung Die erfolgreich

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.